Neues Polizeigesetz in Sachsen [UPDATE 2]

Nach dem aktuellen Urteil des BVerfG soll das sächs. Polizeigesetz beim Punkt automatische Kennzeichenerfassung noch einmal geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Sachsen stellt fest installierte Kennzeichen-Scanner infrage | Freie Presse - Sachsen

Interessant sind auch die bisherigen Ergebnisse der Scans, die sich aus zwei Zeitungsartikeln ergeben:
http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Urteil-des-Verfassungsgerichts-Sachsen-laesst-neue-Polizeigesetz-ueberpruefen schrieb:
Auch in Sachsenwerden jährlich rund zwei bis drei Millionen Personen durch diese KfZ-Scanner erfasst“, erklärte Lippmann am Dienstag.

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sachsen-stellt-fest-installierte-kennzeichen-scanner-infrage-artikel10438333 schrieb:
Bislang darf die Polizei etwa bei der Suche nach gestohlenen Autos nur mobile Scanner einsetzen. Von stationärer Technik verspricht sich der Freistaat effektivere Ermittlungsarbeit. Kritiker entgegnen, die Erfassung sei viel zu aufwendig und unverhältnismäßig. Linken-Landtagsabgeordneter Enrico Stange erklärte, dass die Scanner viele Kennzeichen falsch erfassen würden, was manuell korrigiert werden müsse. Valentin Lippmann (Bündnis 90/Grüne) verwies auf aktuelle Zahlen, wonach im Jahr 2018 durch die mobilen Scanner bei 390 Einsätzen nur sechs [6] gestohlene oder unterschlagene Autos erfasst wurden. Dazu kamen 23 gestohlene oder abhanden gekommene Kennzeichen, 94 Treffer in Verbindung mit zur Fahndung ausgeschriebenen Personen und 179 Verstöße gegen die Pflichtversicherung.

~ Anz. Treffer gesamt: 300
Scans: 3.000.000

Somit führt also nur etwa jedes Zehntausendste gescannte Kennzeichen zu einem Treffer.

Eine Verhältnismäßigkeit ist hier somit nicht gegeben.
 
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Das Polizeigesetz wurde heute vom sächsischen Landtag beschlossen:
Sachsen: Polizei darf Verbrechen mit Gesichtserkennung und Handgranate bekaempfen | heise online
Neues Polizeigesetz: Die saechsische Polizei weiss, wo du wann warst – netzpolitik.org
Polizeigesetz in Sachsen: Direkt vom Landtag zum Gericht (neues-deutschland.de)

Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ bleiben weiterhin bei der Gefahrenabwehr in Sachsen nicht erlaubt. Dafür wird die Videoüberwachung deutlich ausgebaut und zusätzlich mit Kennzeichen und Gesichtserkennung versehen.
Zusätzlich dürfen Standortdaten von Handys sowie online gespeicherte Daten bei Anbietern wie Google und Facebook abgefragt werden.

Das Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
 
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Wobei es bei der Ausrüstung eher an zeitgemäßer IT, als an stärkeren Waffen mangelt.

Wie der Zugriff auf die Daten bei Onlinediensten erfolgen soll ist mir auch nicht ganz klar.
 
Ja die Geschtserkennung sehe ich kritisch, die Polizei stärker auszurüsten sollte Verfassungsrechtlich kein Problem sein.

Die Chinesen machen es doch vor,

wie es geht.

Technik spart enorme Personalkosten.

früher oder später kommt sowieso eine Totalüberwachung. :ugly:

Schaue dir doch nur mal die Schufa an,
die saugen doch auch schon alle Daten ab,
und entscheiden dann,
ob du irgendwas finanzieren kannst oder nicht. :D
 
Es geht nicht ums Geld, sondern um den Überwachungsstaat, was das Gegenteil vom Freistaat ist.

Einfach mal schauen, was so ein Trojaner kostet.
Staatstrojaner-Posse: LKA Berlin kauft vergeblich teure FinFisher-Spaehtechnik | heise online

Dazu werden bei solchen Anwendungen teils noch InApp-Coins benötigt, die pro Benutzung/Beweismittel ausgeben werden müssen und dann teilweise für jeden Einsatz zusätzliche Kosten im vierstelligen Bereich verursacht.

Dazu kann Software keine Straftaten verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht ums Geld, sondern um den Überwachungsstaat,

Naja,

Überwachung kostet nun mal Geld. ;)

Irgendwann werden hier ähnliche Systeme am werkeln sein, wie in China,

völlig automatisiert. :ugly:

Die Privatisphäre schaffen unsere Innenminister sowieso ab,

spätestens dann,

wenn hier wieder mal eine Terror-Attacke stattfindet. :ugly:
 
Wie das gehen soll? Müssen Minister in Sachsen im Parlament sitzen? Wenn nicht sehe ich kein Problem, aus der CDU ist er dann aber raus. Interessenkonflikt.

Es wäre einfach der Eklat schlechthin.
 
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