Volksentscheid in Berlin: Umwandlung von Wohnungen in Sozialwohnungen

Aktuelle Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs zur Mietendeckel Initiative in Bayern. Das Urteil bezieht sich natürlich nur auf die Zuständigkeit nicht auf eine generelle Gültigkeit.

https://www.bayern.verfassungsgeric...ayverfgh/32-ix-20-pressemitt-entscheidung.pdf

Hier die verkürzte Urteilspassage:
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 16. Juli 2020 entschieden, dass die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Die Entscheidung stützt sich im Wesentlichen auf folgende Erwägungen:
1. Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht
offensichtlich unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1 GG
die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Bereits vorhandene bundesgesetzliche Normen versperren die Möglichkeit landesgesetzlicher Regelungen.
2. Durch die in §§ 556 d ff. BGB enthaltenen Regelungen zur Miethöhe sowohl bei
Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) als auch während eines laufenden Mietverhältnisses (sog. Kappungsgrenze) hat der Bundesgesetzgeber von der ihm nach
Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht erschöpfend Gebrauch gemacht. Für den Landesgesetzgeber ergeben sich auch aus den in § 556 d Abs. 2 und § 558 Abs. 3 BGB
vorgesehenen Ermächtigungen der Landesregierungen zum Erlass von
- 4 -
Entscheidungstext im Internet:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Ausgewaehlte Entscheidungen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Rechtsverordnungen keine Abweichungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Festlegung der zulässigen Miethöhe.
3. Auf die gemäß Art. 70 GG gegebene Zuständigkeit der Länder für Bereiche des
Wohnungswesens kann der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht gestützt
werden, weil es an einem öffentlich-rechtlichen Gesamtkonzept fehlt. Die Mietpreisregelungen des Entwurfs stellen im Ergebnis nichts anderes dar als eine
Verschärfung der geltenden Bestimmungen zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze.
 
In Niedersachsen war es wohl bloß ein Formfehler, der schnell behoben werden konnte: LG: Niedersächsische Mietpreisbremse wohl rechtswidrig | LTO.de

NRW ist m.E. von so einem Formfehler auch betroffen. Heißt wohl, dass auch dort die Regelung ungültig ist bis es eine neue Version gibt. In Bayern war das letztes Jahr auch der Fall. Lässt sich zwar beheben aber für die Zeit rückwirkend auf jeden Fall ungültig und damit die Tür für Nachforderungen offen. Ob sich das jemand antut ist allerdings die Frage. Private Kleinvermieter eher nicht denke ich. Intitutionelle Investmentgesellschaften vielleicht schon eher.
 
Eher nicht, da sich die wenigsten eine Eigentumswohnung in einer Stadt wie Berlin leisten können.

Genau deshalb gibt es den Mietendeckel.
 
Deswegen ist Wien auch so verfallen und ranzig. Nur wegen der Mietpreisbremse.

Ach ne Wien ist ne top Stadt und auch ziemlich groß also mit unseren Metropolen vergleichbar.
 
Deswegen ist Wien auch so verfallen und ranzig. Nur wegen der Mietpreisbremse.

Ach ne Wien ist ne top Stadt und auch ziemlich groß also mit unseren Metropolen vergleichbar.
In der Regel sind Eigentumswohnungen gepflegter, weil einem die gehören und man sie eventuell später verkaufen will.
 
Ich kann von meiner Seite nur sagen: Ja meine Eltern überlegen wegen der Mietpreisbremse tatsächlich ihre Berliner Wohnung zu verkaufen. Und dass der Käufer die dann auf Spekulation leer stehen lässt so dass sie erstmal aus dem Angebot verschwindet ist zumindest nicht ausgeschlossen.
 
Ich kann von meiner Seite nur sagen: Ja meine Eltern überlegen wegen der Mietpreisbremse tatsächlich ihre Berliner Wohnung zu verkaufen. Und dass der Käufer die dann auf Spekulation leer stehen lässt so dass sie erstmal aus dem Angebot verschwindet ist zumindest nicht ausgeschlossen.

Oder der Eigentümer nutzt diese selbst.
 
Die Mietpreisbremse gilt seit 5 Jahren und so lange überlegen die schon?

Machen sie denn Verluste?
 
Falsches Wort benutzt. Der endgültige Deckel kam erst dieses Jahr und erlaubt es jetzt nichtmal mehr mit der Inflation mit zu gehen. Die einfache Bremse war für sie noch kein Problem da sie nie vor hatten zu wuchern.
Mieter waren schon so vorher eine Pharma Lobbyistin und jetzt ein Adjutant vom Spahn. Nicht uunbedingt das Klientel dem ich jetzt zusprechen würde Gefahr zu laufen auf der Straße zu landen.
 
Folgen des Muenchner Immobilienbooms - Wenn der Spekulant die Krankenschwester vertreibt (Archiv) ^^

Naja man könnte die Krankenhäusern und pflegeheime außerorts verlegen,
hat man ja auch keinen Recht darauf wie in Großstadt leben(sagt gerne die Gegenseite) *hust* ^^

Kliniken in Muenchen: Probleme beginnen bei der Geburt - Muenchen - SZ.de
in 2015 gab es auch so ein ähnliche Artikel, denke bis heute hat sich bestimmt nicht viel verändert.

Thema Kinderkrankenpflege das gleiche, summiert sich halt die Ganze probleme + hohe miete, dann ziehen die halt woanders hin und wechseln Arbeitsort.


Finanzamt will Steuern fuer guenstige Wohnen eintreiben - Muenchen - SZ.de
Hohe Mieten in den Staedten – Problem fuer viele Arbeitnehmer – Personalwirtschaft.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Wien ist aber von der Grundstruktur schon seit den 1920er Jahren ganz anders aufgestellt, da Wien nach meiner Kenntnis mit Abstand den höchsten Wohnungsgenossenschaftsanteil aller europäischen Metropolen hat.
Genau und das haben sie durch ganz massive Enteignungen geschafft.

So viel zu den negativen Auswirkungen von Enteignungen.
 
Zurück