News Urteil: Fingerabdrücke können zum Entsperren von Smartphones dienen

Ist doch klar. Fingerabdrücke können abgenommen werden - zur Not von Sachen, die man angefasst hat. Das sollte einem klar sein, BEVOR man einen solchen Als Auth einrichtet.
Wer Sicherheit will, muss Merkmale nehmen, die man sich merken kann und die nicht am Körper dran sind.
Gesichtserkennung ist genauso schlecht.
Ja aber sowas kann doch nicht als Begründung für eine rechtliche Grundlage herhalten...
 
Ja aber sowas kann doch nicht als Begründung für eine rechtliche Grundlage herhalten...
Es ist aber ein technischer Fakt. Wer Sicherheit will, muss sich drum kümmern und darf sich nicht auf anderen Kram verlassen.
Fakt ist, dass der Staat präventiv Fingerabdrücke von jedem sammelt - und die damit auch nutzen kann. Mir gefällt das auch nicht, aber ich kann halt nichts dagegen machen.
 
Funktioniert aber nicht immer zuverlässig, denn untere Schichten haben die Abdrücke auch drauf. Sekundenkleber soll wohl besser sein.

Dann bleibt aber immer noch der RFID Chip im Perso.
Mit einer Nadel und einer Mikrowelle kann man sich auch da Abhilfe schaffen, doch sollte man wissen das man sich dadurch auch strafbar macht.
 
Ok dass das kommt ist keine Überraschung, ich wurde auch leider schon EDB bei den Bullen, wegen was kleinem, aber weil zweite Tat, ja ist dumm. Bei der HD wollten die mein Smartphone nicht mal haben, ihr seid da noch zu Naiv, die klinken sich denke ich vorher ein, oder es war bei mir wirklich nicht notwendig. Nur der PC war weg, das ist ein Stress den ihr euch nicht vorstellen könnt, den wieder in Besitz zu bekommen....

So und jetzt durch den neuen Personalausweis haben die sowieso eueren Abdruck.
Was ich mich nur Frage, wenn sehr belastende Informationen auf dem Handy sind, macht man dann nicht einfach schnell das Ding aus bzw. wird der Akku doch tot gehen, weil nicht sofort ermittelt wird. Und dann hat doch jeder die Einstellung beim Einschalten, erst PIN Code und erst dann geht der Abdruck wieder, dachte wäre der Standard.

Bei meinem PC wollten die auch das Passwort haben, natürlich verweigert, die haben da garnix knacken können, sind viel zu dumm.
 
Ist doch klar. Fingerabdrücke können abgenommen werden - zur Not von Sachen, die man angefasst hat. Das sollte einem klar sein, BEVOR man einen solchen Als Auth einrichtet.
Wer Sicherheit will, muss Merkmale nehmen, die man sich merken kann und die nicht am Körper dran sind.
Gesichtserkennung ist genauso schlecht.

Leute, denen vorher nicht klar ist, dass sich auf Smartphones Fingerabdrücke finden lassen ... sollen mir mal bitte sagen, womit sie ihr Display vor Verschmutzung schützen. Ich hätte großes Interesse an deren Technik. :-)

Nur um das Urteil richtig zu verstehen: Der beschuldigte darf nicht gezwungen werden sein Telefon selbst biometrisch zu entsperren, er kann aber dazu gezwungen werden biometrischen Daten in beliebiger Qualität für die Erkennungsdienste abzugeben?

Warum sehe ich gerade die Preise für Geräte zu erkennungsdienstlichen Behandlung steigen?

Also sollte man schnell in Stempelkissen- und Papier-Hersteller investieren?
Die Aufnahme von Fingerabdrücken im Rahmen der Erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei Straftaten ist sehr alt und kann meinem Wissen nach erzwungen werden, ja. Und das Urteil bestätigt jetzt, dass diese Informationen allgemein zur Aufklärung eines Verbrechens genutzt werden dürfen, nicht nur für die direkte Identifikation einer Person. Was aber weiterhin nicht möglich ist: Einen Verdächtigen zwingen, gegen sich selbst auszusagen oder Informationen zugänglich zu machen, die ihn belasten könnten.

Der Staat hat über Reisepass, Personalausweis & Co eh den Fingerabdruck.
Dazu kann man den auch von anderen Sachen abnehmen.

Der einzig Blöde ist der derjenige, der sein Gerät damit als Auth-Merkmal konfiguriert und dann erwartet, dass es sicher ist.

Die Fingerabdrücke für Ausweisdokumente sollen nur auf diesen gespeichert werden. Sie sollen nur dazu dienen, die den Pass vorliegende Person eindeutig zu identifizieren. Es gibt aber in Deutschland keine zentrale Datenbank, sondern alle Informationen werden nach Ausstellung des Pass/Perso wieder gelöscht. Dass dies auch passiert wird zwar von manchen angezweifelt und Geheimdiensten sowieso allgemein jede Schandtat unterstellt, aber in regulärer Polizeiarbeit und vor Gericht wären etwaige illegalen Kopien dieser Fingerabdrücke nicht verwertbar.

Allerdings ist das, wie du selbst feststellst, komplett irrelevant, solange das Smartphone selbst mit Fingerabdrücken übersät ist. Dieses "Sicherheitsmerkmal" steht damit in (Un-)Sicherheit näher an einem Password, dass mit Edding auf das Gerät geschrieben wurde, denn an einem Iris-Scan, für den man immerhin ein hochauflösenden Foto der Person braucht. (Passwörter, die als Post-It am Gerät kleben, bieten dagegen gegenüber allen drei Lösungen den wichtigen Vorteil, dass man sie ändern kann!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das Urteil bestätigt jetzt, dass diese Informationen allgemein zur Aufklärung eines Verbrechens genutzt werden dürfen, nicht nur für die direkte Identifikation einer Person. Was aber weiterhin nicht möglich ist: Einen Verdächtigen zwingen, gegen sich selbst auszusagen oder Identifikationen zugänglich zu machen, die ihn belasten könnten.
Eine Person kann doch nur dann mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht werden, wenn sie identifiziert wurde. :ugly:
 
Windows Passwort oder was extra?

Jo ganz normales Win10 Passwort, sogar echt leicht. Aber es war auch ne externe Drive, die haben die auch nicht ausgebaut oder so, ich glaube bei mir waren die Technischen Daten auch nicht extrem relevant. Sagste das Passwort nicht, haben die gefühlt schon keine Lust und dann verstaubt dein Rechner irgendwo im Keller zw. 6 -9 Monaten im besten fall, manche warten mehrere Jahre oder geben es ganz auf.
 
Eine Person kann doch nur dann mit einem Verbrechen in Verbindung gebracht werden, wenn sie identifiziert wurde. :ugly:

Wenn du siehst, dass eine Person von einem Tatort wegrennt, kannst du sie wohl leicht mit der Tat in Verbindung bringen. Ob sie direkt beteiligt war, ist aber zunächst genauso unklar wie ihre Identität. Letztes Jahr wurde bekanntermaßen sogar ein komplettes Gerichtsverfahren samt anschließender Haftstrafe gegen eine Person durchgezogen, die zwar eindeutig einer Tat zugeordnet werden konnte, deren Identität aber unbekannt blieb, weil die Beschuldigte nicht mehr als den Spitznamen "Eule" verraten wollte. In solchen Fällen kann über Fingerabdrücke zumindest sichergestellt werden, dass man es nicht mit einem bereits aktenkundigen Wiederholungstäter zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mutwillige Zerstörung eines hoheitlichen Dokumentes.
Dafür kannste ab 6 Monate auf Bewährung bis 3 Jahre im Knast bekommen...^^
Dazu muss es erstmal einer merken und du musst verurteilt werden - spricht es muss nachgewiesen werden, dass du es zerstört hast. Wird in der Praxis schwer.
Windows Passwort oder was extra?
Das ist nur Systemsicherheit - keine Datensicherheit. Platte ausbauen oder anderes OS booten und du kommst an die Daten. Wenn man die schützen will muss man die mit einem langen PW verschlüsseln.
 
Wenn man unschuldig ist, hat man doch kaum ein Problem damit, das Phone einem Ermittler zu übergeben.
Bestenfalls kommt da eine Entlastung bzw. eine Verifizierung des Alibis zustande.
Wer unschuldig ist hat nichts zu befürchten? Mit solchen Argumenten argumentieren auch Staaten denen deine Privatsphäre sehr egal ist, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Zudem befürchte ich das die ermittelnden Behörden dort Software zurück lassen, bearbeiten oder andere Daten einfach kopieren könnten.
Wer es noch kennt: "Du bist Terrorist!"
Also sollte man schnell in Stempelkissen- und Papier-Hersteller investieren?
Nein, in diese Geräte wo man, z.B. für den Reisepass, die Fingerabdrücke einscannen lassen muss. Aus beruflichen (Reise)Gründen kenne ich diese Geräte leider zu genüge.
Ich hatte in den letzten Jahren (persönlich) nichts mehr mit erkennungsdienstlicher Behandlung durch Strafverfolgungsbehörden zu tun, aber ich habe mir sagen lassen das dort auch solche Geräte eingesetzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztes Jahr wurde bekanntermaßen sogar ein komplett Gerichtsverfahren samt anschließender Haftstrafe gegen eine Person durchgezogen, die zwar eindeutig einer Tat zugeordnet werden konnte, deren Identität aber unbekannt blieb, weil die Beschuldigte nicht mehr als den Spitznamen "Eule" veraten wollte.
Hatte die Beschuldigte ihren Personalausweis (und andere Pässe) vorher irgendwo entsorgt? Keinen festen Wohnsitz?
 
Wenn man unschuldig ist, hat man doch kaum ein Problem damit, das Phone einem Ermittler zu übergeben.
Bestenfalls kommt da eine Entlastung bzw. eine Verifizierung des Alibis zustande.
Ich möchte meine Unschuld aber nicht beweisen müssen. Wenn die Ermittler meinen, mein Handy anschauen zu wollen, sollen sie mir einen richterlichen Beschluss zeigen, der sie dazu autorisiert.
Deswegen werde ich auch nie eine Speichelprobe abgeben, um mich als Täter ausschließen zu können.
 
Wenn man unschuldig ist, hat man doch kaum ein Problem damit, das Phone einem Ermittler zu übergeben.
Bestenfalls kommt da eine Entlastung bzw. eine Verifizierung des Alibis zustande.
Wieso sollte ich irgendeinem Ermittler mein Handy geben, ganz egal ob ich irgendetwas gemacht habe oder nicht.
Geht die nichts an und ist mir auch vollkommen egal, ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht.
 
Zurück