Umfrage: Was tut ihr mit eurer GTX 970?

Was tut ihr mir eurer GTX 970?

  • Zurückschicken

    Stimmen: 297 35,7%
  • Behalten

    Stimmen: 194 23,3%
  • Erstmal abwarten

    Stimmen: 341 41,0%

  • Umfrageteilnehmer
    832
In der PCGH-Umfrage für Januar 2015 haben gerade mal 146 Leute eine GTX 970 ;)

  • "Geforce GTX 970 ------ 146----------- 17,42%"

Ich werde meine Asus GTX970 Strix behalten.
Mir ist die Lautstärke am Wichtigsten und im Idlebetrieb ist sie lautlos und unter Last ist sie zwar lauter als gedacht, was aber beim Spielen nicht allzu sehr stört.
Dafür habe ich kein Spulenfiepen bis 1000FPS und die Leistung langt für 1440p.
Der einzige Grund die Karte wieder abzugeben, wäre ein kostengünstiges Upgrade zur GTX 980.

Für meinen HTPC werde ich mir aber eine AMD-Karte aussuchen.
 
^^ Selbst wenn 3,5 GB Ram dran gestanden hätten ists einfach Leistung/Watt und FPS/Geld eine top Karte.

Ich habe beschlossen mein gekränktes Selbst zu ignorieren und auf die Vernunft zu hören. Mit 4 GB VRAM ist die Karte nur für SLI leute besser. An sonsten gibts in 2 Jahren eh ne neue.

=> Alles was ich testen konnte mit 3,5 - 4 GB VRAM hatte dann eh nur noch <35fps und weil ich mir keinen 120hz monitor kaufe für ne diashow => who cares


Sollte man natuerlich Vorteile haben und günstiger an ne 980 kommen => werd ich das ding versilbern

Davon ab stellt das Forum denke ich den größten Teil der "Zurückschicker". Leute die die Karte haben und einfach damit Spielen werden das niemals merken.
 
Nachdem Treiberdesaster und offenkundigen fehlern für meine Anwendungen kommen meine GTX 970 SLI und meine GT 610 weg und ich folge dem Roten Lager wieder. Da hatte ich von anfang an weniger probleme mit.
 
Also ich persönlich finde das ganze etwas Übertrieben!
Es sind 4GB verbaut, wie die genutzt werden ist dabei völlig latte!
Darüber hinaus ändert das alles nichts an den benchmarks der Karten, die Leistung ist ok, der Preis stimmt. Deswegen habe ich mir nun auch noch eine gekauft. Das obwohl mir dieses Problem bekannt ist :).
Einzig wenige benchs in UHD, hätten minimal von einem anderen Speicheraufbau profitieren können.

Für mich ist das Ganze nur künstlich angeheizt und hoffe das es keine generellen Rückgaben geben wird, da ich keinen Sachmangel erkennen kann. Ich verstehe auch die Logik nicht die zum Schluss kommt, es wäre einer!
 
Wie sich dmanche Händler versuchen rauszureden... Ich meine: klar, die sitzen gerade in einer ganz schön blöden Situation, weil sie ja wiederum versuchen müssen, die Kohle von den Reklamationen von NVidia zurück zu kriegen. Aber viele Kundenanfragen dann einfach derartig abzubügeln, die Bedingungen für den Gewährleistungsanspruch dann tw. so falsch wiederzugeben. Das ist schon frech.


/edit1:
@derneuemann:

Wie man zu dem Schluss kommt, dass es ein Sachmangel ist? Ganz einfach. Laut deutschem Recht liegt ein Sachmangel u.A. dann vor, wenn der Artikel nicht dem vereinbarten Zustand entspricht. Was einschließt, dass die Eigenschaften nicht die vereinbarten sind. Unter anderem weil es solche Vereinbarungen im Online-Handel selten gibt, existiert die Ersatzregelung, dass ein Sachmangel auch dann vorliegt, wenn der Artikel Eigenschaften aufweist, die abweichen von dem, was der Käufer bei vergleichbaren Artikeln guten Gewissens erwarten kann. Und diese Erwartungshaltung ist, dass der komplette VRAM, also die 4 GB die beworben werden, mit voller Leistung genutzt werden kann. Und er zudem auch tatsächlich über die Speicheranbindung verfügt, die NVidia kommuniziert hat und von der auch die entsprechenden Fachmedien in ihrer Berichterstattung ausgegangen sind. Denn dies ist der normale und erwartbare Standard. Und NVidia hat mit der entsprechenden PR und Vermarktung diese Erwartungshaltung unterstützt. De facto weicht der Ist-Zustand aber von der (angemessenen) Erwartungshaltung ab.

/edit2:

Es geht auch nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Zwei völlig verschiedene Dinge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde meine vermutlich behalten, es sei denn nVidia macht ein sehr gutes Angebot zum Umtausch. Ich hatte das Glück eine ohne Spulenfiepen oder Lüfterprobleme erwischt zu haben, außerdem bin ich unglaublich faul und hab kein Bock auf das Hin - und Hergeschicke per Post.

Dennoch geht es hier ums Prinzip. Das Produkt bietet nicht alle Eigenschaften womit es beworben wurde. Dass es dennoch gut und schnell ist, ist erstmal nebensächlich - ich erwarte einfach dass das Produkt hält was es verspricht. Ich reagiere äußerst allergisch drauf wenn man versucht mich zu bescheißen und das wird nVidia bei meinem nächsten Kauf spüren.

Wer garantiert mir denn dass nicht noch auf andere Art und Weise getrickst wird? Was ist wenn auf einmal kurz nach Ablauf der Garantiezeit die Karte flöten geht weil minderwertige Kondensatoren oder andere Bauteile verwendet wurden? Kann man sowas nachprüfen oder nachweisen? Schwerlich.

Zudem fällt die geringere nutzbare VRAM Menge schon ins Gewicht - wenn man häufiger Downsampling betreibt, was ich tue, oder wenn in den nächsten Jahren vermehrt Spiele erscheinen die VRAM zum Frühstück verspeisen. Auch heute gibts schon genug Speicherfresser, Mordors Schatten, Watch Dogs, hab mir sagen lassen dass z.B. Hitman Absoultion und Titanfall sich auch gut was genehmigen, etc. Dann kommen noch höhere Auflösungen stark in Mode.

Ich kauf mir ja ne Graka nicht nur für heute sondern auch für die nächsten 2-3 Jahre.

Naja, so hat man mal ein gutes Argument für die Zukunft wenn die nVidia Fanboys mal wieder AMD wegen irgendwas zerreißen. Zumindest kann man dann den Stromsparfetischisten und Pfennigkrämern, die sich freuen dass sie 100€ mehr bezahlt haben um 10€ Stromkosten/Jahr zu sparen, dann beweisen dass nVidia auch nur mit Wasser kocht:ugly:
 
Die einzige Alternative wäre ne 290X, Geringer Aufpreis, teilweise lauter, teilweise spürbar mehr Stromverbrauch. Kann man machen, aber erstmal sehen wie die Händler damit umgehen. (und EVGA baut keine AMD Karten :motz: )
 
Wie sich dmanche Händler versuchen rauszureden... Ich meine: klar, die sitzen gerade in einer ganz schön blöden Situation, weil sie ja wiederum versuchen müssen, die Kohle von den Reklamationen von NVidia zurück zu kriegen. Aber viele Kundenanfragen dann einfach derartig abzubügeln, die Bedingungen für den Gewährleistungsanspruch dann tw. so falsch wiederzugeben. Das ist schon frech.


/edit1:
@derneuemann:

Wie man zu dem Schluss kommt, dass es ein Sachmangel ist? Ganz einfach. Laut deutschem Recht liegt ein Sachmangel u.A. dann vor, wenn der Artikel nicht dem vereinbarten Zustand entspricht. Was einschließt, dass die Eigenschaften nicht die vereinbarten sind. Unter anderem weil es solche Vereinbarungen im Online-Handel selten gibt, existiert die Ersatzregelung, dass ein Sachmangel auch dann vorliegt, wenn der Artikel Eigenschaften aufweist, die abweichen von dem, was der Käufer bei vergleichbaren Artikeln guten Gewissens erwarten kann. Und diese Erwartungshaltung ist, dass der komplette VRAM, also die 4 GB die beworben werden, mit voller Leistung genutzt werden kann. Und er zudem auch tatsächlich über die Speicheranbindung verfügt, die NVidia kommuniziert hat und von der auch die entsprechenden Fachmedien in ihrer Berichterstattung ausgegangen sind. Denn dies ist der normale und erwartbare Standard. Und NVidia hat mit der entsprechenden PR und Vermarktung diese Erwartungshaltung unterstützt. De facto weicht der Ist-Zustand aber von der (angemessenen) Erwartungshaltung ab.

/edit2:

Es geht auch nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung. Zwei völlig verschiedene Dinge.

Sorry, das ist mir alles bekannt, aber einen Sachmangel kann ich nicht erkennen!
Und wie gesagt, ich finde es komisch das andere einen erkennen können. (beleidigte Leberwürste, die sich über Dinge, die eigentlich niemanden ernsthaft beeinträchtigen aufregen)
Gibt es realistische Szenarien, in denen es zu spürbarer Verschlechterung der Performance kommt. Nein. Ob 12 oder 18Fps ist Latte... ( nur ein Beispiel)

Nochmal, wie Nvidia die 4 GB nutzt ist egal!
In 2-3 Jahren helfen die 500MB mehr auch nicht.
 
Ist es wirklich noch relevant zu diskutieren, wie nun die Sachlage aussieht? Ob Sachmangel oder nicht? Ob übertrieben oder zurecht aufgeregt?
Bleibt bei den Fakten, beruhigt eure Gemüter,
die Sache ist eindeutig. Nvidia hat einen Bock geschossen, hat es zugegeben und wird sich
um eine Lösung kümmern. Jede eigene Tat (wie Zurückschicken) soll dem demjenigen seine Entscheidung sein und für andere irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nvidia hat ja nicht einmal einen Bock geschossen, sondern reagiert nur auf den, ich nutze mal einen neumodischen Begriff ;), Shitstorm...
 
Abwarten und vermutlich auch behalten. Ich bin halt ein fauler Gemütsmensch und bisher auch äußerst happy mit der 970. Sicher, kleiner fader Beigeschmack ist da aber nach wie vor die beste Karte die ich bisher hatte.
 
mmm wenn ich eine GTX970 hätte würde ich versuchen Profit daraus zu schlagen.
Wenn es den vollen € Betrag zurück geben => nutzen.
Entweder dann wieder ne GTX 970 günstiger kaufen, ne ~fehlerbereinigte GTX "975" zum selben Preis (mal schaun ob NV so was macht) oder eben was von AMD kaufen. So hat man ggf. auch das Problem mit Spulenpfiepen gelöst :ugly:
 
Sollte nicht angeblich irgendein offizielles Statement von Nvidia kommen zu dem Vorfall?

Weil wenn man das einfach unterm Teppich kehrt,würde ich das nicht so toll finden
Ja an sich ist meine gtx 970 immernoch top,300€ damals und bin zufrieden
Aber wie vielen auch gehts mir ums Prinzip,ich finde es einfach nicht richtig
 
Ich hab ja auch den Kühler getauscht.
Bin so echt zufrieden.

Aber das RAM Problem ist ärgerlich da Ich 4GB bewusst wollte.

Bin gespannt was kommt.
 
Mehr als ein Spiel oder zwei wird nicht rausspringen. Oder eben doch die möglichkeit eines rabatts auf die gtx 980. Aber das ist auch egal, man hat ja ne top karte für den PC gekauft und die bringt ordentlich Leistung.

Aber das RAM Problem ist ärgerlich da Ich 4GB bewusst wollte.

interessant, und obwohl du sie bewusst wolltest hast du nichtmal gemerkt das du sie garnicht hast. Jetztkönnte man sich auch fragen wofür du 4gb bewusst willst wenn du sie nichtmal auslasten kannst.
 
Davon ab warum hab Ich es noch nicht gemerkt?

Zum einen ist der Treiber da zum anderen hab Ich letzter Zeit kaum was im AAA Grafik Bereich gezockt.

Zum anderen grade bei dem Vram der Teils benötigt wird wollte Ich auf Nummer sicher gehen. Zumal ich in der Regel bei 3GB rum dümpel. Aber auch Ich merkte bei DS ruckler. Hab aber nichts bei gedacht. Glaub war bei 3,7GB.

Davon ab ist es ein Sachmangel da halt 500mb nur mit Einbußen genutzt werden können.
 
Sorry, das ist mir alles bekannt, aber einen Sachmangel kann ich nicht erkennen!
Und wie gesagt, ich finde es komisch das andere einen erkennen können. (beleidigte Leberwürste, die sich über Dinge, die eigentlich niemanden ernsthaft beeinträchtigen aufregen)
Gibt es realistische Szenarien, in denen es zu spürbarer Verschlechterung der Performance kommt. Nein. Ob 12 oder 18Fps ist Latte... ( nur ein Beispiel)

Nochmal, wie Nvidia die 4 GB nutzt ist egal!
In 2-3 Jahren helfen die 500MB mehr auch nicht.

Wenn du das Alles weißt, dann bin ich nicht sicher, ob du die richtigen Schlüsse daraus ziehst.

Ich zitiere:

"§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) m.W.v. 01.01.2002.
" (Quelle: § 434 BGB Sachmangel - dejure.org )

Auf dieser Grundlage halte ich, als juristischer Laie wohlgemerkt, es für legitim die Position zu vertreten, dass ein Sachmangel vorliegt. Letztlich müsste es, wenn es hart auf hart kommt, natürlich ein Gericht entscheiden.
Man müsste vielleicht die "gewöhnliche Verwendung" definieren und es kommt darauf an, wie im juristischen Kontext die "Und"-Verknüpfung zu verstehen ist. Fest steht jedoch, dass der zweite Teil von Absatz 1, Satz 2 auf die GTX 970 nicht zutrifft. Der Käufer konnte nicht erwarten, dass die 4 GB VRAM nicht - wie bei Grafikkarten allgemein üblich - vollständig mit gleichbleibender Leistung zu nutzen ist.
Das ist ja aber nur die eine Sache. Ganz augenfällig wird es dort, wo die GTX 970 mit "bis zu 256 Bit Speicheranbindung" beworben worden ist. Obwohl sie, ganz faktisch (s. PCGH-Artikel) maximal 224 leisten kann. Weiterhin hat sie, wie ebenfalls dem Artikel zu entnehmen ist, weitere technische Einschränkungen, die nicht kommuniziert worden sind, selbst wenn sie vielleicht nicht in der üblichen Werbung auftauchen aber dafür in Fachmedien, die die (angeblichen) Merkmale der 970 auf Grundlage der Informationen von NVidia dargestellt haben.

Ich bin keine beleidigte Leberwurst, mich tangiert das Thema rein interessehalber. Weder will ich NVidia eine reinwürgen oder die Händler zu für sie enorm kostspieligen Rücknahmen zwingen. Ich bin lediglich der Meinung, dass man durchaus vertreten kann, dass ein Sachmangel vorliegt, da die Beschaffenheit der 970 in Teilen nicht dem entspricht, was man mit gutem Recht erwarten kann, und zum Teil gewisse Angaben, mit denen geworben wird, faktisch nicht stimmen.
 
Für mich ist das Ganze nur künstlich angeheizt und hoffe das es keine generellen Rückgaben geben wird, da ich keinen Sachmangel erkennen kann. Ich verstehe auch die Logik nicht die zum Schluss kommt, es wäre einer!

Wenn Du ein Auto mit einem Motor der 250 PS, 380NM Drehmoment und eine Beschleunigung von 0-100 in 6 Sekunden laut Herstellerangabe leistet kaufst und dafür ordentlich Kohle liegen lässt, aber nachher genau diesen Motor mit 210 PS, 320 NM Drehmoment und einer Beschleunigung von 0-100 in 6,5 Sekunden bekommst, erkennst Du dann auch keinen Sachmangel ?

Auch da wirst du im Endeffekt nicht viel merken, aber wenns drauf ankommt, dann stellst Du fest, dass Du einfach nicht das hast, was Dir beworben wurde und du eigentlich gekauft hast :D
 
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