Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden

Das das Gesetz nichts bringt, da die meisten ABO Fallen-Seiten nicht auf deutschen Servern liegen und von daher diese Maßnahme nicht greift.

Immerhin fallen dann schon mal deutsche Server weg.
Vorstellbar wäre ja jetzt, das manche "Firmen" eben durch dieses Gesetz ihre Server im Ausland beziehen.
 
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Na ja, schöne Geschichte.

In unserem Formular steht ausdrücklich der Preis schon in der Überschrift vermerkt, ungeachtet dessen das schon im Vorfeld auf die kostenpflichtige Bestellung (Seitenlink) hingewiesen wird.

Hinzu kommt dann nochmals, dass der Kunde während der Bestellung die Auswahl der Zahlungsmodalitäten hat zwischen 1. Überweisung, 2. Barzahlung und 3. Nachnahme und immer unter Benenung des damit entstehen Gesamtpreises.

Am Ende stand bis jetzt, Bestellung abschicken.

Jetzt darf das ganze umgenannt werden in "kostenpflichtigen Kauf abschließen".

Der Witz dabei ist dann, vor betätigen des Buttons wurde der Kunde bisher gleich mehrfach über den Kauf und auch den Kaufpreis informiert und jetzt wird er nochmals am Schluss über einen "kostenpflichtigen Kauf", eben diesen Button informiert.

Sowas nenne ich die Logik eines Beamtenkopfes. Es darf nicht sein, was ist, es muss sein was ich mir ausdenke.

Wie schon hier geschrieben, hat das deutsche Verbraucherrecht (Fernabsatzgesetz) jeden Kunden vor einer Abofalle ausreichend geschützt. Letztendlich hätte der "Verkäufer" seine Aussenstände vor Gericht einklagen müssen, wenn der Kunde eben wegen Abzocke nicht bezahlt und wäre dort zugunsten des Verbrauchers gescheitert, sofern er überhaupt den Gang vor Gericht gewagt hätte.

Jetzt allerdings müssen alle Shopbetreiber ihre Software so umstellen, dass entsprechender Button erscheint. Was denen das kostet, interessiert natürlich niemanden. Ach ja, niemand sollte jetzt damit kommen, dass das kein Problem darstellt. Was glaubt ihr wohl wieviele Unternehmer ihre Shopsoftware von Profis verwalten lassen (Alternate,Amazon,Caseking,u.s.w.), bzw. Ihren Internetauftritt für viel Geld haben entwickeln lassen. Da kostet jeder auch noch so kleine Eingriff bzw. Änderung Geld.

Und das ganze, weil eine Handvoll professionelle Absocker mit gleich hunderten von Internetauftritten Abzocke betreiben, die übrigens den Verbraucherschützern ausreichend bekannt sein dürften, prallen diese doch selbst damit das sie in manchen Monaten 20.000 Beschwerden bekommen haben.

Für mich wird hier wieder einmal mit Schrott auf Spatzen geschossen, frei nach dem Motto - einen treffen wir schon -.


Gruß
 
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Drücke ich mich wirklich so schlecht aus? :(

§312g (3) BGB : ... dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. ...Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist....

Diese Beschriftung impliziert meines Erachtens nach, dass allein die Bestellung schon Kosten für den Kunden verursacht.
Also nur das aufgeben der Bestellung kostet den Kunden Geld obwohl er dafür keine Leistung erbracht bekommt.
Es ist die Wortwahl die mich stört.
Ja du drückst dich so schlecht aus. ;)

Das ist aber nicht richtig. Es geht ja nur darum, das Kosten anfallen, wenn du bestellst. Darum gehts und um NICHTS anderes! Das es noch ne Widerrufsfrist (Stichwort Fernabsatsgesetz) gibt, ist davon völlig unabhängig. Das ist ja nur eine erweiterte Regelung, die dem Kunden ein Prüfung der Ware ermöglichen soll. Wenn du die Sache direkt abweist beim Boten dann bekommt das ein Geschmäckle, wie man bei uns so schön sagt. Da könnte sich der Verkäufer durchaus überlegen, wenn du das zu oft machst, dich wegen Betrugs in Regress zu nehmen, da du ja dann anscheinend gar nie die Absicht hattest etwas zu kaufen... Aber lassen wir das lieber sein.

Zudem ist es eben nicht so, dass das Fernabsatzgesetz für einen "kostenloses" einkaufen und! testen bedeutet. Dem Verkäufer steht nämlich der Ersatz des Wertverlustes zu, der durch die Prüfung entsteht. Wird allgemein aber nicht gemacht, was aber meiner! Meinung nach einfach nur DUMM ist, da sich die Händler damit das "ich kauf mir 10 GPUs OC und schau welche am Besten ist"-Gesockse (sorry, aber mir fällt kein treffenderer Begriff ein) herangezogen.... :kotz:

Der Butten sagt also zu 100% genau das aus, was drauf steht. Du bestellst etwas kostenpflichtig! Ob man das dann später wieder revidieren kann ist dabei wie oben gezeigt nicht apriori klar, und kann daher auch nicht angenommen werden....


Aber nur bei "deutschen" Seiten. Welche die im Ausland liegen, was das Gros jener Seiten betrifft, sind davon nicht betroffen, da ja dort kein deutsches Recht gilt. Von daher unwirksam.

MfG
Doch, gerade den DAUs hilft es, da man Ihnen nun über die Medien sehr einfach sagen kann, dass Sie auf diesen Button achten sollen, und wenn der nicht da ist/war, dann eben auch nicht bezahlen! Das ist eine SEHR einfache Möglichkeit, für den Endkunden eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Er wird, wie schon gesagt, das hat viel mit Verhaltenspsychologie zu tun, dann nämlich die ungerechtfertigten Forderungen eher schlicht ignorieren, weil er weiß, dass er im Recht ist. Wird sicherlich auch die eine oder andere Situation geben, wo Leute zu recht zahlen müssten, aber das kann man dann ja noch immer vor Gericht klären. Es wird aber hoffentlich deutlich seltener vorkommen, dass die Leute aus Angst vor einem Gerichtsverfahren einfach zahlen. Das ist nämlich echt ein Problem. Viele Leute fordern ihre Rechte nicht ein, weil Sie sie nicht kennen, oder Angst vorm Gericht haben....

Ich brauch nur meine Freundin und mich anschauen. Wir hatten auch Ärger. Sie wäre dem Ärger einfach aus dem Weg geangen und hätte es darauf bewenden lassen. Ich habs darauf angelegt, weil ich wusste, das ich im Recht bin und mich nicht verarschen lasse... Ende vom Lied nach 3 Jahren insgesamt 3,-4k € erhalten, aber auch einige hundert € an Anwaltskosten gehabt. Trotzdem ist natürlich noch mehr als genug übrig geblieben. Abrechnung des Anwalts steht jetzt dann auch noch an. Eventuell bekommen wir auch noch was raus.

Das würden aber die wenigsten Leute machen... Ich habs selbst schon erlebt, das ich Leute gesagt habe (NEIN KEINE RECHTSBERATUNG!), wie ich es denn machen würde/gemacht habe in meinem Fall. Die Leute hätten locker mehrere hundert bis tausende von € haben können, aber der Stress mit Anwalt und Gericht war ihnen zu viel.... Und das sind Leute gewesen die großteils an der Uni studieren... Und nein ganz normale Leute, nicht die von Beruf Sohn/Tochter....
 
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Haben es naive, unüberlegt handelnde oder unaufmerksame Leute nicht verdient gegen Abzocke etwas abgesichert zu werden?

Ich hab jetzt auf alle erdenklichen Arten und Weisen darüber nachgedacht, was man gegen dieses Gesetz haben könnte - mir ist nicht ein Argument eingefallen. Bitte klär mich auf!

Also ich finde solche Leute gehören doppelt und dreifach gestrafft.
 
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Also ich finde solche Leute gehören doppelt und dreifach gestrafft.

Und wieso? Natürlich sollten diese Leute vorsichtiger sein oder mal die Augen aufsperren, aber ich glaube, die sind mit dem Schrecken allein schon genug gestraft.
 
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