Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
 
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Also, mir haben sie das in jungen, naiven Jahren (welcher idiot benutzt bitte Torrents :wall:) auch mal angehängt. Die Gesamtforderung belief sich auf knapp 9000€. Gezahlt habe ich bis heute keinen Cent, mod. UE abgeschickt und drei Jahre später war die Sache verjährt. Am Ende wollten sie sich sogar mit 600€ begnügen; da sieht man mal sehr schön wie die Strategie dahinter ist: Man tastet sich einfach von oben an die Schmerzgrenze des "Kunden" heran, und setzt ihn mit der Kombination aus Prozessandrohungen und immer attraktiveren Strafen so lange unter Druck bis er klein bei gibt. Lasst euch nicht weich kochen ;)

Bei sowas muss man echt Schwein haben, um nicht wie die Beschuldigten im Gerichtssaal zu enden. Ich habe seitdem nie wieder illegale Downloads getätigt, und haue mein Gehalt lieber für günstige Keys und ein Spotify-Abo raus :ugly:

200€ pro Stück ist echt heftig, wenn man wie ich damals eine Bravo Top 100 runterlädt schaut man da ganz schön in die Röhre. Schade dass dieses Urteil höchstinstanzlich ist, eine Revision wird hier wohl auch nicht weiterbringen. Also können die Abmahnanwälte sich mit ihren juristisch-ethisch fragwürdigen Praxen weiter dumm und dämlich verdienen und die Major Labels reiben sich die Hände, wenn mal wieder ein Raubkopierer 100 Plattenkäufe kompensiert *schekelschekel*
 
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Ist es nicht so, dass es nur diejenigen erwischt, die unwissentlich beim Downloaden im Hintergrund uploaden und es somit Anderen wieder anbieten?
Der reine Download an sich, vor allem über One Klick Hoster juckt doch die Justiz nicht?

Der reine Download juckt die Justiz schon, nur sind die dabei erzielbaren "Gewinne" zu klein als dass sich der Aufwand einer Abmahnung lohnen würde... da könnteste vielleicht 5€ einklagen, das interessiert keinen. ;)

Und ja, es erwischt nur die Unwissenden. Generell. Denn so illegal hoch und runter zu laden dass die Chance einer Abmahnung quasi null ist ist mit technischem Hintergrundwissen in 5 Minuten eingerichtet. Ich schreibe bewusst nicht dass es unmöglich ist so erwischt zu werden (100% sicher gibts nicht) aber der Aufwand ist so groß dass davon abgesehen wird sowas zu verfolgen weils ja Hunderttausende gibt die man mit 3 Mausklicks gefunden hat weil sie mit ner statischen IP inner offenen Tauschbörse rumhängen. ;)
 
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Der reine Download juckt die Justiz schon, nur sind die dabei erzielbaren "Gewinne" zu klein als dass sich der Aufwand einer Abmahnung lohnen würde... da könnteste vielleicht 5€ einklagen, das interessiert keinen. ;)
Dazu muss die Quelle eindeutig illegal sein, das macht es auch nochmal komplizierter.;)
 
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Meine Güte als ob wir hier in Deutschland keine anderen Probleme hätten...

Aber anstatt mal was sinnvolles zu machen verknackt man lieber den durchschnittlichen Bürger weil er eins, zwei Songs aus dem Netz geladen hat. Wer hat das denn bitte nicht?

Schon traurig in diesem Staat.
 
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Meine Güte als ob wir hier in Deutschland keine anderen Probleme hätten...

Aber anstatt mal was sinnvolles zu machen verknackt man lieber den durchschnittlichen Bürger weil er eins, zwei Songs aus dem Netz geladen hat. Wer hat das denn bitte nicht?

Schon traurig in diesem Staat.

Das hört sich an als würde der Staat die Raubkopierer verklagen. Das ist nicht so. Die BRD hat noch niemanden wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die Justiz lässt sich lediglich von den Rechteinhabern vor den Karren spannen damit die Reibach damit machen. Und dieses Urteil hat sie in dieser Praxis gerade bestätigt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber wer will sich schon für Kriminelle einsetzen?
 
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...Also können die Abmahnanwälte sich mit ihren juristisch-ethisch fragwürdigen Praxen weiter dumm und dämlich verdienen und die Major Labels reiben sich die Hände, wenn mal wieder ein Raubkopierer 100 Plattenkäufe kompensiert *schekelschekel*

In der Regel greifen zu ilegale Downloads Menschen, die sich das ganze nicht leisten können. Also, wenn jemand 3000€ für 15 Lieder bezahlen muss, bedeutet das mindestens der Lohn von 3 Monate berappen werden muss. Aber weil die Menschen auch Miete zahlen usw. müssen, soll das ganze in kleine Raten geschehen. Ist dieser Mensch überschuldet...
 
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Der reine Download juckt die Justiz schon, nur sind die dabei erzielbaren "Gewinne" zu klein als dass sich der Aufwand einer Abmahnung lohnen würde... da könnteste vielleicht 5€ einklagen, das interessiert keinen. ;)
Der reine Download ist in der Tat ein Bagatelldelikt, der die Justiz in der Praxis nicht die Bohne interessiert.

Ich bin nach wie vor erstaunt darüber, wie viele Raubkopierer noch so veraltete Methoden wie Filesharing nutzen. Dabei ist es doch so simpel wie nie, einfach direkte Downloads zu nutzen, die praktisch fast vollständig sicher vor juristischer Ahndung sind...
 
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Meine Güte als ob wir hier in Deutschland keine anderen Probleme hätten...

Das ist immer das beste Argument das immer in solchen Diskussionen kommt.

Natürlich haben wir andere und größere Probleme. Daraus zu folgern dass man sich immer nur um eins gleichzeitig kümmern kann und die kleinen Probleme alle unbeachtet lassen darf ist aber schlichtweg Schwachsinn.

Wenn dein aktuell größtes Problem wäre dass dein Kind die Grippe hat kannste auch nicht alle kleineren Probleme spontan links liegen lassen und 2 Wochen nicht abwaschen und keinen Müll raustragen. :ugly:
 
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Meine Meinung zu diesem Thema ist: Jeder weiß , was ein illegaler Download bedeuteten kann , nämlich Abmahnungen von einem Anwalt. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Gerade in einem P2P Netzwerk ist die Chance sehr hoch erwischt zu werden , da man dort seinen Download auch automatisch gleich an andere weiter gibt. Bei OCH ist das natürlich wesentlich schwieriger , weil dort Download und Upload jeweils getrennt stattfindet. Und die OCH sich natürlich auch mit Füßen und Händen dagegen wehren , IPs herauszurücken , da sie ansonsten meiner Meinung nach ihr Laden ganz schnell dicht machen müssten. Und die Uploader schützen sich mit VPN. Es müsste also der OCH in kürzester Zeit beschlagnahmt werden , um eventuell an die IP der Downloader und Uploader heranzukommen. Und bisher ist auf legalen Wege noch kein einziger Fall bekannt , wo das so geschehen ist.

Wer sich für die Rechtslage von OCH interessiert , hier noch ein Artikel dazu.

https://ggr-law.com/urheberrecht/fa...hoster-sharehoster-legal-download-upload.html
 
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Ich gebe noch mal ein bisschen Feedback, während ich routinemäßig über den Thread rutsche.

In der Tat, wir haben es ja angedeutet, war die Verteidigung in den drei Fällen nicht ideal. Die Tochter aus dem einen Fall hat gestanden. In den anderen Fällen wurden Fehler in der Verteidigung gemacht, weil die Beklagten ausschlossen, dass jemand anders Zugang zum Netz hatte. "Kann nicht sein" ist halt keine gute Verteidigung in dem Fall.

Die Fälle sind sehr alt und hier geht es um Filesharing, also die Nutzung von Tauschbörsen mit Upload. Das ist für die Rechteinhaber interessanter als ein OCH, da Material hochgeladen wird und so der Schadensersatz deutlich höher angelegt werden kann. Zudem ist die Ermittlung recht simpel. Bei Downloads über OCH sind die Fälle auf ~100 Euro (plus Anwalt) gedeckelt (genau müsste ich nachschauen) und das lohnt sich noch nicht, zudem ist die Ermittlung aufwendiger.

Die Kinderbelehrung ist vom BGH klar geregelt. Man muss denen ziemlich deutlich machen, dass das nicht sein darf. Die müssen das nicht unterschreiben, aber im Zweifel zweifelsfrei aussagen, dass sie eindeutig belehrt wurden. Erst dann haften die Eltern nicht mehr. Eine Dauerüberwachung ist wie gesagt nicht vonnöten - es sei denn, es besteht Tatverdacht (Rohlinge bis unter die Decke, etc.).

"... wie sieht denn nun die Sachlage aus wenn ich ein Youtube Musik Video auf mein Handy lade und es dann an wen anders weitergebe." Das darfst Du nicht. Der Rechteinhaber hat das Video auf Youtube gestellt - oder ein Nutzer aus einem anderen Land, etwa in den USA unter deren Millenium Act (Fair Use). Alleine schon die YT-AGB untersagen Downloads von Videos. Und trotzdem darfst du nix kostenlos weitergeben, was dir nicht gehört. Du darfst nur eine Privatkopie an einen kleinen Freundeskreis von einem gekauften Tonträger weitergeben, wenn er nicht kopiergeschützt ist. Du kannst aber gerne Songs im Internetradio mitschneiden. Das ist durch Abgaben gedeckt.

Das BGH-Urteil ist ziemlich deutlich, da es die letzte Instanz ist. Eine Änderung kann nur noch vom EuGH kommen, da man Urheberrecht auf europäischer Ebene regeln kann, aber den Weg wird so schnell keiner gehen. Da muss sich auch die EU für interessieren. Künftig wird sich alles auf dieses Urteil berufen, wenn es um das Finanzielle geht. Die Verteidigung der drei Fälle war wie gesagt wackelig. Das ist noch mal was anderes.
 
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Gut Strafe muss sein und soll weh tun aber die Summe pro Titel ist doch eher Gier als verursachter Schaden. Wen Gesetze nicht interessieren dem werden auch die Summen egal sein nur falls man wirklich erwischt wird mit einer gewissen Menge dann kann man doch schnell Schulden bis in Rentenalter produzieren. Ich behaupte mal das selbst mit 50 Taler der Schaden fürstlich entlohnt wird
 
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Gab vor kurzem eine Folge von ZDF Zoom zum Thema Abmahnungen: Sendungen A-Z - ZDF Mediathek

Interessant ist auch, dass der Verein digitale Gesellschaft Beschwerde bei der EU Kommission gegen die deutsche Abmahnpraxis eingelegt hat. Diese hat jetzt offiziell im Januar 2015die deutsche Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert, was in der Regel einer Klage vorausgeht, die sich allerdings noch über Jahre hinziehen kann. Es geht im speziellen um Verstöße gegen europäische Grundrechte wie dem Datenschutz durch die deutsche Praxis, massenhaft IP Adressen direkt vom Provider an Rechteinhaber herauszugeben.
https://netzpolitik.org/2015/abmahn...tet-klage-wegen-verletzung-des-eu-rechts-vor/


Das Thema ist also noch lange nicht durch. ;)
 
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Hier werden einige Punkte nicht beachtet, weil sie auch nur beiläufig oder gar nicht erwähnt wurden.

1.: "Wer nutzt heute noch Tauschbörsen?" "Diejenigen sind so blöd, die haben es verdient". Okay, kann man so sehen. Problem ist, dass der Vorfall von 2007 stammt und von einem damals 14-jährigen Mädchen begangen wurde.
Vor 8 Jahren war es noch nicht so bekannt, wie schnell man dabei erwischt wird und was für Kosten ggf. auf einen zukommen. Vor allem von einer 14-jährigen. Ich traue vielen 14-jährigen nicht einmal zu, ein Java-Update zu installieren. Geschweige denn zu wissen, wie (damals vermutlich LimeWire o.Ä.?) funktionieren und dass man dabei nicht anonym ist.
2.: "Den PC zwei Stunden an und da sind massig Lieder getauscht". Das stimmt auch nur dann, wenn das Programm offen war. Aber gehen wir eben mal davon aus: Rechnen wir mit 1,00€ pro Lied, dass geshared wurde - obwohl das ja schon der vollständige Verkaufspreis wäre wenn man davon ausgeht, dass dieses Stück sonst definitiv gekauft worden wäre. Muss man also auf 200x Teilen kommen.
Eine .mp3 (sagen wir mal 3MB) braucht bei einem 16Mbit/s ADSL (1Mbit/s Upload), was damals die Crème de la Crème war, 24 Sekunden. Dann komme ich auf max. 150 Songs / Stunde.
Um 15 Songs je 200x zu tauschen braucht es also 20h. Wohlgemerkt: Mit dem schnellsten Internet, dass man damals im Privatkundenbereich buchen konnte und davon ausgehend, dass die volle Bandbreite ankam.

Das ist m.M.n. gänzlich unrealistisch. Mal ganz abgesehen davon, dass ich es immer noch sehr Banane finde, hier zu behaupten "Du kannst nicht beweisen, deine Tochter informiert zu haben also musst zu zahlen".
Als ich als Kind mal versehentlich mit einem Fußball ne Delle in ein Auto geschossen habe zahlte das die Versicherung, da ich nicht strafmündig war. Meine Eltern müssen nicht den ganzen Tag hinter mir her rennen um Ihre Aufsichtspflicht einzuhalten und davon, dass sie mir gesagt haben ich soll nicht mit Bällen auf Autos schießen, ist man ausgegangen.

Wieso bekommen Urheberrechte immer so eine Sonderstellung zum Vorteil der Rechteinhaber? Das will einfach nicht in meinen Kopf rein....
 
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Meine Schweizer Kollegen lachen sich gerade über das Urteil kaputt und überlegen, was sie als nächstes runterladen.
Und das, obwohl wir hier die VDS haben.
 
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Meine Schweizer Kollegen lachen sich gerade über das Urteil kaputt und überlegen, was sie als nächstes runterladen.
Und das, obwohl wir hier die VDS haben.

Wie gesagt, Abmahnungen gibt es nur in Deutschland und nirgendwo sonst. Alleine schon deshalb sollte sich die EU darum bemühen, den Unsinn abzuschaffen...
 
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Das ist immer das beste Argument das immer in solchen Diskussionen kommt.

Natürlich haben wir andere und größere Probleme. Daraus zu folgern dass man sich immer nur um eins gleichzeitig kümmern kann und die kleinen Probleme alle unbeachtet lassen darf ist aber schlichtweg Schwachsinn.

Wenn dein aktuell größtes Problem wäre dass dein Kind die Grippe hat kannste auch nicht alle kleineren Probleme spontan links liegen lassen und 2 Wochen nicht abwaschen und keinen Müll raustragen. :ugly:

Da hast du natürlich recht. Ich finde es nur unsinnig die Kuh von hinten aufzuzäumen... Wie wäre es wenn man an Schulen und auch so dem Volk mal allgemeine Medienkompetenz vermittelt, anstatt sie dafür zu bestrafen?

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber in diesem Fall wäre es denke ich ganz sinnvoll genau da anzusetzen. Nach dem neuesten Bundestag-"Hack", sieht man ja mal wieder, dass das Problem gerade hier in Deutschland extrem oft und überall anzutreffen ist.

Das hört sich an als würde der Staat die Raubkopierer verklagen. Das ist nicht so. Die BRD hat noch niemanden wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die Justiz lässt sich lediglich von den Rechteinhabern vor den Karren spannen damit die Reibach damit machen. Und dieses Urteil hat sie in dieser Praxis gerade bestätigt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber wer will sich schon für Kriminelle einsetzen?
Naja letztlich erlässt der Staat die Gesetze, die diesem Urteil zu Grunde liegen.

MFG
 
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AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Medienkompetenz im Schulsystem? Bei den Vorschriften und Beamten?

Sorry das geht nicht, die brauchen wahrscheinlich noch weitere 2, 3 Jahre um Pluto von einem Planeten zum planetenähnlichen Objekt zu degradieren. Modernes Wissen (im Sinne von Zusammenhänge verstehen) abseits von auswendig lernen wirds da so schnell nicht geben.
 
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Rechtsfehlerfrei mag sein, aber sicher auch gehirnfrei.
Und außerdem hat wer ein solches Drecksrecht erlassen?
Aber Dummdeutschen kann man alles aufs Auge drücken und das Ferkel wird immer noch gewählt. Zumindest hat Ferkel die Gefahr Wähler zu verlieren durch noch mehr Milliarden in das Faß ohne Boden erkannt.
 
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Ich gebe noch mal ein bisschen Feedback, während ich routinemäßig über den Thread rutsche.

In der Tat, wir haben es ja angedeutet, war die Verteidigung in den drei Fällen nicht ideal. Die Tochter aus dem einen Fall hat gestanden. In den anderen Fällen wurden Fehler in der Verteidigung gemacht, weil die Beklagten ausschlossen, dass jemand anders Zugang zum Netz hatte. "Kann nicht sein" ist halt keine gute Verteidigung in dem Fall.

Die Fälle sind sehr alt und hier geht es um Filesharing, also die Nutzung von Tauschbörsen mit Upload. Das ist für die Rechteinhaber interessanter als ein OCH, da Material hochgeladen wird und so der Schadensersatz deutlich höher angelegt werden kann. Zudem ist die Ermittlung recht simpel. Bei Downloads über OCH sind die Fälle auf ~100 Euro (plus Anwalt) gedeckelt (genau müsste ich nachschauen) und das lohnt sich noch nicht, zudem ist die Ermittlung aufwendiger.

Die Kinderbelehrung ist vom BGH klar geregelt. Man muss denen ziemlich deutlich machen, dass das nicht sein darf. Die müssen das nicht unterschreiben, aber im Zweifel zweifelsfrei aussagen, dass sie eindeutig belehrt wurden. Erst dann haften die Eltern nicht mehr. Eine Dauerüberwachung ist wie gesagt nicht vonnöten - es sei denn, es besteht Tatverdacht (Rohlinge bis unter die Decke, etc.).

"... wie sieht denn nun die Sachlage aus wenn ich ein Youtube Musik Video auf mein Handy lade und es dann an wen anders weitergebe." Das darfst Du nicht. Der Rechteinhaber hat das Video auf Youtube gestellt - oder ein Nutzer aus einem anderen Land, etwa in den USA unter deren Millenium Act (Fair Use). Alleine schon die YT-AGB untersagen Downloads von Videos. Und trotzdem darfst du nix kostenlos weitergeben, was dir nicht gehört. Du darfst nur eine Privatkopie an einen kleinen Freundeskreis von einem gekauften Tonträger weitergeben, wenn er nicht kopiergeschützt ist. Du kannst aber gerne Songs im Internetradio mitschneiden. Das ist durch Abgaben gedeckt.

Das BGH-Urteil ist ziemlich deutlich, da es die letzte Instanz ist. Eine Änderung kann nur noch vom EuGH kommen, da man Urheberrecht auf europäischer Ebene regeln kann, aber den Weg wird so schnell keiner gehen. Da muss sich auch die EU für interessieren. Künftig wird sich alles auf dieses Urteil berufen, wenn es um das Finanzielle geht. Die Verteidigung der drei Fälle war wie gesagt wackelig. Das ist noch mal was anderes.

Wie viele Jugendliche wissen das?
 
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