Wärmeleitpaste (nicht leitend) an Pin! Garantie abgelehnt.

AW: Wärmeleitpaste (nicht leitend) an Pin! Garantie abgelehnt.

Ich habe die CPU eingereicht mit der Begründung das Temperatur zu hoch und das das Teill defekt ist natürlich über Wiederruf

Falschen Weg gegangen. Warum ein Widerruf? Selbstgemachtes Problem.

Nicht leitende Wärmeleitpaste macht im übrigen auf Pins genau das, was sie soll: sie leitet den Kontakt vom Pin im Zweifelsfall nicht weiter und behindert diesen damit in seiner vollen Funktion. Soll jetzt jemand anderes den Prozessor reinigen, damit er geprüft werden kann? Vielleicht sollte er geprüft werden und die Pins haben durch die darauf befindliche Wärmeleitpaste nicht in den Sockel gepasst und sie sind aufgrund dessen verbogen. Preisfrage: wessen Schuld ist das?
 
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Zurückschicken und sagen, ja da ist Wärmeleitpaste dran, Pech gehabt, da wird der Händler eh bald dicht machen müssen, weil er sich vor Klagen nicht retten kann.
Weswegen genau sollte der Händler denn verklagt werden? Ist der Händler neuerdings die Putzfrau Reinigungskraft für den Käufer? Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass das Teil so beim Händler ankommt, wie er es entgegengenommen hat. Und zu dem Zeitpunkt war sicherlich keinerlei Wärmeleitpaste auf der CPU.
 
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Ich kann dir Versichern die RMA wurde abgelehnt wegen Paste zwischen den Pins und das sie es nicht zu AMD weiterleiten weil AMD das ablehnt. Deshlab wollte ich sie selbst zu AMD schickehn. Das ist nicht mehr möglich nach den verbogenen Pins. Ich habe wie gesagt wirklich Bilder die beweisen das die CPU beim Händler noch ok war. Die bilder waren sogar vom Händler der mir ja die Paste unbedingt zeigen musste.

Ich habe die CPU eingereicht mit der Begründung das Temperatur zu hoch und das das Teill defekt ist natürlich über Wiederruf und dann am Telefon auch gerne mit dem Eingeständniss das ich auf Gewährleistung switche wegen dem Einschicken zu AMD, denn ich will ja den Artikel. Das lustige ist wäre die CPU sauber gewesen hätte der Händler die defekte CPU weiterverkauft.

Du machst mittels Widerruf von deinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch. In den AGB vom Händler steht garantiert irgendwas das die Ware nur dann zurückgenommen wird wenn sie in einwandfreien Zustand ist. Ist bei dir nicht der Fall, somit Pech für dich. Ob du mündlich am Telefon irgendwas ausmachst ist für den Händler vermutlich irrelevant. Die nun verbogenen Stifte sind eine andere Geschichte (da gehts jetzt darum wer den Schaden verursacht hat und dafür aufkommen muss - hat weder mit Widerruf, Gewährleistung oder Garantie was zu tun).

Ich kann den Händler gut verstehen, solche "Kunden" wünscht man sich. Das muss einem echt mal einfallen ne CPU dermaßen versaut retour zu schicken! :ugly:
 
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Weswegen genau sollte der Händler denn verklagt werden? Ist der Händler neuerdings die Putzfrau Reinigungskraft für den Käufer? Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass das Teil so beim Händler ankommt, wie er es entgegengenommen hat. Und zu dem Zeitpunkt war sicherlich keinerlei Wärmeleitpaste auf der CPU.

Das ist falsch.
Wenn er die CPU schon eingebaut hatte, können natürlich auch leichte Gebrauchsspuren dran sein.
Die Wärmeleitpaste gehört zum Einbau mit dazu und ob da jetzt nen Klecks an die Pins gekommen ist, das kann beim Ausbau eben passieren, dadurch geht die CPU nicht kaputt. Darum geht es bei der Reklamation ja gar nicht. Die Wärmeleitpaste an den Pins hängt doch überhaupt nicht mit dem Sachmangel zusammen, dass die CPU zu heiß wird bzw. müsste diesen Zusammenhang der Händler irgendwie beweisen.
Den Händler kann man dann verklagen, weil er die Gewährleistung verweigert.

Widerrufsrecht spielt dabei überhaupt keine Rolle. Aber er könnte auch davon noch Gebrauch machen. Allerdings kann der Händler dann Wertersatz von ihm verlangen zum CPU reinigen.
Also wär es cleverer von der Gewährleistungspflicht Gebrauch zu machen, sofern die CPU wirklich defekt ist und er das Modell immer noch haben möchte.

Bevor man hier seine Ratschläge gibt, sollte man sich zumindest mal informieren, was der Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht ist.
Hier wird von den meisten Leuten mit gefühltem Halbwissen argumentiert und alles so miteinander verdreht, wie es einem grad passt.
 
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Falsch. Da sich der TE genau darauf beruft, spielt es sehr wohl eine Rolle. Und zwar eine wichtige.



...sollte man erst den Thread lesen.

In Beitrag #8 schrieb er, dass Gewährleistung verweigert wurde. Und Gewährleistung ist in dem Fall (sofern der Defekt vorliegt), das wo er am besten und ohne Kosten rauskommt.
Ja Lesen muss man können, vor allem, wenn man es anderen vorwirft.
 
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Lies dir einfach meinen zitierten Beitrag von ihm durch. Er beruft sich zuallererst auf sein Widerrufsrecht und das zählt.
 
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Lies dir einfach meinen zitierten Beitrag von ihm durch. Er beruft sich zuallererst auf sein Widerrufsrecht und das zählt.

Selbst dann kann er die CPU umtauschen, aber er muss halt mit Wertersatz rechnen, da er die CPU unnötig verschmutzt zurückgeschickt hat.
Das dürften nicht mehr als 50 Euro sein, damit der Händler die CPU mit Isopropanol abwischt.

Auf Gewährleistung kann er sich natürlich trotzdem noch berufen, was auch schlauer wäre, wenn er sich sicher ist, dass die CPU defekt ist.
Dass das nicht mehr geht, weil er erst den Widerruf erklärt hat, ist Quatsch.
Dann hätte man ja immer nach einem vergeblichen Widerruf keine Gewährleistung mehr.
 
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Widerruf und Gewährleistung sind ein unterschiedliches Paar Schuhe. Er kann nicht von einem Gebrauch machen und dann weil er gerade lustig ist auf das andere wechseln - so ist zumindest meine Auffassung.
 
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Ja genau, das ist unabhängig voneinander.
Er muss sich halt klar artikulieren, was er überhaupt will bzw. was nun das Problem ist.
Wenn der Widerruf aus irgendeinem Grund nicht geklappt hat, heißt das aber nicht, dass sich danach nicht auf die Gewährleistung berufen kann.

Mir ist natürlich auch klar, dass vieles hier im Thread drauf hindeutet, dass er die CPU in Wärmeleitpaste gebadet hat, der Kühler nicht richtig saß, er die Pins selbst verbogen hat etc.
Und es einfach ein schlechtes Bild abgibt die CPU so hinzuschicken.
Es wird hier aber teilweise so viel Stuss geschrieben und das ändert nichts dran, dass der Händler bis 6 Monate nach Kauf beweisen muss, dass der Kunde selbst schuld war, an dem heiß werden, bzw. die CPU gar nicht defekt ist. Wenn er sich auf Gewährleistung beruft, was am schlausten wäre.
 
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Das ist klar. Das Teil gehört ihm jetzt ja. Der TE hat sich da halt ziemlich ungeschickt (um es nett auszudrücken) angestellt.
 
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Bevor man hier seine Ratschläge gibt, sollte man sich zumindest mal informieren, was der Unterschied zwischen Garantie, Gewährleistung und Widerrufsrecht ist.
Hier wird von den meisten Leuten mit gefühltem Halbwissen argumentiert und alles so miteinander verdreht, wie es einem grad passt.
Ja, da hast Du Recht. Und Du scheinst Experte in dem Thema zu sein.
 
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Der Händler hätte sich auch keinz der Drei genannten verfahren eingelassen. Wie gesagt er meinte er könnte Sie so nicht mehr verkaufen, weshalb der Wiederruf ausfällt. Ob Gewährleistung, Garantie oder Wiederruf ist egal. Ich wollte lediglich eine Ersatzlieferung für die defekte CPU.
 
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Der Händler hätte sich auch keinz der Drei genannten verfahren eingelassen. Wie gesagt er meinte er könnte Sie so nicht mehr verkaufen, weshalb der Wiederruf ausfällt. Ob Gewährleistung, Garantie oder Wiederruf ist egal. Ich wollte lediglich eine Ersatzlieferung für die defekte CPU.

Versetze Dich in die Lage des Händlers:

Wenn er den Widerruf akzeptiert, ist das ein Totalschaden für ihn. Er kann die CPU nicht mehr verkaufen und er kann sie auch nicht bei AMD reklamieren. Er macht also den selben finanziellen Verlust, den Du auch hättest.

Er muss sich auf Deine Aussage verlassen, dass die CPU "zu heiß wird". In 95% der Fällen ist an so einem Fehler der Anwender selbst schuld. Selbst wenn die Kühlung ok ist, dann reicht es z.B. schon, dass zu viele Background Tasks in Windows laufen, das lässt eine AMD Ryzen 3000er sofort in den Bereich von 75° gehen (ich sehe das bei mir selbst).

Und selbst wenn er Dir das abnehmen sollte und den Fehlerbericht für voll nimmt: Er bekommt eine CPU zurück, die noch nicht mal gereinigt ist. Das ist einfach unverschämt vom Kunden und wird den Händler sicher nicht besonders kulant stimmen.

Rechtlich ist er bei einem solcher Art zurück geschickten Produkt jedenfalls nicht verpflichtet, ihn zurückzunehmen.

Stell Dir vor, Du bestellst einen Anzug, trägst ihn einen Abend, machst Flecken drauf und schickst ihn dann zurück, weil er nicht ganz die Passform hat, die Du erwartest. Würdest Du einen solchen Anzug als Händler zurücknehmen?
 
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Ich dachte aber das er die besseren möglichkeiten zur Reinigung hat. Meistens gibt es doch ein Wasserbad. Da muss es doch einen Prozess dafür geben. Wie gesagt die Wärmeleitpaste kahm dort nicht ohne Grund hin Hätte die CPU funktioniert hätte sie niemals so ausgesehen.
Bei mir war es wirklich75°C Idle. Mein Taskmanger zeigte mir 1-2% Auslastung an.

Die Reinigung hätte ich gerne übernommen. Das mann dann ankommt und sagt es ist ein totalschaden ist eine Frechheit.
 
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Setz ein Schreiben auf, indem du den Händler auf § 439 Nacherfüllung, mit Fristzetzung hinweist.
WLP gehört zum sachgerechten Betrieb einer CPU dazu.

§ 439 BGB - Einzelnorm
 
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Wie hast du die Temperaturen ausgelesen? Und war das die tatsächlich aktuell anliegende Temperatur ein maximaler Wert? Welche Spannung lag an, Takt? Screenshots?

Ich vermute dass die CPU nicht defekt ist sondern da nur im Bios was falsch konfiguriert war bzw. falsch ausglesen wird.

Das mehrfache neu montieren des Kühlers und daraus resultiernder Sauerei mit der WLP war jedenfalls unnötig :rollen:
 
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Leider habe ich keine Screenshots gemacht. Da war ich wohl etwas zu naiv, hätte nie gedacht das es wegen Wärmeleitpaste so eskaliert.
 
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Fakt Nr. 1 scheiß Händler... Wo hast denn gekauft? Bei irgend einem Hinterhof händler der sich selbst kaum über Wasser halten kann? Sollte eigentlich anders ablaufen sowas... Allein wegen der wlp so n aufstand zu machen schreit nach Unfähigkeit... Nun zur cpu: grundsätzlich kannst das Teil auch unter Warmwasser sauber machen.. Solange sie trocken ist bevor sie wieder strom bekommt kann hardware das ab (#spülmaschine)

Welches Board benutzt du? Aktuelles BIOS drauf? Mal BIOS rückgesetzt? (auch wenn das Board das nach nem CPU Wechsel eig alleine macht) nicht das deine CPU im idle aus irgend welches Gründen auf Hochtouren läuft.. Beachte auch zen2 hat die Abwärme stark am oberen Rand des spreaders anliegen nicht punktuell in der mitte. Ein kleiner wlp Punkt auf der Mitte des spreaders reicht da nicht. (auch wenn die wlp an pin Geschichte darauf hindeutet das du genug wlp benutzt hast)
 
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Stell Dir vor, Du bestellst einen Anzug, trägst ihn einen Abend, machst Flecken drauf und schickst ihn dann zurück, weil er nicht ganz die Passform hat, die Du erwartest. Würdest Du einen solchen Anzug als Händler zurücknehmen?

Das ist wieder falsch.

Generell muss der Händler den Anzug zurücknehmen.
Er kann allerdings Wertersatz verlangen für Schäden/Spuren die über das normale Anprobieren hinaus gehen.
Wenn der Fleck durch Reinigung raus geht, dann sind das eben die Kosten der Reinigung.
Wenn der Anzug durch spezielle Flecken komplett zerstört ist, weil man ihn nicht reinigen kann, dann würde der Wertersatz den ganzen Preis des Anzugs entsprechen.

Außerdem ist der Vergleich unpassend, weil es hier ja um Sachmängelhaftung geht. In deinem Beispiel hat der Anzug ja keinen Defekt.
Wenn der Anzug zb. eine fehlerhafte Naht hat, dann muss der Händler nachbessern, egal ob Flecken drauf sind oder nicht. Außer er kann dir nachweisen, dass du die Naht kaputt gemacht hast.
Wenn keine Nachbesserung möglich ist, dann gibts nen neuen Anzug.
Der hat dann keine Flecken mehr, also Glück gehabt.
 
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