A
azzih
Guest
AW: Wärmeleitpaste (nicht leitend) an Pin! Garantie abgelehnt.
Du hast die Garantieansprüche eh schon verloren weil die Pins ja verbogen sind. Es steht nur noch nicht fest wer dafür verantwortlich ist. Aber wenn man nicht mehr sehen würde das da was verbogen ist, dann kannst du es ja trotzdem zur RMA anmelden. Aber falls die zu verbogen sind oder du dir eine Korrektur nicht zutraust würde ich dir auch raten es zu lassen.
Und das ich schon bei einigen Händlern/Großhändlern gearbeitet habe, habe ich dir im ersten Post schon gesagt. Aber warum sollte ich ein Interesse daran haben dir von deinen dir zustehenden Ansprüchen abzuraten? Im Gegenteil ich geb dir noch ne kostenlose Beratung wie du den Fall noch möglicherweise reguliert bekommst.
Für den Händler allerdings ist dein Gewährleistungsfall aktuell abgeschlossen. Wenn du trotzdem auf einer Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung bestehst, dann musst du beim Händler schriftlich ein Widerspruch gegen die Ablehnung reinschicken. Dann sagt der Händler zu 99% die Beschädigung hast du verursacht und dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.
Das ist im Prinzip der Weg den du jetzt gehen musst, wenn du dich weiter mit dem Händler auseinandersetzen willst.
Und ich somit alle Garantieansprüche verliere? Genau zu so etwas würde ein Händler raten.
Du hast die Garantieansprüche eh schon verloren weil die Pins ja verbogen sind. Es steht nur noch nicht fest wer dafür verantwortlich ist. Aber wenn man nicht mehr sehen würde das da was verbogen ist, dann kannst du es ja trotzdem zur RMA anmelden. Aber falls die zu verbogen sind oder du dir eine Korrektur nicht zutraust würde ich dir auch raten es zu lassen.
Und das ich schon bei einigen Händlern/Großhändlern gearbeitet habe, habe ich dir im ersten Post schon gesagt. Aber warum sollte ich ein Interesse daran haben dir von deinen dir zustehenden Ansprüchen abzuraten? Im Gegenteil ich geb dir noch ne kostenlose Beratung wie du den Fall noch möglicherweise reguliert bekommst.
Für den Händler allerdings ist dein Gewährleistungsfall aktuell abgeschlossen. Wenn du trotzdem auf einer Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung bestehst, dann musst du beim Händler schriftlich ein Widerspruch gegen die Ablehnung reinschicken. Dann sagt der Händler zu 99% die Beschädigung hast du verursacht und dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.
Das ist im Prinzip der Weg den du jetzt gehen musst, wenn du dich weiter mit dem Händler auseinandersetzen willst.
