Die ersten Kommentare hacken ja auf VeriteGolem rum, ohne aber zu wissen wie teuer sein cofinaziertes Auto ist. Es gibt auch Winterautos für 500€...man sollte viel mehr hinterfragen, anstatt gleich denken zu müssen, er hat sich einen Ferrari gekauft
Und Du solltest erst einmal hinterfragen, wie bei solchen Geschäften die eigentliche Sachlage ist, bevor Du hier irgendwelche Leute verteidigst. Wenn ich einen, bzw. mehrere Artikel der Art einkaufe und neu und unbenutzt zu einem höheren Preis verkaufe, zeigt das eine direkte „Verdienstabsicht“. Das ist in Deutschland aber dem Gewerbe vorbehalten, sprich willst Du sowas machen brauchst Du eigentlich einen Gewerbeschein. Es kann nämlich sehr wohl sein, dass Du von Finanzamt Post bekommst, weil die dürfen berechtigt von Ebay, etc. Auskunft erhalten.
Wohlgemerkt, ich rede hier nicht von einmaligen Geschäften, wo z.B. jemand seine
gebrauchte GKarte durch den Mining Boom teurer verkaufen konnte. Da gibt es einen deutlichen Unterschied. Da liegt ja auch ein vorheriger Eigengebrauch vor. Im o.a. Fall fand ja kein Eigengebrauch statt, sondern das Teil soll direkt den Eigentümer wechseln. Noch direkter und unverfrorener zeigen dies die Ebayauktionen zu irgendwelchen Vorbestellungen, sprich der private Anbieter verkauft Ware, die er bis dato nicht mal selbst erhalten hat.
Dann hätten wir den moralischen Aspekt, wobei den können wir uns in der heutigen Zeit eigentlich schenken, auch wenn das bürgerliche Gesetzbuch das entfernt auch aufgreift.
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
Insgesamt kann derartiges Verhalten/derartige Handlungen als erbärmlich bis niederträchtig angesehen werden, egal welcher Rechtfertigungsgrund (Winterauto) dahintersteht. Ich für meinen Teil halte es für Online-Wegelagerei.