News Urteil: Fingerabdrücke können zum Entsperren von Smartphones dienen

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Fingerabdrücke aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung können dazu verwendet werden, ein Smartphone zu entsperren, wenn dies dem Beamten gelingt. Das hat das Landgericht Ravensburg in zweiter Instanz entschieden.

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erstaunlich was man mittlerweile rechtlich durchbekommt..
Ist doch klar. Fingerabdrücke können abgenommen werden - zur Not von Sachen, die man angefasst hat. Das sollte einem klar sein, BEVOR man einen solchen Als Auth einrichtet.
Wer Sicherheit will, muss Merkmale nehmen, die man sich merken kann und die nicht am Körper dran sind.
Gesichtserkennung ist genauso schlecht.
 
Da man nen neuen Personal Ausweis nur noch mit Fingerabdruck bekommt...passt das ja wie die Faust aufs Auge...
Sind doch eh nur Pennerhandys, die man noch so entsperren kann. Mein SE 2 ist das neueste Apple, das so funktioniert und das ist auch schon alt. Es geht los wieder nur gegen die, die sich kein richtiges Telefon leisten können, vermutlich ist es nur ein Besitz zum Konsum Delikt gewesen. Übertriebene Härte für ein Gramm Bobel.
 
Sind doch eh nur Pennerhandys, die man noch so entsperren kann. Mein SE 2 ist das neueste Apple, das so funktioniert und das ist auch schon alt. Es geht los wieder nur gegen die, die sich kein richtiges Telefon leisten können, vermutlich ist es nur ein Besitz zum Konsum Delikt gewesen. Übertriebene Härte für ein Gramm Bobel.
Nein, das fängt schon bei der Einrichtung an. Wenn man Datensicherheit will, muss man den Datenträger selbst mit nem langen PW verschlüsseln. Dann noch eine Sperre mit langem PW.
 
Es war schon immer klar, dass Fingerabdrücke kein gescheiter Schutz sind, da man sie überall abnehmen kann.
Wenn die Leute es trotzdem machen, deren Problem.
Aber es ist doch soooooo schööööön bequem wie der ganze restliche biometrische Kram ... und... und ... und das wichtigste bitte im Chor laut nachsprechen: Ich habe doch nichts zu verbergen! :klatsch:
 
Nur um das Urteil richtig zu verstehen: Der beschuldigte darf nicht gezwungen werden sein Telefon selbst biometrisch zu entsperren, er kann aber dazu gezwungen werden biometrischen Daten in beliebiger Qualität für die Erkennungsdienste abzugeben?

Warum sehe ich gerade die Preise für Geräte zu erkennungsdienstlichen Behandlung steigen?
 
Nur um das Urteil richtig zu verstehen: Der beschuldigte darf nicht gezwungen werden sein Telefon selbst biometrisch zu entsperren, er kann aber dazu gezwungen werden biometrischen Daten in beliebiger Qualität für die Erkennungsdienste abzugeben?

Warum sehe ich gerade die Preise für Geräte zu erkennungsdienstlichen Behandlung steigen?
Na ja, wenn er wg. einer Straftat zuvor schon mal erkennungsdienstlich erfasst wurde oder in der laufenden Ermittlung erkennungsdienstliche Daten aufgenommen werden, dürfte es ein relativ Leichtes sein, mit den gewonnenen Fingerabdrücken ein solches Mobiltelefon zu entsperren.

Was für mich auch vollkommen OK ist.

Wenn man unschuldig ist, hat man doch kaum ein Problem damit, das Phone einem Ermittler zu übergeben.
Bestenfalls kommt da eine Entlastung bzw. eine Verifizierung des Alibis zustande.
 
Nur um das Urteil richtig zu verstehen: Der beschuldigte darf nicht gezwungen werden sein Telefon selbst biometrisch zu entsperren, er kann aber dazu gezwungen werden biometrischen Daten in beliebiger Qualität für die Erkennungsdienste abzugeben?

Warum sehe ich gerade die Preise für Geräte zu erkennungsdienstlichen Behandlung steigen?
Hab ich auch sofort dran gedacht, denn Fingerabdrücke muss man abgeben und darf dazu auch gezwungen werden, aber den Finger auf das Handy zu packen ist nicht erlaubt?

Im Ernst, die Polizei und Co werden durch Gesetze derartig ausgebremst, wenn man nur die Klimachaoten sieht, wie zehn Polizisten mühsam und vorsichtig versuchen die Gliedmaßen vom Asphalt zu lösen, dann weiß man was in Deutschland falsch läuft. Das wird lieber auf Staatskosten der Asphalt zerstört, die Straße drei Monate in eine Baustelle verwandelt, als die Chaoten zu verletzen?

Jeder, der so etwas macht, verzichtet in meinen Augen auf eine faire Behandlung. Zwei Mann an den Arm und ziehen bis der Arzt kommt!
 
Hab ich auch sofort dran gedacht, denn Fingerabdrücke muss man abgeben und darf dazu auch gezwungen werden, aber den Finger auf das Handy zu packen ist nicht erlaubt?

Im Ernst, die Polizei und Co werden durch Gesetze derartig ausgebremst, wenn man nur die Klimachaoten sieht, wie zehn Polizisten mühsam und vorsichtig versuchen die Gliedmaßen vom Asphalt zu lösen, dann weiß man was in Deutschland falsch läuft. Das wird lieber auf Staatskosten der Asphalt zerstört, die Straße drei Monate in eine Baustelle verwandelt, als die Chaoten zu verletzen?

Jeder, der so etwas macht, verzichtet in meinen Augen auf eine faire Behandlung. Zwei Mann an den Arm und ziehen bis der Arzt kommt!
Es gibt einen Bestandteil des sogenannten Grundgesetzes, der auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit hinweist und der ist dort auch aus gutem Grund aufgeführt.

Du möchtest doch sicher auch nicht, dass du z.B. bei einem Anfangsverdacht von Nötigung oder Gefährdung im Straßenverkehr aus deinem kostbaren Auto gezerrt wirst und gewaltsam abgeführt wirst, obwohl das ja per se unverhältnismäßig ist.

Ich persönlich finde es absolut richtig, dass es die Gewaltenteilung gibt, denn die verhindert genau solche von dir beschriebenen Maßnahmen.

Bevor man seinen Gefühlen freien Lauf lässt, sollte man zuerst versuchen, sich in die Person des Gegenübers hineinzuversetzen...

Emotionale Intelligenz und so ;)
 
"Die Abnahme und Verwendung von Fingerabdrücken für das Entsperren des Mobiltelefons ist für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens notwendig und mithin verhältnismäßig. Insbesondere bleibt das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück."

Bloß weil ein Gericht das Handeln der Polizei im nachhinein legitimierte, heißt das nicht das die Polizisten zum Zeitpunkt ihres Einsatzes nicht rechtswidrug gehandelt haben, wenn diese offensichtlich ihre Befugnisse überschritten haben.


“ Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europäischen Parlamentes auch aus Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ab: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Schon geschickt gemacht, denn eine Ansicht ist nicht verpfichtend und da EU Recht über nationalem Recht steht kann man dieses dadurch willkürlich umgehen.
 
Der Staat hat über Reisepass, Personalausweis & Co eh den Fingerabdruck.
Dazu kann man den auch von anderen Sachen abnehmen.

Der einzig Blöde ist der derjenige, der sein Gerät damit als Auth-Merkmal konfiguriert und dann erwartet, dass es sicher ist.
 
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