Ist es nicht so, dass es nur diejenigen erwischt, die unwissentlich beim Downloaden im Hintergrund uploaden und es somit Anderen wieder anbieten?
Der reine Download an sich, vor allem über One Klick Hoster juckt doch die Justiz nicht?
Dazu muss die Quelle eindeutig illegal sein, das macht es auch nochmal komplizierter.Der reine Download juckt die Justiz schon, nur sind die dabei erzielbaren "Gewinne" zu klein als dass sich der Aufwand einer Abmahnung lohnen würde... da könnteste vielleicht 5€ einklagen, das interessiert keinen.
Meine Güte als ob wir hier in Deutschland keine anderen Probleme hätten...
Aber anstatt mal was sinnvolles zu machen verknackt man lieber den durchschnittlichen Bürger weil er eins, zwei Songs aus dem Netz geladen hat. Wer hat das denn bitte nicht?
Schon traurig in diesem Staat.
...Also können die Abmahnanwälte sich mit ihren juristisch-ethisch fragwürdigen Praxen weiter dumm und dämlich verdienen und die Major Labels reiben sich die Hände, wenn mal wieder ein Raubkopierer 100 Plattenkäufe kompensiert *schekelschekel*
Der reine Download ist in der Tat ein Bagatelldelikt, der die Justiz in der Praxis nicht die Bohne interessiert.Der reine Download juckt die Justiz schon, nur sind die dabei erzielbaren "Gewinne" zu klein als dass sich der Aufwand einer Abmahnung lohnen würde... da könnteste vielleicht 5€ einklagen, das interessiert keinen.
Meine Güte als ob wir hier in Deutschland keine anderen Probleme hätten...
Meine Schweizer Kollegen lachen sich gerade über das Urteil kaputt und überlegen, was sie als nächstes runterladen.
Und das, obwohl wir hier die VDS haben.
Das ist immer das beste Argument das immer in solchen Diskussionen kommt.
Natürlich haben wir andere und größere Probleme. Daraus zu folgern dass man sich immer nur um eins gleichzeitig kümmern kann und die kleinen Probleme alle unbeachtet lassen darf ist aber schlichtweg Schwachsinn.
Wenn dein aktuell größtes Problem wäre dass dein Kind die Grippe hat kannste auch nicht alle kleineren Probleme spontan links liegen lassen und 2 Wochen nicht abwaschen und keinen Müll raustragen.
Das hört sich an als würde der Staat die Raubkopierer verklagen. Das ist nicht so. Die BRD hat noch niemanden wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die Justiz lässt sich lediglich von den Rechteinhabern vor den Karren spannen damit die Reibach damit machen. Und dieses Urteil hat sie in dieser Praxis gerade bestätigt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber wer will sich schon für Kriminelle einsetzen?Naja letztlich erlässt der Staat die Gesetze, die diesem Urteil zu Grunde liegen.
MFG
Ich gebe noch mal ein bisschen Feedback, während ich routinemäßig über den Thread rutsche.
In der Tat, wir haben es ja angedeutet, war die Verteidigung in den drei Fällen nicht ideal. Die Tochter aus dem einen Fall hat gestanden. In den anderen Fällen wurden Fehler in der Verteidigung gemacht, weil die Beklagten ausschlossen, dass jemand anders Zugang zum Netz hatte. "Kann nicht sein" ist halt keine gute Verteidigung in dem Fall.
Die Fälle sind sehr alt und hier geht es um Filesharing, also die Nutzung von Tauschbörsen mit Upload. Das ist für die Rechteinhaber interessanter als ein OCH, da Material hochgeladen wird und so der Schadensersatz deutlich höher angelegt werden kann. Zudem ist die Ermittlung recht simpel. Bei Downloads über OCH sind die Fälle auf ~100 Euro (plus Anwalt) gedeckelt (genau müsste ich nachschauen) und das lohnt sich noch nicht, zudem ist die Ermittlung aufwendiger.
Die Kinderbelehrung ist vom BGH klar geregelt. Man muss denen ziemlich deutlich machen, dass das nicht sein darf. Die müssen das nicht unterschreiben, aber im Zweifel zweifelsfrei aussagen, dass sie eindeutig belehrt wurden. Erst dann haften die Eltern nicht mehr. Eine Dauerüberwachung ist wie gesagt nicht vonnöten - es sei denn, es besteht Tatverdacht (Rohlinge bis unter die Decke, etc.).
"... wie sieht denn nun die Sachlage aus wenn ich ein Youtube Musik Video auf mein Handy lade und es dann an wen anders weitergebe." Das darfst Du nicht. Der Rechteinhaber hat das Video auf Youtube gestellt - oder ein Nutzer aus einem anderen Land, etwa in den USA unter deren Millenium Act (Fair Use). Alleine schon die YT-AGB untersagen Downloads von Videos. Und trotzdem darfst du nix kostenlos weitergeben, was dir nicht gehört. Du darfst nur eine Privatkopie an einen kleinen Freundeskreis von einem gekauften Tonträger weitergeben, wenn er nicht kopiergeschützt ist. Du kannst aber gerne Songs im Internetradio mitschneiden. Das ist durch Abgaben gedeckt.
Das BGH-Urteil ist ziemlich deutlich, da es die letzte Instanz ist. Eine Änderung kann nur noch vom EuGH kommen, da man Urheberrecht auf europäischer Ebene regeln kann, aber den Weg wird so schnell keiner gehen. Da muss sich auch die EU für interessieren. Künftig wird sich alles auf dieses Urteil berufen, wenn es um das Finanzielle geht. Die Verteidigung der drei Fälle war wie gesagt wackelig. Das ist noch mal was anderes.