Grafikkarte die 2 wieder nicht verschweißt.

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AW: Grafikkarte die 2 wieder nicht verschweißt.

Das ist ja ok, nur seit ihr nicht der Meinung sowas sollte als Rückläufer deklariert werden. Und den Neupreis zu verlangen ist auch happig. Weil neu ist sowas nicht....
 
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Es kann so oder so aber auch vorkommen, dass eine Charge anders verpackt ist als die nächste. zB kann es sein, dass auf Wunsch von Händlern es "neu" ist, dass noch ne Folie um die Packung herum ist. Es gibt da ja keine richtigen "Vorschriften" - ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Chargen, die EINDEUTIG an Shops mit SB-Warenregalen gehen, wo also Kunden selber im Laden die Karte rausholen könnten, auch mal "verschweisst" geliefert werden, bzw. dass es Chagen gibt, die für solche Shops gedacht sind. Und wenn davon von SB-Shops zu wenig geordert werden und somit noch genug auf Lager sind, gehen die dann doch auch mal an reine Versandshops raus, die normalerweise unverschweisste Versionen bekommen. Somit kann es passieren, dass man beim gleichen Shop das gleiche Modell 1x verschweisst und 1x unverschweisst bekommt, und in beiden Fällen ist das Produkt nicht schonmal von einem anderen Kunden benutzt worden.

Wenn aber bei einer zurückgesendeten Karte oder so wirklich rein gar nix zu sehen ist von Gebrauchsspuren oder so und auch die Funktion des Produktes nicht zu beanstanden ist, spricht IMHO nichts dagegen, die Karte weiterzuverkaufen. Das ist nix anderes als wenn jemand in nem Jeansladen zB das Sweatshirt mal anprobiert hat, da stehen dann auch keine Verläufer und markieren die Ware, von der sie gesehen haben, dass ein Kunde die mal anprobiert hatte... ;) oder wenn einer in nem Saturn mal zB den Verkäufer bittet, die Kamera mal aus der Packung zu holen, damit der Kunde sie mal in der Hand halten kann usw.

Wenn es Spuren gibt, muss die Karte/das Produkt aber auch gekennzeichnet und separat verkauft werden, was zB hardwareversand.de macht. Da steht dann auch ganz klar drin zB ein um 20% reduziertes Smartphone "Packung beschädigt, Kratzer auf Display, Headset fehlt" usw.
 
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Das ist ja ok, nur seit ihr nicht der Meinung sowas sollte als Rückläufer deklariert werden. Und den Neupreis zu verlangen ist auch happig. Weil neu ist sowas nicht....
Wenn es Gesetz wäre, sowas als Rückläufer zu deklarieren, sähen die Preisstrukturen bei Online-Händlern ganz anders aus, sonst wären sie binnen kürzester Zeit Pleite.
Ein Kratzer auf dem Gigabyte-Logo kann auch entstanden sein, bevor die Karte überhaupt beim Händler gelandet ist.
 
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Genau er sagte sie kommen so an. Leider ist dies das Risiko des Fernabsatgesetes. Darüber muss ein Handel sich vorher Gedanken machen oder nicht. Und die Karte war auch nicht tadellos, da auf dem Gigabyte Emblem ein kleiner Kratzer war, das hätte ich ja noch verkraftet. Aber jetzt habe ich defenetiv die Schnauze voll. Dann sollte man die Karte rabattieren.

Ich erlebe einige im Forum die ihren Prozessor zurückgeben, da sie nicht zu frieden sind wo liegt das Problem. Oder Grafikkarten.

Du fragst allen Ernstes wo das Problem ist? Du flasht eine 7970 mit dem OC-Bios einer 7970 "GHZ-Edition" und beschwerst dich anschliessend dass die nicht richtig läuft
Und das Ding willst Du dann zurückschicken - damit ein anderer deine Frickelkarte kriegt.

Für dich jedoch muss die Karte zwingend jungfräulich sein!
Schmarotzer!
 
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Also auch meine Karte kam ohne Folie um den Karton( also unverschweisst).

Warum sollte sie auch verschweisst. Wenn du mal wirklich drüber nachdenkst was alles nicht verschweisst wird, wird die auffallen das es eine menge ist. Oder war dein Fernseher, AV- Receiver, Monitor, Laptop, Zahnpasta uvm immer verschweisst?


Du fragst allen Ernstes wo das Problem ist? Du flasht eine 7970 mit dem OC-Bios einer 7970 "GHZ-Edition" und beschwerst dich anschliessend dass die nicht richtig läuft
Und das Ding willst Du dann zurückschicken - damit ein anderer deine Frickelkarte kriegt.

Für dich jedoch muss die Karte zwingend jungfräulich sein!
Schmarotzer!
Richtig!


Darauf hab ich ja schonmal in dem betreffenden Thread hingewiesen. TOP!!!!
 
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Danke für die Erklärung Herbboy, wenigstens eine aussage kräftige Erläuterung. Thallassa du wärst mit sicherheit nicht erfreut so eine Ware zu bekommen, ob ein Händler pleite geht oder nicht.

Censium pass bitte auf mit deiner Wort wahl, dies ist eine Gefahr des Händlers. Bist du ein Mitarbeiter der Firma?

Siehst du, und anscheindent bekomme ich auch so eine Frickel Karte und das ist nicht schlimm. Weist du überhaupt was du schreibst....
 
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Ok, du bist ein Händler.
Ein Kunde schickt dir jetzt aufgrund des Fernabsatzgesetzes die Karte zurück, weil ihm sagen wir mal, der Lüfter im idle zu laut ist. Er schickt die Karte in tadellosem Zustand an dich zurück, aber du als Händler trägst die Versandkosten für die Rücksendung. Somit hast du schonmal deutlich weniger Marge als mit einem zufriedenen Kunden. Aber die Karte funktioniert ja einwandfrei und ist als neuwertig zu erkennen, weswegen du sie natürlich ganz normal weiterverkaufst. Ehrlich, du würdest wahrscheinlich die Karte wegschmeißen oder mit 20 Euro Verlust verkaufen, weil sie schonmal "geöffnet" war.

Wenn dem so wäre, wieso muss dann der Kunde bei z.B. Mindfactory, der die Karte nur 10 Minuten im Betrieb hatte, Wertersatz leisten. Das ist ein absolutes No-Go ( :) ) eine gebrauchte Ware auszuliefern ohne es anzumerken! Hardwareversand kennzeichnet sowas als Sonderposten.

Quelle: Mindfactory - AGB's
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
 
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Man sollte die Kirche schon im Dorf belassen, und außerdem hast du ja keinen Nachteil bei der Garantie.

Wenn dem so wäre, wieso muss dann der Kunde bei z.B. Mindfactory, der die Karte nur 10 Minuten im Betrieb hatte, Wertersatz leisten. Das ist ein absolutes No-Go ( :) ) eine gebrauchte Ware auszuliefern ohne es anzumerken! Hardwareversand kennzeichnet sowas als Sonderposten.
Das bezieht sich in der Masse auf Garantierückläufer, Ausstellungsstücke oder vielleicht um ein Leihgerät
 
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Was sollen sie deiner Meinung nach mit einer Frickelkarte machen? Welches Glied der Kette vom Hersteller über den Händler und Versender bishin zu dir soll denn für deinen Flashdrang bezahlen, wenn dir schlicht und ergreifend nicht passt dass sie sich nicht bis zu einem (dir beliebigen) Punkt übertakten lässt? Als Gebraucht und Zerflasht verkaufen? Wir wissen doch alle, wer solche Karten zurückschickt
 
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Thallassa du wärst mit sicherheit nicht erfreut so eine Ware zu bekommen, ob ein Händler pleite geht oder nicht.

Ich arbeite in dem Gewerbe, wenn auch nur als Aushilfe. Ich hab selbst mal ein Mainboard geschickt bekommen, welches offensichtlich benutzt war. Die Plastikabdeckungen auf den Kühökörpern waren entfernt und es waren Einbauspuren vom Kühler auf dem Ding zu sehen, was die CPU festhält. Also diese Einschnallvorrichtung bei den Intel-Mainboards, wie ist denn da der Fachbegriff? Zudem fehlten zwei SATA-Kabel. Aber das Board funktionierte tadellos, also beim Händler beanstandet, nach 3 Tagen waren 2 SATA-Kabel und ein 5€-Gutschein im Briefkasten.

Solange es astrein funktioniert und es keine offensichtlichen Mängel an dem Produkt gibt, ist das zu akzeptieren.
Wenn du ne Karte flasht und das nicht funktioniert und sie zurückschickst, dann ist der Händler schuld daran, die Karte nicht ordentlich zu kontrollieren, einen BIOS-Flash kann man ja wirklich einfach feststellen. Bekommst hingegen du eine Karte deren BIOS offensichtlich nicht das richtige ist (lässt sich auch kontrollieren) dann hast du natürlich guten Grund das zu beanstanden.
 
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Dies sollte eine Prozentuale Minderung sein, da der Händler nie weis was mit der Karte passiert ist...

Die Karte ist in Werkseinstellung zurück inkl. 7970oc BIOS, und geöffneter Verpackung.
 
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Man sollte die Kirche schon im Dorf belassen, und außerdem hast du ja keinen Nachteil bei der Garantie.


Das bezieht sich in der Masse auf Garantierückläufer, Ausstellungsstücke oder vielleicht um ein Leihgerät

Welche Kirche soll ich im welchen Dorf belassen? War das jetzt auf mich bezogen?

Nunja, zurück zum Thema.

Das bezieht sich nicht in der Masse auf Garantierückläufer, Ausstellungsstücke oder vielleicht um ein Leihgerät. Du kannst nicht einfach daher kommen und etwas behaupten. Les dir die AGB's durch.
Wenn du das aus dem Kontext reißt ist es nicht mein Problem.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines Widerrufs!

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Das heißt öffnest du auch nur einmal die Packung, musst du schon Wertersatz leisten, weil wie gesagt Leute wie jannick1986 und auch ich, keine gebrauchte Ware empfangen möchten.

Dein Dr. ist wohl auch so echt wie der von unseren Politikern, nech. ;)
 
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Danke für die Erklärung Herbboy, wenigstens eine aussage kräftige Erläuterung. Thallassa du wärst mit sicherheit nicht erfreut so eine Ware zu bekommen, ob ein Händler pleite geht oder nicht.

Censium pass bitte auf mit deiner Wort wahl, dies ist eine Gefahr des Händlers. Bist du ein Mitarbeiter der Firma?

Siehst du, und anscheindent bekomme ich auch so eine Frickel Karte und das ist nicht schlimm. Weist du überhaupt was du schreibst....

Erstens: sagst Du mir nicht welche Worte ich wähle, klar?
Zweitens: bin ich kein Mitarbeiter von caseking - schicke denen jetzt aber ein Link von deiner Frickelei - so für zukünftige Ansprüche.
Drittens: arbeite mal an deiner Rechtschreibung
 
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Willst du mir drohen? Kannst wohl nix mehr anderes Sagen was....:(
 
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Wenn dem so wäre, wieso muss dann der Kunde bei z.B. Mindfactory, der die Karte nur 10 Minuten im Betrieb hatte, Wertersatz leisten. Das ist ein absolutes No-Go ( :) ) eine gebrauchte Ware auszuliefern ohne es anzumerken! Hardwareversand kennzeichnet sowas als Sonderposten.

Quelle: Mindfactory - AGB's

Lies dir die AGB's erstmal richtig durch,
"Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht."

aus dem Kontext herrausreißen kann die AGB jeder.

Zu der Verpackung:
Die Powercolor 7950 PCS+ kam bei mir mit Siegel drauf an, die vorherige GTX 560 Ti Phantom von Gainward hatte damals kein Siegel oder Folie, das ist also immer unterschiedlich und die Verpackung sagt ja auch nichts über den Inhalt aus, solange da keine groben Beschädigungen zu erkennen sind.

Ich finde es im übrigen auch recht bescheiden wie einige hier sich das Widerrufsrecht sich zu ihren Gunsten drehen.
Janick, das die die Karte nicht zurücknehmen ist doch selbstverständlich, sowas macht man doch auch nicht, wenn man seine Garantieansprüche und Rechte behalten will.
 
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Erstens: sagst Du mir nicht welche Worte ich wähle, klar?

Du solltest dich vielleicht an deiner Eigenen Nase packen, da gibt es bestimmt genug....:)
 
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Dafür ist so ein Forum ja da...:) Zu diskutieren auf einem normalen Level, und einer der sooooo groß den Mund auf macht. Nun ja, das sind wohl die schlimmsten. ne cesium137...:)
 
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Lies dir die AGB's erstmal richtig durch,
"Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht."

aus dem Kontext herrausreißen kann die AGB jeder.

Da irrst du dich aber.

Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Meinst du ich kann im Laden die Packung aufreißen und die Karte im Rechner prüfen? Höchstens ist da schon ein Rechner mit der Karte verbaut was ich bezweifel. Die AGB führt dich nur in die Irre. Bestell mal eine HD 7970. Mach den Karton auf und pack die Grafikkarte in dein Mainboard und teste sie. Dann schick sie mal zurück und schau was geschieht. Schreibe denen jetzt eine Mail um zu sehen was sie sagen.
Hab sogar gelesen das jemand ein TFT gekauft hat und ihn natürlich logischerweise angeschlossen hat um zu prüfen ob er funktioniert und ob die Farbe ihm gefällt, hat zwar funktioniert aber die Farben waren seiner Meinung nach nicht so dolle, also hat er das Paket zurückgeschickt und dafür musste er ca. 30€ bezahlen und hat sich beschwert.

Ein weiterer Fall wo jemand 30€ zahlen musste, weil die Original Verpackung "beschädigt" war. Beschädigt im Sinne von -> Verpackung (Tesafilm und Retourschein welches abgerissen werden muss für den weiterverkauf, somit ist die Packung "beschädigt".
 
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Da irrst du dich aber.



Meinst du ich kann im Laden die Packung aufreißen und die Karte im Rechner prüfen? Höchstens ist da schon ein Rechner mit der Karte verbaut was ich bezweifel. Die AGB führt dich nur in die Irre. Bestell mal eine HD 7970. Mach den Karton auf und pack die Grafikkarte in dein Mainboard und teste sie. Dann schick sie mal zurück und schau was geschieht.

Das habe ich bereits.
Nachdem ich festgestellt habe das die Beschreibung falsch war.

Aber mal anders, Mindfactory ist auch ein, finde ich, ungünstiger Händler und würde da möglichst auch nichts bestellen, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
HVW, Caseking oder Amazon wären so meine ersten Adressen wo ich bestellen würde, da mir die Probleme die Mindfactory ab und zu macht durchaus geläufig sind.
 
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