Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

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Wobei es nicht nur den KiPo-Bereich betrifft, sondern auch den Staatschutz, also die Verfolgung von Rechtsextremisten und Islamisten. Insbesondere beim NSU sind manche Platten bis heute nicht entschlüsselt.

Ich verfolge den NSU-Prozess nicht. Aber wenn dem so ist, dann ist das ja nur ein weiterer Beweis, dass Verschlüsselung funktioniert. Denn gerade für diesen Prozess wird die goldene Kreditkarte der Staatsanwaltschaft kein Limit kennen und man wohl alles aufgeboten haben, was technisch möglich ist. ;)

Im KiPo-Bereich enttarnen sich einige auch selbst.
Ja, hatte ich bereits gesagt.
Darknet hin oder her ist völlig latte. Am Ende verraten sich die Täter fast immer selbst. Das war bei Silk Road so, das ist bei KiPo-Seiten so.
Es nutzt das beste Sicherheitskonzept nichts, wenn Täter bspw. ihr Ego nicht unter Kontrolle haben und mit Taten prahlen oder nicht ständig auf der Höhe der Zeit sind. Es muss auf wirklich viel geachtet werden (kaum jemand bedenkt zum Beispiel die Geräte-ID oder weiß überhaupt, was das ist und dass es durchaus Wege gibt, um an diese von außen zu kommen und jemanden exakt zu identifizieren [einfach mal "cmd" öffnen und dann "wmic bios get serialnumber" eingeben; mit dieser Nummer ging die Türkei nach dem Attentat auf Andrey Karlov auf die Jagd nach Mitwissern, diese[r] war[en] jedoch schlau genug, Virtualisierung zu nutzen und Apple konnte dementsprechend keine Auskünfte erteilen]; viele nutzen auch Tor und denken, sie wären unantastbar, aber das stimmt einfach nicht. Nicht mal mit Tails als Unterboden.). Anonymisierung/Pseudonymisierung sind nicht trivial und beherbergen viele Fehlerquellen. Menschen sind auch keine Maschinen und sind nun mal anfällig für Nachlässigkeiten.
Deswegen ist es mit einer verschlüsselten Festplatte auch längst nicht getan. Das finde ich auch durchaus gut so. Ich möchte, dass man Täter überführt. Was ich jedoch völlig ablehne, sind "Kollateralschäden" in Form von Usern, die unrechtmäßig (und sei es nur kurzzeitig) ins Visier von Behörden geraten und dann quasi schutzlos ausgeliefert sind.
Und da halte ich es für legitim, so viel Schutz wie möglich anzuwenden (bspw. durch Verschlüsselung von Laufwerken und das Nutzen eines validen VPNs).
Das erhöht den Ermittlungsaufwand so dermaßen, dass eine Verfolgung nur lohnenswert ist, wenn ein Verdacht auf eine schwere Straftat besteht.
Außerdem hat es den ebenfalls praktischen Vorteil, dass bspw. geklaute Geräte in den falschen Händen (und dort sind sie durch den Diebstahl ja per Definition schon) nicht noch ganz anderen Schaden anrichten können.

Die ZeroDays sollte man natürlich nicht auf Vorrat kaufen und dann Monatelang liegen lassen. Das sinnvollste ist wohl, wenn man das System des Verdächtigen kennt, dann einen entsprechenden Exploit zu beschaffen.
Mit entsprechenden Garantien, die es selbst im Darknet gibt, dass ein Exploit oder Trojaner eine festgelegte Zahl von Tagen nicht entdeckt wird. Hinweise vom Fuzzing, fertige Exploits von Zwischenhandlern - Spionagesoftware: Der Handel des Hacking Teams mit Zero-Days - Golem.de
Ja, nur wachsen die Exploits ja nicht auf den Bäumen. Es ist wie gesagt nicht so einfach, einen bestimmten Angriff zu einer bestimmten Zeit für ein bestimmtes Produkt einzukaufen und mit diesem genau das zu erreichen, was für eine Ermittlung notwendig wäre.
Zu den "Garantien" im Darknet brauche ich nicht viel schreiben. Garantien gibt es nicht. Wenn die Lücke auffällt, fällt sie eben auf.
Nichtsdestotrotz gibt es natürlich auch Lücken, die nicht geschlossen werden (können) oder tatsächlich nicht bemerkt und lange Zeit genutzt werden.
Das ist aber reiner Zufall.
Und wie bereits dargelegt und auch in deinem Golem-Artikel beschrieben: ZD sind sackteuer und der Einkauf muss schon gut durchdacht sein.

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Die Preise haben sich in den letzten Jahren zum Teil verzehnfacht: Wer bisher unbekannte IT-Schwachstellen verkauft, kann dafür Millionen verlangen. Denn Hacken wird schwieriger - und der Bedarf wächst.

/edit
Gar nicht gesehen, dass du noch einen früheren Beitrag verändert hast.

Wenn nichts belastendes drauf ist, kann es schließlich auch entlastend sein, das nichts Verdächtiges auf dem Datenträger ist. Bei den Ermittlungen müssen sowohl be- als auch entlastende Spuren berücksichtigt werden.
Dokumente und Fotos des persönlichen Lebensbereiches dürfen nicht ausgewertet werden, wenn ein Bezug zum Fall ausgeschlossen ist.
Ist halt völlig naiv. Wie entscheidet man denn, ob etwas für Ermittlungen relevant ist? Genau, man sichtet es. Und dann wäre da noch der große Unterschied zwischen "was in einer Richtlinie/Anweisung/Gesetz" steht und was am Ende tatsächlich passiert (man als Beschuldigter auch womöglich nie was von erfährt).
Und man muss sich nicht selbst entlasten. So funktioniert die Nummer nicht. Der Staatsanwalt muss die Schuld zweifelsfrei beweisen. Jeder kann sich mit einer Verschlüsselung natürlich auch trotzdem auf eine Kooperation einlassen, wenn man das denn für richtig hält. Die Wahl, diese zu verweigern, hat man aber eben auch nur und ausschließlich mit einer Verschlüsselung. Ohne wird auf jeden Fall ausgewertet.
Mal übetrieben: "Die Überprüfung hat ergeben, dass sie unschuldig sind. Aber interessant: wir wussten gar nicht, dass sie schwul sind. Weiß Ihre Frau davon? Aber keine Sorge, wir haben das natürlich von unseren Platten gelöscht. *zwinker*"
 
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wir wussten gar nicht, dass sie schwul sind.

So etwas darf eben nicht verwendet werden.

»Die Rechtsprechung hat sich bislang nicht durchringen können, bzgl. sichergestellter verfahrensirrelevanter Daten ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen. Ob ein solches zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erforderlich ist, ist höchstrichterlich noch ungeklärt. Jedenfalls bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, in denen die Beschränkung auf den Ermittlungszweck der Datenträgerbeschlagnahme planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen wird, ist ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und der darauf vorhandenen Daten geboten.«
 
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Es ist völlig egal, was "verwendet werden darf". Das spielt nämlich nur eine Rolle, wenn es um die Beweisführung vor Gericht geht.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass solche Infos nicht irgendwo verbleiben oder für Ermittlungen trotzdem indirekt genutzt/vorgehalten werden können.
Lies doch mal selbst, was du zitierst.
Beweisverbote ist auch nicht gleich Beweisverwertungsverboten.
Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot enthält § 477 Absatz 2 Satz 2 StPO. Diese Norm bestimmt, dass personenbezogene Daten, die aufgrund von Maßnahmen erlangt werden, die nur bei Verdacht auf bestimmte Katalogtaten angeordnet werden dürfen, ohne Einwilligung des Betroffenen nur in solchen Verfahren als Beweismittel genutzt werden, die eine Katalogtat zum Gegenstand haben. Von Bedeutung ist dies beispielsweise, wenn im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) Beweise erlangt werden, die auf eine Tat schließen lassen, die keine Katalogtat nach § 100a Absatz 2 StPO, darstellt
"Gut, Sie besitzen keine Kipo-Sammlung. Aber schon ein bisschen viel Warez, oder? Ihnen ist schon klar, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht ein Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt und daher strafbar ist?"

Wie von dir zuvor selbst zitiert, entscheidet der Staatsanwalt, was, wie lange und weshalb behalten wird und wie er es nutzt, gegebenenfalls auch später löscht. Theoretisch kann er alles behalten, wenn er es nicht für die Beweisführung vor Gericht, aber für andere Ermittlungen nützlich hält.
Zumal: Wo kein Kläger, da keine Klage.

Außerdem ist es schwer, Gesehenes ungesehen zu machen. Wenn das möglich wäre, würde ich mir täglich Star Wars reinziehen und immer wieder bei "Luke, ich bin Dein Vater!" aufheulen.
 
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Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen durfen |
heise online


Und so viel dann zum Thema "Sicherheitslücken einkaufen". War mir klar (und so argumentierte ich hier ja auch), dass das in der Praxis zu schwierig umzusetzen und zu speziell ist.
Also wird man zukünftig wohl einfach per "gesetzlichem Betretungsrecht" in die Wohnung einbrechen und Trojaner händisch installieren.

heise schrieb:
"Die Wohnung ist unverletzlich", heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Dieses durch Durchsuchungsbefehle und den großen Lauschangriff bereits eingeschränkte Grundrecht soll nach dem Willen der Justizminister der Länder nun deutlich weiter ausgehöhlt werden. Unter der Ägide von Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hat die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Eisenach einen Beschluss gefasst, laut dem die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um leichter Staatstrojaner auf die Rechner oder andere Kommunikationsgeräte Verdächtiger aufzubringen.

In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem "gesetzlichen Betretungsrecht". Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen "mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind". Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu erheblichen Schwierigkeiten.

Das post 09.2015-Zeitalter ist einfach wunderschön.
 
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:kotz: dann muss ich wohl bald ne Kamera irgendwo installieren die gut Versteckt ist und auf Bewegungen reagiert :ugly:
Fehlt nur noch das wir bald Grundsätlich verpflichtet sind den Kram noch selber zu installieren :daumen2:
 
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DDR 2.0 oder Stasi is back.
Sieht man wenn man ne DDR Regierung wählt :D

PS: Dann werde ich einfach mal meine Rechner mit Trusted Disk oder ähnlichen verschlüsseln. Mal schauen wie lange die brauchen ^^
 
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Wobei das auch nur etwas nützt, wenn dann entsprechend auch auf den PC zugegriffen werden kann. Bei einem Notebook reicht es, wenn man es nicht zu Hause stehen lässt, oder im Safe einschließt.
 
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Klar, wer schleppt denn nicht sein Notebook zu jeder Party, Schwimmbadbesuch, Beerdigung, Einkauf, etc. pp.
Aber für diese Fälle hat man dann eben den Safe zur Hand.
Sehr praxisnahe Vorschläge, Herr/Frau Forensiker/-in in spe. :schief:

Es reicht wohl einfach zusätzlich zum Datengrab auch die Systemplatte zu verschlüsseln. Das dürfte den Damen und Herren zumindest vorerst das Leben schwierig genug machen. Etwas Sorge bereitet mit da jedoch das UEFI (ich weiß nicht, was da FinFisher und Co. bereits umsetzen).
Wird vielleicht mal zeit, sich ein wenig in Coreboot einzuarbeiten (Auch wenn ich nun gewiss nicht zu irgendeiner Zielgruppe für solche Ermittlungen gehöre, aber so, wie das Ganze momentan an Fahrt aufnimmt, kann sich das in 5 Jahren ja schon geändert haben. "Dieser Haushalt nutzt ein VPN, sehr verdächtig. Lasst mal nachsehen, was die da so übertragen." Rechtlich geht so was dann bestimmt auch völlig klar. :rollen:).
 
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Bei Apples Macbook und Iphone wird das Konzept mit dem Signierten Bootloader in Hardware schon länger eingesetzt. In diesem Fall ein ROM, das sich im Gegensatz im EEPROM im Bios nicht überschreiben lässt. New World ROM - Wikipedia
Allerdings hat sich der Mossad selbst einen Bootloader bei Apple besorgt, womit Cellebrite jetzt für einen vierstelligen Betrag die Iphones knackt. Bericht: Cellebrite kann angeblich iPhones mit iOS 11 entsperren | ZDNet.de


Wobei das ganze sicher keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hat. Denn schon bei einer normalen Hausdurchsuchung hat der Beschuldigte das Recht zusammen mit seinem Anwalt dabei zu sein.
 
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Wobei das ganze sicher keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hat. Denn schon bei einer normalen Hausdurchsuchung hat der Beschuldigte das Recht zusammen mit seinem Anwalt dabei zu sein.

Wird die Verfassung eben geändert. War ja schon mal Thema, als Schäuble solche Einbrüche solch eine Maßnahme durchsetzen wollte. Da hatte sich die SPD jedoch noch quer gestellt.
Aber heute dürfte das anders laufen (und die fehlenden Stimmen zur 2/3-Mehrheit wird schon irgendwer liefern. Ob FDP, Grüne, Linke [vermutlich alle zusammen], die ziehen schon mit, wenn man es nur schön genug formuliert, irgendwas mit "Kampf gegen Nazis, Fratze zeigen, blabla", passt scho).
Auch ist das mit dem Bundesverfassungsgericht so eine Sache. Das NetzDG ist ja auch nach Meinung fast aller nennenswerten Experten (inkl dem hauseigenen Wissenschaftlichen Dienst, siehe Gutachten, Seite 17, 3.2 Ergebnis: Zitat: "Im Ergebnis kann in den Vorgaben des § 3 NetzDG-E ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit erkannt werden. Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.") grundgesetz- und europarechtswidrig.
Stört das noch irgendwen? Wo sind die Verfassungsklagen? Das Gesetz ist noch immer voll in Kraft und findet volle Anwendung.

Ich mach mir da echt nichts mehr vor.
 
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Wobei es beim NetzDG recht wenig Beschwerden gibt.

Grüne und Linke werden sehr sicher dagegen stimmen. Die FDP wohl auch, auch wenn dort gute Leute wie Leutheusser Schnarrenberger nicht mehr im Justitzministerium sitzen.
 
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"Recht wenig"... Für ein grundgesetzwidriges (und somit absolut illegales) Gesetz reicht auch gar keine Beschwerde.
Was ist denn das für ein Rechtsstaat, der es erlaubt, dass illegale Gesetze in Kraft bleiben, weil sich nur "einige (vermutlich auch "nur" die doofen Betroffenen? :schief:) beschweren"? Und ab wann werden aus "einigen" denn deiner Meinung nach "genug", damit es doch getilgt werden muss?
Und welche Lehren zieht man aus einem solch geduldeten Verhalten? "Fu*k the basic law! Ab morgen gilt wieder die Todesstrafe. Einfach weil wir es können und das Grundgesetz eh nur so was wie eine Richtlinie ist, die uns nicht interessiert."?

Du hast echt eine merkwürdige Sicht auf die Dinge.

/edit zu deinem Nachtrag
Grüne und Linke werden sehr sicher dagegen stimmen. Die FDP wohl auch, auch wenn dort gute Leute wie Leutheusser Schnarrenberger nicht mehr im Justitzministerium sitzen.
Quark. Die Grünen hatten sich schon beim NetzDG lediglich enthalten. Es kommt nur darauf an, wie man das Gesetz verkauft. Dann sind zumindest diese schon mit dabei. Zumal die Grünen ja ihre Zukunft mittlerweile ganz offen in einer Koalition mit der CDU sehen.
Mich würde es auch nicht wundern, wenn die Grünen in Bayern Teil der neuen Regierung werden. Söder hin oder her. Die Grünen interessiert nur noch Regierungsbeteiligung, weil man aus der Opposition ihrer Meinung nach (was ja auch zu einem gewissen Grad richtig ist) nichts erreichen kann.
Die Linke und die CDU kokettieren auch bereits bspw in Brandenburg. Auch mit denen hat man mittlerweile Schnittpunkte gefunden und wer weiß, wie die Linke abgestimmt hätte, wenn noch Stimmen für das NetzDG gefehlt hätten. Dann hätte man das NetzDG noch stärker als "gegen Nazis" framen müssen und dann wäre da auch was gegangen.
Die FDP ist zugegeben etwas schwerer berechenbar geworden, weil sie nach ihrer letzten Regierungsbeteiligung in den tiefen Abgrund des (Parteien-)Todes gestarrt hat, aber auch die kann man bekommen. Notfalls kauft man sie ein. Denn wenn im Austausch genug Geld und Durchsetzung für die eigene Parteiagenda/-ideologie in Aussicht gestellt würde, wären sowieso alle Feuer und Flamme.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Da sind die Nazis von der AFD aber deutlich leichter zu bekommen, indem man einfach sagt, es geht gegen ausländische Kriminelle. Das die gar nicht in Deutschland wohnen und somit gar nicht durchsucht werden könnten interessiert die sicher nicht. ;)
Insbesondere, weil es die größte Oppositionspartei ist und man dann schon die 66% zusammen hat. Ist auch deutlich leichter 4 als 7 Parteien zusammen zu bringen. Zumal sich die CSU der AFD immer mehr angenähert hat.

Endgültig rechtswidrig ist das NetzD-Gesetz erst, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
 
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Sorry Bro, aber damit geht definitiv nix. :-P
asdf2.PNG
 
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@DKK007
Echt jetzt... deine Beiträge ergeben von Mal zu Mal weniger Sinn.
Dass keine Partei (und schon gar nicht bei einer Verfassungsänderung) auf die Stimmen der AfD setzt, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Magst mal langsam in der Realität ankommen und auch an dieser argumentieren?
Mit dir zu diskutieren, ist so, als würde man sich mit einem Eremiten unterhalten.

"Endgültig rechtswidrig ist es erst..." Ja na dann, immer her mit der Todesstrafe. Und dann führen wir sie so lange durch, bis das BVG sich der Sache annimmt.

(Edit, weil es mir auch schon wieder auffällt:
Da sind die Nazis von der AFD
Ist es schon wieder so weit? Braucht es noch mal eine Nachhilferunde? Die letzte ist doch gerade mal 1 1/2 Monate her und wurde in genau diesem Thread erteilt? Es ist wirklich leidlich amüsant, sich auf diesem Niveau weiter zu bewegen. Aber ich ahne nun auch, warum es für das Info-Studium bei dir nicht gereicht hat.)

@iGameKudan
Das ist aber eine absolute Ausnahme (wie dir google auch hätte sagen können und betrifft hauptsächlich Surfaces) und das war auch nur ein Beispiel von 1000 weiteren möglichen, wie man trotz VPN und Co. identifiziert werden kann (und wird).
Du darfst davon ausgehen, dass in 99,9% aller PCs/Notebooks/etc. die Nummer gesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Das NetzDG ist nicht rechtswidrig, da es einfach nur die Anbieter in die Pflicht nimmt, die Bestimmungen aus dem Telemediengesetz umzusetzen. Mit entsprechenden Strafen, die bei Facebook mit ein paar Milliarden auf der hohen Kante auch Wirkung zeigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html schrieb:
§ 10 Speicherung von Informationen


Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

Vorher schien für Verstoß gegen §10 überhaupt kein Bußgeld fällig geworden zu sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html schrieb:
§ 16 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,
2. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,
3. einer Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 5 oder Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a über eine dort genannte Pflicht zur Sicherstellung zuwiderhandelt,
4. entgegen § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 personenbezogene Daten erhebt oder verwendet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder
5. entgegen § 15 Abs. 3 Satz 3 ein Nutzungsprofil mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Das TMG selbst existiert seit 2007.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Nach über einem Monat ruhe fällt dir plötzlich um 00:11 Uhr dieser absolut unhaltbarer und nullsinnige Vergleich ein?

Das TMG regelt im zitierten §10 Abs. 2 ausdrücklich den Umgang mit der rechtswidrige Handlung oder Information. Der springende Punkt ist "rechtswidrig". Vor dem NetzDG war die Prüfung durch Staatsanwaltschaft und Richter für diese Einordnung obligatorisch. Sobald die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, war die Löschung/Sperrung des öffentlichen Zugangs einzuleiten.
Nun liegt die Deutung und Einordnung in privater Hand.
Und das ist auch nicht das einzige Problem.

Dass das NetzDG rechtswidrig (verstößt gegen das Grundgesetz UND Europarecht, das muss man erst mal hinbekommen) ist, hatte ich zuvor in zwei Gutachten der Wissenschaftlichen Dienstes verlinkt. Und wenn du dir auch nur mal die Mühe machen würdest, dir die juristischen Expertisen zu diesem Gesetz durchzulesen und auch zu verstehen (daran scheint es letztendlich wohl hauptsächlich zu scheitern)...
Bspw. https://www.cr-online.de/NetzDG-Gutachten-Gostomzyk-Ladeur.pdf
Der NetzDG-E verstößt in mehrfacher Hinsicht erheblich gegen die grundgesetzlichen Garantien der Berufsfreiheit, des Eigentums, der Meinungs- und Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Weitere Verstöße gegen Grundrechte und Menschenrechte der EMRK sind in diesem Gutachten aufgeführt.
oder: https://www.haerting.de/sites/default/files/pdfs/dav-netzdg.pdf
- Die Prämisse des NetzDG-Entwurfs, es würden nur bestehende Sperr- und Löschpflichten „durchgesetzt“, ist unrichtig. Das NetzDG würde vielmehr in großem Umfang zusätzliche Sperr- und Löschpflichten einführen.

- Durch das NetzDG würde der Bund in Regelungsbereiche des Landesrechts eingreifen und dadurch seine verfassungsrechtliche Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten verletzen.

- Durch die selektive Durchsetzung nur bestimmter Straftatbestände würde der Staat eine Art „Zwei-Klassen-Durchsetzungsrecht“ schaffen. Hierdurch würde der Staat seine Pflicht zur Neutralität im öffentlichen Meinungskampf verletzen.

- Durch die Verlagerung einer hoheitlichen Aufgabe auf private Netzbetreiber, unangemessen kurze Fristen und ein unausgeglichenes Sanktionensystem würde das Gesetz unweigerlich zur Unterdrückung auch rechtmäßiger Meinungsäußerungen führen („Overblocking“).

- Die Beauftragung des Bundesamtes der Justiz verletzt den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medienregulierung.

- Der NetzDG-E sieht eine Haftungsverschärfung zu Lasten von Internet-HostProvidern vor, die mit Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie nicht vereinbar ist.

- Das NetzDG-E würde Diensteanbieter regulieren, die in anderen EUMitgliedsstaaten niedergelassenen sind und dadurch das Herkunftslandsprinzip nach Art. 2 und 3 der E-Commerce-Richtlinie verletzen.

- Die im NetzDG-E vorgesehenen Dokumentations- und Speicherpflichten würden zur Erstellung einer Datenbank mit höchst sensiblen und missbrauchsanfälligen Daten führen. Die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine solche Speicherpflicht nach Art. 9 und 10 DSGVO beachtet der Entwurf nicht.

Und es ist ja auch nicht so, als hätten die von der Bundesregierung geladenen Experten in den Anhörungen das nicht auch unverblümt dargelegt.

Zur Abrundung noch das Statement von Human Rights Watch: Deutschland: NetzDG mangelhafter Ansatz gegen Online-Vergehen | Human Rights Watch

Danke für die Wiederbelebung des (zurecht) eingeschlafenen Threads. Gott bewahre uns vor dem Tag, an dem du in irgendeinem Fall gutachterlich tätig werden könntest.
 
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Solche Gesetze kommen immer, wenn es keinen interessiert. Wie damals bei Hartz 4 (Angriff auf die Grundrechte)
War ja WM, da kann man sowas machen. Mal im Ernst ist mittlerweile schon schlimmer als bei der Stasi damals.

Jeder ist anscheinend potenzieller Straftäter, und wird auch erstmal so behandelt bis das Gegenteil bewiesen ist.

Und wenn ihr euch fragt warum Merkel soviele Flüchtlinge ins Land gelassen hat, dann wisst ihr es jetzt !
Hättet ihr solche Gesetze geduldet ( Komplettüberwachung des Volkes ), wenn wir unter uns geblieben wären ?

Nein !

Noch besser: Stellt euch doch noch ne Alexa aufs Klo, dann brauchen Sie solche Gesetze nicht !

Armes Deutschland ...
 
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Update:
Die drei Oppositionsparteien FDP, Grüne und die Linke klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das bayrische PAG. https://www.br.de/nachrichten/bayern/fdp-gruene-und-linke-klagen-gegen-bayerisches-pag,R3EeMpJ
Die SPD hat eine eigene Klage vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof bereits im Juni angekündigt. Diese Klage wurde letzte Woche eingereicht.
Scharfe Kritik an der CSU: Bayern-SPD reicht ebenfalls Klage gegen Polizeiaufgabengesetz ein | Politik

Sollte das BVerfG einige Punkte im bayrischen PAG für klar Verfassungswidrig erklären, wirkt sich dies auch auf die neuen PAGs in anderen Bundesländern aus.


Edit:
Die Forderungen der Parteien werden auch gegenüber dem BDK klargestellt und im Wahlkampf verwendet:
Grüne schrieb:
Ein Musterpolizeigesetz können wir nur dann befürworten, wenn es sich an klaren bürgerrechtlichen Kriterien orientiert und die Bürgernähe der Polizeiarbeit in Deutschland insgesamt verbessert. Eine liberale, gut funktionierende Polizei wollen wir stärken. Hierfür wird ein klarer gesetzlicher Auftrag, statt gesetzgeberischer Aktionismus und unbestimmte Rechtsbegriffe gebraucht.
Die aus unsere Sicht verfassungswidrigen Novellierungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, gegen die die Grüne Landtagsfraktion derzeit vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagt, können jedenfalls kein taugliches Vorbild für ein solches Vorhaben darstellen. Denn einer Absenkung der Eingriffsschwellen und einer völlig praxisuntauglichen Verwässerung des Gefahrenbegriffs erteilen wir eine Absage.
SPD schrieb:
Es ist der Wille der SPD, die Polizeiarbeit der Länder zu vereinheitlichen. Im Juni 2017 hatten die Innenminister vereinbart, ein Muster-Polizeigesetz mit einheitlichen Sicherheitsstandards zu erarbeiten. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass sich in den anderen Bundesländern Bayern durchsetzen wird. Ein Muster-Polizeigesetz wird sich daran orientieren müssen, was in allen Bundesländern umsetzbar ist. Nicht zuletzt muss ein solches Gesetz verfassungskonform sein, was wir im Falle des bayerischen PAG anzweifeln.
FDP schrieb:
Der Föderalismus hat in diesem Bereich in der Tat Nachteile.
Kriminalitätsbekämpfung findet als Teil der Bürgergesellschaft vor Ort statt. Deshalb bleibt sie grundsätzlich Ländersache.
Notwendig ist es, die technischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu bundesweiten polizeilichen Fahndungen zu erweitern. Unterschiedliche rechtliche Regelungen sind das Ergebnis des Föderalismus, was wir akzeptieren. Tatsächlich hat sich das Polizeirecht in den vergangenen Jahrzehnten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich entwickelt. Eine gewisse Einheitlichkeit ist jedoch Voraussetzung für eine wechselseitige Unterstützung z.B. durch die Bereitschaftspolizeien der Länder. Einheitliche Standards sind in diesem Fall unser Wertekanon. Eine Regelung auf Bundesebene, wie ein „Bundes-SOG“ oder eine komplette Vereinheitlichung der Landespolizeigesetze sehen wir kritisch.

In Bayern fordern wir die Rücknahme der Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) durch das "Gesetz zur effektiveren Überwachung Gefährlicher Personen". Insbesondere fordern wir die Rücknahme der Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“, die Rücknahme der Möglichkeit zum Erlass von Kontaktverboten sowie Aufenthaltsge- und verboten von bis zu drei Monaten, die Rücknahme der sogenannten Unendlichkeitshaft sowie die Rücknahme der Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel). Eine weitere Verschärfung wie Anfang 2018 durch die Regierung initiiert, lehnen wir strikt ab.

Die Maßnahmen, die durch die Änderung möglich wurden, sind aus liberaler Sicht bei weitem zu drastisch: Sie ermöglichen immense Grundrechtseingriffe ohne ein rechtsstaatliches Verfahren.
Darüber hinaus sind sie in weiten Teilen reine Symbolpolitik, die der Polizei in
ihrer Arbeit nicht hilft, aber eine Verbesserung der inneren Sicherheit suggerieren soll.
https://www.bdk.de/lv/bayern/aktuelles/Wahlpru308fsteine BDK LV Bayern.pdf (55 Seiten)

Die von der FDP aufgeführten und von mir fett markierten Forderungen werden sicher auch die sein, die vom BVerfG besonders kritisch geprüft werden.
 
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AW: Bayerisches Polizeigesetz: Onlinedurchsuchung und Präventivhaft auch ohne Vedacht möglich - Ein Modell für ganz Deutschland?

Kurz vor den Landtagswahlen sind erneut 40000 (vierzigtausend) Menschen gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern auf die Straße gegangen.

Muenchen: 40.000 protestieren gegen neues Polizeigesetz – netzpolitik.org
Muenchen, Mannheim, Berlin: So demonstriert Deutschland gegen Rechts - Today - bento

bento.de schrieb:
In München kamen sogar Zehntausende zusammen. Die Polizei sprach von rund 21.000 Teilnehmerinnen, die Veranstalter von 40.000 Teilnehmern. Das Motto der Veranstaltung: "Jetzt gilt's! - Gemeinsam gegen die Politik der Angst".

Auf den Bildern ist ein Fahnenmeer zu sehen, außerdem Hunderte Plakate. Sie attackierten auch CSU-Chef Seehofer und Ministerpräsident Markus Söder. "Ausgsödert is" oder "ausgseehofert is" war zu lesen.


Neben dem Protest gegen Rechts ging es auch um Kritik an der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern.


UPDATE:

Und schon gibt es die nächste Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Diesmal von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Bündnis "NoPAG".
Buergerrechtler bringen bayerisches Polizeigesetz vors Bundesverfassungsgericht | heise online
 
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