AW: Steam "Weekend Deal" & "Midweek Madness" -Info-Thread
So, mal wieder mein diesmal überarbeiteter Einkaufsführer.
Ich finde die Idee auch gut. Achte nur darauf, dass du keine indizierten Titel mit rein nimmst. Stichwort Anpreisung.
Aber es ist nunmal so, es werden AGBs umgangen, und das ist eine Form des Rechtsbruchs. Wenn sowas hier empfohlen wird, steht Computec/PCGH als Verantwortlicher im Raum.
In erster Linie sind AGB Teil eines Vertrags. Jeder, der bei Steam mal direkt eingekauft hat, muss sich auch daran halten. Welche und in wie weit nichtig sind, müsste man näher prüfen. "Illegal" ist hier wie immer ein falscher Begriff. Man verhält sich in dem Moment nur unredlich gegenüber seinem Vertragspartner.
Ein paar AGB-Klauseln sind ja schon höchstrichterlich bestätigt worden. Der Gebraucht-Verkauf eines Accounts kann rechtmäßig untersagt werden. Dazu zählt auch das entgeltliche "giften" von Lizenzen. Das
entgeltliche "giften" ist also nicht nur ein Verstoß gegen eine Klausel in den AGB, sondern tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Warum sollte irgend ein Forumsbetreiber wegen ein paar xxx die die Finger nicht still halten können riskieren genau dafür belangt zu werden oder irgendwelche Probleme zu bekommen, und wenn es nur irgendwelche Anrufe sind. Das macht Arbeit und bindet Arbeitskraft...
Ich verstehe da PCGH und Pokerclock absolut.
Ich bin ja auch froh, wenn nix passiert und begrüße die Seltenheit der Fälle, in denen die Behörden tätig werden, aber...
Wenn es mal soweit ist (insbesondere hier im Forum, dessen Server im Freistaat Bayern liegt), ist das Geschrei groß. Alleine die Kosten für die Instanzen bis zum OLG ist man schon mit 10.000 € dabei. Da ist die Haftungssumme noch gar nicht drin. Was denkt ihr zu wem Computec als nächstes kommt, um seine Kosten zu decken? Zu euch.
Ich würde das jedenfalls machen.
es geht nicht um agb, welche im übrigen auch genau so abgeküzt werden. es geht im allgemeinen um den jugendschutz, der durch das zulassen solcher themen nicht gewahrt werden kann, da dieser damit leicht umgangen werden kann. die verlautbarungen vn valve, die du als agb ansiehst, haben nach deutschem recht keinerlei bewandnis und wären zu großen, nicht unerheblichen teilen, nach deutschem recht unwirksam.
Es ist von mir ja schon oft genug erläutert worden. Wer seine Ü18-Lizenzen hier verschenken möchte und das an Minderjährige macht, darf per Gesetz mit bis zu 50.000 € Bußgeld rechnen. Wir (das Forum und seine Betreiber) dürfen im Rahmen der Störerhaftung, wenn wir Kenntnis (es reicht wenn wir Mods Kenntnis haben, als "Beauftragte" des Betreibers) von den Fällen uns ebenfalls auf Bußgelder gefasst machen. Das gleiche gilt für scheinbar harmlose Anpreisungen von Spielen aus dem UK/US-Shop, die hier indiziert sind.
Solange ja nix passiert bei den Behörden ist die Welt immer eine heile Welt. Ich kann euch aber sagen, dass bereits ein einmaliger Fall ausreichen wird, um die Schei.ße zum dampfen zu bringen und ich kann demjenigen User garantieren, dass er sich an dem daraus entstehenden "Geruch" einen saftigen Riecher gönnen darf [blumig gesprochen

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