Diese News zu einem "Irrsinnigen RMA-Fall" kann man mit jedem x-beliebigen Hersteller machen.
Am Ende des Tages ist der Ablauf immer der gleiche:
- Es gibt irgendeinen Skandal wegen Geschäftsgebaren, welche nicht unbedingt kundenfreundlich sind.
- Medien und soziale Netzwerke überschlagen sich mit der Verbreitung des "Sachverhaltes".
- Boykott- und diverse Ankündigungen, nur mehr bei konkurrierenden Herstellern zu kaufen, werden laut.
- Nach ein paar Tagen/Wochen/Monaten ist Gras über die Sache gewachsen
- Return to business as usual.
Prinzipiell gilt, dass Kundenfreundlichkeit von Kunden eher gering geschätzt wird.
Kein Unternehmen bekommt von seinen Käufern eine Medaille für besonderen Support.
Dementsprechend wäre es für die Hersteller eher von Nachteil in etwas zu investieren, was am Ende des Tages nicht zu einem Mehrwert führt.
Noch ein paar Sachen zu dieser Thematik:
Die "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sehr genau festgelegt werden in welchem Umfang eine Garantieleistung zu erwarten ist und welche Umstände von einer Garantieleistung gedeckt werden.
Üblicherweise fällt man um die Garantie um, alsbald man es mit einer mechanischen Beschädigung zu tun hat.
Die "Gewährleistung" ist eine gesetzliche Regelung welche besagt, dass Ware bei Übergabe in einwandfreiem Zustand zu sein hat. Dabei teilt sich dieser Sachverhalt noch auf in den offensichtlichen und verdeckten Mangel.
Generell ist es bei uns in AT/DE so, dass der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich, oder zumindest binnen 14 Tagen, dem Händler zu melden hat.
Wenn ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb der festgelegten Frist gerügt wird, so kann man um seinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler umfallen.
Sollte man binnen der Frist einen offensichtlichen Mangel melden, so ist der Händler dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben. Das kann entweder durch Tausch, Gleichwertigen Ersatz, Reparatur, oder Erstattung des aktuellen Tageswertes erfolgen.
Bei verdeckten Mängeln ist bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr zu beachten. Die Gewährleistung ist nur dafür da, sicher zu stellen, dass der Kunde bei Übergabe ein funktionierendes Produkt erhält.
Sollte das Produkt einen verdeckten Mangel haben, welcher sich erst nach einer längeren Benutzungsdauer der Ware zu einem offensichtlichen Mangel wandelt, so geht man im ersten Jahr ab Kauf davon aus, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat.
Um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen müsste der Händler dem Kunden beweisen, dass es sich nicht um einen verdeckten, sondern um einen offensichtlichen Mangel gehandelt hat, welcher binnen der 14-tägigen Reklamationsperiode gerügt hätte werden müssen.
Nach einem Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft und dabei muss der Kunde dann dem Händler beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat - was je nach Art und Beschaffenheit der Sache eher schwer bis unmöglich ist.
Dementsprechend hat der Kunde in AT/DE effektiv ein Jahr Gewährleistung auf bewegliche Gegenstände, die er bei einem Händler erwirbt. Für das zweite Jahr "Gewährleistung" braucht man nämlich ein teures Gutachten und einen Anwalt, was sich bei geringem Streitwert üblicherweise nicht rentiert.
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Der Reddit-Nutzer hat eine beschädigte GraKa ausgepackt.
Damit hätte er unverzüglich zu seinem Händler gehen müssen.
Fertig.