P2P-Filesharing: EUGH stärkt Rechte von Urheberrechtsinhabern

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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Urheberrechtsinhabern in Fällen gestärkt, in denen Material illegal in P2P-Netzwerken zugänglich gemacht wird. Das illegale Filesharing via Torrent wird damit noch risikoreicher; die Richter wollen mit den Maßnahmen einen hohen Schutz für geistiges Eigentum in der EU etablieren

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Ich will ja keinen Freibrief und bin auch für den Schutz für geistiges Eigentums, aber sogenannte Rechte-Inhaber sind oft nur Rechteverwerter mit eigenen Anwälten und den eigens geschaffenen Abmahnindustriezweig, wovon viele Künster mit Sicherheit am wenigsten davon Profitiert. Meiner Meinung kassieren doch eh nur die Abmahnindustrie und deren Anwälte hier ab, belasten die Gerichte und Richter mit vielen unnötigen Klagen!
 
Geistiges Eigentum ist natürlich schützenswert. Ich habe allerdings Probleme damit, dass das Teilen vom 0,01% des Werkes an eine IP-Adresse als öffentliche Vorführung des gesamten Werkes betrachtet wird. Man wird also für den schlimmsten Fall zur Rechenschaft gezogen, egal was real der Fall ist. Denkt doch nur an den Spaß den man hat, bei einem einigermaßen umfänglichen Autounfall seinen eigenen Schaden dazulegen. Da braucht es dann schon hübsche Gutachten, die auch mal den einen oder anderen Vorschaden (korrekt) aussortieren und nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, nur die Schäden dem Unfallereignis zuzuordnen, um das es gerade geht. Und dann auch eben in der richtigen Höhe. Der EUGH hat gerade quasi entschieden: Wenn ihr mit eurem Einkaufswagen gegen einen Mercedes von 1977 stoßt, ist das ein Totalschaden und außerdem werten wir den Mercedes mal lieber als Neuwagen.

Andererseits halte ich den Umstand, dass "Anträge gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein dürfen" für derart leicht manipulierbar und ohnehin fast unmöglich widerlegbar, so dass man auf diesem Weg quasi das gesamte Internet deanonymiesiert hat - zumindest und z.B. "den Neuen" von der Ex-Freundin, den man jetzt erstmal so gar nicht missbräuchlich ermitteln lässt oder den das eigene Weltbild störenden politischen Aktivisten. Du musst dringend dem Cheater von gestern abend mal die Nase korrigieren? Dann gib dem Azubis aus der Abmahnkanzlei doch mal ein Bier aus. Oder oder oder.
 
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Auf einer anderen Newsseite liest sich das auch ganz anders: Anscheinend hat besagte "Firma" auf Zypern garnicht mal die Rechte an den Streitbaren Inhalten, sondern hat sich lediglich die verbreitungsrechte über P2P Netzwerke von den Tatsächlichen Inhabern der Werke (es geht um Pr0n) lizenziert und betreibt wohl Software, die gezielt in Bittorrent Netzwerken auf die suche "ihrer" Inhalte geht um dort dann mit Abmahnklagen vorzugehen.
Ja alles Rechtens (wie das EUGH ja jetzt bestätigt hat), aber moralisch ziemlich daneben. Denn meiner Meinung nach hat diese Firma garnicht die Rechte an diesne Werken erworben um sie selbst über P2P zu vermarkten, sondern genau nur für diesen Zweck. Besitzt also eine Lizenz zur Verbreitung (vermarktung also), nutzt diese aber garnicht, sondern freut sich über jeden, der es anstatt macht. Würde mich nicht wundern, wenn nicht irgendwo ein Server sitzt, der die lizenzierten Werke überhaupt erst im Bittorrent Netzwerk "bekannt" macht ... (Hier Mutmaßung!)

Ja die Verbreitung von Inhalten im Netz ohne Verbreitungsrecht ist strafbar und soll unterbunden werden, bzw. wer dagegen verstößt hat mit Strafe zu Rechnen, aber wie ist Bitte ein Schaden entstanden, wenn der "rechteinhaber" garnicht erst die Intention zur eigenen Verbreitung (Ausübung seines Verbreitungsrechts) hatte? Alle die sich das Werk über Bittorrent "besorgt" haben, hätten das Werk ja potenziell auch als DVD erworben? Ich glaube nicht.
 
Ich habe allerdings Probleme damit, dass das teilen vom 0,01% des Werkes an eine IP-Adresse als öffentliche Vorführung des gesamten Werkes betrachtet wird. Man wird also für den schlimmsten Fall zur Rechenschaft gezogen, egal was real der Fall ist.
Aber, aber, wer wird sich denn an solchen Details stören.

Andererseits halte ich den Umstand, dass "Anträge gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein dürfen" für derart leicht manipulierbar und ohnehin fast unmöglich widerlegbar....
Auch wenn Du mir das vielleicht nicht glauben magst, genau deswegen wurde das Ganze auch so schwammig formuliert. Praktisch ist das ein Freifahrtschein, obwohl es öffentlich keiner sein soll.
 
Auch wenn Du mir das vielleicht nicht glauben magst, genau deswegen wurde das Ganze auch so schwammig formuliert. Praktisch ist das ein Freifahrtschein, obwohl es öffentlich keiner sein soll.

Das glaube ich eventuell / angeblich / möglicher Weise sogar selber... aaaaber ich kanns nicht belegen und würde das natürlich nieeeeemals behaupten.
 
Wie bitte? Der EUGH stuft also Urheberrechte höher als Persönlichkeitsrechte ein...!
Welcher Jurist der halbwegs bei Verstand ist, stimmt dem denn zu?
Wer zieht denn noch über Torrent?
Das gilt doch schon seit Jahrzenten als überholt, unsicher und langsam.
Das ist noch recht verbreitet - da die Verfügbarkeit gut ist und sehr komfortabel. Da gibt es genug Interessengruppen in einschlägigen Messanger Diensten, bei denen die Links verteilt werden.
Man lädt heutzutage nicht mehr selber runter, sondern hat einen Torrent Dienst. Der Torrent Link wird dann mit der Handy App oder dem Browser Plugin dieses Dienstes übertragen und der Server lädt die Dateien für den Benutzer herunter.
Sobald diese Bereitstehen kann man dann direkt mit maximaler Geschwindigkeit auf das eigene Endgerät herunterladen - wen kümmert es da, wie lange der Torrent benötigt...
Die gesamte Übertragung ist verschlüsselt und optional auch mit VPN möglich, die Server stehen selbstverständlich in Ländern, denen EU Rechte keine Rolle spielen - die Daten werden auch nicht gespeichert.

Rechtlich angreifbar ist im Prinzip nur der Torrent Dienst, da man selbst ja kein Material verbreitet hat.
So hat mir das jedenfalls ein Freund erzählt...
 
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Wer zieht denn noch über Torrent?
Das gilt doch schon seit Jahrzenten als überholt, unsicher und langsam.
Es geht auch mehr ums Prinzip. Nur weil ich kein Schwarzer bin bedeutet es nicht, dass ich mich nicht aufregen darf, wenn Leute rassistisch diskriminiert werden. Genauso ist es hier, was sich die Urheberrechtsindustrie rausnimmt ist einfach nur mehr als unverschämt.

Mir ist schon klar, dass die Leute ihre Warez über besser One Click Hoster teilen sollten, wenn sie nicht erwischt werden wollen.
 
Sollte man den Fokus dann nicht darauf legen? Bezüglich Filesharing liest man bei den Gesetzen fast ausschließlich nur P2P.

Das Sache ist, dass es in sehr vielen Ländern völlig legal ist solche Server zu betreiben, die Dateien müssen nur nach 24h gelöscht werden und der Betreiber darf keine Kenntnis davon gehabt haben, dass die Dateien illegal sind. Wegen letzterem gehen die USA gegen Megaupload und Deutschland gegen Share-Online.biz vor, Ausgang teilweise ungewiss. Wenn ein Anbieter dicht gemacht wird, dann kommt auch gleich der nächste.

Die Nutzer können von den Abzockanwälten (anders kann man die nicht nennen) nicht wirklich belangt werden, da sie nur herunterladen uns sich so kein ausgedachter Schaden von zigtausenden € konstruieren läßt. Bei 20-30€ für einen Film und 60-110€ für ein Spiel ist Schluß. Damit läßt sich das Abmahngeschäft nicht sinnvoll betreiben, selbst wenn sie die Nutzerdaten hätten (was meist nicht der Fall ist).
 
Das wird ja nicht damit enden, dass ein paar (was könnte man hier alles für Adjektive einsetzen) Pornodarsteller zu mehr Lohn für ihren Beitrag an der Kulturschaffung kommen, das endet in irgendwelchen Abmahnwellen und weiteres Gerichtsprozessen bei denen es um Datenfragmente und deren Legalität geht.

Die VPN Anbieter wird es freuen, denn wenn die Gesetzeslage den Leuten das Gefühl gibt ihr Internetprovider ist der erste Spion, dann wird es mehr Zulauf geben.
 
Sollte man den Fokus dann nicht darauf legen? Bezüglich Filesharing liest man bei den Gesetzen fast ausschließlich nur P2P.
P2P lohnt sich mehr, denn die Daten werden beim herunterladen auch meistens direkt an andere weiterverteilt.
Man agiert also beim herunterladen auch gleichzeitig als Hoster.
Außerdem kann die Abmahnindustrie das besser verfolgen und selbst Dateien ins System einfließen lassen.
Es wird dann auch immer gleich ermittelt, an wie viele man die Dateien weitergegeben hat und so ergeben sich hübsche Summen für die Abmahner. Das kann man mittlerweile gut tracken.
Das ist eine Eierlegende Wollmilchsau.
 
Das Sache ist, dass es in sehr vielen Ländern völlig legal ist solche Server zu betreiben, die Dateien müssen nur nach 24h gelöscht werden und der Betreiber darf keine Kenntnis davon gehabt haben, dass die Dateien illegal sind. Wegen letzterem gehen die USA gegen Megaupload und Deutschland gegen Share-Online.biz vor, Ausgang teilweise ungewiss. Wenn ein Anbieter dicht gemacht wird, dann kommt auch gleich der nächste.

Die Nutzer können von den Abzockanwälten (anders kann man die nicht nennen) nicht wirklich belangt werden, da sie nur herunterladen uns sich so kein ausgedachter Schaden von zigtausenden € konstruieren läßt. Bei 20-30€ für einen Film und 60-110€ für ein Spiel ist Schluß. Damit läßt sich das Abmahngeschäft nicht sinnvoll betreiben, selbst wenn sie die Nutzerdaten hätten (was meist nicht der Fall ist).
Hmm, Schwierig. Wenn man den Vergleich mit dem Verkaufpreis herzieht, müsste ein Ladendiebstahl auch nur mit dem Verkaufspreis geahndet werden. Das würde dem ganzen dann schon einen sportlichen Anreiz geben: Den ganzen Einkauf klauen und wenn man erwischt wird muss man ihn halt zahlen.
 
Das gilt doch schon seit Jahrzenten als überholt, unsicher und langsam.
Torrent gibt's doch erst seit zwei Jahrzehnten und wird auch noch stetig weiter entwickelt. Streamingfährigkeit ist dazu gekommen. WebTorrent läuft im Browser. Mit Tribler gibt's z.B. auch eine Variante die Tracking verhindern soll nach einem ähnlichen Prinzip wie TOR.
 
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Die Rechteinhaber erhalten nur einen Schadenausgleich, das wäre beim Ladendiebstahl tatsächlich der Gegenwert der gestohlenen Ware, solange diese nicht einfach wieder zurückgelegt werden kann. Davon unabhängig gibt es aber noch die Strafe für die Straftat, die vom Staat verhängt und, wenn es eine finanzielle Strafe ist, kassiert wird.
 
Hmm, Schwierig. Wenn man den Vergleich mit dem Verkaufpreis herzieht, müsste ein Ladendiebstahl auch nur mit dem Verkaufspreis geahndet werden. Das würde dem ganzen dann schon einen sportlichen Anreiz geben: Den ganzen Einkauf klauen und wenn man erwischt wird muss man ihn halt zahlen.

Wenn der Ladenbesitzer Schadensersatz (um den geht es ja) will, denn wird der Verkaufspreis herangezogen, was sonst?

Bei den größeren Läden geht man mit dem Betreten einen Vertrag (hängt meist an der Tür aus) ein, wonach man noch 50€ zahlen muß, wenn man klaut, aber das ist eine andere Baustelle.

Das Strafrecht ist nochmal eine andere Sache.
 
War sone Sache die hat man vor 10-15 Jahren mal gemacht wo es noch kein Streaming gab und man jung war und wenig Kohle hatte. Hab seit Ewigkeiten nix böses illegales gedownloaded, viel zu viel Arbeit.
Gibt ja auch genug Keyshops und Sales, kriegste doch Software und Spiele günstig.
 
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