AW: Verbraucherschutz: Bestellbuttons müssen neu gekennzeichnet werden
Drücke ich mich wirklich so schlecht aus?
§312g (3) BGB : ... dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. ...Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist....
Diese Beschriftung impliziert meines Erachtens nach, dass allein die Bestellung schon Kosten für den Kunden verursacht.
Also nur das aufgeben der Bestellung kostet den Kunden Geld obwohl er dafür keine Leistung erbracht bekommt.
Es ist die Wortwahl die mich stört.
Ja du drückst dich so schlecht aus.
Das ist aber nicht richtig. Es geht ja nur darum, das Kosten anfallen, wenn du bestellst. Darum gehts und um NICHTS anderes! Das es noch ne Widerrufsfrist (Stichwort Fernabsatsgesetz) gibt, ist davon völlig unabhängig. Das ist ja nur eine erweiterte Regelung, die dem Kunden ein Prüfung der Ware ermöglichen soll. Wenn du die Sache direkt abweist beim Boten dann bekommt das ein Geschmäckle, wie man bei uns so schön sagt. Da könnte sich der Verkäufer durchaus überlegen, wenn du das zu oft machst, dich wegen Betrugs in Regress zu nehmen, da du ja dann anscheinend gar nie die Absicht hattest etwas zu kaufen... Aber lassen wir das lieber sein.
Zudem ist es eben nicht so, dass das Fernabsatzgesetz für einen "kostenloses" einkaufen und! testen bedeutet. Dem Verkäufer steht nämlich der Ersatz des Wertverlustes zu, der durch die Prüfung entsteht. Wird allgemein aber nicht gemacht, was aber meiner! Meinung nach einfach nur DUMM ist, da sich die Händler damit das "ich kauf mir 10 GPUs OC und schau welche am Besten ist"-Gesockse (sorry, aber mir fällt kein treffenderer Begriff ein) herangezogen....
Der Butten sagt also zu 100% genau das aus, was drauf steht. Du bestellst etwas kostenpflichtig! Ob man das dann später wieder revidieren kann ist dabei wie oben gezeigt nicht apriori klar, und kann daher auch nicht angenommen werden....
Aber nur bei "deutschen" Seiten. Welche die im Ausland liegen, was das Gros jener Seiten betrifft, sind davon nicht betroffen, da ja dort kein deutsches Recht gilt. Von daher unwirksam.
MfG
Doch, gerade den DAUs hilft es, da man Ihnen nun über die Medien sehr einfach sagen kann, dass Sie auf diesen Button achten sollen, und wenn der nicht da ist/war, dann eben auch nicht bezahlen! Das ist eine SEHR einfache Möglichkeit, für den Endkunden eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Er wird, wie schon gesagt, das hat viel mit Verhaltenspsychologie zu tun, dann nämlich die ungerechtfertigten Forderungen eher schlicht ignorieren, weil er weiß, dass er im Recht ist. Wird sicherlich auch die eine oder andere Situation geben, wo Leute zu recht zahlen müssten, aber das kann man dann ja noch immer vor Gericht klären. Es wird aber hoffentlich deutlich seltener vorkommen, dass die Leute aus Angst vor einem Gerichtsverfahren einfach zahlen. Das ist nämlich echt ein Problem. Viele Leute fordern ihre Rechte nicht ein, weil Sie sie nicht kennen, oder Angst vorm Gericht haben....
Ich brauch nur meine Freundin und mich anschauen. Wir hatten auch Ärger. Sie wäre dem Ärger einfach aus dem Weg geangen und hätte es darauf bewenden lassen. Ich habs darauf angelegt, weil ich wusste, das ich im Recht bin und mich nicht verarschen lasse... Ende vom Lied nach 3 Jahren insgesamt 3,-4k € erhalten, aber auch einige hundert € an Anwaltskosten gehabt. Trotzdem ist natürlich noch mehr als genug übrig geblieben. Abrechnung des Anwalts steht jetzt dann auch noch an. Eventuell bekommen wir auch noch was raus.
Das würden aber die wenigsten Leute machen... Ich habs selbst schon erlebt, das ich Leute gesagt habe (NEIN KEINE RECHTSBERATUNG!), wie ich es denn machen würde/gemacht habe in meinem Fall. Die Leute hätten locker mehrere hundert bis tausende von € haben können, aber der Stress mit Anwalt und Gericht war ihnen zu viel.... Und das sind Leute gewesen die großteils an der Uni studieren... Und nein ganz normale Leute, nicht die von Beruf Sohn/Tochter....