was ist das ?

Ja gut bis zum Ausbau hat sie funktioniert, was in den nächsten zwei Monaten mit der graka passiert ist hat er aber nicht erzählt. vll unsachgemäße Behandlung? da könnte etwas kaputt gegangen sein. kein funktionstest möglich deswegen weder als "funktionsfähig" noch als "nicht funktionsfähig" zu deklarieren. Der Käufer kauft hier also "auf gut Glück" und wird erst bei einem funktionstest herausfinden ob er ein Schnäppchen gemacht hat.

mal Ehrlich, klar Gebraucht Käufe sind Risikoreich, das ganze Text-Abenteuer vom Verkäufer ist doch sehr Abnormal und riecht doch nach Mist m.M.....

Und auf den Handel-Portalen/Plattformen, What ever sind Regeln definiert, für Funktionsfähige Ware oder für/als Defekte.....

und was der Verkäufer in der Anzeige aussagt:
Funktionierte vor 2 Monaten war dann verkauft ( ist also somit durch Transport, und Fremde Hände gegangen.) ;)
Dann aber Postlagernd weil nicht bezahlt, also wieder zurück zum Verkäufer. Der hat zu dem Zeitpunkt keinen PC mehr zum Testen/ somit wieder Angeboten zu Verkauf? (merkste was?;))
Der TE kauft die Karte dann als angebliche Funktiosfähige Karte mit sicherlich guten Preis, sie kommt an, ist aber Defekt....also m.Mn. ist das offensichtlich was hier abgelaufen ist......Betrug..

Mal egal ob der Verkäufer die Wahrheit sagt oder nicht!! Fakt ist, Karte da aber Defekt. Ärger und Frust, aber das so hinnehmen, Nö Nö. Ist halt Blöd gelaufen, ok, aber jetzt kann man doch Handeln im bereich des möglichen.

Der Verkäufer reagiert ja nicht mal, also versuchen wenig Aufwand zu betreiben. Kostet halt nen bischen Zeit, Nerven sowieso schon.
Polizei/Anzeige/Handels-Portal-Palttfombetreiber, what ever über den Vorfall benachrichtigen. Vom Kauf versuchen zurückzutreten, Geld zurück zubekommen....

Gruß -Moof-

nein, ich hab natürlich normal überwiesen. der verkäufer hat leider kein paypal...

nach betrachtung des kühlerbodens und bei richtigem licht auch auf der karte selbst, sieht man, das die spule wohl nicht einfach nur gebrochen ist. rückstände der spule lassen sich am kühlerboden und ein fleck auf dem karten pcb erkennen.

die gpu an sich wurde auch schonmal mit neuer wlp versehen...der war da hundertprozentig schonmal am werk...ich vermute das zu starkes oc für den defekt verantwortlich ist. sollte die karte nach austausch nicht funktionieren, dann geht sie
inkl. anzeige an den verkäufer zurück.

ich hab die karte aus den ebay kleinanzeigen gefischt...dort auch schon einen fall wegen nichterhalt geöffnet. das "team" hat mir daraufhin die originalanzeige als pdf geschickt, weil der verkäufer diese dann schon gelöscht hatte.

ich kann es ja belegen, das die karte defekt war/ist. ich lass mir den reparaturbericht geben und hab somit den beweis, das die karte nicht funktionstüchtig gewesen ist.

einen transportschaden schliesse ich definitiv aus, sowas passiert nicht beim versand. die karte MUSS vorher defekt gewesen sein.

zur reparatur : der kumpel aus dem compu shop hatte noch genügend flache spulen da, er lötet sie mir heute nachmittag ein wenn er es schafft, ansonsten nächste woche.


Ja sorry Hennings, aber jetzt noch weiter an einer versaubeutelten Karte zu basteln, die definitiv Mechanisch beschädigt ist, und wer weiss wie OC betrieben wurde????? Neee, ehrlich , später hält die nicht mal 6 monate mit Default Einstellungen.

und du kannst wieder ne Neue besorgen...:nene:

Bastellei in allen Ehren :daumen:, aber nee ..Und das Verhalten des Verkäufers nach den abgeschlossenen Deal, WTF:what:... nimm lieber Deinen Shop-Freund und all deine bisher gesammelten Daten und na ich schreibs jetzt nich nochmal:ugly::D

gruß -Moof-
 
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Wenn er nicht weiß, ob die Karte defekt ist oder nicht, dann soll er sie als defekt verkaufen. Wenn Du beweisen kannst, dass es sich nicht um einen Transportschaden handelt, dann hat die Karte vor Gefahrübergang einen Mangel gehabt, weil sie als funktionsfähig verkauft wurde und Du hast die Mängelgewährleistungsrechte. Da kann er sich seinen Ausschluss in die Haare schmieren, schau mal nach, ob er noch weitere Auktionen laufen hatte und ob er da die gleiche Formulierung verwendet hat, dann ist das nämlich eine AGB und so wie seine Klausel formuliert ist ist sie unwirksam.
 
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sollte die karte nach austausch nicht funktionieren, dann geht sie
inkl. anzeige an den verkäufer zurück.

So funktioniert das nicht. Kein Verkäufer der Welt muss eine Grafikkarte zurücknehmen, an der du oder jemand anderes rumgepfuscht hat.

Ich würde auf keinen Fall versuchen, die Karte zu reparieren. Wenn dir jemand eine Karte als funktionsfähig verkauft, dann muss sie auch funktionieren, zur Not kannst du eine funktionierende Karte auch einklagen.
 
So funktioniert das nicht. Kein Verkäufer der Welt muss eine Grafikkarte zurücknehmen, an der du oder jemand anderes rumgepfuscht hat.

Ich würde auf keinen Fall versuchen, die Karte zu reparieren. Wenn dir jemand eine Karte als funktionsfähig verkauft, dann muss sie auch funktionieren, zur Not kannst du eine funktionierende Karte auch einklagen.

Das wird ja ein harter Weg. heftig:what: Und erstmal seine letzteAntwort??? süß, (Flieger, er fragte seinen Anwalt) Der Verkäufer spielt mit Dir . Ganz klar..

Hennings, also was Laudian sagte stimmt doch, leider. Du veränderst ja den Zustand.....Ich würde erstmal die Karte unverändert lassen... wie gesagt Anzeige.

Deinen Kumpel außem Shop bitten, Zeuge des Lieferzustandes und des 1.Funktions-Test nach auspacken der Ware zu sein?
Der hat doch bestimmt nen Kaffee bei Dir getrunken und war anwesend ;),
Und klar geht wieder Zeit drauf bei den Cop´s ähh der Polizei.
Aber ist doch an einem Nachmittag geklärt bzw. geht dann seinen Weg.
Dein Fachpersonal-Kumpel hat nen Six-Pack seiner Wahl bei Dir gut-;)

Also ich wäre echt mal daran intressiert was der Verkäufer zu Zeugen und erstatter Anzeige sagt? Die Fakten sind auf deiner Seite;)

Er hat, egal wie verschachtelt sein Anzeigen Text-Abenteuer war, Funktionsfähig genannt!
( vor 2 Monaten, also gilt sie als Funktiosfähig! Egal ob getestet von ihm oder nicht!)
Dass ist Nicht gegeben, also hat er einer Auflösung des Kaufes auch unfreiwillig zuzustimmen! Und Dein Geld zurückzugeben!
Notfalls wie schon gesagt mit Einklagen!!)
Vor allem wenn er das nicht mehr mit Dir klären will, was du sogar schriftlich hast (letzte Nachricht)....

Wie gesagt der Verkäufer spielt jetzt mir Dir und spekuliert jetzt auf deine Bequemlichkeit, verstehst was ich meine?
Und vor allem, dass er schon seinen Anwalt befragt hätte?
Ist doch egal wenn es so wäre, klar sagt sein AW, Du veränderst ja den Zustand er braucht nichts mehr machen bzw. zu leisten, klar)

An deiner Stelle würde ich dem Verkäufer, deinen Rücktritt vom Kauf aufzeigen und einfordern.
Den Verkäufer aufforden, weil er Auftraggeber des Versands war, den Sachverhalt zu klären mit dem Post/DHL-Dienst.

Vor allem dem Verkäufer mal über seine Irrtum aufklären, er sagte in der Anzeige :Funktionsfähig wenn auch vor 2 Monaten !
Egal ob sein PC vohanden oder sonstwas ist!

Unabhängig ob er testen kann/konnte, vor oder nach Versand-Irrfahrt oder nicht!

Unabhängig ob er Dir, dass mit nicht Testen sogar mitteilt! (Stichwort: Funktionsfähig vor 2 Monaten!!!!)

Versand-Überprüfungen kann Er nur als Auftraggeber mit Quittung anregen!
( es sei denn es hat sich mitlerweile der Sachverhalt dazu geändert?)
(Wenn hier außem Forum jemand etwas mehr dazu weiss könnte er ja Hilfe/infos dazu geben???)

Versand-Versicherung in Anspruch beim Versanddienstleister, kann nur Er als Auftraggeber anregen!
( wenn es tatsächlich versichert gewesen war???)

Er kann sich nicht so einfach wie er denkt aus der Verantwortung stehlen!

Verkäufer, Samstag Nachweisslich ( fax per. online mit Sendebericht!) In Kenntnis setzten über Rücktritt vom Kauf und nach Rückerstattung bzw. erhalt des Kaufpreises sofortige Rücksendung der unveränderten Ware.

Frist zu Erfüllung bzw. Abhilfe dieses Zustandes geben, na sagen wir 4 Tage?
(Sonntag/Montag/Dienstag/Mittwoch) wenn bis Donnerstag-Mittag nix passiert ist ? :D übergibst Du der Polizei die Sache
( Die Nachmittagsaktion mit deinem Shop-kumpel und wenn möglich auch deinem Anwalt auch.)
Hast doch bestimmt ne Rechtschutzversicherung??;) Wenn nicht egal. Über die Anzeige kommt der schon in Rotation!!!

Und GPU-Karte und Geld kannst Du sowieso erstmal ins Fach Zuklären legen.....

sry für mein Text-Wall, aber...mich regen solche Abzock-Verkäufer nur auf....

GrußMoof
 
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Finde es auch interessant dass der Verkäufer keine Zeit hatte dir zu schreiben, aber genug Zeit hatte um zum Anwalt zu gehen.
Er hat nirgendwo geschrieben, dass er sie als defekt verkauft.
Auch das er die Gewährleistung ausgeschlossen hat ist uninteressant.
 
Ich muss hier auch mal meinen senf dazu geben.

1. Bezahlt man bei Summen über 50 euro grundsätzlich mit paypal, EGAL wie verlockend das Angebot ist.

2. Öffnet man keine defekte hardware, sondern testet diese an einem zweiten pc.

3. Steht in der Anzeige, das die gpu nicht mehr getestet werden konnte. Entweder konnte er sie wirklich nicht mehr testen, oder er wusste von dem defekt. Wenn letzteres zutrifft, wird es für dich sehr schwer sein, dies nachzuweisen.

Am besten soll er für dich bei dhl einen transportschadensfall eröffnen, da du dies als Empfänger nicht machen kannst.

Wenn du Glück hast, übernimmt dhl die kosten. Dazu wird aber das paket, der inhalt und die graka samt verpackung benötigt.

Ps: laut anzeige bietet er keine Gewährleistung, die Rücknahme hat er aber nicht ausgeschlossen. Ergo hast du 14 tage Rückgaberecht. Wird dir auch jeder anwalt so bestätigen.

Bloss blöd, das du ihm schon geschrieben hast bzgl. öffnen etc.

Ich wünsche dir viel Glück bei dem Versuch, dein Geld wieder zu bekommen.
 
Ps: laut anzeige bietet er keine Gewährleistung, die Rücknahme hat er aber nicht ausgeschlossen. Ergo hast du 14 tage Rückgaberecht. Wird dir auch jeder anwalt so bestätigen..

Nein, es gibt kein 14 tägiges Rückgabrecht. Was Du meinst ist das 14 tägige Widerrufsrecht, das hast Du aber nur bei einem Fernabsatzvertrag, der aber nur dann vorliegt, wenn Du als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmer unter ausschließlichen Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen hast (312c BGB). Da der Verkäufer hier aber ebenfalls Verbraucher (13 BGB) ist liegt kein Fernabsatzvertrag vor und damit hast Du auch kein Widerrufsrecht.

Der TE soll bitte nachgucken, ob der Verkäufer die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses auch in anderen Auktionen verwendet hat, dann ist das wie gesagt eine AGB und die ist unwirksam, so dass er volle 2 Jahre Gewährleistung hat.
 
Was ist das eigentlich für ein Verkäufer?
Nachnahme wird nicht akzeptiert, da der vorherige Käufer die Karte nicht abgeholt hat?
Das macht keinen Sinn.
Dazu noch, die Karte ist so "billig", weil er sie nicht mehr auf Funktion testen konnte.
Der Käufer hat die Annahme verweigert, dann wird die Post wohl die Ware wieder an den Absender zurücksenden, denke ich mir mal.
Etwas unglücklich formuliert, es bedeutet einfach wenn das stimmt was da steht, das der vorige Kauf aus irgend welchen Gründe auf immer nicht reibungslos stattgefunden hat.
 
Also wenn ich jede Versandart mit der ich mal Probleme hatte ausschliessen würde, müsste ich die Pakete selber vorbeibringen und das Geld direkt kassieren.
Es macht halt keinen Sinn, Nachnahme wegen sowas auszuschliessen.
 
es war keine auktion, sondern der deal hat im buchteigenen kleinanzeigenportal stattgefunden.
montag bekomme ich das "gutachten" vom bekannten aus dem shop, u.a. steht dort drin, das kein transportschaden, sondern übertaktung bzw. überspannung der grund für die gebrochene, ja regelrecht explodierte spule war.
mal abwarten, was der verkäufer sagt....
 
Du wirst so oder so dein Geld nie wieder sehen. Der VK hat eindeutig reingeschrieben, das die Ware ungetestet war.

PS: Mach mal deine Daten unkenntlich, jeder hier kann deinen Namen etc. und die Konto-Verbindung des Gegenüber sehen. Nix gut;)
 
Nein, der Verkäufer hat geschrieben, dass die Karte beim Ausbau funktioniert hat.
Und er hat sie nicht explizit als defekt verkauft.
So wie die Textbeschreibung ist, geht man von einer funktionierenden Karte aus.
 
Du wirst so oder so dein Geld nie wieder sehen. Der VK hat eindeutig reingeschrieben, das die Ware ungetestet war.

PS: Mach mal deine Daten unkenntlich, jeder hier kann deinen Namen etc. und die Konto-Verbindung des Gegenüber sehen. Nix gut;)

Ist doch erstmal völlig klar, dass der Rückerhalt des Kaufpreises fraglich ist....halt ärgerlich, unnötig. Aber dem Verkäufer würde ich seinen Jahresstart 2016 extrem versauen!! Die Kohle hat er dann bestimmt nicht leicht verdient!;)

Nochmal:ugly:, In Verbindung treten zu versuchen, nachweisslich irgendwie. (vielleicht antwortet er nochmal, gleich Dokumentieren, somit hat er Kenntnis genommen!;))

Mit Argumentation, Artikel Entspricht/Erfüllt Nicht der genannten Verkaufsbeschreibungen.
Klarstellung des Käufers das die Ware vom Ihm im 1. Funktionstest nach Zustellung (mit Zeugen)und später vom Fachpersonal geprüft wurde, mit Ergebnis: Nicht Funktiosfähig ist!!!(warum weshalb, Egal!!)
Und Nicht von ihm als Käufer verändert wurde! Ein Gutachten wird in Kopie einsehbar gemacht bzw, zugestellt !

( sein shop- kumpel könnte sogar die EVGA Kühler-Wechsel -Garantie bleibt erhalten -Geschichte, wenn noch welche bestehen würde? Was sie ja vermutlich nicht sein wird) Also die Demontgage keinen wesentliche veränderung des Zustandes der betreffenden Ware darstellt und ligitim ist! z.B. in einem 2-Zeiler und EVGA Quelle anführen.) kostet nur Papier und Toner!;)

Rücktritt von ganzen bisherigen Kauf, aufforderung diesem unter berücksichtigung der gesamten genannten Fakten und Argumentation zuzustimmen!
Erstattung der Kaufpreises mit folgender Rücksendung der Ware nach erhalt!
Frist aufzeigen, (damit die ganze Geschichte nächste Woch erstmal seinen Weg nehmen kann. ;))

Nach ablauf, und wenn er sich TOT stellt, alles der Polizei vorlegen und Anzeige! schriftlich Zeugen-Aussage deines Shop-kumpels, besser er kommt grade mit. Danach schön Kaffee oder burger??:D

Danach gehts dir besser, und alles ist schon vorbereitet für eventuelle Klage, wenn nicht der Staatsanwalt schon passend reagiert? Ist vom Verkäufer abhängig, und was so schon in seiner Akte steht:D

gruß -Moof-
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein erster Satz ist im Prinzip genau verkehrt und bestätigt seine Sichtweise.
Zur Rechtschreibung sag ich nichts weiter.
 
^^ jo du fängst ja relativ gut an zu handeln, aber wie ich schon aufzeigte, gehts auch anders:daumen:

Deine Reparatur würde wollen, na ich hätte es nicht so gemacht..
ich hätte klar mitgeteilt : jetzt Rücktritt vom Kauf mit Bitte um Antwort bzw. zustimmung Seinerseits, Rückerstattung des Kaufpreises und nartürlich schnellstmöglich.
Inerhalb der nächsten 4 Kalendertage bzw, 3 Werktage ab Sonntag bzw.Montag!!.
( hoffen auf Antwort, wenn nicht, Montag mit 3 Tagesfrist per Einschreiben...... aber da ist nunmal jeder anders...
vergiss nicht die Daten anonym zu machem, bilder nochmal mit Paint und nen Weisen/ Schwarzen balken und neu hochladen und so... (aber weisste selber);)


Dein erster Satz ist im Prinzip genau verkehrt und bestätigt seine Sichtweise.
Zur Rechtschreibung sag ich nichts weiter.


Rechtschreibung, hin oder her. Verständlich/verwenbar muss es doch erstmal sein...... später wo es mit Unterschriften bestätigt und in den Richtigen Schriftverkehr geht, kann es immer noch Überarbeitet werden.


edit: hennings, er hat Dir eine Karte Defekt verkauft, das ist der aktuelle Zustand! Nicht vermutlich ! Anzeigenbeschreibung Funktionsfähig bei ausbau vor 2 monaten!!!

seine Abenteuergeschichte , ob nicht mehr getestet nach 1.Verkaufsveruch und Versandirrfahrt, Egal! Der Verkäufer hat es so für seinen angebotene Ware definiert!!!



gruß -Moof-
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ding ist Geschichte und die Kohle kannste abschreiben als Lehrgeld . . . spätestens als du ihm geschrieben hast das du die Graka geöffnet hast, hast du dem Verkäufer aus der Patsche geholfen.

Wie kommt man auf die Idee bei Kleinanzeigen ne Karte zu kaufen für den Preis ( den wirklich billig oder ein Schnäppchen war das nicht) und wenn ich dann die Formulierung höre - " . . . konnte sie nicht mehr Testen aber vor 2 Monaten ging sie noch" - da müssen doch alle Alarmglocken losgehen . . . irgenwie kannst du mir da nicht wirklich leid tun - kann deinen Ärger darüber nachvollziehen aber hast halt teures Lehrgeld bezahlt.
 
oc.conny, ich bin bestimmt nicht auf irgendein "mitleid" aus...wenn du dir mal den startpost durchgelesen hättest, wüsstest du wohl auch, worum es ursprünglich ging.

ich habe dem verkäufer nun eine frist von 7 tagen ab heute gesetzt, mir das geld für die karte ( €175,-) plus die kosten für das gutachten (€45,-) zu überweisen.

sollte nach ablauf der sieben tage keine zahlung erfolgen, so bringe ich das ganze zur anzeige.
 
oc.conny, ich bin bestimmt nicht auf irgendein "mitleid" aus...wenn du dir mal den startpost durchgelesen hättest, wüsstest du wohl auch, worum es ursprünglich ging.

ich habe dem verkäufer nun eine frist von 7 tagen ab heute gesetzt, mir das geld für die karte ( €175,-) plus die kosten für das gutachten (€45,-) zu überweisen.

sollte nach ablauf der sieben tage keine zahlung erfolgen, so bringe ich das ganze zur anzeige.


hi hennings,

na, die Kostem für das Gutachten vom Verkäufer zurück zu bekommen ist schlecht!

Ist doch Deine Initative gewesen. Für Dich gut zur Argumentation incl. Beweisansatz.... So bekommt der Verkäufer nur wieder mehr Begründung. Deinem Anliegen nicht nachzukommen.
Da wäre doch weniger mehr gewesen..

Das Porto für die Rücksendung nach akzeptierter Kaufanulierung und Erstattung des Kaufpreise ist was anderes m.M.n..:what:
Also mit Klarstellung von Deiner Seite dass das Rückporto zu VK-Last geht...:D



gruß -moof-
 
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