WaldemarE
BIOS-Overclocker(in)
AW: Gigabyte G1 Assassin 2 zu gefährlich für internationale Reisen: Sicherheitsbeamte zerstören Rechner
Das dumme ist nur das du Deutschesrecht nicht in Neuseeland einsetzen kannst ^^
Kurze Erklärung, warum so was überhaupt kontrolliert wird. In der Röntgenmaschine haben die Sicherheitsagenten wohl die Form einer Pistole erkannt. Normalerweise müssen sie jedoch gemerkt haben, dass wesentliche Teile fehlen, da kein Magazin, Lauf, Schlitten aus Metall vorhanden war (Metall in blau, Plastik in orange auf dem Bildschirm). Trotzdem muss untersucht werden, ob es nicht ein Teil einer Waffe ist, es könnte ja sein, dass ein anderer Passagier über die anderen Teile verfügt.
Das Auseinandernehmen ist jedoch mehr als stümperhaft, jedoch verständlich, da die Leute, welche für die Kontrolle zuständig sind, nicht unbedingt über das nötige Wissen verfügen. Den Passagier kann man verständlicherweise nicht dazu auffordern, zu helfen. Das entschuldigt jedoch nicht die Beschädigung.
Laut EU sind Waffen, sowie Objekte, welche man mit Schusswaffen verwechseln kann im Handgepäck verboten. Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, man muss bedenken, dass die Ausführung der Kontrolle durch Personen gemacht wird, welche eine Menge Verantwortung zu tragen haben, dafür aber mit miesem Lohn, Unverständnis der Passagiere, ständig wechselnden Vorschriften,... belohnt werden.
Quelle: L_2010055DE.01000101.xml
4.4. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
4.4.1.
Die in Anlage 4-C aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden.
ANLAGE 4-C
FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
Sincerely, your friendly neighbourhood, Grendizer
also ich finde den Grund für die Überprüfung ja ganz klar unumstritten, denn es handelt sich nunmal um eine Waffenatrappe
allerdings finde ich die Durchführung schon sehr fragwürdig... überlicherweise öffnet ja jeder seine Taschen selbst und so sollte es wohl eigentlich auch in diesem Fale sein, wenn die sich jedes tei ansehen wollen, dann können die mir gerne auf die Finger schauen und ich bau denen das Teil stück für stück auseinander, aber so eine Zerstörung würde ich nicht hinnehmen... das ist doch... total überflüssig und wäre sicherlich nicht rechtmäßig nach deutschem Recht
kurzer Exkurs:
bei Verletzungen des Grundrechts (Abwägung verschiedener grundrechte gegeneinander) müssen 3 Elemente überprüft werden:
hier in diesem Fall stehen das recht auf körperliche Unversehrtheit (Waffenbesitz als potentielle Gefahr für die körperliche Unversehrtheit) gegen das Recht auf Eigentum
geeignet - die Maßnahme ist definitiv geeignet um festzustellen ob es sich um eine Waffe handelt
angemessen - die Frage ob es mildere Maßnahmen gibt, in diesem Fall definitiv!
verhältnismäßig - Gefahr einer Waffe auf einem Flughafen gegen Eigentum in 4stelligem Wertbereich, definitv verhältnismäßig
Also aus meiner Sicht, die Manßhme ist geeignet und verhältnismäßig, aber nicht angemessen
Das dumme ist nur das du Deutschesrecht nicht in Neuseeland einsetzen kannst ^^