Welche Grafikkarte für das System?

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Gut, ich lebe in der Schweiz, hier gibt es kein Fernabsatzkonsumentenschutzgesetz (lol...), wobei ich das bei meiner CPU doch gewünscht hätte :devil: 1,24V für 4.2GHz ist auch nicht gerade berauschend.
 
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Solange es gesetzlich verankert ist, kann man Missbrauch einfach nicht verhindern...
 
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Solange es gesetzlich verankert ist, kann man Missbrauch einfach nicht verhindern...

Das Problem ist, dass es wohl eher eine Marktlücke ist, die wie ich fnde schnellstmöglich geschlossen werden sollte.
Kein Hersteller prüft eine Karte auf OC, an sich ist es möglich jedoch macht das keiner.
Daher nutzen das viele auch aus, "man könnte" es jedoch als Betrug anerkennen.
 
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Nicht in den ersten 14 Tagen, da man das produkt ohne Angabe irgendwelcher Gründe einfach zurückschicken kann. Sogar wenn ich offen zugebe, dass ich die Karte nicht will, weil sie schlecht übertaktbar ist, muss der Händler die Karte zurücknehmen.
 
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Nicht in den ersten 14 Tagen, da man das produkt ohne Angabe irgendwelcher Gründe einfach zurückschicken kann. Sogar wenn ich offen zugebe, dass ich die Karte nicht will, weil sie schlecht übertaktbar ist, muss der Händler die Karte zurücknehmen.

Stimmt so nicht ganz, bei OC verfällt die Garantie auch in den 14 Tagen, dass Problem ist nur es nachzuweisen, was wie ich bereits sagte möglich ist, jedoch kein mensch machen tut.
Ich glaube außerdem auch nicht, dass es gewollt ist eine Karte bis auf ihre Schmerzgrenze zu übertakten und sie dann ohne Angbabe von Grund zurück zu schicken.. Da verfällt definitiv die Garantie, wenn das rauskommt!

Lange Rede kurzer Sinn, die 14 Tage rechtfertigen kein OC auf die Karte, kommt das raus ist die Garantie futsch.
 
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Das Widerrufsrecht hat doch gar nichts mit der Garantie zu tun sondern mit Vertragsabschlüssen via Telekommunikation. :what:

Solange ich die Karte nicht offensichtlich beschädige, kann ich doch vom Kaufvertrag zurücktreten?
 
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Selbst Widerrufsrecht wird dir da nichts bringen, da du für die Kosten dann so oder so aufkommen wirst, wenn das rauskommt.
Deswegen sage ich ja auch, dass ist eine Lücke die schnellstmöglich geschlossen werden solte, damit solche kleinen Spinner sowas eben nicht mehr ausnutzen können.
 
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Ich sehe das etwas anders:
§355 BGB Absatz 1
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.



Der Kaufvertrag beinhaltet grundsätzlich nur die Erklärung, dem Händler Produkt X zum Preis Y zu den Konditionen Z abzukaufen und das beidseitige Einverständnis hierzu.

Ich sehe hier (derzeit) nicht einmal einen theoretischen juristischen Ansatz, da die Garantie des Herstellers mit dem Kaufvertrag erst einmal nichts zu tun hat.



Man sollte den Absatz dahingehend überarbeiten, als dass der rot markierte Text durch so etwas ersetzt würde:
Wenn er sie fristgerecht widerrufen und das Produkt nicht nachweislich ausserhalb der Herstellerspezifikationen betrieben hat.



Allerdings würde das nicht einmal etwas bringen - wer "killt" schon 9 CPUs, nur um dem Kunden eine Handlung nachzuweisen, welche die Garantie nichtig macht, besonders, wenn der Kunde dann nicht einmal zu einer Aufwandsentschädigung verpflichtet ist?
 
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Also ich habe keine Lust für eine GPU den vollen Preis zu bezahlen, dann aber eine GPU zu bekommen, die vorher schon im Einsatz war und bis zum geht nicht mehr übertaktet wurde.
Das ganze ist mir auch schonmal mit einer GPU passiert, findest du sowas toll? Wenn ich den Preis zahle, will ich eine komplett neue und unbenutzte Karte haben und keine benutzte Ware.
Ich bin dafür, dass sowas überprüft werden sollte, ganz unabhängig vom Aufwand um sowas einfach zu vermeiden und dem Kunden dahingehend Sicherheit zu gewähren.
 
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Es ist dein Recht, für den vollen Kaufpreis auch ein fabrikneues Produkt zu erhalten, unabhängig davon, was andere mit ihren Karten machen. Ich würde eine Karte auch sofort zurückschicken, wenn irgendetwas darauf hindeutet, dass sie keine Neuware ist.

Allerdings ist es (nach derzeitigem Stand) auch jedermanns Recht, sich 10 Karten einzeln zu kaufen und von 9 Kaufverträgen wieder zurückzutreten, wobei man nicht einmal Gutscheine akzeptieren muss, da bei der Rückabwicklung der Status Quo gewahrt werden muss.

Ich persönlich habe grundsätzlich kein Problem damit, wenn jemand seine Rechte wahrnimmt und will das auch nicht bewerten, das steht mir schlichtweg nicht zu. Ich selber nehme auch jedes Recht wahr, das mir gegeben ist.
 
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Kenne mich in Bezug auf Grafikkarten leider seit der 3fdx Voodoo 3000 nicht mehr so richtig aus :ugly:
Die GTX660 ist leistungstechnisch auf demselben/gleichen/niedrigeren Niveau und dabei aber lauter/leiser?
Wenn mir jetzt die € Unterschied nichts ausmachen, für welche Karte sollte ich mich entscheiden?
 
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Ich möchte kein neues Thema eröffnen, daher hier nochmal meine Frage an alle Fachkundigen aus dem Forum.

Welche Grafikkarte sollte ich eher nehmen? Welche ist leiser? Welche sparsamer (unter Idle/Last)?
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