Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Telekom: Keine Drosselung eigener Dienste - Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis?
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler beschreibt auf seiner Webseite einen möglichen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis durch die Deutsche Telekom. Betroffen sei hierbei die ausbleibende Drosselung eigener Dienste der Telekom. Brisant ist, dass die Telekom bereits jetzt im Rahmen der Mobilfunkübertragung den eigenen Dienst Spotify von der Drosselung ausnimmt.
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Der Rechtsanwalt Thomas Stadler beschreibt auf seiner Webseite einen möglichen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis durch die Deutsche Telekom. Betroffen sei hierbei die ausbleibende Drosselung eigener Dienste der Telekom. Brisant ist, dass die Telekom bereits jetzt im Rahmen der Mobilfunkübertragung den eigenen Dienst Spotify von der Drosselung ausnimmt.
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... So oder so wird sich nichts mehr an der Planung an sich ändern. Nur die Rahmenbedingungen werden mMn noch leicht abgeändert um das Volk ein wenig zu beruhigen. Die Politik wird sich da mit Sicherheit auch ein Stückchen vom Kuchen abholen wollen. Korruptes Pack bleibt nunmal korruptes Pack daran hat sich in den letzten 100 Jahren nichts geändert und auch in Zukunft wird sich daran nichts ändern...


