Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Wie viele Jugendliche wissen das?

Vermutlich die paar Nerds unter ihnen... also die, die auch wissen wie man sich vor Abmahnungen schützt. Die wissen es noch eher als ihre Eltern^^

In der Öffentlichkeit sind die eher nicht anzutreffen aber in den Schulen an Gesprächen zu erkennen wie "Ey alter kennste rausgehen? Is wie Fenster aufmachen, nur noch krasser!" :haha:
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Solange man die richtigen Werkzeuge wie TOR und am besten mehrere VPNs verwendet, wird das schon alles in Ordnung gehen. Diese Strafen sind total überzogen und würde für so manchen Menschen einen Privatinsolvenz bedeuten. Dabei ist doch eigentlich gar kein Schaden entstanden, denn offensichtlich hat derjenige entweder nicht genügend Geld um sich solche Luxusgüter zu leisten oder es war ihm schlicht den Preis nicht wert.In der Regel ist es auch noch insgesamt mehr Werbung für die Inhalte als das diese Art der Verbreitung tatsächlichen Schaden anrichtet. Das trifft logischerweise auch wieder insgesamt die ärmeren Menschen, denn wer genug Geld hat, der wird sich seine Inhalte sowieso kaufen, da es keinen Grund gibt dies nicht zutun.
Zu dem Thema Filesharing, da das Angebot an Inhalten über Torrents viel größer ist als das über Filehoster seit Megaupload von uns gegangen ist, ist man leider mehr oder weniger dazu genötigt diese zu verwenden :/.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Dabei ist doch eigentlich gar kein Schaden entstanden, denn offensichtlich hat derjenige entweder nicht genügend Geld um sich solche Luxusgüter zu leisten oder es war ihm schlicht den Preis nicht wert
a) Die hohen Summen gibt es nur deshalb, weil die User gleichzeitig auch hochladen. Man sollte eben wissen, was Filesharing bedeutet. Um reine Downloads gehts hier überhaupt nicht.

b) Wenn einem ein Produkt zu teuer ist, dann muss man halt darauf verzichten. Wie gesagt, es sind Luxusgüter, also nichts, was man wirklich zum Leben braucht. Es ist also kein Mundraub, sondern im übertragenen Sinne schlicht Diebstahl. Willst du das wirklich verteidigen?

Zu dem Thema Filesharing, da das Angebot an Inhalten über Torrents viel größer ist als das über Filehoster seit Megaupload von uns gegangen ist, ist man leider mehr oder weniger dazu genötigt diese zu verwenden :/.
Wer "nötigt" dich denn dazu???

Außerdem ist die Aussage völlig falsch. Es gibt nach wie vor alles, was es per Filesharing gibt, auch bei Filehostern.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Wieso bekommen Urheberrechte immer so eine Sonderstellung zum Vorteil der Rechteinhaber? Das will einfach nicht in meinen Kopf rein....
Das hat mehrere Gründe. Die Gerichte haben es hier mit einer Art Massenphänomen zu tun. Soetwas lässt sich sehr leicht dramatisieren.

"Statistiken besagen, das jeder x'te deutsche regelmäßig Musik und Filme illegal herunterlädt"
"Die Musikindustrie schätzt den Schaden durch Filesharing auf mehrere hundert Millionen Euro jährlich"
"Tauschbörse XYZ hat aktuell X regelmäßige aktive Nutzer"
"Auf XYZ.to/.biz/.org wurden mittlerweile X unterschiedliche urheberrechtlich geschützte Werke registriert"

UND UND UND UND ......

Medien ziehen das Thema ständig in den Fokus. Immer wieder auftauchende Studien, Gutachten und Zählungen machen aus ein paar wenigen Klicks ein schweres Kapitalverbrechen. Diese starke Dramatisierung trübt die richtige Einschätzung der Lage und der Druck der Rechteverwerter, der zunehmend auch aggressiver wird, verstärken das Gefühl der eingeschätzten Schwere dieser Delikte. Es hat ein wenig von Seuchenbekämpfung. Die Seuche wird immer schlimmer, die "Gefahr" wird immer größer und aus diesem Grund müssen die Mittel dagegen auch drastischer werden. Mit solchen Summen soll zum einen ein Exempel statuiert werden und zum anderen soll es die schon sehr lange anhaltende Diskussion über die Ersatzhöhe ein für allemal beenden und somit einen Rahmen für künftige Forderungen und Urteile schaffen.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Tjo, wenn man 60 in ner 30er Zone fährt, bekommt man 100€ Bußgeld und ein lappiges Pünktchen. Dabei sind das meistens kleine, unüberschaubare Straßen, wo schnell jemand überfahren werden könnte.
Aber sach bloß, du hast dir Musik illegal herunter geladen???? Am liebsten in den Hochsicherheitstrakt mit dir!

Typisch Deutschland! Ist genauso wie wenn man Steuern hinterzieht. Dann ist man direkt Staatsfeind Nr. 1 und wird schlimmer bestraft als ein Vergewaltiger oder Mörder...
Das ist einfach traurig...
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

"Ey alter kennste rausgehen? Is wie Fenster aufmachen, nur noch krasser!" :haha:

Made my day :daumen: :lol:

@Topic: Halte die 200 Euro pro Titel auch für ganz schön hoch. Aber wie schon mehrfach festgestellt: Es geht hier um Filesharing (also auch das Hochladen und damit aktive Weiterverbreiten der Titel). Für reinen Download fallen die Strafen viel niedriger aus (wenn es überhaupt welche gibt - da das viel schwieriger nachzuweisen ist).
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Medien ziehen das Thema ständig in den Fokus. Immer wieder auftauchende Studien, Gutachten und Zählungen machen aus ein paar wenigen Klicks ein schweres Kapitalverbrechen.
So ein Unsinn. Ein "schweres Kapitalverbrechen" ist was völlig anders. Zumal es hier auch nur um Geldstrafen geht, und nicht etwa um Gefängnisstrafen...

Diese starke Dramatisierung trübt die richtige Einschätzung der Lage und der Druck der Rechteverwerter, der zunehmend auch aggressiver wird, verstärken das Gefühl der eingeschätzten Schwere dieser Delikte. Es hat ein wenig von Seuchenbekämpfung. Die Seuche wird immer schlimmer, die "Gefahr" wird immer größer und aus diesem Grund müssen die Mittel dagegen auch drastischer werden. Mit solchen Summen soll zum einen ein Exempel statuiert werden und zum anderen soll es die schon sehr lange anhaltende Diskussion über die Ersatzhöhe ein für allemal beenden und somit einen Rahmen für künftige Forderungen und Urteile schaffen.
Welche "eingeschätzte Schwere der Delikte"? Sorry, aber ich kann die nirgendwo erkennen. Ich kenne auch niemanden, nicht mal reißerische Artikel auf Bild Niveau, die Filesharing mit Kapitalverbrechen gleichsetzen. Aber eine illegale Tat ist es eben dennoch, auch wenn viele davon ausgehen, dass es eine "Kavaliersdelikt" sei. Diese Perspektive ändert sich aber vermutlich schnell, wenn man selbst mal ein kreatives Werk (Musik, Film, Spiel,...) erschaffen hat und viele Stunden Arbeit reingesteckt hat, nur damit es andere völlig kostenlos genießen...


Typisch Deutschland! Ist genauso wie wenn man Steuern hinterzieht. Dann ist man direkt Staatsfeind Nr. 1 und wird schlimmer bestraft als ein Vergewaltiger oder Mörder...
Das ist einfach traurig...
Das ist Stammtischgelaber selbst unter Bild Niveau und faktisch völlig falsch. Aber Hauptsache mal Unsinn labern... :ugly:
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Unsinn labern ist das nicht. Gibt genug Urteile wo Steuersünder wie Schwerverbrecher behandelt wurden.

Naja will ich jetzt auch nicht weiter aufreißen das Thema....
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Wie viele Jugendliche wissen das?
Das kann "mir" ja erst einmal egal sein. Da greift dann das mit der Aufsichtspflicht der Eltern. Das klingt jetzt hart, aber so ist nun mal die rechtliche Lage. Man kann nur hoffen, dass die vieldiskutierte Medienerziehung nicht zu kurz kommt. Und da kommen dann auch immer so allgemeine Fragen wie "Weiß ich denn, was mein Kind überhaupt so treibt?". Aber dazu möchte ich nix weiter sagen. Ich bleibe bei den Fakten und Rahmenbedingungen. Alles andere muss jeder selbst wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Unsinn labern ist das nicht. Gibt genug Urteile wo Steuersünder wie Schwerverbrecher behandelt wurden.

Naja will ich jetzt auch nicht weiter aufreißen das Thema....

Steuerhinterziehung wird selbst in besonders schweren Fällen mit maximal 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet, was das gesetzliche Höchstmaß ist. In der Praxis ist der Freiheitsentzug meist deutlich geringer. Bei Fällen unter 50.000€ wird normalerweise NIE eine Freiheitsstrafe ausgesprochen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Mord wird in Deutschland per Gesetz nach IMMER mit lebenslanger Haft geahndet, was bedeutet, dass der Kriminelle mindestens 15 Jahre in Haft verbleiben muss (es sei denn es liegen mildernde Umstände vor). Erst dann kann die Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, verbleibt der Mörder meist deutlich länger oder tatsächlich lebenslang in Haft ohne reale Aussicht auf Bewährung.

Also ja, das IST Unsinn labern, sorry.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro po Musiktital als "rechtsfehlerfrei"

Typisch Deutschland! Ist genauso wie wenn man Steuern hinterzieht. Dann ist man direkt Staatsfeind Nr. 1 und wird schlimmer bestraft als ein Vergewaltiger oder Mörder...
Das ist einfach traurig...

Schlimm nennst du das, das ist doch Garnichts ....du musst nur paar tausend Euro zahlen die du wahrscheinlich eh gezahlt hättest wenn du die Ware auf legalen weg gekauft hättest, wenn man die ganzen Titel die man nicht nachweisen konnte mit einbezieht.

In Deutschland von harten Strafen zu sprechen ist lächerlich im Vergleich zu anderen westlichen Ländern, vom Osten oder Süden wollen wir erst gar nicht anfangen.
Da wird dir schon die Hand abgehackt für eine geklaute Banane.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Und Vergewaltiger sind nach 3-5 Jahren wieder auf freiem Fuß. Steht doch in keinem Verhältnis mit der Hinterziehung von Steuern in schweren Fällen bis max. 10 Jahre. Selbst wenn es nur die Hälfte der maximal Strafe ist steht es in keinem Verhältnis...
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Und Vergewaltiger sind nach 3-5 Jahren wieder auf freiem Fuß. Steht doch in keinem Verhältnis mit der Hinterziehung von Steuern in schweren Fällen bis max. 10 Jahre. Selbst wenn es nur die Hälfte der maximal Strafe ist steht es in keinem Verhältnis...

Stimmt. Aber nicht die effektive Strafe für Steuerhinterziehung ist zu hoch, sondern die für Vergewaltigung leider oft viel zu niedrig..
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Und Vergewaltiger sind nach 3-5 Jahren wieder auf freiem Fuß.

Und Hoeneß als schwerer Steuersünder bleibt 10 Jahre im Knast? :schief:

Sorry aber solche Verallgemeinerungen sind völliger Blödsinn. Es gibt sowohl Steuersünder am einen und am amderen Ende des Strafmaßes als auch Vergewaltiger an beiden Enden des Strafmaßes, eben gewichtet nach Schwere und Umständen der begangenen Straftat. Der reine Strafbereich den das Gesetz da vorsieht macht keine Aussage - und Aussagen pauschal zu treffen ohne auch nur einen Fall im Detail zu kennen ist grober Schwachsinn.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Und Hoeneß als schwerer Steuersünder bleibt 10 Jahre im Knast? :schief:

Hoeneß kann man auch nicht als Maßstab nehmen. Dahinter steckt so viel Macht da hat man keinen Einfluss drauf.
Nur mal angenommen wir als nicht "promi" könnten und hätten so eine Summe an Steuern hinterzogen. Wir hätten mit Sicherheit nicht das selbe Strafmaß bekommen
wie Herr Hoeneß, sondern um ein vielfaches mehr und wir hätten die Strafe voll absitzen müssen...
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Hoeneß kann man auch nicht als Maßstab nehmen. Dahinter steckt so viel Macht da hat man keinen Einfluss drauf.
Nur mal angenommen wir als nicht "promi" könnten und hätten so eine Summe an Steuern hinterzogen. Wir hätten mit Sicherheit nicht das selbe Strafmaß bekommen
wie Herr Hoeneß, sondern um ein vielfaches mehr und wir hätten die Strafe voll absitzen müssen...

So ein Vielfaches mehr geht ja gar nicht, weil eben maximal 10 Jahre möglich sind nach geltendem Recht :) :P Aber wir hätten die Strafe wohl voll absitzen müssen, da könntest du gut Recht haben.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

So ein Unsinn. Ein "schweres Kapitalverbrechen" ist was völlig anders. Zumal es hier auch nur um Geldstrafen geht, und nicht etwa um Gefängnisstrafen...
Danke für den beweis, das Dramatisierung bei jedem funktionieren kann. Voll auf den Zug aufgesprungen. Aber keine Panik. Die Fahrt ist kostenlos ;)

Das es kein kapitalverbrechen im Definitionssinne ist, ist ja auch klar. Die Aussage spielt aber auch auf die Dramatisierung hin, die bei der Sache stattfindet. Wie schon gesagt wurde, ist der reelle Schaden durch solche Delikte eine Dunkelziffer. Denn es ist nicht nachweisbar, welcher Downloader das Werk auch gekauft hätte, wenn er nicht kostenlos rangekommen wäre. Diese ganze Thematik basiert im Grunde nur auf nicht beweisbare Dunkelziffern.

Welche "eingeschätzte Schwere der Delikte"? Sorry, aber ich kann die nirgendwo erkennen. Ich kenne auch niemanden, nicht mal reißerische Artikel auf Bild Niveau, die Filesharing mit Kapitalverbrechen gleichsetzen.
Es geht ja auch nicht darum, das du sie erkennst. Es geht darum, wie es die jenigen sehen, die über die Ausmaße von Strafen entscheiden müssen. Das wir alle das ganze für nicht ganz so extrem schlimm halten, das sollte wohl klar sein. Aber die Höhe der Strafe sowie auch die Gegenkommantare im allgemeinen zeigen wohl deutlich, das hier wirklich streng geurteilt wurde für dieses "Delikt". Und wenn diese Überdramatisierung über theoretische Schäden und Nutzerzahlen, die nur das theoretische Maximum an Filesharern abbilden, den Richtern vorgesetzt werden und dort 8- oder 9-stellige Summen auf der Schadensseite stehen, dann wird diese Sache auch von den Richtern als entsprechend schwer angesehen. Und gerade bei solchen Präzidenzfällen ist das Strafmaß besonders entscheident. Schließlich legt es einen Rahmen für künftige Fälle dieser Klasse. Die hier genannten Summen wirken noch relativ Human. Aber nun stelle man sich vor, einer lädt sich über Jahre hin die Top 100 Charts regelmäßig runter. Das ist einmalig ja schon eine Summe von 20.000 €. Wird dem Nutzer das mehrmals nachgewiesen, dann hat er definitiv ein Problem.

Aber eine illegale Tat ist es eben dennoch, auch wenn viele davon ausgehen, dass es eine "Kavaliersdelikt" sei. Diese Perspektive ändert sich aber vermutlich schnell, wenn man selbst mal ein kreatives Werk (Musik, Film, Spiel,...) erschaffen hat und viele Stunden Arbeit reingesteckt hat, nur damit es andere völlig kostenlos genießen...
Natürlich würde sich diese Perpektive genau dann ändern. Zuerst das Angebot nutzen und am Ende, wenn man selbst von den negativen Auswirkungen betroffen ist, dagegen kämpfen. Wenn man nie erwichst wurde kann auch nie jemand behaupten, das man das selbst mal genutzt hat.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Es kommt eben immer darauf an, wie man Software im Allgemeinen betrachtet. Es ist eben insgesamt nicht mit einem normalen Produkt zu vergleichen, was als einfaches, makroskopisches Objekt vorliegt. Dafür sind unsere Gesetze zu antiquiert, denn das Kopieren an sich ist eben kein Diebstahl, da kein reales Gut abhanden gekommen ist, sondern lediglich kopiert wurde. Daher sehe ich die geltenden Gesetze auch nicht gültig für diese Art der Vervielfältigung.
Ich sehe da eher so Ideen wie z.B. einer allgemeinen Mediensteuer die jeder entrichten muss als wesentlich besser an. Dieser Steuertopf wird dann monatlich nach einem gewissen Verhältniss an die Rechteinhaber der Inhalte verteilt und jeder Bürger darf dann alle Medien frei Konsumieren ohne Beschränkungen. Zusätzlich zu diesem System muss noch ein weiteres etabliert werde, dass man nämlich ganz selbstverständlich, wie man dem Kellner Trinkgeld gibt, auch den Künstlern noch zusätzlich Geld spenden kann, ähnlich wie es schon bei Twitch.tv aufkommt.
 
AW: Wegweisendes Urteil im Filesharing: BGH erklärt 200 Euro pro Musiktitel als "rechtsfehlerfrei"

Das es kein kapitalverbrechen im Definitionssinne ist, ist ja auch klar. Die Aussage spielt aber auch auf die Dramatisierung hin, die bei der Sache stattfindet. Wie schon gesagt wurde, ist der reelle Schaden durch solche Delikte eine Dunkelziffer. Denn es ist nicht nachweisbar, welcher Downloader das Werk auch gekauft hättem wenn er nicht kostenlos rangekommen wäre. Diese ganze Thematik basiert im Grunde nur auf nicht beweisbare Dunkelziffern.

Es ist aber gar nicht der einzige Zweck der Summe, einen realen "Schaden" zu beziffern, ganz im Gegenteil. Es geht vor allem darum, abschreckend zu wirken. Wenn man pro geteiltem Film nur 10 oder 50€ Strafe zahlen müsste, wenn man erwischt wird, wäre das geradezu eine Einladung für viele, noch viel mehr Filesharing zu betreiben. Es geht aber darum, mit hohen Summen abschreckend zu wirken, damit es sich der ein oder andere vielleicht doch noch anders überlegt und sich das Werk lieber legal kauft. Mit "Dramatisierung" hat das nur bedingt was zu tun, es sei denn du setzt Abschreckung mit Dramatisierung gleich.

Abschreckung ist aber ein generell angewandtes Grundprinzip in der Justiz, nicht nur die simple "Bestrafung". Das gilt für Kapitalverbrechen wie auch für ein Wirtschaftsverbrechen wie Filesharing. Oder nimm einen Verkehrsdelikt. Wenn du zu schnell fährst, musst du auch Geld bezahlen, obwohl du eigentlich keinen wirklichen "Schaden" angerichtet hast. Es geht hier ausschließlich um das Prinzip der Abschreckung. Und da ist Deutschland noch relativ human. In Norwegen z.B. muss man für 20 km/h zu viel schon mehrere hundert Euro bezahlen, nur als Beispiel. Ob sich ein armer Schlucker das überhaupt leisten kann, steht da auch nicht zur Debatte. Wie gesagt, wenn man sich was nicht leisten kann, muss man einfach darauf verzichten - oder eben im Falle des Falles die Konsequenzen tragen.
 
Zurück