AW: Welche Strafen für illegales Downloaden, Hilfe für Referat
ein anwalt kann dir das am besten erklären, wenn er bereit wäre dies ohne kosten zu machen
im grossen und ganzen kann man jemanden nur für den upload (inkl. verteilein auf p2p) belangen.
wenn meine eine raubkopierte datei/song hat, dann ist das denk ich so wie bei heler-ware. jedich ist ein solcher downlaod auch illegal nur nicht straafbar, sondern eine ordungswiedrigkeit! (beispiel: im saturn gibts windows umsponst, sind aber china kopien, jeder nimmt natürlich ein paar mit, der fehler aber liegt bei saturn, dies eventuell nicht wussten oder so, aber unwissenheit schützt vor strafe nicht!!)
die firmer beauftragen andere firmen damit ihr prodkt zu downloaden und locken dabei die IPs der uplaoder (also die leute die gleichzeitig eigentlich "nur" runterladen wollen und auch die "profis" die uplaoden)
damit gehts zur staatsanwaltschaft und die ermittelt dann die adresse und den inhaber des anschlusses, teilt das der firma mit und die leiten dann zivilrechtliche schritte ein.
die Staatsanwaltschaft selber begräbt meistens den fall und legt ihn zu den akten, da in den meisten fällen dies ein verbrechen "mit geringer schuld" ist (ausser es ist auf dem anschluss ein gewerbe angemeldet oder man hat wirklich illegales, zB pornos (verbreitung pornografischer Schriften) oder Nazisongs (völkerverachtend) o.ä). Falls sie doch einschreiten nennt sich das Strafrechtlich.
also 1. zivilrecht: die firma beauftragt einen anwalt damit eine abmahnung zu schreiben in der man sich einigen soll dies aussergerichtlich zu klären (meist zwischen 200-1000, kommt auf den (gesamt-)Wert der uplaods an. Jeder Anwalt wird raten dies zu zahlen und fertig, da ein Gerichtsverfahren weitaus mehr kostet (obwohl man zu 99% gewinnen wird muss man doch den anwalt zahlen, da dieser nach dem streitwert bezahlt wird und die firmes klagen bei einer mp3 um mehrere tausend euro streitwert!!)
2. Straafrecht: hier kommt die Staatsanwaltschaft ins spiel, egal ob man die abmahnung bezahlt hat oder nicht bzw. zivilrechtlich vor gericht gewonnen hat, denn eine straaftat belibt straftat.
die anklage lautet "verbreitung urheberrechtlich geschützem material" also egal ob mp3 filme oder spiele oder sonst was!! ist genauso wie wenn ich mich in die fussgängerzone stelle und die bild-zeitung umstonst verteile, die ich vorher 1000mal durch den kopierer hab laufen lassen.
dazu kommen die beamten von der kripo im zuständigen bereich (entweder zu zweit oder gleich im sturmtrupp, kommt auf die "sache" an die verbeitet wurde) früh morgens und klingeln an der tür und wollen sich dann mit nem durchsuchungsbescheid die pcs, cds, dvds, usw mal ansehen die hier so im haus sind und nehmen diese auch mit. dann heisst warten bis die alles gecheckt haben.
wenn auf den rechnern nix war, also man hats entweder erased oder platten weg oder man wars garnicht, dann kriegt man nen brief wo drinsteht dass man ausm schneider is, da es keine beweise gibt, bzw. man keinen täter eindeutig ermitteln kann.
andersrum wenn man das findet was man suchte bzw. die beamten sich richtig gut auskennen und noch mehr finden kriegt man richtig ärger. -> Straafverfahren (ich denke das ist dein eigentliches augenmerk oder?)
hier kommt nun drauf an was man der polizei gesagt hat als diese die rechner mitnahm, sprich ob mans zugegeben hat oder gelogen hat (oder wie man es IMMER machen sollte, die Aussage verweigern, denn der Anwalt findet immer bessere Worte dann später)
dann natürlich menge und inhalt des ganzen und ob man reuhe zeigt.
dann heisst im Strafgesetzbuch: Haftstrafe bis zu 3 jahren ODER Geldstrafe (die strafen ermessen sich am vorstafenregister bzw. der polizeiführungsakte, und oben genannte gründe wie lügen oder meineid,und wenns zu geldstrafen kommt, dann am Verdients bzw. Sozialstunden)
bei Gewerbe, sprich man hat beweise dafür dass Geld dafür aufs konto gekommen is (kann auch zB bei rapidshare sein wenn man viele downlaods hat bekommt man da so free volume und des zählt da auch schon, also muss nicht unbedingt bares sein!!!) heisst haftstrafe bis 5 jahre oder Geldstrafe (die hier wesentlich höher ausfällen wird)
dazu kommen dann noch weitere vergehen wie die volksverhetzung oder verbeitung illegaler sachen, die aber ein separates verfahren mit sich ziehen
dan gibts noch die störerhaftung (wenn man jemandem nix nachweisen kann aber weiss dass es eben über seinen anschluss gescheehen ist, die im endeffekt abgedeckt ist mit der abmahnung, ist also eine zahlung an den geschädigten.
PS: in deutschland gibt es bei einer strafttat immer die selbe strafe, nämlich freiheitsentzug.
dieser kann zu unterscheidlichen tagessätzen "abbezahl" werden oder auf bewährung ausgezetzt werden oder bei weniger schweren sachen, meisten bei der ersten "untat" eben so sozialarbeit im tierheim oder altenheim oder strassenreinigung.. oder eben knast. (zB 40 Tagessätze á 50€ macht 2000€, wenn man nicht zahlen kann dann 40 tage hinter schwedischen, bei der bewährung gibt natürlich auflagen, wenn man eine misachtet dann schweden, und zu guter letzt ist man damit für immer vorbestraft.. toll beim arbeitgeber der unter geheimhaltung sachen herstellt "was haben sie dann gemacht" "aha urheberrecht.." "ich hab nur ne mp3 runtergeladen" "das steht hier aber nicht...")
hoffe ich konnte dir ein wenig helfen! bitte leg nicht jedes wort auf die goldwage, ich bin kein anwalt oder so und gebe kein gewähr auf vollständigkeit oder richtigkeit. das oben berichtet ist das was ich weiss und als richtig erachte
Grüsse und viel glück in der schule