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Nach dem aktuellen Urteil des BVerfG soll das sächs. Polizeigesetz beim Punkt automatische Kennzeichenerfassung noch einmal geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Sachsen stellt fest installierte Kennzeichen-Scanner infrage | Freie Presse - Sachsen
Interessant sind auch die bisherigen Ergebnisse der Scans, die sich aus zwei Zeitungsartikeln ergeben:
~ Anz. Treffer gesamt: 300
Scans: 3.000.000
Somit führt also nur etwa jedes Zehntausendste gescannte Kennzeichen zu einem Treffer.
Eine Verhältnismäßigkeit ist hier somit nicht gegeben.
Interessant sind auch die bisherigen Ergebnisse der Scans, die sich aus zwei Zeitungsartikeln ergeben:
http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Urteil-des-Verfassungsgerichts-Sachsen-laesst-neue-Polizeigesetz-ueberpruefen schrieb:Auch in Sachsenwerden jährlich rund zwei bis drei Millionen Personen durch diese KfZ-Scanner erfasst“, erklärte Lippmann am Dienstag.
https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sachsen-stellt-fest-installierte-kennzeichen-scanner-infrage-artikel10438333 schrieb:Bislang darf die Polizei etwa bei der Suche nach gestohlenen Autos nur mobile Scanner einsetzen. Von stationärer Technik verspricht sich der Freistaat effektivere Ermittlungsarbeit. Kritiker entgegnen, die Erfassung sei viel zu aufwendig und unverhältnismäßig. Linken-Landtagsabgeordneter Enrico Stange erklärte, dass die Scanner viele Kennzeichen falsch erfassen würden, was manuell korrigiert werden müsse. Valentin Lippmann (Bündnis 90/Grüne) verwies auf aktuelle Zahlen, wonach im Jahr 2018 durch die mobilen Scanner bei 390 Einsätzen nur sechs [6] gestohlene oder unterschlagene Autos erfasst wurden. Dazu kamen 23 gestohlene oder abhanden gekommene Kennzeichen, 94 Treffer in Verbindung mit zur Fahndung ausgeschriebenen Personen und 179 Verstöße gegen die Pflichtversicherung.
~ Anz. Treffer gesamt: 300
Scans: 3.000.000
Somit führt also nur etwa jedes Zehntausendste gescannte Kennzeichen zu einem Treffer.
Eine Verhältnismäßigkeit ist hier somit nicht gegeben.
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