Magera
Freizeitschrauber(in)
Gut wieso ist dann nicht Verpflichtend das man die bei Verkäufen angibt?Die ID gibts doch schon. Jeder Bürger hat doch eine Steuer-ID.
Damit wäre viel von dem was ich erreichen möchte doch schon erreicht.
Da nirgendwo, aber es gilt den Käufer zu schützen, das er dann auch tatsache deinen Steamkontroller erhält wie beschrieben. Also zb wenn du ihn als Neu - ungeöffnet verkaufst, das der dann auch neu ist wenn er bei mir ankommt. bzw das er überhaupt ankommt.Wo genau ist jetzt der Beschiss, wenn ich Dir meinen privat gekauften Steam Controller für 200 Euro anbiete, und Du das Angebot annimmst?
Und es gilt die Garantie bzw Gewehrleistungsansprüche weiterzureichen, heist das du mir entwweder von dir Garantie gibst, oder mir die Rechnung vom Händler weiterleitest. (Bei klar als Neu gekennzeichneten Objekten, bei Gebrauchtem älterem Zeug logischerweise nicht, weil Garantiue eh erloschen bzw vorbei)
Das hatte ich aber auch so bereits deutlich gesagt.
Lesen ist nicht deine Stärke oder? WO hatte ich in meinen letzten 3 Kommentaren was davon gesagt das der Preis reguliert werden sollte? Ich hab sogar mehrfach das genaue gegenteil gesagt.Nein, ich kann nicht verfahren, wie mir beliebt. In die Preisbildung willst Du ja per Gesetz aktiv eingreifen!
So auch in dem Kommentar auf den du dich, wenn auch nur auf einen einzelnen Satz, beziehst.
Leg mir nicht Dinge in den Mund die ich nicht gesagt habe.
Also, lass den Preis mal weg, wo greift mein Vorschlag dann genau auf dein Eigentumsrecht ein?
Nein ist es nicht, das verlangen wir von jedem Händler bzw Kaufladen wie zb Mindfactory. weshalb dann nicht von privatverkäufern?Das ist wirklich vollkommen irre, was Du schreibst!
Das ist aber etwas ganz anderes. Dort kann ich die Ware direkt inspizieren, und auch direkt mitnehmen. Hier kann es gar nicht erst zu beschiss kommen.Geh doch bitte mal am Wochenende auf den nächsten Flohmarkt, und frag da, ob Du Unterstützer für Dein Vorhaben bekommst!
Anders ist es ebn beim Onlinehandel wie Ebay, kleinanzeigen, hier im Forum etc.
Dort habe ich die möglichkeit nicht.
Und wieder reitest du auf dem Preisthema rum. Das fand in dem von dir zitierten nicht mal erwähnung.Beim Privatverkauf begegnen sich zwei Privatleute auf rechtlicher Augenhöhe und haben Vertragsfreiheit. Sie schließen freiwillig ein Geschäft miteinander ab. Welchen Preis sie dabei vereinbaren ist Sache der Vertragsparteien.
Schon klar, wir haben es verstanden, du willst du ein von dir für 5 Euro gekauften Artikel für 50 Euro weiterverkaufen können. Ist doch gut, dagegen hat jetzt in den letzten kommentaren wer genau etwas gesagt?
Auch das, ok. Wenn der Verkäufer sagt, er übernimmt von sich aus keine Garantie,. dann ok. Aber wenn ich ein als "NEU" gekennzeichnetes Produkt kaufe, dann sollte ebn die Garantie vom Original Händler weitergereicht werden.Den Ausschluss der Sachmängelhaftung kann man ebenfalls vereinbaren. Wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist, dann schließt er das Geschäft nicht ab.
Zudem schließt die Sachmängelhaftung bzw deren verzicht ja nicht aus, das ich das falsche Produkt bekommen würde.
Es besagt ja lediglich das das Objekt das ich erhaltze mängel in der beschaffenheit aufweisen kann, wie zb Kratzer, gehäuse abplatzer etc.
ein falsches Produkt geliefert zu bekommen (Absichtlich oder unabsichtlich) ist kein Sachmangel. Genauso wenig wäre es ein Sachmangel, wenn in der Beschreibung das Objekt als "Neu - ungeöffnet" angepriesen wird, ich dann aber ein tital zerkratztes und verschoddertes etwas erhalte. Auch das wäre kein Sachmangel.
Bringt nur beides nichts, bzw bekommt man recht wenig mit.wenn du einen scalper siehst und du siehst auch direkt belege dafür das er gewerblich handelt, kannst du das vom prinzip her melden. steuerhinterziehung wird auch mehr verfolgt als alles andere.
Zudem ist das halt schwierig. als bsp Ebay, es ist viel zu einfach einen weiteren Account zu erstellen und die Verkäufe dann auf die Accounts aufzuteilen.
Selbst wenn man weiß das der selbe dahinter steckt, nachweisen kann man es nicht.
Und wenn die Geschäfte Bar getätigt werden, oder auf verschiedene Paypalkonten gezahlt wird... mhm... keine chance
Ok, da kannst du recht haben. ich bin jetzt aus der finaziellen sicht des zwischenverkäufeers ausgegangen.aber steuern doppelt zahlen ist illegal. da der gegenstand den du privat verkaufst aber bereits versteuert ist kann er nicht noch mal versteuert werden. desahlb sind geschäfte zwischen firmen auch ohne steuern. die steuern zahlt immer der endkunde und sonst niemand.
Ähnlich wie ben mit Versandkosten.
Produkt kostet inkl versand bei händler 50 Euro, privater Verkäufer Kauft das Produkt, und Verkauft es für 55 Euro weiter, weil er seinen bezahlten Preis wieder haben will, + Versandkosten zum Endkunde. Endkunde zahlt die 55 EUro.
Also sogesehen hat der zwischenverkäufer ja seine Kosten für Versand ja wieder zurück bekommen. Daher mein Gedanke. Abeer klar, der Versand wurde bereits beim originalen Händler bezahlt. ist richtig.
Kleiner fieser Gedanke: Für Staat wäre es einfacher und Lukrativer wenn er einfach jeden Verkauf versteuern würde, also die Aktion des Verkaufes, nicht die Ware.

Das sehe ich halt anders.es ist wirklich alles bereits durch geregelt, wir brauchen nicht noch mehr bürokratie und regulierungen. wie bereits erwähnt, wir haben davon bereits zu viel und es wird höchste zeit regulierungen ab zu schaffen.
Bei dem Punkt bestehende Regularien zu vereinfachen, bzw sie zu reformieren und endlich mal auf das 21. Jahrhundert anzupassen, gehe ich mit. Absolut.
Nur finde ich ebn, das es regeln geben muss. Regelen die für alle gelten und entsprechend auch durchgesetzt werden können (rechtlich)
Und er Online bzw Privathandel aggiert hier einfach in einer enormen Freien Zone. Nicht falsch verstehen, diese sollte auch weitgehend erhalten bleiben.
Wie @ParrotHH gerne betont, soll jeder verkaufen können was er will, wann er will, wo er will und zu welchem Preis er will. Völlig fein.
Aber ich finde das ebn auch wewnn ich von privat kaufe, sollte ich möglichkeiten haben (rechtlich) sicherzustellen das dass geschäft auch ordnungsgemäß abläuft, also das ich auch erhalte was beschrieben wurde, das die Funktion, sofern es nicht auchausdrücklich als Defekt verkauft wird gewehrleistet ist, und das ich ebn Daten bekomme wo ich im Falle eines Falles ebn rechtansprüche geltend machen kann.
WIe ich auch bereits sagte, viel private Verkäufer sind ja korrekt. Die geben im Zuge desGeschäfts in Privater Kommunikation zum käufer ihre Daten bekannt, schicken eine Rechnung vom Händler mit etc. Viele sind aber nicht alle.
Es kommt zb auch oft genug vor das in zb einer Anzeige steht das man eine Rechnung mitgeliefert bekommt, und man erhält keine. oder die ware kommt bei mir an und ist nicht wie beschrieben. oder ich habe wie vereinbart gezahlt, und erhalte gar nichts geliefert etc.
es fehlt also eigentlcih ein bestandteil dessen was im Angebot stand. Rechtlich sitz ich aber da und kann null komma nichts dagegen tun. da ich nicht mal den Originalen Namen des verkäufers zb kenne.
Und ebn genau das nutzen viele Scalper einfach auch mit aus.
Und um nochmal zu meiner Ursprungsaussage von vor Monden zu kommen:
Ich denke bzw gehe fest davon aus, dass wenn man hier etwas ändern würde, auch die anzahl der Scalper abnehmen würde.
Denn für viele ist das verhalten anders wenn der Gegenüber zb den richtigen Namen statt einem pseudonym kennt.
Mal von den ganzen rechtlichen möglichkeiten ganz abgesehen die der käufer dann hätte.
Auch würden sich so "Steuerbetrüger" leichter erkennen lassen, bzw solche die eigentlich gewerblich handeln.
Also, jaein. Ich bin nicht für den "Abbau" von Regeln. ich bin für ein Reformieren der Regeln. Denn die Regeln gibt es nicht ohne Grund. So nervig oder störend einem manch eine Regel auch vorkommen mag.