Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

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Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

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Der Bundegerichtshof hat ein wegweisendes Urteil in drei Filesharing-Fällen getroffen. Während die Beklagten in den Einzelfällen noch durchaus Lücken in der Verteidigung aufzuweisen hatten, entschieden die Richter allgemein, dass 200 Euro pro Musiktitel durchaus "rechtsfehlerfrei" sind und der Kläger die Anwalstkosten des Abmahners zu tragen hat.

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AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Interessanter Bericht - 200 Euro pro Titel ist in meinen Augen trotzdem heftig.

Unter Kostenfaktor im zweiten Absatz steht, dass eine Summe von 3454€ auf 878,65€ reduziert wurde,
und da kommen dann noch mal 3000€ für den Lizenz Schaden on Top? Das tut dann schon mehr als nur "weh".


Kleiner Hinweis:
In der Überschrift befindet sich ein Fehler "Musiktital" statt "Musiktitel"
und im Text unter dem Bild im letzten Satz steht "Anwalstkosten" statt "Anwaltskosten".
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

200€ pro Lied, die müssen doch spinnen. :nene: Dafür kann man ja sich auch 10 CDs ins Regal stellen.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Tjo, wenn man 60 in ner 30er Zone fährt, bekommt man 100€ Bußgeld und ein lappiges Pünktchen. Dabei sind das meistens kleine, unüberschaubare Straßen, wo schnell jemand überfahren werden könnte.




Aber sach bloß, du hast dir Musik illegal herunter geladen???? Am liebsten in den Hochsicherheitstrakt mit dir!
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Tjo, wenn man 60 in ner 30er Zone fährt, bekommt man 100€ Bußgeld und ein lappiges Pünktchen. Dabei sind das meistens kleine, unüberschaubare Straßen, wo schnell jemand überfahren werden könnte.




Aber sach bloß, du hast dir Musik illegal herunter geladen???? Am liebsten in den Hochsicherheitstrakt mit dir!
sobald es um geld geht sieht die motivation bei vielen leider halt anders aus.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Der Fall mit der kleinen Tochter ist schon schwachsinnig, von wegen "konnte nicht belegt werden das sie belehrt wurde". Als würden Eltern schriftliches Protokoll führen wenn sie mit ihren Kindern sprechen oder so.

200€ pro Lied+ Abmahnverfahrenkosten sind schon ne Hausnummer. Vielleicht bei Tauschbörsen ansatzweise gerechtfertigt, wo man beim Runterladen automatisch die Datei weiter verbreitet. Aber wenn ich per Filehoster etwas lade, dann beträgt der entstandenen Schaden ja nur genau den Kosten der Musik. Irgendwie seltsam die ganze Praktik und "Vergütung", vor allem wenn man das mit Strafgeldern in anderen Bereichen vergleicht.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Der Fall mit der kleinen Tochter ist schon schwachsinnig, von wegen "konnte nicht belegt werden das sie belehrt wurde". Als würden Eltern schriftliches Protokoll führen wenn sie mit ihren Kindern sprechen oder so.

Am besten eine schriftliche Belehrung in zweifacher Ausfertigung noch on Top geben welche dann auch noch von Kind und Eltern unterschrieben werden muss. (Wenn das Kind nicht unterschreiben kann wird ein Handabdruck genommen) ^^
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

200€ pro Lied, die müssen doch spinnen. :nene: Dafür kann man ja sich auch 10 CDs ins Regal stellen.

Das Problem ist, dass sie die Strafe nicht auf das illegale Runterladen bezieht, sondern auf das verbreiten des Titels auf X andere Rechner.
Wenn man jetzt modellhaft davon ausgeht, der PC hat es an 1000 andere PCs weitergegeben, und man einen üblichen Preis bei einem Muskistore von 1€ festsetzt --> ist man mit 200€ sogar noch ganz gut bedient.

Das einzige was mich an dem Urteil grummlig stimmt ist, dass die Beweislast den Angeklagten angehängt wird.
Das hat zur Folge:
--> Abmahnanwalt schickt dir Brief mit Anschuldigung + IP-Adresse.
--> Du musst jetzt nachweisen das es (im besten Falle) NICHT deine IP-Adresse ist.
= Das kannst du nicht, weil es dafür ein technisches Gutachten braucht, welches weit teurer als die Strafe sein kann und trotzdem keinen Erfolg garantiert.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Wenn Rechteinhaber meinen sie haben einen Schaden davon wenn man sich deren Inhalte runterlädt, dann sollte man auch nur den realen Schaden bezahlen, nicht den hundertfachen Betrag.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Wenn Rechteinhaber meinen sie haben einen Schaden davon wenn man sich deren Inhalte runterlädt, dann sollte man auch nur den realen Schaden bezahlen, nicht den hundertfachen Betrag.


Naja, je nachdem an wie viele Leute du das weitergibst erhöht sich ja der "Schaden".
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

200€ pro Lied+ Abmahnverfahrenkosten sind schon ne Hausnummer. Vielleicht bei Tauschbörsen ansatzweise gerechtfertigt, wo man beim Runterladen automatisch die Datei weiter verbreitet. Aber wenn ich per Filehoster etwas lade, dann beträgt der entstandenen Schaden ja nur genau den Kosten der Musik. Irgendwie seltsam die ganze Praktik und "Vergütung", vor allem wenn man das mit Strafgeldern in anderen Bereichen vergleicht.
Es ging ja auch um aktives Filesharing. Die Fälle sind uralt (2007) und beinhalten Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Damals kannte noch kein Mensch Filehoster. Wer in den letzen 3 Jahren noch Tauschbörsen genutzt hat, der wird in Zukunft halt mit höchstricherlicher Bestätigung für seine extreme Dummheit bestraft.

Der Fall mit der kleinen Tochter ist schon schwachsinnig, von wegen "konnte nicht belegt werden das sie belehrt wurde". Als würden Eltern schriftliches Protokoll führen wenn sie mit ihren Kindern sprechen oder so.
Wir wissen nicht, wer konkret welche Aussage getroffen hat. Kann auch sein, dass sich die Tocher während der Vernehmung verplappert und gesagt hat, ihre Eltern hätten nie mit ihr über Filesharing gesprochen.

Das Problem ist, dass sie die Strafe nicht auf das illegale Runterladen bezieht, sondern auf das verbreiten des Titels auf X andere Rechner.
Wenn man jetzt modellhaft davon ausgeht, der PC hat es an 1000 andere PCs weitergegeben, und man einen üblichen Preis bei einem Muskistore von 1€ festsetzt --> ist man mit 200€ sogar noch ganz gut bedient.
Und genau das ist mit dem üblichen DSL Upload technisch schwer bis unmöglich, daher abwegig - vorallem, wenn wir von 2007er DSL ausgehen.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Was wie unmöglich?:what:
Meine damaligen Klassenkameraden haben schon zu ISDN Zeiten Dutzende Alben über Napster getauscht.
Somal ja im hintergrund geuploaded wird, wenn der PC pro Tag ein paar Stunden läuft ist das ruck zuck durch.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

2007 war ne andere Zeit, aber wie sieht es denn heute aus mit zb Youtube und all den anderen "legalen" Hostern.
Auf Youtube, MyVideo und Co befinden sich unmengen an Musik, wie sieht denn nun die Sachlage aus wenn ich ein Youtube Musik Video auf mein Handy lade und es dann an wen anders weitergebe.
Einerseits ist diese Musik frei verfügbar aber andererseits wird sie wo anders verkauft und ich würde sie kostenlos weitergegeben.
Wo ist denn da nun die Grenze?
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Was wie unmöglich?:what:
Meine damaligen Klassenkameraden haben schon zu ISDN Zeiten Dutzende Alben über Napster getauscht.
Somal ja im hintergrund geuploaded wird, wenn der PC pro Tag ein paar Stunden läuft ist das ruck zuck durch.
Und dass der PC tagelang im Hintergrund Daten hochgeladen hat, soll erstmal belegt werden, bevor Forderungen darauf gestützt werden. Und das kann kein Rechtsinhaber mit der ProMedia Technik. Deshalb gibt es solche Pauschalbeträge, die oftmals viel zu hoch angesetzt werden.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Irgendwie habe ich da wenig Mitleid.

Ich meine der legale Käufer von Musik hat nichts zu befürchten.
Der illegale bewanderte Filesharer ebenfalls nicht weil er mit solchen Methoden niemals identifiziert werden wird. Der lädt sich GB-weise ganze Discografien seiner Lieblingskünstler übern VPN bei nem OCH runter und lacht sich tot.

Es trifft nur die, die immer noch völlig ohne Sinn und Verstand mit antiquierten Tauschbörsen und klar-IP grade mal fit genug sind um in ein Suchfeld einen Namen einzugeben und einen großen roten Download-Button zu drücken. Jemand, der auch nur den Hauch einer Ahnung von der Technik dahinter hat wird so niemals belangt werden können - und genau DAS sind aber die Leute die das massenhaft betreiben und unter Umständen nennenswerten Schaden anrichten, nicht die paar 14-jährigen die sich beim eMule die neuesten BravoHits runterziehen.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Deshalb höre ich nur Internetradio und hin und wieder mal kann man günstig ein Album bei iTunes kaufen.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Es ging ja auch um aktives Filesharing. Die Fälle sind uralt (2007) und beinhalten Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Damals kannte noch kein Mensch Filehoster. Wer in den letzen 3 Jahren noch Tauschbörsen genutzt hat, der wird in Zukunft halt mit höchstricherlicher Bestätigung für seine extreme Dummheit bestraft.

Wir wissen nicht, wer konkret welche Aussage getroffen hat. Kann auch sein, dass sich die Tochter während der Vernehmung verplappert und gesagt hat, ihre Eltern hätten nie mit ihr über Filesharing gesprochen.
OMG! Wie weltfremd ist das denn, die Aussage der 14-jährigen Tochter, sie sei darüber nicht aufgeklärt worden, ernst zu nehmen.
Aufgabe des Gerichts ist außerdem nicht, besonders dumme Angeklagte extra hart zu bestrafen. 200€ für eine Lied sind .E. einfach nicht angemessen. Tauschbörsen stehen für mich auf einer Stufe wie Schwarzfahren - und das kostet auch keine 200€.

P.S.: Ich kaufe Musik und Fahrkarten ;)
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Tjo, wenn man 60 in ner 30er Zone fährt, bekommt man 100€ Bußgeld und ein lappiges Pünktchen. Dabei sind das meistens kleine, unüberschaubare Straßen, wo schnell jemand überfahren werden könnte.




Aber sach bloß, du hast dir Musik illegal herunter geladen???? Am liebsten in den Hochsicherheitstrakt mit dir!

Was haben eine Bußgeldvorschrift (Öffentliches Recht) mit einer Schadensersatzforderung wegen Urheberrechtsverletzung (Zivilrecht) zu tun? Genau, gar nichts. Das sind völlig unterschiedliche Sachverhalte; klagst Du gegen den Bußgeldbescheid geht das übrigens in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da hat der BGH nichts mit zu tun.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Irgendwie habe ich da wenig Mitleid.

Ich meine der legale Käufer von Musik hat nichts zu befürchten.
Der illegale bewanderte Filesharer ebenfalls nicht weil er mit solchen Methoden niemals identifiziert werden wird. Der lädt sich GB-weise ganze Discografien seiner Lieblingskünstler übern VPN bei nem OCH runter und lacht sich tot.

Es trifft nur die, die immer noch völlig ohne Sinn und Verstand mit antiquierten Tauschbörsen und klar-IP grade mal fit genug sind um in ein Suchfeld einen Namen einzugeben und einen großen roten Download-Button zu drücken. Jemand, der auch nur den Hauch einer Ahnung von der Technik dahinter hat wird so niemals belangt werden können - und genau DAS sind aber die Leute die das massenhaft betreiben und unter Umständen nennenswerten Schaden anrichten, nicht die paar 14-jährigen die sich beim eMule die neuesten BravoHits runterziehen.


Ist es nicht so, dass es nur diejenigen erwischt, die unwissentlich beim Downloaden im Hintergrund uploaden und es somit Anderen wieder anbieten?
Der reine Download an sich, vor allem über One Klick Hoster juckt doch die Justiz nicht?
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Skurrilerweise richtet Filesharing ja an sich keinerlei Schaden an. Aber bis das mal in den Köpfen der Politiker / Anwälte angelangt werden wohl noch viele Jahre vergehen. Die Rechnung ein Download ist äquivalent zu einem nicht-getätigtem Kauf ist absoluter Schwachsinn.
Besonders bei versierten Nutzern schließen sich Kauf und Download erst recht nicht aus. Das sind oft Medien-Junkies, die sehr viele originale CDs und Blurays besitzen. Hiermit möchte ich Filesharing nicht in Schutz nehmen; natürlich ist es moralisch nicht ohne Weiteres vertretbar Konsumgüter jeglicher Art zu kopieren, aber es gilt eben auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Ob es richtig ist, ist das eine. Ob es tatsächlich jemandem schadet (wenn nicht sogar nutzt), ist nochmal etwas ganz anderes.
 
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