WaKü***Quatsch***Thread

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Man sollte die Gesamtlänge bei gegenüberliegenden Anschlüssen nicht unterschätzen, so viel gerade Leitung muss man erstmal haben. Bei Anschlüssen auf einer Seite kann das Ding dagegen einfach innen leeren Laufwerksschacht.
 
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Bei Anschlüssen auf einer Seite kann das Ding dagegen einfach innen leeren Laufwerksschacht.
Das dachte ich auch, leider ist das Teil (inkl. Kabel) zu hoch für einen 5,25" Schacht... Liegend wäre vielleicht noch möglich, weiß jedoch nicht wie stabil, das Teil dann da steht!? Zudem müsste ich dann wieder das Wasser ablassen und neue Schläuche schneiden. Das System ist gerade einigermaßen entlüftet... Also nee :D
 
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Morgen,

hab mal ne Frage gibts bei der HD6990 auch solche Firmen wie EvGA wo die Garantie vorhanden bleibt wenn man den Kühler wechselt??
 
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Hey,
ich habe mir das Prachtstück Evga GTX 580 FTW Hydro Copper 2 gegönnt, in dem glauben, eine Wasserkühlung kann ich doch mit links einbauen...naja epic fail !
Könnt ihr mir vielleicht sagen, was das wirklich BESTE Wasser-Kühlsystem für diese Grafikkarte ist ?
ein Link zu einem kompletten Wasserkühlsystem wäre mir auch eine Hilfe.
Bitte beachtet, dass es mir nur auf die Leistung, nicht auf den Preis ankommt !

mfg
 
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also gibts keine firma die noch garantie nach dem Kühlerwechsel gibt?

PS: der Kühlerwechsel ist ja kein Problem, aber wenn dann doch zb nach ein paar Monaten sie kaputt gehen sollte, hätte ich halt ca 550€ verloren.
 
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Soweit ich weiß gibt es für Radeon / AMD Karten keinen Hersteller bei dem die Garantie nicht erlischt, wenn man den Kühler anfasst. Habe vor ca. einem halben Jahr selbst danach gesucht und konnte keinen finden :(
 
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Ich meine, mal was in einer PCGH gelesen zu haben.

Irgendeinen gibt's, Gigabyte, EVGA?
€dit: ich habe eben nachgesehen: Asus gibt die Garantie auch nach Kühlerwechsel - wenn der Originalkühler bei der RMA wieder drauf ist!

Guckst Du mal hier.

Rein rechtlich ist die Sache wohl so: wenn in der Dokumentation (Handbuch, Cd, Quick-InstallGuide - einfach alles!) zur Grafikkarte kein Hinweis steht, dass bei Kühlerwechsel die Garantie/Gewährleistung erlischt, dann ist die Garantie/Gewährleistungauch nach dem Kühlerwechsel gegeben.
Und: der entsprechende Hinweis muss in Deiner Landessprache - also in der Regel in Deutsch - erfolgen!
Ein Hinweis in Englisch oder einer anderen Sprache ist meines Wissens ebenso unzureichend wie der Aufkleber 'Garuanty void if removed'.

Notfalls mal 'nen Anwalt fragen - bei einer teuren Karte lohnt sich das schon.


Grüße

Jochen
 
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Ich meine, mal was in einer PCGH gelesen zu haben.

Irgendeinen gibt's, Gigabyte, EVGA?
€dit: ich habe eben nachgesehen: Asus gibt die Garantie auch nach Kühlerwechsel - wenn der Originalkühler bei der RMA wieder drauf ist!

Guckst Du mal hier.

Rein rechtlich ist die Sache wohl so: wenn in der Dokumentation (Handbuch, Cd, Quick-InstallGuide - einfach alles!) zur Grafikkarte kein Hinweis steht, dass bei Kühlerwechsel die Garantie/Gewährleistung erlischt, dann ist die Garantie/Gewährleistungauch nach dem Kühlerwechsel gegeben.
Und: der entsprechende Hinweis muss in Deiner Landessprache - also in der Regel in Deutsch - erfolgen!
Ein Hinweis in Englisch oder einer anderen Sprache ist meines Wissens ebenso unzureichend wie der Aufkleber 'Garuanty void if removed'.

Notfalls mal 'nen Anwalt fragen - bei einer teuren Karte lohnt sich das schon.


Grüße

Jochen

Danke Jochen:daumen:
 
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Rein rechtlich ist die Sache wohl so: wenn in der Dokumentation (Handbuch, Cd, Quick-InstallGuide - einfach alles!) zur Grafikkarte kein Hinweis steht, dass bei Kühlerwechsel die Garantie/Gewährleistung erlischt, dann ist die Garantie/Gewährleistungauch nach dem Kühlerwechsel gegeben.
Und: der entsprechende Hinweis muss in Deiner Landessprache - also in der Regel in Deutsch - erfolgen!
Ein Hinweis in Englisch oder einer anderen Sprache ist meines Wissens ebenso unzureichend wie der Aufkleber 'Garuanty void if removed'.

Notfalls mal 'nen Anwalt fragen - bei einer teuren Karte lohnt sich das schon.

Die Frage kannst du dir sparen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wenn du dich darauf berufen willst, das du die Garantiebestimmungen nicht lesen konntest, dann kannst du nicht mal mehr behaupten, du würdest überhaupt Garantie erwarten. Desweiteren klammern quasi alle Garantiebestimmungen unsachgemäßen Gebrauch aus und "Auseinandernehmen" gehört nicht zur sachgemäßen Verwendung.
 
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Ich meine, mal was in einer PCGH gelesen zu haben.
Rein rechtlich ist die Sache wohl so: wenn in der Dokumentation (Handbuch, Cd, Quick-InstallGuide - einfach alles!) zur Grafikkarte kein Hinweis steht, dass bei Kühlerwechsel die Garantie/Gewährleistung erlischt, dann ist die Garantie/Gewährleistungauch nach dem Kühlerwechsel gegeben.
Und: der entsprechende Hinweis muss in Deiner Landessprache - also in der Regel in Deutsch - erfolgen!
Ein Hinweis in Englisch oder einer anderen Sprache ist meines Wissens ebenso unzureichend wie der Aufkleber 'Garuanty void if removed'.

Das wäre allerdings auch mal ne interessante Sache, die mich interessieren würde. Es gibt doch hier im Forum zahlreiche Jura-Studenten. Die Schlaumeier könnten mal antanzen und die Sache klären :D:D:D


///Edit:

Man muss aber auch beachten, dass wenn beispielsweise eine Graka von nem Hersteller aus nem anderen Land kommt, der hier in Deutschland keinen Sitz hat, die Regeln aus dem Land gelten, wo die Karte herkommt. Soweit ich weiß. Daher ist es dem Hersteller überlassen, ob er dir Garantie gibt nach Kühlerwechsel oder nicht.
 
AW: WaKü***Quatsch***Thread

In dem Land in dem das Produkt verkauft wird, das recht gilt auch, da muss sich der Hersteller anpassen nicht der Kunde und wenn es der Hersteller nicht macht dann muss es der Händler!
Einer ist immer der Dumme ;)
 
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Hi!

genau das ist der Kasus-Knaksus: die Garantie - die laut Gesetz gewährt werden muss - und die Gewährleistung löst Du beim Händler ein, nicht beim Hersteller!
Denn: der Händler, bei dem ich die Ware gekauft habe, ist mein Vertragspartner, nicht der Hersteller.

Es gibt Hersteller - wenn auch vielleicht nicht im PC-Bereich - welche die RMA ausschließlich über den Fachhandel abwickeln und nicht direkt mit dem Endverbraucher.
Die (leidvolle) Erfahrung musste ich auch schon machen.

Grüße

Jochen
 
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Es gibt keine staatlichen Regelungen für Hersteller. Der deutsche Händler muss Gewährleistung nach deutschem Recht bieten (was einem im Falle von zerlegten Grafikkarten nicht sonderlich viel nützt), das wars. Der Hersteller kann Regelungen treffen, wie er lustig ist - ist dem Kunden überlassen, ob er ein Produkt zu diesen Konditionen kaufen möchte.
 
AW: WaKü***Quatsch***Thread

Der deutsche Händler muss Gewährleistung nach deutschem Recht bieten (was einem im Falle von zerlegten Grafikkarten nicht sonderlich viel nützt), das wars.
Also muss man auf die Gutmütigkeit des Händlers hoffen wenn beim Umbau der Graka auf Wakü was schief geht.
 
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ach verdammt...was red ich denn hier :D. Es gibt ja immer noch den Händler. LoL...den hab ich grad voll vergessen :redface::redface::ugly::ugly::ugly:

Nur wie siehts aus, wenn man in nem speziell ausländischen Shop bestellt und es importiert? Da sehn die Gesetze ja ein wenig anders aus...
 
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Es gibt Hersteller - wenn auch vielleicht nicht im PC-Bereich - welche die RMA ausschließlich über den Fachhandel abwickeln und nicht direkt mit dem Endverbraucher.
Die (leidvolle) Erfahrung musste ich auch schon machen.
Samsung macht das z.B. bei seinen Festplatten.
Zumindest würde man das gerne, MF stellt sich aber immer so quer dass ich bis jetzt bei zwei Defekten zwei mal direkt mit Samsung "verhandeln" musste.
 
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Also muss man auf die Gutmütigkeit des Händlers hoffen wenn beim Umbau der Graka auf Wakü was schief geht.

In der Praxis: Genau.
Rein rechtlich müsste der Hersteller seiner Gewährleistung nachkommen, wenn du den Fehler nicht durch deine Bastelei verursacht hast (die Gewährleistung wird dadurch afaik nur eingeschränkt, nicht aufgehoben) - aber bei einer Montage eines neuen Kühlers, die bekanntermaßen leicht zu Schäden führt, wärst sicherlich du derjenige, der das mit einem Gutachten einklagen muss. Und das kostet dich erstmal wesentlich mehr, als eine neue Grafikkarte.

Nur wie siehts aus, wenn man in nem speziell ausländischen Shop bestellt und es importiert? Da sehn die Gesetze ja ein wenig anders aus...

Wenn du Ware von einem ausländischen Shop importierst, ist das dein Bier. Der Shop muss sich nur an die Gesetze seines Landes halten und wenn du ihn zu irgendwas zwingen wolltest, müsstest du sogar die Klage vor Ort erheben.


Samsung macht das z.B. bei seinen Festplatten.
Zumindest würde man das gerne, MF stellt sich aber immer so quer dass ich bis jetzt bei zwei Defekten zwei mal direkt mit Samsung "verhandeln" musste.

Gerade bei Festplatten muss man zudem auch noch auf Grauimporte aufpassen. Denn die Hersteller geben nicht weltweit die gleiche Garantie, verlangen aber auch nicht die gleichen Preise. Gerade eBay-Reseller verdienen sich eine goldene Nase daran, dass sie die Dinger in Vorderasien in großer Zahl billig einkaufen und dann hier teuer verhökern. Nur: Der Hersteller verbietet das eigentlich und koppelt die Garantie natürlich an das Laufwerk - und die beträgt dann ggf. nur 6 Monate, während auf dem deutschen Markt eigentlich 3 Jahre gewährt werden.
 
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