wiedereinführung der Todesstrafe in Europa, was meint ihr dazu ?

AW: wiedereinführung der Todesstrafe in Europa, was meint ihr dazu ?

Nö,die STG44 war 'ne Grundlage für die AK-47,aber die beiden sind nicht gleich

Wikipedia schrieb:
Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben ist das Sturmgewehr 44 nicht mit dem sowjetischen AK-47 verwandt; es diente den Entwicklern in der damaligen Sowjetunion jedoch als Anstoß, eine vergleichbare Waffe zu entwickeln.
 
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hmm, ich kenn mich relativ gut mit waffen (speziell während der zeit des 2. WK.) aus, und ich kann dir sagen dass die AK47 dem STG 44 SEHR stark ähnelt, man kan also durchaus von einer kopie reden ;) (offiziel vielleicht nicht , aber in wirklichkeit schon, so gute waffensysteme können nur deutsche erfinden, nicht umsonst ist Deutschalnd weltweit das Land mit den meisten waffen-exporten ;) )
Das STG 44 war ein Sturmgewehr, dass die geschichte von sturmgewehren entscheidend geprägt hat. bis heute ;)
Und nich nur die AK47 (russen klump^^) , sondern auch das G3 stammt von dem STG 44.

Also, nur in kleiner ,,waffenkunde": Das STG 44 ist bis heute so ziemlich das wichtigste Sturmgewehr, das es je gab, und alle guten sturmgewehre werden vermutlich ,,nur" weiterentwicklungen des STG 44 sein ;)
 
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nicht umsonst ist Deutschalnd weltweit das Land mit den meisten waffen-exporten ;) )

hast du da auch quellenangaben zu, weil meine infos da etwas anderes zu sagen??

Und nich nur die AK47 (russen klump^^) , sondern auch das G3 stammt von dem STG 44.

..meine info sagt, dass das g3 eine weiterentwicklung vom stgw 45 war, stgw 45 war der gegenentwurf zum stgw44..
 
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Es wäre nett, wenn ihr von der Diskussion über Waffen wieder zum Thema zurück kommen würdet.
 
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Bevor wir hier in ein anderes Thema abdriften, sei angemerkt, dass es sich hier um Schießbefehl und Todesstrafe in Ausnahmezuständen dreht. Es geht nicht um die reguläre Bestrafung von bestimmten Verbrechergruppen.

Nebenbei möchte ich die Beteiligten bitten, mit ihren Forderungen zu Art und Umfang der Todesstrafe vorsichtig zu sein. Man kann bereits behaupten, dass so manche Forderungen hier an die Unmenschlichkeit des zu bestrafenden Verbrechens heran reichen. Das geht so nicht! Entsprechende Beiträge wurden entfernt.

Ich bin grundsätzlich gegen die Einführung von Todesstrafen, Erschießungen, Standgerichten, etc.pp. und zwar vollkommen unabhängig von Ausnahmezuständen, inneren Unruhen, Revolutionen oder zivilem Ungehorsam.
Das hat nicht mal etwas mit meinem humanistischen Gewissen zu tun, sondern ist reiner Selbst-( oder Angehörigen-)schutz. Wer entscheidet denn, wann ein Ausnahmezustand eintritt oder bspw. ziviler Gehorsam einen Ausnahmezustand auslöst oder in ihn übergeht oder oder oder ...

Wie so etwas endet hat die Geschichte nun schon einige Male gezeigt und unsere Demokratie ist vor solchen Angriffen nicht gefeit. Schon gar nicht wenn sie, wie jetzt, durch die gesetzgebenden Interessenvertreter aus dem Inneren kommen.
Was ist denn, wenn plötzlich die "Volks"vertreter die Interessen des Souveräns nicht mehr vertreten aber nicht friedlich das Feld räumen wollen, sondern statt dessen die BW im Inneren einsetzen und es darauf hin zu Unruhen und Generalstreik (verboten!) kommt und man sich dann auf Art. 20 GG berufen will, der einem aber plötzlich nicht die Bohne hilft: Denn wie hat schon Thrian geschrieben: EU-Recht schlägt Landesrecht. Also: EU-Erschiessungskommande vor. Legt an. Ende Gelände!
 
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Ähem, mal abgesehen davon, dass die Bundeswehr immer noch an Landesrecht und die Verfassung gebunden wäre, dass es keine regulären Polizeikräfte der EU gibt und auch die Justiz immer noch Ländersache ist:

Die Aussage ist falsch. Es gibt keinen Schießbefehl. Das einzige warum man das konstruieren kann: In der Menschenrechtscharta, die Grundlage der EU-Verfassung bildet, gibt es kein striktes Verbot der Todesstrafe. Deswegen wird ein Verbot nicht direkt erwähnt. Aber nirgends in dem Entwurf wird die Möglichkeit der Todesstrafe eingeräumt oder die Absicht genannt. Bisher war die Todesstrafe durch die EU im übrigen auch nicht verboten und die EU-Verfassung ersetzt nicht die Landesverfassung.

Das heißt, es bleibt sämtlichen Ländern der EU wie bisher. Solche Behauptungen wie oben oder in der Überschrift sind sachlich falsch.
 
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Natürlich besteht ein solcher Schießbefehl nicht.

wikipedia schrieb:
Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[98] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[99] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.
Quelle
6. Zusatzprotokoll
13. Zusatzprotokoll

Hier wurde ja aber gefragt: Was wäre wenn? ... Wiedereinführung ...
(dabei ging ich von der Annahme aus, dass diese sowohl in D als auch EU die Todesstrafe wiedereingeführt werden müsste, denn anders würde diese Konstruktion ja nicht funktionieren)
 
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Ja aber die Threaderöffnung geht ja da von völlig falschen Tatsachen aus und stellt es als Tatsache hin. Von daher ist ja die Grundlage über die theoretische Möglichkeit bzw. die Implikationen zu diskutieren schon recht dünn.

Natürlich hast du recht, dass solche Definitionen wie Ausnahmefälle, besondere Umstände etc. letztendlich missbraucht werden. Als die Charta geschrieben wurde, ging man wohl von bürgerkriegsähnlichen Zuständen, die dann solche Maßnahmen legitimieren sollten, obwohl kein Krieg herrscht.

Das diese theoretische Möglichkeit aber ohnehin recht schwammig ist und damit eben Verstöße legitimiert werden könnten, hat m,an ja auch erkannt und entsprechend das Zusatprotokoll unterzeichnet.

Aber hier trifft wieder das zu, was die EU am ehesten behindert: Man ist nicht auf dem gleichen Stand, nicht mal völkerrechtlich und muss damit Kompromisse machen, die nur den Gegner Futter geben und auf Jahrzehnte hinaus einen Makel darstellen könnte, selbst wenn der Fall denn man konstruiert nicht eintreten kann.
 
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Afaik kostet das töten mehr, als der Lebenslangegefängnisaufenthalt. Von daher ziemlich blöde....
 
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nach dem Vertrag von Lissabon, also dem sogenanten "EU Vertrag" ist in fällen von Aufruhr, was schon eine Demo sein kann, die Todesstrafe, bzw. der Schiesbefehl vorgesehen, was meint ihr dazu ?

Quellen:

Money Debatte: „Tyrannis oder Despotie“ - Wirtschafts-News - FOCUS Online

: EU-Diktatur durch Vertrag von Lissabon | Seite 1 | wallstreet:online

Bei manchen Demonstrationen bzw. Aufständen (z.B. früher Paris oder jetzt Griechenland, mglw. 1. Mai in Berlin oder Hamburg) finde ich das gar nicht mal so verkehrt.

Andererseits kann sowas natürlich auch sehr schnell mißbraucht werden. Egal, in Deutschland wäre das sehr wahrscheinlich ohnehin nicht zulässig, würde ich schätzen, da EU-Recht nur vor unserem Bundesrecht gilt, wenn es sich im Einklang mit unserer Verfassung befindet. Wir haben da also eher nichts zu befürchten.
 
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Ähem, in die Menge zu feuern, weil ein paar Leute randalieren hat sich nie als sinnvoll oder gar positiv heraus gestellt. Im Gegenteil, es führte nur zu einer weiteren Eskalation. Beispiel gefällig?

Benno Ohnesorg ? Wikipedia

Gerade auch wenn du Paris erwähnst, führte ja erst der Tod (auch wenn der eher ein Unglück war, es reicht als Symbol) eines Jugendlichen zum Ausbruch der schwelenden Unruhen. Der scheinbar einfache Weg, ist meist der schlechtere, auch langfristig.
 
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.....
Gerade auch wenn du Paris erwähnst, führte ja erst der Tod (auch wenn der eher ein Unglück war, es reicht als Symbol) eines Jugendlichen zum Ausbruch der schwelenden Unruhen. .....
... Gleiches bspw. auch bei den letzten schweren Unruhen in Griechenland, als der Jugendliche von Polizisten (versehentlich?) erschossen wurde.
Dafür liessen sich noch weitere Beispiele finden (Genua, etc.pp.)

.....Ja aber die Threaderöffnung geht ja da von völlig falschen Tatsachen aus und stellt es als Tatsache hin......
Aber du weißt doch von wem die Threaderöffnung stammt .... ;)
 
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Ähem, in die Menge zu feuern, weil ein paar Leute randalieren hat sich nie als sinnvoll oder gar positiv heraus gestellt. Im Gegenteil, es führte nur zu einer weiteren Eskalation. Beispiel gefällig?

Benno Ohnesorg ? Wikipedia

Gerade auch wenn du Paris erwähnst, führte ja erst der Tod (auch wenn der eher ein Unglück war, es reicht als Symbol) eines Jugendlichen zum Ausbruch der schwelenden Unruhen. Der scheinbar einfache Weg, ist meist der schlechtere, auch langfristig.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde Benno Ohnesorg gezielt von einem Mitarbeiter des DDR-Auslandsgeheimdienstes erschossen, um eben genau ein solches Anheizen der Proteste herbeizuführen. Man kann gerade deswegen genau diesen Fall nicht als Beispiel heranziehen, weil nicht der Staat gegen einen seiner eigenen Bürger vorgegangen ist, sondern ein ausländischer Geheimdienst durch diese Aktion auf die politische Willensbildung gezielt Einfluß nehmen wollte.

Iran würde mir einfallen...

Wie ich sagte, die Mißbrauchsgefahr wäre hoch.

Andererseits müssen auch Leben und Eigentum der Unbeteiligten möglichst konsequent geschützt werden.

Und wenn, wie in Griechenland, Demonstrationen mit Brandstiftungen einhergehen, bei denen der Tod von völlig unschuldigen Menschen billigend und bewußt in Kauf genommen wird, handelt es sich bei den Demonstranten eben nicht mehr um Personen, die ein legitimes politisches Ansinnen zu Gehör bringen wollen, sondern nur noch um ganz gemeine Verbrecher.
 
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Wenn ich mich recht erinnere, wurde Benno Ohnesorg gezielt von einem Mitarbeiter des DDR-Auslandsgeheimdienstes erschossen, um eben genau ein solches Anheizen der Proteste herbeizuführen.

Davon habe ich noch nichts gehört. Der Schütze war zwar Stasi-Spitzel, aber hat man irgendwelche Hinweise für eine geplante Tat?

Man kann gerade deswegen genau diesen Fall nicht als Beispiel heranziehen, weil nicht der Staat gegen einen seiner eigenen Bürger vorgegangen ist, sondern ein ausländischer Geheimdienst durch diese Aktion auf die politische Willensbildung gezielt Einfluß nehmen wollte.

Was die Motivation des Täters war, ist in dem Fall eigentlich egal, denn der vermeintlich zuständige Staat hat die Tat im nachhinein gedeckt.


Wie ich sagte, die Mißbrauchsgefahr wäre hoch.

Andererseits müssen auch Leben und Eigentum der Unbeteiligten möglichst konsequent geschützt werden.

Und wenn, wie in Griechenland, Demonstrationen mit Brandstiftungen einhergehen, bei denen der Tod von völlig unschuldigen Menschen billigend und bewußt in Kauf genommen wird, handelt es sich bei den Demonstranten eben nicht mehr um Personen, die ein legitimes politisches Ansinnen zu Gehör bringen wollen, sondern nur noch um ganz gemeine Verbrecher.

Es besteht ein klarer Unterschied zwischen dem Inkaufname der geringen Möglichkeit eines Todesfalls und einer Gefahr für Leib und Leben, die staatliche Tötungsmaßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit erfordert.
Brandsätze sind sicherlich keine legitime Form der politischen Meinungsäußerung, aber solange sie gegen Objekte und nicht Personen eingesetzt werden, besteht da keine größere Lebensgefahr, als beim Fahrstil einiger Mitbürger. Da einen Schießbefehl zu fordern grenzt an Menschenverachtung.

Ihn zum Schutz von Eigentum zu befürworten grenzt schon lange nicht mehr.
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die von dir angesprochene Verfassung auch hier im Forum gilt.
 
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Brandsätze sind sicherlich keine legitime Form der politischen Meinungsäußerung, aber solange sie gegen Objekte und nicht Personen eingesetzt werden, besteht da keine größere Lebensgefahr, als beim Fahrstil einiger Mitbürger.
Nein? Wer auf Demonstrationen meint mit Brandsätzen werfen zu müssen, zeigt ganz eindeutig das er keinerlei Rücksicht auf das Leben und das Eigentum von Personen nimmt. Denn wer Wohn- und Geschäftsgebäude in Brand setzt oder allgemein meint damit um sich werfen zu müssen, nimmt billigend den Tod von Menschen in Kauf.

Da einen Schießbefehl zu fordern grenzt an Menschenverachtung.
Es grenz an Menschenverachtung, wenn man der Polizei als auch den Bürger verbietet, in solchen Situationen die einzig wirksamen Mittel einzusetzen, damit sie nicht Opfer werden. Aber immer schön Täterschutz vor Opferschutz...

Zu dem Sachverhalt gibt es aber einen ganz guten Artikel:
eigentümlich frei - Andreas Tögel - Lebenszeichen einer erwachenden Bürgergesellschaft: Räuber in Wien von seinem Opfer erschossen
der Schluss davon bringt es auf den Punkt, vorallem das fett von mir hervorgehobene:
...
Auch das gerne eingewendete „Argument“, dass es ja bei Raubüberfällen meist bloß um Vermögenswerte, also um „Sachen“ gehen würde, und deren Verlust keinesfalls das Opfer eines Menschenlebens rechtfertigen würde, erfreut sich weiter Verbreitung. Vergessen wird dabei, dass das Opfer niemals sicher sein kann, wie weit der Täter zu gehen gedenkt. Es kann nicht davon ausgehen, dass ein bewaffneter Gangster von seiner Waffen nicht Gebrauch machen wird. Das Opfer hätte keine Chance, den Fehler, sich nicht gewehrt zu haben, je zu korrigieren. Zum anderen sind sowohl Freiheit (die im Falle einer Bedrohung durch Waffengewalt jedenfalls in Gefahr ist) als auch Vermögen notwehrrechtsfähige Güter.

Und schließlich lehren in der Vergangenheit gemachte, bittere Erfahrungen, dass jemand, der fremdes Gut nicht respektiert, am Ende auch vor fremdem Leben nicht halt macht. Weshalb also der Schutz der Unversehrtheit eines Kriminellen höhere Priorität haben sollte als die Möglichkeit eines rechtschaffenen Bürgers, sein eigenes Leben zu schützen, dürfte schwer zu argumentieren sein.

Die beherzte Reaktion des Trafikanten ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass es Bürger gibt, die sich nicht bedingungslos dem Schutz und der Fürsorge des Staates ausliefern. Bürger also, die zeigen, was gelebte Bürgergesellschaft auch bedeuten kann.
 
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Nein? Wer auf Demonstrationen meint mit Brandsätzen werfen zu müssen, zeigt ganz eindeutig das er keinerlei Rücksicht auf das Leben und das Eigentum von Personen nimmt. Denn wer Wohn- und Geschäftsgebäude in Brand setzt oder allgemein meint damit um sich werfen zu müssen, nimmt billigend den Tod von Menschen in Kauf.

Es grenz an Menschenverachtung, wenn man der Polizei als auch den Bürger verbietet, in solchen Situationen die einzig wirksamen Mittel einzusetzen, damit sie nicht Opfer werden. Aber immer schön Täterschutz vor Opferschutz...


Wenn du mir wiedersprechen möchtest, solltest du auf meine Differenzierung eingehen. Deine Ausführungen beziehen sich zur Hälfte auf Dinge, die ich nicht gesagt habe, und zur anderen Hälfte wiedersprechen sie zwar, zeigen jedoch keinerlei Argumentation.



Die Einleitung ist richtig, wenn man mit einer (schnell) tötlichen Waffe bedroht wird.
Eine Situation, um die es hier in erster Linie nicht geht.

der Schluss davon bringt es auf den Punkt, vorallem das fett von mir hervorgehobene:

Zum ersten Teil des hervorgehobenen fehlen mir die nötigen Rechtskenntnisse (-> bitte Quellen vorlegen. Erscheint mir in dieser beschrenckungsfreien Version zumindest schwer mit dem Grundgesetz vereinbar), den zweiten Teil zweifel ich in seiner Allgemeingültigkeit ebenfalls massiv an. Statistiken?
 
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Zum ersten Teil des hervorgehobenen fehlen mir die nötigen Rechtskenntnisse (-> bitte Quellen vorlegen. Erscheint mir in dieser beschrenckungsfreien Version zumindest schwer mit dem Grundgesetz vereinbar)
§34 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
, den zweiten Teil zweifel ich in seiner Allgemeingültigkeit ebenfalls massiv an. Statistiken?
Er hat ein Buch weiter unten als Quelle angegeben, ansonsten hätte ich noch Statistiken wie sich Waffenrechtsverschärfungen die Kriminalitätsrate ansteigen lassen. Ansonsten die verschiedenen Arten von Eigentumsdelikten, wie Raub und Brandstiftung(schwere und besonderst schwere, sowie die mit Todesfolge), wo auch billigend in Kauf genommen wird, dass das Opfer körperlich nicht unversehrt bleibt.
 
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"Sarkasmus an"
Wie gut das es bei der Todesstrafe immer die Richtigen trifft.
"Sarkasmus aus"
 
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Davon habe ich noch nichts gehört. Der Schütze war zwar Stasi-Spitzel, aber hat man irgendwelche Hinweise für eine geplante Tat?

Hätte ich auch noch nichts von gehört. Die Erkenntnis selbst ist ja noch relativ neu und bisher gibt es keinerlei Dokumente die einen direkten Befehl oder eine Anweisung belegen.

Und zum Thema Notwehr, 17&4: Du schmeißt da einiges durcheinander. Zum einen sagst du richtig, dass es in bestimmten Situationen, ohne andere Option auch tödliche endende Notwehr toleriert wird. Das heißt aber nicht, dass das Gewaltmonopol des Staates gebrochen wird oder werden sollte, noch heißt dass, das die Polizei auf randalierende Demonstranten schießen darf oder das man dieses Recht einräumen sollte. Denn die Polizei hat ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten um ohne tödliche Gewalt so etwas aufzulösen. Ein letztes Mittel, muss letztes Mittel bleiben und je weiter weg das ist, um so besser. Eine Selbstverständlichkeit darf es nicht werden, aber genau das fordert der Artikel.

Weiterhin zeigt auch der Notwehr-Paragraph, wie schnell er auch zur Abwehr unangenehmer Fragen herhalten muss. Ich bin sicher kein Freund der Stimmungsmache gegen die Polizei und ich vermute nicht Absicht, aber hat nicht der Fall Tennessee Eisenberg gezeigt, dass hier Ermittlung gegen die Schützen auf dem kurzen Dienstweg beendet werden? Das gar kein Interesse daran besteht, Licht ins Dunkel zu bringen und Fehlverhalten auch strafrechtlich zu sanktionieren?

Jedem Bürger explizit das Recht zu geben und als Fortschritt zu feiern halte ich für äußerst bedenklich. Insbesondere während wir uns hier eigentlich Gedanken machen ob die Todesstrafe als ultimatives Mittel, die Entscheidung über Leben und Tod überhaupt mit den Menschenrechten vereinbar ist, der sich auch Deutschland verpflichtet hat.

Und halten wir mal zwei Dinge fest: 1. Im Zweifel zieht der ja laut des Artikels so unberechenbare Gangster schneller. Wenn er befürchtet, dass ihn andere erschießen, wird er auch nicht erst fragen sondern schießen.

2. Bewaffnete Bürger stellen eine Gefahr für sich und andere dar. Wenn wir eines aus all den Vorfällen gelernt haben, dann nun das.
 
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