AW: wiedereinführung der Todesstrafe in Europa, was meint ihr dazu ?
Selbst das ist vermutlich fast unmöglich, denn je nach dem, was er sagt, wird es von verschiedenster Seite als "nicht ehrlich", "erzwungen",etc. eingestuft werden.
Es ist nicht "fast unmöglich", es ist in der Tat möglich. Denn es gibt
eine Wahrheit in dem Fall, die leider nur
einer Person bzw. einem vermutlich sehr kleinen Personenkreis bekannt ist. Der- oder diejenigen, die das wissen, können sehr wohl die Wahrheit sagen. Die Frage, was nun geglaubt wird, steht auf einem völlig anderen Blatt.
Bei "gewollt unkontrollierbar" "in bewohnten Gebieten" würde ich dir durchaus zustimmen (siehe z.B. Brandanschläge auf Asylbewerberheime, wobei die Sitaution auch da keine Schüsse auf die Täter erfordertert hätten).
Achtung! Ich habe gesagt "gewollt unkontrolliert", nicht "gewollt unkontrollier
bar". Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Die meisten Feuer, die im Rahmen von Demonstrationen etc. angefacht werden, sind in der Tat kontrollierbar, werden aber in der Regel vom Verursacher nicht sorgsam beaufsichtigt, um sicherzustellen, daß keine Unbeteiligten zu Schaden kommen, was in der Folge auf materieller oder sogar gesundheitlicher Ebene durchaus vorkommt.
Dazu zählen imho aber nicht
- die subjektiv geschätzt 95+% der Fälle, die im Anzünden von Mülltonnen, Autos,etc. bestehen. Denn derartige Feuer sind räumlich begrenzt und somit unter Kontrolle.
Das ist eine recht optimistische Auffassung, wenn ich das so sagen darf. Das Ganze an der räumlichen Begrenzung festzumachen ist auch etwas schwammig, denn letztlich ist jedes Feuer räumlich begrenzt. Auch der Waldbrand, der sich über viele tausend Quadratkilometer erstreckt, stößt irgendwo an räumliche Grenzen, kann aber wohl lange Zeit nicht als kontrolliert bezeichnet werden.
Und gerade wenn Fahrzeuge brennen, wird die Situation noch dadurch verschärft, daß Fahrzeuge immer auch hochendzündliche Substanzen (z.B. Benzin) enthalten, die ganz gerne mal davonfließen und weitere Dinge entzünden können.
Und mittlerweile sind wir ja sogar so weit, daß Demonstranten die Feuerwehr aktiv an Löscharbeiten hindern. Wenn die nicht wollen, daß ihr Feuer unkontrolliert bleibt, weiß ich nicht, was die sonst wollen könnten.
- Brandanschläge auf nicht-Wohngebäude ohne Wohngebäude in unmittelbarer Nachtbarschaft (also z.B. Randale in reinen Geschäfts-/Bürogebieten)
Wunderbar. Und in nicht-Wohngebäuden sind nie Menschen, oder was? Woher will denn ein Brandstifter sicher sein, daß da niemand drin ist? Das kann er gar nicht. Ich glaube ja sogar, daß die Brandstifter in Athen neulich keine drei Bankangestellten umbringen wollten. Getan haben sie es dennoch. Und warum? Wahrscheinlich, weil sie so ähnlich dachten, wie Du das offenbar tust: "Es ist ja kein Wohngebäude, also ist das Feuer räumlich begrenzt und kontrollierbar. Ist schon nicht so schlimm." Ist es aber doch. Du siehst, wo sowas endet.
- und bei "gewollt unkontrollierbar" wird es noch enger und beschränkt sich letztlich auf einige einzelne terroristische Gruppierungen, denn ich würde den Hohlköppen, die Mollis in Nobelboutiquen schmeißen, mal pauschal absprechen, dass sie die möglichen Gefahren einer Brandausbreitung realisiert haben. Das macht die Tat nicht besser, aber die Frage hier ist ja nicht, wie man mit geistig beschränkten Tätern verfährt, sondern ob man vorbeugend Schusswaffen gegen Menschenmassen einsetzt.
Im Endeffekt spitzt sich die Situation auf sowas wie den finalen Rettungsschuß bspw. bei Entführungen zu. Darf man ein Menschenleben opfern, um ein anderes zu retten? Ja, darf man (mittlerweile), wenn es das Leben des Angreifers/Verbrechers/Gefährders ist. Schwieriger wird es, wenn die Frage besteht, ob man auch die Leben einer kleinen Zahl Unschuldiger opfern darf, um eine große Zahl anderer Unschuldiger zu retten. Und das darf man in Deutschland nicht. Daher hier auch keine Möglichkeit, entführte Flugzeuge abzuschießen, selbst wenn diese als Waffe gegen andere Ziele eingesetzt werden sollen. Es befinden sich ja unbeteiligte Passagiere an Bord.
Möchtest du dich gerade öffentlich gegen die Grundsätze z.B. des deutschen Rechtsstaates stellen?
Nein. Und das tue ich an diesem Punkt auch gar nicht. Ich bin weit davon entfernt, Verbrechern prinzipiell ihre Grundrechte absprechen zu wollen, aber ich bin ganz dezidiert der Meinung, daß sie im Moment der Tatbegehung ihre Grundrechte selber beschränken, weil sie durch ihre Tat die Geltung genau dieser Grundrechte in diesem Moment in Frage stellen.
Nachdem die Tat geschehen ist, tun sie das vielleicht gar nicht mehr. Aber in genau dem Moment tun sie das. Indem sie bspw. töten, sagen sie ja nicht, "man darf nicht töten," sondern "ich darf töten." Das führt konsequenterweise zu dem allgemeineren "man darf töten," was wiederum logischerweise zu einem "man darf
auch mich töten" führt. Und genau das ist der Grund, warum ich der Auffassung bin, daß ein Verbrecher in einer solchen Situation einen Teil seiner Grundrechte selbst und freiwillig aufgibt.
Einbrecher standen wohl nicht auf dem Erziehungsplan, aber hier gings auch nicht um erschlagen (was ein eher seltener, unbeabsichtiger Ausgang eines legitimen Kampfes zum Aufhalten des Einbrechers sein dürfte),
Auch nicht so ganz. Solange der Einbrecher noch nichts geklaut hat und Dich auch nicht angreift, darfste gar nicht kämpfen. Klingt komisch, ist aber so.
sondern um erschießen (eine Tat, deren Zweck das Töten ist). Und auch nicht von Einbrechern, sondern von Demonstranten.
Na, es geht ja erstmal darum, ob man überhaupt schießen darf. Zwischen erschießen und anschießen ist immer noch ein großer Unterschied, und die gezielte Tötung von Demonstranten, lediglich weil sie demonstrieren, hat hier mit Sicherheit niemand gefordert. Wenn allerdings von Demonstranten eine ganz erhebliche Gefahr ausgeht, weil sie höchst gewalttätig sind, sieht das natürlich anders aus. Nur dürfte die Polizei in den wirklich kritischen Fällen (und das sind sicherlich sehr, sehr wenige!) das wahrscheinlich auch heute schon. Dafür braucht man keine Gesetzesänderung.
"Im Prinzip", d.h. in der rechtlichen Praxis, die auch z.B. vom Auftreten des Kriminellen abhängt (Taschendieb: klein, flink, kampfschwach, unbewaffnet. Schrotflinteneinsatz schwer zu rechtfertigen. Carjacker: Hat die Schrotflinte schon dabei, Aufhalten-durch-Beinstellen nicht empfehlenswert) oder laut dem Gesetzt? (ehrlich gemeinte Interessensfrage, denn ich erwarte in der Tat deutlich unterschiedliche Situationen, aber mich würden €-Angaben in den Gesetzen sehr verwundertn)
Du mußt unterscheiden zwischen Angriffen auf Dein Leben und Angriffen auf Deinen Besitz.
Bei Angriffen auf Dein Leben darfst Du Dich mit den gebotenen Mitteln verteidigen, aber Du solltest immer das mildeste Mittel nehmen, das Aussicht auf Erfolg verspricht. Im Klartext heißt das: Flucht! Läuft jemand mit einer Eisenstange auf Dich zu und sagt, er wolle Dir jetzt den Schädel einschlagen, wäre es angeraten erstmal zu laufen. Wenn Du nicht laufen kannst, weil Du zum Beispiel in einer Sackgasse stehst, wird der Kampf wohl unvermeidbar sein. Aber selbst dann darfst Du den nicht einfach über den Haufen ballern. Kann ja sein, daß er Dir nur Angst machen will. Aber Du darfst ihm sicherlich eins auf die Nase geben. Selbst wenn er ein Messer haben sollte, darfst Du nicht im Gegenzug Dein eigenes ziehen. (Was ich persönlich seltsam finde, aber Messer, die sich nicht direkt an Deiner Kehle befinden, findet die deutsche Rechtsprechung offenbar zu harmlos, um zu drastischen Verteidigungsmaßnahmen zu greifen.) Wenn er allerdings eine Schußwaffe in der Hand hat und auf Dich zielt, ist die Gefahr für Dein Leben so groß, daß Du nun endlich gleiches mit gleichem vergelten darfst. Allerdings darfst Du ihn nicht absichtlich erschießen, sondern solltest auf die Beine zielen. Falls Du woanders triffst und schwere Verletzungen oder sogar den Tod herbeiführst, wird Dir in dieser Ausnahmesituation aber mit größter Wahrscheinlichkeit nichts passieren.
Anders ist es, wenn Dein Besitz unmittelbar bedroht ist. Hier richtet sich die Reichweite Deines Rechts wirklich nach dem Sachwert, weil das der einzige objektive Bewertungsmaßstab für das Ausmaß der Gefahr ist. Und nein, in entsprechenden Gesetzen finden sich natürlich keine Wertangaben, nach denen kategorisiert werden kann, welche Maßnahme wann legitim ist. Das sind offenbar Erfahrungswerte, die sich aus der Rechtsprechung ergeben. Und dann ist es, wie ich eigentlich schon geschildert habe. Hat die Sache sehr geringen Wert, darfst Du auch so gut wie nichts zu ihrem Schutz unternehmen, was bspw. einen Dieb körperlich verletzen könnte. Hat die Sache einen sehr hohen Wert, darfst Du ziemlich weit gehen, um Deinen Besitz zu verteidigen. Der ideelle Wert der Sache ist dabei unerheblich.
Persönlich finde ich die reine Orientierung am Sachwert übrigens recht erstaunlich. Denn das heißt, daß jemand mit einem Vermögen von 10.000 Euro so gut wie nichts tun kann, um den Diebstahl seiner alten Möhre im Wert von 2.000 Euro zu verhindern, während der Milliardär im Schutz seines 100.000-Euro-Wagens sehr weit gehen kann, obwohl ihn der Verlust wesentlich weniger hart treffen würde. Das finde ich etwas ungerecht. Aber andererseits ist es aus Überlegungen zum Schutz des Diebes auch wieder zu verstehen, denn der kann schließlich nicht wissen, wie hart sein Vergehen den Geschädigten wirklich trifft und mit welcher Gegenwehr er deswegen vernünftigerweise zu rechnen hat.
Hmmm.
Wenn es aus der Praxis kommt (und nicht nur für eigene Häuser gilt), muss ichs wohl so stehenlassen, auch wenn mir eine Menge alternativer Ansätze einfallen würden. (Auf Molli schießen, auf Arm schießen, auf Bein schießen,... - es gibt viele Möglichkeiten, den Anschlag zu verhindern, ohne gezielt zu töten.)
Es gilt nicht nur für eigene Häuser. Beim Schutz anderer Personen und fremden Eigentums befindet man sich im Gebiet der Nothilfe, deren Regeln sich aber nicht wesentlich von denen der Notwehr unterscheiden.
Und natürlich gibt es auch in so einem Bedrohungsszenario alternative Ansätze, die prinzipiell vorzuziehen sind. Als erstes sollte man natürlich den Täter nur anschießen. Wenn man das denn kann. Es ist ja auch immer die Frage, wie gut man schießen kann und wie nah man sich an ihm befindet. Wenn man da keine profunde Ausbildung hat, kann man wahrscheinlich froh sein, wenn man überhaupt trifft.
Auf den Molli schießen ist natürlich auch eine gute Idee, aber leider sehr, sehr schwierig und außerdem für den Angreifer mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls tödlich. Und das auch noch auf eine sehr qualvolle Weise. Ehrlich gesagt würde ich das vermutlich eher nicht tun. Ist echt zu fies.
Sieh an, sieh an - also doch nicht einfach Leute erschließen, die zu einem "gemeingefährlichen Mob" gehören?
Auch wenn ich mich bei manchen sinnlosen und gewalttätigen Demonstrationen manchmal zu solchen Gedanken hinreißen lasse, habe ich hier - so glaube ich zumindest - mit keinem Wort gesagt, daß man einfach in die Menge des gemeingefährlichen Mobs schießen sollte. Möglicherweise sollte man aber auf Personen schießen, die gerade dabei sind, andere massiv zu gefährden oder gar absichtlich zu verletzen, um Leben und Eigentum dieser Unbeteiligten zu schützen.
Verfassungsfeindlche Inhalte werden in diesem Forum nicht akzeptiert.
Konkret möchte ich an der Stelle zitieren
"Regelverstöße sind:
...
alle rechtwidrigen Inhalte und Links darauf, also insbesondere Inhalte ... die den Krieg verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen
...
radikale Äußerungen, die gegen persönliche Rechte, religiöse Anschauungen und anderweitige Freiheiten Dritter gerichtet sind"
Was das mit deinen Beiträgen zu tun hat, erklärt dir der freundliche Moderator vom Dienst direkt, wenn sich Bedarf ergibt.
Jo. Links habe ich keine gesetzt, radikale Äußerungen habe ich nicht getätigt. Und jetzt?
Dem schließe ich mich an dieser Stelle an.
Waffenrecht und der Schutz des eigenen Hab und Guts scheint für einige hier deutlich mehr als ein kleines Thema zu sein und geht somit über den Umfang dieses Threads hinaus. Hier geht es um Demonstrationen/Aufstände und Reaktion staatlicher Institutionen auf unterschiedliche Situationen.
Ich hoffe, Du nimmst es mir vor diesem Hintergrund nicht übel, daß ich Deine Frage weiter oben doch etwas ausführlicher beantwortet habe. Die geht nämlich in genau dieselbe Richtung.