Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

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Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

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Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

832 Tage?
Da würde ich höhere Geldstrafen fordern. Das kann doch nicht sein das die so lange das Gerät einbehalten ohne ein Verfahren. Das überprüfen der PCs/Notebooks geht doch eindeutig viel schneller.

So kann man die Gerichte/Polizeistationen (theoretisch) auch mit neuer Hardware versorgen. Einfach mal an einer ganzen Straße eine Razzia machen, gute PCs mitnehmen und dann im Büro etc. anschließen für xxx Tage bis die Hardware wieder zu langsam wird. Dann geht das von vorne los.
 
Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Was muss man denn Anstellen, damit man seine Hardware beschlagnahmt bekommt:devil:???
Hah, jetzt weiß ich wie ich zum Geld fürs Aufrüsten komme :ugly:.
Warum müssen die das ganze Gerät denn einbeziehen, reicht es da nicht, die SSD oder HDD auszubauen, für (baugleichen) Ersatz sorgen, und den Rest dann in Rechnung vom Fachmann (sofern die Ermittlungsbehörden so schlecht an kompetenten Mitarbeitern sind in Rechnung stellen) oder ne Aufwandsentschädigung an den Besitzer.
Oder Nein, besser, ein komplettes Image der HDD (Partitionen) anlegen und dann zurück an den Besitzer, warum mit Spatzen auf Kanonen werfen, geht doch alles so einfach...
 
Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

:stupid: Was soll das denn. Hat der Jenige dann nicht ganz andere sorgen wenn sein PC beschlagnahmt wird.
Wenigstens kannst dann gleich ein Teil deiner Prozesskosten zurück zahlen oder dir ein neuen Computer kaufen falls es soweit kommt! :ugly:
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Finde ich sehr gut, sogar hervorragend! Denn 832 Tage sind 2 Jahre und fast 3,5 Monate. Wenn man denkt, dass es nicht einmal zum Prozess gekommen ist, ist das vollkommen inakzeptabel, dass man einem der PC/Laptop so lange entzieht.
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

:stupid: Was soll das denn. Hat der Jenige dann nicht ganz andere sorgen wenn sein PC beschlagnahmt wird.
Wenigstens kannst dann gleich ein Teil deiner Prozesskosten zurück zahlen oder dir ein neuen Computer kaufen falls es soweit kommt! :ugly:

vll hat der jenige arbeitsrelevante daten aufm rechner, schon mal daran gedacht?

Eigentlich ist es auch völlig egal, dass ist einfach eine Frechheit solange den Rechner oder andere Gegenstände in Beschlag zu nehmen, 1000€ Entschädigung für 2 Jahre trösten da auch nur wenig.

Zumind. werden die Symptome bekämpft, dass ist ja schon mal was, besser wäre es die Ursache zu bekämpfen.
Also: Rechner konfiszieren, Platte spiegeln und dann kann das gute Stück auch seinem Eigentümer zurück gegeben werden.
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Immerhin sind die nicht auf die Idee gekommen, die anfallende Entschädigung mit der steuerlich möglichen, 3-jährigen Abschreibung eines solchen Arbeitsgeräts zu verrechnen...
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Finde ich sehr gut, sogar hervorragend! Denn 832 Tage sind 2 Jahre und fast 3,5 Monate. Wenn man denkt, dass es nicht einmal zum Prozess gekommen ist, ist das vollkommen inakzeptabel, dass man einem der PC/Laptop so lange entzieht.

Na sowas zeigt doch vielmerh wie Inteligent die IT-Experten der Ermittlungsbehörden sind.

Wozu benötigt ein Ermittler einen ganzen Rechner bzw. Laptop. Die Festplatte ist der einzige Datenspeicher der wirklich relevante Daten über einen längeren Zeitraum enthalten könnte, bzw. USB-Stick oder eben CD/DVD.

Diese Datenspreicher kann man ja bekannter Weise mit jedem x-beliebigen Rechner auslesen, wie z.B. einem Sharkon Quickdeck für SATA, welches mittels USB angeschlossen wird.Kostenpunkt ca. 30,-€.

Aber soviel Intelligenz setze ich bei den Behörden eben leider nicht voraus, was dann eben zeigt wie diese Leute selbst heute noch mit Computern umgehen.

Hier zeigt sich doch vielmehr, dass die Justiz uns Bürgern vielmehr Ihre Macht demonstrieren will indem sie uns gleich die ganzen Geräte wegnimmt, was bei manch einem kleinen Unternehmer wohlmöglich den Geschäftsbetrieb zum erliegen bringen kann und damit wohlmöglich den Ruin.

Passend dazu gab es gestern im Fernsehen einen Bericht über einen alten Familienvater aus ostdeutschland, der "angeblich" seine Tochter vergewaltigt haben soll. Trotz Gutachten das aussagte (weil sie nunmehr einen Polizisten beschuldigte sie gleichfalls vergewaltigt zu haben und sich dieser dagegen zur Wehr setzte) das die Tochter psychisch krank sei und dem Vater keine Schuld treffen kann, wurde das Urteil nicht aufgehoben. Erst nachdem ein prominenter Strafverteidiger sich dem Fall angenommen hatte kam es zu einem Freispruch. Die Richterin bedauerte die Haftstrafe, die Staatsanwaltschaft hingegen sah selbstverständlich keinen Grund für eine Entschuldigung. 7 Jahre Knast für die machtdemonstration der Justiz. Die Worte des Anwaltes sagten dazu so manches hinter vorgehaltener Hand darüber aus.

Der Witz dabei ist dann ja noch, dass man uns einen Bundestrojaner für Spionagezwecke unterjubeln will.


Gruß
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Na sowas zeigt doch vielmerh wie Inteligent die IT-Experten der Ermittlungsbehörden sind.

Wozu benötigt ein Ermittler einen ganzen Rechner bzw. Laptop. Die Festplatte ist der einzige Datenspeicher der wirklich relevante Daten über einen längeren Zeitraum enthalten könnte, bzw. USB-Stick oder eben CD/DVD.
Das wissen die Behörden auch, aber man will sich die Arbeit sparen ständig Datenträger ein- und ausbauen zu müssen. Ausserdem ist es halt einfacher den ganzen PC mitzunehmen, den braucht man nur anstöpseln und starten und sieht sofort das OS wie es der vermeintliche Täter benutzt hat.
Die beschlagnahmten PCs stehen teilweise Monate einfach nur rum ohne dass sich jemand damit beschäftigt, weil die Ermittler gar nicht so viele PCs auswerten können wie beschlagnahmt werden. Dass die PCs als Arbeitsrechner eingesetzt werden glaube ich aber nicht. Wäre ein viel zu hohes Risiko fremde Kisten mit unbekannter Software einfach mal so ins Behördennetz einzuklinken.
Finde das ganze aber auch eine Sauerei. Ich würde mich mit Händen und Füßen wehren wenn die meinen PC haben wollen würden. Die könnten meine Datenträger haben, aber den Rest würde ich verteidigen. :ugly:
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

:stupid: Was soll das denn. Hat der Jenige dann nicht ganz andere sorgen wenn sein PC beschlagnahmt wird.
Wenigstens kannst dann gleich ein Teil deiner Prozesskosten zurück zahlen oder dir ein neuen Computer kaufen falls es soweit kommt! :ugly:

Du gehst von einer Schuld aus. Es kam ja zu keinem Prozess. Wenn dein Nachbar behauptet, du hättest illegale Software auf deinem Rechner und dich anzeigt, kann es passieren dass dein Rechner beschlagnahmt wird. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber kann passieren.

Jetzt stell dir vor, nach zwei Jahren wird festgestellt, dass der Nachbar dich einfach nicht leiden konnte und die Geschichte erfunden hat. Du bekommst deinen Rechner also nach zwei Jahren zurück. Nach meinem Verständnis sollte selbstverständlich ein Nutzungsausfall bezahlt werden. Als mein Auto ohne meine Schuld in der Werkstatt war, habe ich 50 Euro pro Tag Nutzungsausfall bekommen.


Immerhin sind die nicht auf die Idee gekommen, die anfallende Entschädigung mit der steuerlich möglichen, 3-jährigen Abschreibung eines solchen Arbeitsgeräts zu verrechnen...

Ich denke das ein Nutzungsausfall damit nicht zusammenhängt. Sicher bin ich aber nicht.

Ich weiß zwar nicht wie genau bei den Behörden gearbeitet wird, aber ich kann schon verstehen, dass die den ganzen Rechner mitnehmen.

bye
Spinal
 
AW: Urteil: Nutzungsausfallentschädigung bei Hardware-Beschlagnahmung

Auch wenn 832 Tage wohl in praktisch jedem Fall lächerlich sind... bedenkt, dass es nicht in jedem Fall nur um das Sichern von Daten geht...

Hardware, einschließlich dem dazugehörigen PC kann z.B. auch beschlagnahmt werden wenn man damit Funknetze stört
 
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