AW: Anthem: Streamer verstößt gegen NDA und verliert Origin-Bibliothek
Dann würde ich mich freuen, wenn Du einen Rechtstext verlinken könntest, wo man das erlesen kann. In den AGBs von EA, welche bestimmt rechtlich abgeklopft sind, steht es ganz anders drin.
Glaubt man jetzt Wikipedia hat man als Privatperson in dem Fall einfach mal Pech gehabt.
EA klopft also rechtlich was ab? Das ist denen sche*ßegal, weil du es akzeptierst und genau darum geht es! Der Europäische Gerichtshof stellte schon vor Jahren fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf digitale und online erworbene Güter gilt, denn bislang war man immer davon ausgegangen das dies lediglich für "physische" Gegenstände gelte und dessen Nutzungsrechte.
Ein deutsches Gericht entschied in diesem Zusammenhang, dass es sich bei Plattformen wie Steam und Co., mit denen man seine Spiele verknüpfen muss, nicht um bloßes Software erwerben handle, sondern man auch Zugang zu Serviceleistungen, Wartung und Support (etc.) bekomme und damit ohne neu geregelte gesetzliche Grundlage der Erschöpfungsgrundsatz bei einem Vertriebsmodell über diese Plattform keine Anwendung findet. Den Gerichten selbst fehlen dazu die Präzedenzfälle aus dem Urheberrecht und gesetzlich ist wie immer die Politik gefordert, an dem veralteten Regelwerk etwas zu ändern. Das macht was Origin und Co dort in Bedingungen festhält nicht richtiger.
Du brauchtst nur nach Erschöpfungsgrundsatz und PC-Spiele suchen, dann wirst du schon genug finden. Deine Aussage die Spiele gehören NIE Dir ist damit klar falsch. Die Lizenz oder Plattform gehört dir nicht. Sie ist auch gar nicht Gegenstand des Erwerbs, sondern vertraglicher Gegenstand zur Nutzung rund um den Erwerb, zwischen Dir und dem Anbieter. Als Eigentümer des Gegenstands hast Du das Recht diese bei rechtmäßigem Erwerb an Dritte zu übertragen, weil sich für den Lizenzgeber auch kein Nachteil einstellt. Die Bedingungen bleiben doch für den Linzenzgeber und jeweiligen Erwerber (der diese von dir kauft) stets gleich.
Ich habe bereits ausgeführt, dass man nach dem Erschöpfungsgrundsatz das Benutzungsrecht auch selbst ausüben kann. Das schließt den Weiterverkauf ein. Origin selbst kannst Du so nicht weiterverkaufen, weil es dir nicht gehört (du erwirbst es ja auch nicht). Das gilt aber nicht perse, für alle Inhalte die Du mit der Plattform verknüpfst.