Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

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Es gibt schon durchaus Fälle, wo die Abschreckung ganz gut wirkt. Gerade z.B. im Straßenverkehr. Ich persönlich fahre fast nie mehr als 20 km/h zu schnell, weil ich keine Lust habe, im Falle des Falles ein Fahrverbot und eine höhere Geldstraft in Kauf nehmen zu müssen.

Die Spielstraßen Deutschlands danken es dir. :lol:
 
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Theoretisch ja, es geht auch ums runterladen. In der Praxis bleiben aber reine downloader (OCH) aber verschont, aber nur solange noch genug torrent-netzwerke nutzen...
mehr dazu
https://www.youtube.com/watch?v=Uu2zPFYlLhE

Reiner Mumpitz, wenn du mich fragst. Der Download an sich hat rechtlich viel zu wenig Zugkraft, dass sich die eh schon überlasteten Gerichte damit beschäftigen würden. Strafrechtlich werden ja die Filesharingfälle schon nicht verfolgt, sondern ständig eingestellt. Außerdem ist damit kein Geld zu verdienen, weil der reine Download im Prinzip nur mit dem Ladendiebstahl zu vergleichen ist und der Rechteinhaber keine großen Verluste ausweisen kann, außer eben dem verlorenen Kaufpreis. Eine Schadensersatzklage wegen 50€ für ein Videospiel oder 20€ wegen einer Musik-CD wird niemals jemand anstrengen, weil sich das schlicht nicht lohnt. Der Downloader hat also in der Praxis weder straf- noch zivilrechtlich viel zu befürchten, ganz egal, wie viele Leute noch Filesharing betreiben.

Die Spielstraßen Deutschlands danken es dir. :lol:
"Nie mehr" =/= "immer"

Ich fahre in Wohngegenden und vor Schulen und Kindergärten usw. besonders vorsichtig. Aber auf Landstraßen und Autobahnen fahre ich auch gerne mal etwas zügiger im gewissen Rahmen. Man muss eben immer noch mit Verstand fahren. ;)
 
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ich wette jetzt kommt wieder eine ordentliche abmahnwelle auf die bevölkerung zu. diese rechtssprechung ist jedenfalls ein freifahrtsschein.
finds schon krass wie der "rechtsstaat" immer wieder mehr unrecht schafft. ob das vieleicht doch so gewollt ist!? sonst hätte er keine existenzberechtigung :)
 
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Nenne mir mal die Schwere einer Vergewaltigung, bitte. Das kann doch nur das Opfer selbst und nur auf lange Sicht wissen ! WTF ein Jurist oder irgend ein Kasper im Nadelstreif urteilen über die Schwere einer Vergewaltigung ?

Eindringtiefe oder was ?
Art der sexuellen Handlung, besondere Erniedrigungen, Tathandlung mittels einer Waffe, Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, Todesfolge ja oder nein ... etc. pp.

Jeder Fall ist anders. Deshalb gibt es Strafrahmen.

Btw. Die News hier bei PCGH bezieht sich auf das Zivilrecht. Wurde zwar schonmal gesagt, aber scheint trotzdem untergegangen zu sein. Die Strafen im Strafverfahren sind mitunter auch deshalb so gering, weil dem Täter oftmals der Zivilprozess noch bevorsteht und der ruiniert ihn dann wirtschaftlich (Privatinsolvenz geht nicht bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung!). Beides zusammen ist dann die wirkliche Strafe. Und dann wäre da ja auch noch die Notwendigkeit der Resozialisierung...

Das Thema ist zu komplex als dass es juristische Laien verstehen würden. Leider halten sich die meisten Menschen beim Stammtisch für sehr schlau.
 
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gilt das urteil nun auch für download von youtube?
weil laut nem urteil von mite/ende 2014 wars ja iwi legal bzw ne grauzone... habe da nun par lieder gedownloadet...is das im nachhinein nun strafbar?
 
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Einen digital verbreiteten Musiktitel mit 1€ zu bewerten wäre nicht "markt-unüblich". Bei 15 Liedern zu 3000€ Schadensersatz wäre das 200 komplette Uploads für jeden einzelnen der 15 Titel - also 3000 komplette Uploads. Ich bezweifel, dass dies (U/D-Ratio von 200:1) auch nur im Entferntesten den Durchschnitt der (FS)Realität wiederspiegelt. Und wenn der Fall schon älter ist, dann müssten die Beschuldigten diese geschätzten (3000 Downloads mal 5MB) ca. 15GB Upload-Traffic durch relativ langsame Leitungen gepumpt haben (0,5MBit Upload?).

Tja, heute kannst du als Kind deine Eltern finanziell ruinieren, ohne das du aus deinem Zimmer gehst. Bedenke das bei der nächsten Verhandlung um die Höhe des Taschengeldes. :D
 
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gilt das urteil nun auch für download von youtube?
weil laut nem urteil von mite/ende 2014 wars ja iwi legal bzw ne grauzone... habe da nun par lieder gedownloadet...is das im nachhinein nun strafbar?

Das Urteil gilt generell nicht für Downloads.
 
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Einen digital verbreiteten Musiktitel mit 1€ zu bewerten wäre nicht "markt-unüblich". Bei 15 Liedern zu 3000€ Schadensersatz wäre das 200 komplette Uploads für jeden einzelnen der 15 Titel - also 3000 komplette Uploads. Ich bezweifel, dass dies (U/D-Ratio von 200:1) auch nur im Entferntesten den Durchschnitt der (FS)Realität wiederspiegelt. Und wenn der Fall schon älter ist, dann müssten die Beschuldigten diese geschätzten (3000 Downloads mal 5MB) ca. 15GB Upload-Traffic durch relativ langsame Leitungen gepumpt haben (0,5MBit Upload?).

Das sollte man anders sehen. Wenn du das Lied z.B. während des Downloades zweimal komplett hochlädst also (U/D-Ration von 2:1), dann werden die beiden, die es von dir runterladen, es jeweils wieder zweimal komplett hochladen, während sie es bei dir runterladen, etc. Diese Reihe kann man beliebig lange fortsetzen. Im Prinzip reicht es also, wenn du das Lied nur einmal hochlädst, damit du im Prinzip dann Schuld bist, dass alle Menschen der ganzen Welt das Lied bekommen können :D Ich halte es natürlich nicht für sinnvoll, das so zu betrachten. Aber man kann schlecht dagegen argumentieren, wenn die Gerichte dieses Argument ins Feld führen.

dan hab ich das iwi falsch verstanden.... gitl es also nur für den tausch oder wie?
ste n bissel aufm schlauch xD

Exakt - es ging in dem Urteil um Filesharing - also um Tausch. Wenn du nur runterlädst, ist es kein Tausch, und wird viel schwächer bestraft.
 
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dan hab ich das iwi falsch verstanden.... gitl es also nur für den tausch oder wie?
ste n bissel aufm schlauch xD

Ja, alle diese Abmahnungen drehen sich meist nur um den Upload, weil sich nur damit richtig Geld machen lässt. Soweit ich weiß, gab es noch kein Urteil gegen jemanden, der nur runtergeladen hat.
 
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Tja, wer keine Musik macht, hat kein Herz. Sony und co. interessiert nur die Asche. Ich lade nichts runter, aber IP Ermittlung und Verfolgung Minderjähriger hat einen schlechten Beigeschmack.:daumen2:
 
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Tja, wer keine Musik macht, hat kein Herz. Sony und co. interessiert nur die Asche. Ich lade nichts runter, aber IP Ermittlung und Verfolgung Minderjähriger hat einen schlechten Beigeschmack.:daumen2:

Wieso Minderjährige? In der Regel wird der Anschlussinhaber verantwortlich gemacht, und das ist normalerweise (also eigentlich nie) ein Minderjähriger...
 
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Es gibt Leute, die urheberrechtlich geschütztes Material immer noch per Filesharing-Börsen saugen ?! :what:
 
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Wenn ich schon Tauschbörse lese rollen sich mir die Zehennägel auf. Das es immer noch einen Haufen Vollidioten gibt, die über derartig unsichere und leicht auszuspähende Dienste ihre Musiksammlung aufstocken mit Titeln, welche sie wohl nur einmal hören.
Aktuelle Musik ist doch sowieso in fast allen Fällen aus der Recyclingdose. Da gibts von 100 Songs vielleicht drei, die wirklich gut sind. Und die kann man entweder über diverse kostenlose Angebote hören oder über PlayStore und Co. beziehen.
Und die hirnfreien Ausreden "war in dem Zeitraum auf Malle"...... nee, einfach nur gerecht.
 
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Wieso Minderjährige? In der Regel wird der Anschlussinhaber verantwortlich gemacht, und das ist normalerweise (also eigentlich nie) ein Minderjähriger...

Und die Fritzbox (oder was auch immer) wird nachts in einen Save mit dicker Stahltür gesteckt damit kein Minderjähriger mißt damit bauen kann ??
Es konnte ja auch ein "Einbrecher" sich an den PC setzten und mal etwas Filesharing machen auf kosten anderer... :devil:
 
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War damals vor vielen vielen Jahren noch auf Mininova (vll. 10 Jahre her? ) unterwegs (falls jemand das kennt)
Da war sowas auch immer, hat sich niemand drum gekuemmert damals
 
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Es konnte ja auch ein "Einbrecher" sich an den PC setzten und mal etwas Filesharing machen auf kosten anderer... :devil:

Osteuropäsche Drückerkolonnen ziehen durch Westeuropa, brechen in Häuser ein, und betreiben Filesharing, das wär mal ne Schlagzeile der Bild wert.
 
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Spotify is love, Spotify is life. Streaming Dienste sind für mich die perfekte Lösung in der Internet Welt der Musik.
 
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Da gibts doch ein einfaches Mittel: solange sich Musiker und deren angebliche "Interessenvertreter" solcher Gesetzeslücken bedienen und nichtsahnende User abmahnen.... einfach keine Musik mehr Kaufen. Das mache ich schon seit mehr als 15 Jahren so. Sollen sie doch verrecken, diese selbstherrlichen "Musikverkäufer". 200 Euro für ein Musikstück, die haben doch nicht mehr alle Nadeln an der Tanne. Und herunterladen tu ich deren Scheißdreck schon garnicht. Die machen aus ******** Gold und die Richter helfen denen noch dabei und der Steuerzahler zahlt die ganzen Verfahren, wo sich Minderjährige an geistigem Eigentum vergriffen haben sollen? Solche Typen gehören auf den Grund der Nordsee versenkt und nicht noch mit Musikpreisen überhäuft. Und die Kunden machen da fein mit.....es ist echt jämmerlich wie es hier zugeht.

"Musik ist ein freies Gut" habe ich 1992 noch im BWL-Unterricht gelernt. Und plötzlich soll man wegen Musikhörens verknackt werden? Es zwingt doch niemanden den Musiker sein Liedchen zu trällern und wenn er will, daß wir es nicht hören sollen, dann soll er es doch bei sich daheim im Klo singen und nicht im Radio.
 
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