Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Telekom: Keine Drosselung eigener Dienste - Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis?
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler beschreibt auf seiner Webseite einen möglichen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis durch die Deutsche Telekom. Betroffen sei hierbei die ausbleibende Drosselung eigener Dienste der Telekom. Brisant ist, dass die Telekom bereits jetzt im Rahmen der Mobilfunkübertragung den eigenen Dienst Spotify von der Drosselung ausnimmt.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
Zurück zum Artikel: Telekom: Keine Drosselung eigener Dienste - Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis?
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler beschreibt auf seiner Webseite einen möglichen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis durch die Deutsche Telekom. Betroffen sei hierbei die ausbleibende Drosselung eigener Dienste der Telekom. Brisant ist, dass die Telekom bereits jetzt im Rahmen der Mobilfunkübertragung den eigenen Dienst Spotify von der Drosselung ausnimmt.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]