Man darf sich ja offiziell Links nennen, aber warum darf ich mich nicht offiziell Rachts nennen?
Ich meine damit kein Extrem, aber man darf ja ohne groß angemacht zu werden Licks oder gar extrem-Links sein.
Man darf sich nennen, wie man will. Kritisiert wird man dann, wenn man es in einem Kreis tut, in dem eine gegenteilige Einstellung vorherscht.
Junge Leute sind vergleichsweise selten konservativ und das heißt, ausgehend von der Politik der letzten Jahrzehnte, dass sie entweder links, links extrem oder rechts extrem sind. Konservative rechte Einstellungen findet man Schwerpunktmäßig in älteren Gesellschaftsschichten - die nutzen aber in geringerem Umfang moderne Medien und konzentrieren sich garantiert nicht bei PCGH-X. Extremisten beider Seiten auch nicht (weil die spätestens nach Gewaltaufrufen rausfliegen) - also dürfte der Schwerpunkt hier links liegen und wer sich als Rechter sieht, wird auf vergleichsweise viel Kritik stoßen.
Am Stammtisch einer gut bürgerlichen Dorfwirtschaft könntest du dagegen eine rechtsorientierte Runde finden - und würdest als linker Hippie vor die Tür gesetzt werden
Ich würde es eher andersrum sehen, da wo die rechten Parteien stark vertreten sind, ist demzufolge die Ausländerdichte geringer oder gar am geringsten...
Zumindest bei den aktuellen Hochburgen in den Flächen der gar-nicht-mehr-so-neuen Bundesländern ist das nicht der Fall: Die haben 1990 mit ~0 Ausländern angefangen, die Ausländerquote konnte seitdem also nur steigen (ist sie auch, aber im Vergleich zu den Städten liegt sie immer noch bei nahe). Trotzdem erzielt die NPD da ihre besten Ergebnisse.
Da die Einwanderungspolitik auch auf hoher politischer Ebene geregelt wird, dürfte sie auch prinzipiell wenig vom lokalen Wählerverhalten abhängen - ein umgekehrter Zusammenhang erscheint da wesentlich wahrscheinlicher.
Alle Studien, die ich gefunden habe, kommen zwar zu mitunter sehr unterschiedlichen Ergebnissen (und sind teilweise geeignet, Dir Recht zu geben), aber in einem Punkt herrscht fast immer Konsens - wenn die Strafandrohung verpufft, dann weil erfahrungsgemaess nicht wirklich mit Bestrafung gerechnet wird. Weshalb Deine Theorie meiner Ansicht nach auch falsch ist - es wird im Gegenteil viel zu selten "spuerbar" bestraft, z. B. eingesperrt. Wegnahme der Fahrerlaubnis waere eine weitere Massnahme, die tatsaechlich weh tun und so moeglicherweise disziplinieren wuerde.
Seine Theorie war, dass Ausländer (vermutlich auch andere) in Gefägnisse eher krimineller denn weniger kriminell werden. Das ist kein Wiederspruch zu deiner Aussage, dass die Androhung von möglichen Strafen Leute außerhalb von Gefägnissen daran hindert, kriminell zu werden

Zwischen den Aspekten Resozialisierung (von Straftätern), Abschreckung (von potentiellen Straftätern) und zusätzlich noch Schutz (von potentiellen Opfern), ggf. noch Wiedergutmachung muss aber ein optimales Gleichgewicht gefunden werden und zumindest in Punkt 1 (bei der Wiedergutmachung aber auch nicht) schneidet das aktuelle System eher schlecht ab. (Was imho auch system-immanent ist, da es imho nur auf einem vierten, vollkommen schwachsinnigen Aspekt aufbaut: Strafe in Form von Rache)
Kann weder vom Staat allein geleistet werden noch sehe ich es als Aufgabe des Staates an, elterliche Unterlassungen zu kompensieren - und so implizit zu signalisieren: "lasst mal gut sein, wir machen das schon".
Dieser Staat fordert von seinen Buergern viel zu wenig.
Gerade bei der Erziehung steht man aber vor einem ganz klassischen Problemdes Prinzips "fordern": Man kann noch so viel Druck ausüben, wenn jemand etwas nicht kann, kann er auch nicht der Forderung nachkommen.
Und ehrlich: Eine mangelnde Kompetenz im Umgang mit Kindern (und insbesondere Jugendlichen) findet man bei sehr vielen heutigen Eltern. (und zwar unabhängig davon, welchen Umgang man als richtig definieren möchte - was eine weitere, extrem schwere Frage wäre, wenn derartige Forderungen vom Staat ausgesprochen werden sollen. So ganz nebenbei müsste es auch noch ein Verstoß gegen einen nicht so ganz unsinnigen Paragraphen des Grundgesetes sein)
Migranten, die nicht die deutsche Sprache sprechen, damit dem (qualifizierten) Arbeitsmarkt objektiv nicht zur Verfuegung stehen und sich so der aktiven (gebenden) Teilnahme an den sozialen Systemen der Bundesrepublik entziehen, sollten zum Erlernen verpflichtet und ihnen fuer den Fall der Zuwiderhandlung Sanktionen angedroht werden (bitter genug, dass ein solcher Schritt offensichtlich notwendig ist).
Wenn ich mich nicht ganz irre, sind da, verglichen der bereits herschenden Realität, n bissl viel "sollte" drin
Gleiches sollte fuer den Fall gelten, dass ihre Kinder die deutsche Sprache nicht sprechen oder dem Schulunterricht fernbleiben.
Hmm - glaubst du, jemand, der im Knast sitzt, kann sein Kind zur Schule zwingen? Auch dazu, in der Schule zu bleiben? Oder jemand, der arbeiten geht (ggf. um Stafen abzubezahlen)?
Die Anwendung von Zwang ist in diesem Bereich verdammt schwer.