AW: Rundfunkbeitrag soll laut Entwurf künftig mit der Inflation steigen
Glaubst du nicht das die GEZ die Gerichtskosten und verfahrenskosten sowie auch die Kosten deren Anwälte auf den Schuldigen ummünzen?
Klagen gegen den Rundfunkbeitrag reicht man beim Verwaltungsgericht ein. Da wo man auch gegen zu hohe Müllgebühren oder seinen abgelehnten Asylantrag klagen kann.
Die Kosten sind in der ersten Instanz minimal, und man braucht auch keinen Rechtsanwalt.
Die Sender dürfen übrigens keine Anwaltskosten geltend machen - sie haben eine Rechtsabteilung und als Anstalt des öffentlichen-rechts dürfen sie nicht einfach so private Anwälte beschäftigen.
Da das ganze Beitragswesen der Teil des Senders ist der nicht staatsfern ist dürfen sie auch nur minimale Kosten vom Prozessgegner geltend machen.
Alles in allem ist man in der ersten Instanz mit 100 - 150 €uro dabei.
Aber: um vor Gericht gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen brauchst Du einen Beitragsbescheid von dem öffentlich-rechlichen Sender der für dich zuständig ist.
Wenn Du diesen Beischeid hast kannst Du dagegen Widerspruch bei dem Sender einlegen, wenn der abgelehnt wird gegen diese Ablehnung und den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender stellen aber nur dann einen Beitragsbescheid aus, wenn man über Monate den Beitrag verweigert hat.
In der Zeit buchen die öffentlich-rechtlichen Sender natürlich Mahngebühren als Forderungen aufs Beitragskonto.
Wer gegen den Rundfunkbeitrag also vor Gericht klagen will wird dazu gezwungen die Rundfunkgesetze seines Bundeslandes (in dem die Beitragspflicht festgelegt wird) zu brechen.
Jede andere Anstalt des öffentlichen-rechts, z.B. kommunale Abfallentsorgungsgesellschaften, verschicken Bescheide in dem sie die Beiträge oder Gebühren festsetzen, und geben dann Zeit den Bescheid zu prüfen und rechtzeitig Klage einzureichen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spart sich das... denn sowas dürfen die Anstalten nicht an die EX-GEZ auslagern.
Außerdem wären dann ale beschuldigten automatisch in der Schuldnertabelle. Was in der heutigen Zeit leider unmöglich zu stämmen ist, da selbst bei soner einfachen Sache wie Miete einer Garage die Schufa abgefragt wird.
Wäre dann halt Blöd wenn da drin steht " hat sich den Staatlichen Kosten verweigert" .
Nein, man ist nicht in der Schuldnertabelle und bei der Schufa.
Die öffentlich-rechtlichen Sender treiben ihre Beiträge auf dem Verwaltungsweg ein.
Sie müssen nicht erst vor Gericht einen Titel erstreiten mit dem sie dann zum Gerichtsvollzieher gehen können - die können direkt mit den Forderungen aus einem Beischeid zum Gerichtsvollzieher oder der Gemeide gehen und verlangen das diese das Geld eintreiben.
Solange es keinen Bescheid gibt - und den verschleppen die Sender - droht kein Gerichtsvollzieher.
Sobald der Gerichtsvollzieher sich melden kann man zahlen, dann ist die Forderung weg und es gibt keinen Eintrag ins Schuldnerregister.
Nur wenn man selbst beim Gerichtsvollzieher nicht zahlt landet man im Schuldnerregister des Amtsgerichts.
Auch vor der Schufa muß man sich nicht fürchten:
Die Schufa ist eine private Organisation, und man kann da nur gelistet werden wenn man sich bei Vertragsabschluß dazu verpflichtet.
Hast Du einen schriftlichen Vertrag mit den öffentlich-rechtlichen in dem drinsteht das sie diese Forderungen an die Schufa melden dürfen ?
Nein.
Das ganze ist übrigens auch kein Problem wenn man die Beiträge verweigert und auf ein Tagesgeldkonto o.ä. überweist.
Sobald man übrigens den Beitragsbescheid hat kann man diese Forderung beim Amtsgericht hinterlegen mit dem Hinweise das man gegen diesen Bescheid klagt.
Sollte sich dann doch der Gerichtsvollzieher melden kann man ihn direkt zum Amtsgericht schicken...
Es lohnt sich übrigens auch den Vollstreckungsbescheid des Gerichtsvollziehers genau zu prüfen, steht der falsche Schuldner drin oder gibt es sonstige Formfehler kann man auch dagegen klagen.
Nein. ich denke die einzige möglichkeit wäre es tatsache mal koordiniert alle samt zu randalieren. (Also friedlich randalieren)
Bedeutet mal nen klienen aufmarsch in Berlin am Brandenburger Tor mit allen die etwas dagegen haben.
Und dann kann man die einzugsermächtigung zurück ziehen. Dann weiß auch wenigstens ganz DE wieso man den Schufa eintrag hat.
Aber ich glaub zum randalieren würden von all den leuten die sich beschweren maximal 30% kommen. ist leider standard in deutschland.
Es gab schon Demos in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag, sowie in mehreren größeren Deutsche Städten.
Das interessiert keinen - ausser Deppen wie den Reichsbürgern die am Rand der Demo umgehen um ihre Ideen unter das Volk zu bringen.
Momentan sind die Verwaltungsgerichte durch Asylsachen überlastet.
Jede andere Klage ist zusätzliche Arbeit welche die Verfahren in die Länge zieht.
Und genau deswegen lohnt sich die Klage.
Solange die Verwaltungsgerichte sich nicht darüber beschweren das ihnen der öffentlich-rechtliche Rundfunk unnötig viel Arbeit macht wird sich am Rundfunkbeitrag nichts ändern.