Sollte (aktive) Sterbehilfe in Ausnahmefällen möglich sein?

AW: Sollte (aktive) Sterbehilfe in Ausnahmefällen möglich sein?

Ich weiß nicht so recht wo vor du dich da fürchtest, meinst du, man hält dich gegen deinen Willen am Leben um dir möglichst viel Schmerzen zuzufügen?

Darum geht es gar nicht.

Die Frage ist:

darf ein Arzt auf Wunsch seines Patientens ein Medikament verschreiben,
welches ein Dahinsiechen verhindert,
ohne,
das sich der Mediziner strafbar macht.
 
AW: Sollte (aktive) Sterbehilfe in Ausnahmefällen möglich sein?

Ja, hat der BGH ja nun beschlossen, bzw. wird es dafür eigene Ärzte und Kliniken bzw. Stationen geben müssen.
Letztlich wird der Hausarzt Betroffene weitervermitteln müssen, dass einfach Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird es nicht geben, denke ich.
 
AW: Sollte (aktive) Sterbehilfe in Ausnahmefällen möglich sein?

Gute Entscheidung. Jetzt bin ich auf die Rahmenbedingungen gespannt.

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