Wannseesprinter
BIOS-Overclocker(in)
AW: Wurde dir schon einmal ein Online-Account oder der Key (Lizenzschlüssel) eines Spiels gesperrt?
Moin!
Man soll's nicht glauben, aber durch einen dummen Zufall hat sich jemand die Dreistigkeit erlaubt und mein mit einem sehr starken Passwort versehenen Steam-Account gekapert. Nach der bekannten Prozedur, ein Foto von Spiele-DVD samt per Hand auf Anleitung geschriebenen Key und Versand des Bildes an den Support, war der Account nach etwa 4 Werktagen wieder frei. Was hat der Verbrecher gezockt? Eine Menge CS:S... Dabei waren noch viele andere Spiele zu Auswahl
@Pokerclock:
Interessant wäre zu wissen, welche Rechte der Normalsterblich z.B. bei "Account-Klau" hat - auch unter dem Umstand, dass dieser Account weniger gut durch ein schwaches Passwort abgesichert wurde (grobe Fahrlässigkeit?) - und wie lange man sich denn gedulden muss, bis dieser wieder freigeschaltet ist. Nun, bei mir hat's nach Versand der E-Mail mit der .jpg nur 4 Werktage gedauert, aber nicht auszudenken, wäre aus 4 Tagen 2 Wochen geworden. Stichwort: Fristsetzung? Wäre es eigentlich zulässig, dass Accounts beim Verdacht des Diebstahls - ich nenne es jetzt mal so - vollständig auf Ewigkeit gesperrt werden, weil der Täter damit Schabernack treibt und man den Account als Besitzer dadurch nie mehr nutzen könnte? Das ist jetzt eine rein hypothetische Frage. Wie sieht es aus, wenn sich ein Anbieter dieses Beispiel annimmt?
Grüße aus'm Pott
Wannseesprinter
Moin!
Man soll's nicht glauben, aber durch einen dummen Zufall hat sich jemand die Dreistigkeit erlaubt und mein mit einem sehr starken Passwort versehenen Steam-Account gekapert. Nach der bekannten Prozedur, ein Foto von Spiele-DVD samt per Hand auf Anleitung geschriebenen Key und Versand des Bildes an den Support, war der Account nach etwa 4 Werktagen wieder frei. Was hat der Verbrecher gezockt? Eine Menge CS:S... Dabei waren noch viele andere Spiele zu Auswahl

@Pokerclock:
Interessant wäre zu wissen, welche Rechte der Normalsterblich z.B. bei "Account-Klau" hat - auch unter dem Umstand, dass dieser Account weniger gut durch ein schwaches Passwort abgesichert wurde (grobe Fahrlässigkeit?) - und wie lange man sich denn gedulden muss, bis dieser wieder freigeschaltet ist. Nun, bei mir hat's nach Versand der E-Mail mit der .jpg nur 4 Werktage gedauert, aber nicht auszudenken, wäre aus 4 Tagen 2 Wochen geworden. Stichwort: Fristsetzung? Wäre es eigentlich zulässig, dass Accounts beim Verdacht des Diebstahls - ich nenne es jetzt mal so - vollständig auf Ewigkeit gesperrt werden, weil der Täter damit Schabernack treibt und man den Account als Besitzer dadurch nie mehr nutzen könnte? Das ist jetzt eine rein hypothetische Frage. Wie sieht es aus, wenn sich ein Anbieter dieses Beispiel annimmt?
Grüße aus'm Pott
Wannseesprinter
Aber nach 2 Tagen Mailverkehr mit dem Support wurde ich wieder entsperrt --> warn missverständnis o.ä.
, und bringen tut es nix.
?

