Also es stand leider so in deren AGB, doch ich hatte das Board gebraucht gekauft, somit war ich nicht verursacher dieser fatalen online-shop fehlentscheidung -.-*
Soo habe es nun eingeschickt und war leider auch gezwungen die 19,50 zu zahlen. Habe alles probiert über ASUS direkt, über den shop mit verweiß auf ASUS support bedingungen. Und dann kam der hammer !!!
Mein HWLUXX Post:
Soo entschuldigt bitte für den doppelpost, aber ich habe mein Asus Striker II nun eingeschickt und es ist auch beim Zwischenhändler angekommen, der mir folgende E-Mail schrieb:
"Ihre Rücksendung haben wir erhalten.
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß aufgrund eines Kratzers an dem von ihnen eingeschickten Mainboard die Garantieabwicklung durch den Hersteller nur unter Vorbehalt möglich ist.
Anbei senden ich Ihnen ein Foto des beschädigten Bereiches.
Die Abwicklung erfolgt unter Vorbehalt.
Es liegt in der Entscheidungsgewalt des Herstellers ob er das Mainboard austauscht, repariert. Sollte der Hersteller aufgrund der mechanischen Beschädigung eine Abwicklung ablehnen, können wir Ihnen dann nur das defekte Board wieder zu kommen lassen."
Ich poste hier einmal das Bild und wollte einmal hören, ob dieser einfluss tatsächlich Einfluss auf die Abwicklung haben könnte. Ich hatte das Mainboard eigentlich immer eingebaut und dieser Kratzer ist mir bis jetzt nie aufgefallen. Der muss schon seitdem ich das Board gekauft habe da sein. Außerdem klingt es ziemlich komisch, da mein Board ja während des laufenden Betriebes kaputt gegangen ist. Und da wird ja bei einem Stillstehenden Gerät nicht einfach ein Kratzer während er in Betrieb ist entstehen.
Soo nun hätte ich gerne mal ein paar Meinungen.
http://www.abload.de/image.php?img=p9030015_markiertdp1k.jpg
Gruß
Jonas