AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"
So ein Unsinn. Ein "schweres Kapitalverbrechen" ist was völlig anders. Zumal es hier auch nur um Geldstrafen geht, und nicht etwa um Gefängnisstrafen...
Danke für den beweis, das Dramatisierung bei jedem funktionieren kann. Voll auf den Zug aufgesprungen. Aber keine Panik. Die Fahrt ist kostenlos
Das es kein kapitalverbrechen im Definitionssinne ist, ist ja auch klar. Die Aussage spielt aber auch auf die Dramatisierung hin, die bei der Sache stattfindet. Wie schon gesagt wurde, ist der reelle Schaden durch solche Delikte eine Dunkelziffer. Denn es ist nicht nachweisbar, welcher Downloader das Werk auch gekauft hätte, wenn er nicht kostenlos rangekommen wäre. Diese ganze Thematik basiert im Grunde nur auf nicht beweisbare Dunkelziffern.
Welche "eingeschätzte Schwere der Delikte"? Sorry, aber ich kann die nirgendwo erkennen. Ich kenne auch niemanden, nicht mal reißerische Artikel auf Bild Niveau, die Filesharing mit Kapitalverbrechen gleichsetzen.
Es geht ja auch nicht darum, das du sie erkennst. Es geht darum, wie es die jenigen sehen, die über die Ausmaße von Strafen entscheiden müssen. Das wir alle das ganze für nicht ganz so extrem schlimm halten, das sollte wohl klar sein. Aber die Höhe der Strafe sowie auch die Gegenkommantare im allgemeinen zeigen wohl deutlich, das hier wirklich streng geurteilt wurde für dieses "Delikt". Und wenn diese Überdramatisierung über
theoretische Schäden und Nutzerzahlen, die nur das
theoretische Maximum an Filesharern abbilden, den Richtern vorgesetzt werden und dort 8- oder 9-stellige Summen auf der Schadensseite stehen, dann wird diese Sache auch von den Richtern als entsprechend schwer angesehen. Und gerade bei solchen Präzidenzfällen ist das Strafmaß besonders entscheident. Schließlich legt es einen Rahmen für künftige Fälle dieser Klasse. Die hier genannten Summen wirken noch relativ Human. Aber nun stelle man sich vor, einer lädt sich über Jahre hin die Top 100 Charts regelmäßig runter. Das ist einmalig ja schon eine Summe von 20.000 €. Wird dem Nutzer das mehrmals nachgewiesen, dann hat er definitiv ein Problem.
Aber eine illegale Tat ist es eben dennoch, auch wenn viele davon ausgehen, dass es eine "Kavaliersdelikt" sei. Diese Perspektive ändert sich aber vermutlich schnell, wenn man selbst mal ein kreatives Werk (Musik, Film, Spiel,...) erschaffen hat und viele Stunden Arbeit reingesteckt hat, nur damit es andere völlig kostenlos genießen...
Natürlich würde sich diese Perpektive genau dann ändern. Zuerst das Angebot nutzen und am Ende, wenn man selbst von den negativen Auswirkungen betroffen ist, dagegen kämpfen. Wenn man nie erwichst wurde kann auch nie jemand behaupten, das man das selbst mal genutzt hat.