Illegales Filesharing: Anschlussinhaber soll laut EU-Gutachter für Familie haften

AW: Illegales Filesharing: Anschlussinhaber soll laut EU-Gutachter für Familie haften

Genau, anstatt dann einfach ein paar Serien nicht zu sehen... oder später. Nur weil man es Lizenzkrieg nennt, muss es noch nichts schlechtes sein. Monopole sind fast immer *******!

Hmm, Amazon und Netflix decken doch so gut wie alles ab...

Und wer nur einen Dienst will ist bei Netflix alleine auch bestens versorgt. Die Netflix Eigenproduktionen dominieren ja quasi sämtliche Seriencharts.
Und wenn du eh bereit bist für guten Content auch die physische Version zu kaufen, dann wirds dich wohl auch nicht umbringen, bei Ausnahmefällen wie HBOs Westworld oder GoT die Discs zu kaufen. Falls dir die Serien überhaupt gefallen...


Klar, letzten endes ist man als ehrlicher Nutzer immer stärker eingeschränkt, als der Filesharer. Deswegen brauchen wir auch nicht argumentieren, was "besser" ist, denn das sollte offensichtlich sein.
Es ist nur so, dass man als ehrlicher Nutzer wirklich keine großen Einschränkungen mehr hat. Von sowas wie Netflix und Amazon konnte man vor einigen Jahren nur träumen. Wenn man weiter zurückblickt auch von sowas wie Spotify, wo doch sonst überall jeder einzelne Song 1€ gkostet hat. Das wäre richtig ins Geld gegangen...

Ich weiß halt mittlerweile alleine schon den Komfort zu schätzen. Einfach TV anschmeißen, Film oder Serie anklicken und es läuft. Kein Download, kein entpacken, kein Backup, kein Zeitverlust, kein Stress.
 
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Youtube gibt es schon weit länger als Spotify, nur mal so am Rande


Vorteile von Scene Release:

Oft vor Kinostart zu haben
Schöner Cut, ohne Raubmordkopierer Beschuldigung von der Gekauften bzw. im Kino
1-2 Wochen nach Kinostart 4K Version inkl. 7.1 usw usf. was die Originalen BD oft nicht bieten
Ton Syncronisiert, Originale laufen ab und zu Asyncron



Aber > Filme die mir wirklich gefallen kauf ich auch, zb fast alle von Gaspar Noe
 
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Ich streame das meiste auch noch über OCH (gibt's auch für Streams), einfach weil ich nicht einsehe, neben Amazon Prime noch fünf Dienste zu haben (wobei ich mir mittlerweile sogar einen Netflix-Account teile UND Sky GO habe - dennoch bräuchte ich noch mehr Dienste!) und zu bezahlen. Bei Netflix kannst du nicht mal deinen Account löschen, wird sich mit der DSGVO vermutlich nicht geändert haben. Die behalten deine Daten für immer. Das akzeptiere ich einfach nicht.

Hinsichtlich Störerhaftung: WGs können da durchaus rauskommen. Urteile gibt's einige, die die Haftung ablehnen. Ich konnte für Freunde schon mehrere solche Ansprüche damit abwehren. Ich kann persönlich noch ein Eltern haften für minderjährige Kinder in gewissen Fällen verstehen, aber hier - verstehe ich das nicht. Wie Woyzeck schon sagte - Hausdurchsuchung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dürfte zudem eine strafrechtliche Relevanz erfordern, die ja möglich ist, aber regelmäßig im Gegensatz zum Schadensersatz nicht gegangen wird - und zwar wegen der Schwere der Beweisführung. Aber was ich eben anders sehe: Exakt die selben Maßstäbe sollten für den Schadensersatz gelten. Wenn auch der beste Ermittler durch Befragungen den Schuldigen nicht glaubhaft identifizieren kann, dann hat der Ermittler Pech gehabt und das Verfahren muss eingestellt werden. Eine festgelegte Haftung des Anschlussinhabers lehne ich ab und empfinde ich unserem Rechtsgrundsätzen nicht entsprechend. Und diese Meinung ist in der einschlägigen Literatur auch nicht ungeteilt.
 
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Ich streame das meiste auch noch über OCH (gibt's auch für Streams), einfach weil ich nicht einsehe, neben Amazon Prime noch fünf Dienste zu haben (wobei ich mir mittlerweile sogar einen Netflix-Account teile UND Sky GO habe - dennoch bräuchte ich noch mehr Dienste!) und zu bezahlen. Bei Netflix kannst du nicht mal deinen Account löschen, wird sich mit der DSGVO vermutlich nicht geändert haben. Die behalten deine Daten für immer. Das akzeptiere ich einfach nicht.

Hinsichtlich Störerhaftung: WGs können da durchaus rauskommen. Urteile gibt's einige, die die Haftung ablehnen. Ich konnte für Freunde schon mehrere solche Ansprüche damit abwehren. Ich kann persönlich noch ein Eltern haften für minderjährige Kinder in gewissen Fällen verstehen, aber hier - verstehe ich das nicht. Wie Woyzeck schon sagte - Hausdurchsuchung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dürfte zudem eine strafrechtliche Relevanz erfordern, die ja möglich ist, aber regelmäßig im Gegensatz zum Schadensersatz nicht gegangen wird - und zwar wegen der Schwere der Beweisführung. Aber was ich eben anders sehe: Exakt die selben Maßstäbe sollten für den Schadensersatz gelten. Wenn auch der beste Ermittler durch Befragungen den Schuldigen nicht glaubhaft identifizieren kann, dann hat der Ermittler Pech gehabt und das Verfahren muss eingestellt werden. Eine festgelegte Haftung des Anschlussinhabers lehne ich ab und empfinde ich unserem Rechtsgrundsätzen nicht entsprechend. Und diese Meinung ist in der einschlägigen Literatur auch nicht ungeteilt.
Bester Kommentar zu einem Rechtsthema bei PCGH seit langem... So ist es in der Juristerei üblich: es kommt darauf an. Eine ausgewogene und kritische Meinung bringt die Rechtsentwicklung voran, nicht blindes Stsndpunktvetreten. Kann ich mir auch mal an die eigene Nase fassen
 
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