Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"
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Der Bundegerichtshof hat ein wegweisendes Urteil in drei Filesharing-Fällen getroffen. Während die Beklagten in den Einzelfällen noch durchaus Lücken in der Verteidigung aufzuweisen hatten, entschieden die Richter allgemein, dass 200 Euro pro Musiktitel durchaus "rechtsfehlerfrei" sind und der Kläger die Anwalstkosten des Abmahners zu tragen hat.
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Der Bundegerichtshof hat ein wegweisendes Urteil in drei Filesharing-Fällen getroffen. Während die Beklagten in den Einzelfällen noch durchaus Lücken in der Verteidigung aufzuweisen hatten, entschieden die Richter allgemein, dass 200 Euro pro Musiktitel durchaus "rechtsfehlerfrei" sind und der Kläger die Anwalstkosten des Abmahners zu tragen hat.
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