AW: Illegales Filesharing: Anschlussinhaber soll laut EU-Gutachter für Familie haften
Die Verschlüsselung ist knackbar und wenn ich mir anschaue wie viel Router in den letzten Jahren kompromittiert wurden, wie soll sich Otto Normal da schützen?
Der eigene PC / das eigene Netzwerk muss "ausreichend" geschützt werden. Dazu zählt (derzeit die WPA2-) Verschlüssung und ein Virenscanner. Wurde der Beschuldigte gehackt, ist er kein Straftäter mehr, sondern ebenfalls ein Opfer.
Wenn ihr schon auf "kein Netz ist sicher" herumreiten wollt, zeigt mir bitte die Statistik, wieviel Privatpersonen den tatsächlich täglich/jährlich gehackt werden. Das müssen ja unzählige sein, keiner ist mehr sicher, alle meine Bankdaten gibts im Internet zum freien Download.
Mit dem o.g. "ausreichendem" Schutz ist außerdem gemeint,
dass nicht jeder Zugriff erlangen kann. Ein Türschloss kann auch geknackt werden, aber keiner wird wohl mit offener Tür das Haus verlassen.
"Eltern haften für ihre Kinder" war doch schon immer rechtlich gesehen Schwachsinn oder nicht?
Rechtlich war das schon immer eine Verletzung der
Aufsichtspflicht. Ja, auch hier gibt es Einzelfälle und damit einhergehend Ausnahmen.
(..) Die Begründung ist sowas von Schwachsinning. Es klaut dir einer dein Auto fährt 50 Menschen tot und du sollst weil es dein Auto war wegen 50 fachen Mord in den Knast. (..)
Ich sehe hier lediglich eine schwachsinnige Begründigung, da sie rein gar nichts mit der eigentlichen Sache zu tun hat.
Im konkreten Fall wurde über den Internetanschluss eines Mannes ein urheberrechtlich geschütztes Hörbuch des Verlags Bastei-Lübbe per Filesharing bereitgestellt. Der Anschlussinhaber bestreitet die Schuld und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten, gab in der Vorinstanz am Landgericht München jedoch auch an, dass diese seiner Kenntnis nach keine Filesharing-Tauschbörsen nutzen würden.
Hier geht nicht um "ich wurde gehackt/beklaut/ge-irgendwas-t und kann gar nichts dafür", sondern um einen Typen der einfach sagt: es nutzen 3 Leute den Anschluss, 2 haben keine Ahnung und ich wars nicht.
Hierzu muss es endlich mal ein Urteil geben. Wie das ausfällt, muss einer entscheiden der entweder Ahnung davon hat oder die Macht hat dies zu entscheiden.
Wenn dies Analog zum Beitragsservice erfolgt, 1 Wohnung = 1 Zahler, im Sinne von 1 Anschluss = 1 Straftäter, dann ist das auch eine Entscheidung, bei der es jedem freisteht dagegen zu Klagen.
Man könnte auch einfach dieses dämlich Urheberrecht abschaffen. Damit wären viele Probleme gelöst.
Dass das "dämliche" Urheberrecht ein paar hundert Tausend Arbeitsplätze in Deutschland sichert, scheint dir da ja völlig gleich zu sein?