Hier werden wieder Dinge durcheinander geworfen, die nichts oder nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.
Es gibt ein Deutschland kein Gesetz gegen eine Hardwarebindung!
Unseriöse Händler behaupten dies gerne um ihre illegalen Verkäufe zu verschleiern und Nutzer zu täuschen, zudem hält sich dieser Irrglaube auch hartnäckig in diversen Foren.
Es gibt den Erschöpfungsgrundsatz und höchstrichterliche Urteile zum
Weiterverkauf von gebrauchter (ins Besondere OEM) Software. Diese verbieten Software-Herstellern den Weiterverkauf generell zu untersagen.
Aber: das bedeutet
nicht (!!!), dass Software-Hersteller Software nicht an Hardware binden dürfen. Gebrauchtkäufer haben gegenüber dem Hersteller keinen Rechtsanspruch die gebraucht gekaufte Software auch nutzen zu können. Der BGH hat dies ausdrücklich so festgehalten (
BGH Urteil 11.2.2010 ZR 178/08)
Das ist auch der Grund, warum bspw. die Bindung von Spielen an Accounts wie das Steam macht absolut legal ist.
In der Praxis bedeutet das also, dass Steam bspw. den Weiterverkauf von Spielen nicht verbieten darf. Aber sie müssen eben auch nicht dafür sorgen, dass die Spiele auf anderen Accounts funktionieren. Was dann natürlich dazu führt, dass man mit einem Spiel eines fremden Accounts nichts anfangen kann.
Microsoft darf also rechtlich gesehen sehr wohl eine Windows-Lizenz an eine Hardware oder auch einen MS-Account binden. Sie dürften das sogar für jedwede Lizenz machen, also nicht nur für OEM Lizenzen, sondern auch für Retail-Lizenzen. Momentan schränkt Microsoft die Verwendung von Retail-Lizenzen in keinster Weise ein und erlaubt es explizit diese auch auf einer beliebigen anderen Hardware weiter zu verwenden, sofern keine parallele Nutzung stattfindet.
Jetzt zum
kostenlosen Windows 10 Upgrade:
darf man diese Lizenz die man von Microsoft erhalten hat (und an die Lizenz der vorherige Version gebunden ist) verkaufen? Diese und
NUR DIESE Frage behandelt der
Erschöpfungsgrundsatz. Ohne das rechtlich einordnen zu wollen würde ich das mal stark bezweifeln. Die Frage ist aber vollkommen uninteressant, weil selbst wenn ein Weiterverkauf nicht unterbunden werden dürfte, das nichts darüber aussagt, ob die Lizenz auch auf einer anderen Hardware aktiviert werden können muss. Wie oben erläutert gibt es dafür keinerleich rechtliche Verpflichtung auf Seiten von Microsoft.
Soweit der rechtliche Rahmen.
Es hängt also letztlich bei Microsoft, ob sie sich hier großzügig zeigen und die Aktivierung des kostenlosen Upgrades nach Ende der kostenlosen Phase erlauben oder nicht. Ich habe beides gelesen, eine Aussage von Microsoft, dass diese spezielle Lizenz an die Hardware gebunden ist wie
hier ...
Q: What happens if I change the hardware configuration of my Windows 10 device?
[...]
The free upgrade offer will not apply to activation of Windows 10 in such scenarios where hardware changes reset Activation.
... und Artikel, die das Gegenteil behauptet haben.
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass Microsoft die Windows 10 Lizenz aus dem kostenlosen Upgrade auf andere Hardware übertragbar macht. Vielmehr halte ich es für wahrscheinlich, dass diese Lizenz zum "anfixen" gedacht war und dafür die Nutzer zum schnellen Wechsel zu bewegen. Natürlich will Microsoft aber bei dem nächsten PC Kauf mit Windows wieder etwas mitverdienen.