Sollte (aktive) Sterbehilfe in Ausnahmefällen möglich sein?

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Ist ein schwieriges Thema. Wenn eine Situation mit übermässigem Leid verbunden ist und eh enden wird, dann sollte einem Menschen auch erlaubt sein seinem Leben ein Ende setzen zu dürfen. Nicht alles muss bis zum letzten Tag hingezogen werden, nicht Lebenszeit alleine ist ja relevant, sondern wie ich diese erleben kann. Unseren Haustieren geben wird ja auch die Chance dem Leid ein Ende zu setzen, und das ist ein Dienst den jedes Lebewesen verdient haben sollte.
 
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Kann mir denken das die Angehörigen dann einen halt "drängen". obwohl man noch 1-3 Jahre zum leben hat oder mit glück mehr

Leben oder am Leben sein? Oder gar unter Qualen vor sich hin vegetieren?

Sicherlich wird es immer wieder Schweine geben, die auf's Erbe schielen. Aber das ist unerheblich, denn es geht nicht darum, dass die bucklige Verwandtschaft eine Entscheidung treffen darf, sondern dass der aktuell oder im Vorab geäußerte und beglaubigt fixierte Wunsch des Sterbenden / Todkranken (und nach ausgiebiger psychologischer Prüfung sogar des Lebensüberdrüssigen) respektiert wird.

Ich habe verfügt, dass ich nicht am Leben erhalten werden möchte, wenn ich irgendwann den Ende entgegen sehe, sei es natürlich oder durch eine tödlich verlaufend Krankheit. Bereits dabei ist es nicht sicher, dass es vollumfänglich respektiert werden kann.
Ich habe auch verfügt, dass mein Leben aktiv beendet werden darf, wenn ich dadurch mir und meinen Angehörigen Leid ersparen kann und des die Gesetzeslage zu diesem Zeitpunkt zulässt. Und ich hoffe sehr, dass das der Fall ist, denn obwohl ich jetzt gesünder und fitter bin als der Durchschnitt, weiß ich aufgrund meiner Familiengeschichte, dass ich vermutlich nicht das Glück haben werde, bei noch guter Verfassung einfach mal eines morgens nicht mehr aufzuwachen, weil ich friedlich entschlafen bin.
 
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Wer über sein Leben entscheiden möchte, was mit ihm passiert, wenn man nicht mehr kann, da hilft nur eine Patientenverfügung. Möchte nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim bis zum Tot vor mich hin vegetieren.
Zentralstelle Patientenverfuegung | ONLINE | HVD - Experte

Auf dem letzten Blatt oder Seite, muss man diese mit Datum und Unterschrift jedes Jahr bestätigen. Es gibt Menschen, die haben sich Tätowieren lassen mit "Bitte nicht reanimieren" oder mit einem Zettel in der Brieftasche "Patientenverfügung im Schrank Fach X usw.

Das ist eine Alternative:

Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid)

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist schließlich eine Handlung, mit welcher ein Betroffener beim Suizid unterstützt wird. Die eigentliche Beihilfe ist letztlich straffrei. Es handelt sich hier um eine Beihilfe zur autonomen Selbsttötung des Patienten. Der Arzt oder ein Familienangehöriger verabreicht dem kranken Menschen kein Mittel aktiv, sondern stellt es ihm nur zur Verfügung und der Patient nimmt es eigenständig ein. Hiermit wird auch die Selbstbestimmung des Patienten bis zum Lebensende unterstützt.

Es ist traurig, das es in Deutschland keine aktive Sterbehilfe gibt. Niemand hat das Recht über mein Leben zu entscheiden, aber das verstehen viele Menschen nicht.
 
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Mein Hausarzt hatte gesagt das er mit mir eine Patientenverfügung machen würde. Dann würde er sich mit mir mal eine Stunde hinsetzen.
Kostet aber extra Geld.
 
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Mein Hausarzt hatte gesagt das er mit mir eine Patientenverfügung machen würde. Dann würde er sich mit mir mal eine Stunde hinsetzen.
Kostet aber extra Geld.

Beim Ausfüllen der Verfügung brauchst du aber auch nicht zwingend Hilfe, das ist ganz unkompliziert. Manche haben gerne einen Arzt (und/oder Anwalt bzw. Notar) dabei, weil sie sich dann besser fühlen, und diese Leute müssen natürlich für ihre Zeit entschädigt werden. Zwingend erforderlich ist es aber nicht.

Zeugen, welche die Erstausfertigung mit unterschreiben, sind grundsätzlich keine dumme Idee, aber das kann jede/r sein. Die jährliche Bestätigung, dass die Verfügung noch aktuell ist, braucht das nicht mehr und ist generell nicht verbindlich - sie macht die Verfügung nur weniger anfechtbar.

Dass eine Verfügung aus diesem oder jenen Grund später angefochten werden kann, darüber muss man sich im Klaren sein, denn man weiß nie, ob sich die Angehörigen später einig sind. Trotzdem glättet eine Verfügung den Weg und ist besser, als wenn man nichts im Vorab bestimmt.
 
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Dass eine Verfügung aus diesem oder jenen Grund später angefochten werden kann, darüber muss man sich im Klaren sein, denn man weiß nie, ob sich die Angehörigen später einig sind. Trotzdem glättet eine Verfügung den Weg und ist besser, als wenn man nichts im Vorab bestimmt.
Ist das wirklich so?:what:

Das was ich vorher festgelegt habe können die dann quasi wieder rückgängig machen?
Ich dachte eigentlich das ich über mich selber bestimmen kann.
Mein (letzter) Wille kann ja auch bei der Festlegung, von meinen engsten Angehörigen gesehen und mit unterzeichnet werden.
 
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Ist das wirklich so?:what:
Das was ich vorher festgelegt habe können die dann quasi wieder rückgängig machen?

Man kann im Prinzip alles gerichtlich anfechten. Bei Patientenverfügungen geht es meistens darum, dass sich Angehörige unterschirdlicher Weltanschauungen und/oder Interessen darüber streiten, wie sehr du noch Herr deiner Sinne warst, als du die Verfügung erlassen hast, und/oder dass bestimmte Personen dabei ungebührlich Einfluss auf dich ausgeübt hätten etc..
 
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Ok danke für die Info. Also nichts was in Stein gemeißelt ist.
 
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danke ryza

Wenn die Verfügungen notariell festgehalten werden, werden diese auch bei der Notarkommer hinterlegt. Man kann das auch beim Amtsgericht hinterlegen und eine von der Familie unabhängige Person bevollmächtigen. Das macht die Dokumente auch deutlich weniger angreifbar. Angehörige haben sich dann auch daran zu halten. Als meine Oma mit 86 im sterben lag, hatte mein Vater auch die alleinige Verfügungsmacht. Da kamen dann auch die anderen Kinder an, und wollten, dass sie am leben erhalten wird. Das widersprach jedoch ihrem Willen. Und sie wusste, dass ihr letzter Wille, die nicht lebenserhaltenenden Maßnahmen, mit der durch sie bestimmten Person auch durchgesetzt werden.

Im Falle meiner Mutter musste ich jedoch meinen Stiefvater (da wir beide bevollmächtigt waren) überzeugen, dass das alles so nicht mehr weitergehen kann und er doch ihren willen respektieren soll. Denn er wollte noch, entgegen der in der Verfügung festgehaltenen nicht lebensverlängernden Maßnahmen, sie am leben erhalten. Ihr gesamtes Vermögen wurde im Rahmen der Pflege jedoch aufgezehrt, und wir mussten hinterher auch unseren Pflichtbeitrag dazu beitragen. Das wollte meine Mutter von anfang an eigentlich nicht, dass ließ sich jedoch nicht verhindern. Einigermaßen bezahlbar war die pflege auch nur mit einer polnischen Pflegekraft. Wir hatten Glück und haben einen männlichen Pfleger gefunden, der sie dann auch ohne wechsel (außer für Urlaub) rund um die uhr zuhause gepflegt hat.

Die Vollmacht beim Notar machen zu lassen, inkl. Beratung, kostet ca. 300-500 EUR. Ich habe noch keine, werde sowas aber auch anfertigen. Bin aber auch erst anfang 30 und kinderlos...
 
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Um das mal ganz klar zu sagen,

eine selbst angefertigte Patientenverfügung,

ist nicht zwingend rechtlich bindend im Notfall.

Eine 100%- ige Sicherheit bietet nur eine notarielle Generalvollmacht.

Ich habe meine Eltern schon beerdigt :heul:,

ohne so ein Teil,

wären die Probleme noch größer gewesen.:ugly:
 
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Die Vollmacht beim Notar machen zu lassen, inkl. Beratung, kostet ca. 300-500 EUR. Ich habe noch keine, werde sowas aber auch anfertigen. Bin aber auch erst anfang 30 und kinderlos...
Ok. Das ist natürlich kein Pappenstiel. Aber wohl dann sicherer.;)
 
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Also ich hab dazu noch einen anderen Gedanken, da mein Opa letztes Jahr verstorben ist. Der hat einen lebensnotwendigen Eingriff abgelehnt, da es ihn für den Rest seiner Tage an eine Dialyase-Maschine gebunden hätte. Daraufhin war klar, dass er die kommende Woche seinen Leiden erliegt und so kam es auch.

Steh ich da jetzt etwas auf dem Schlauch bzgl. der Sterbehilfe? Der Betroffene hat doch bis auf schwere Unfälle mit anschließendem Koma sehr lange Einfluss, auf das eigene Schicksal.

Bitte nicht als Provokation verstehen.
Das Thema ist mir auch zu ernst und ich möchte jetzt hier mal nicht stänkern.
 
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Also ich hab dazu noch einen anderen Gedanken, da mein Opa letztes Jahr verstorben ist. Der hat einen lebensnotwendigen Eingriff abgelehnt, da es ihn für den Rest seiner Tage an eine Dialyase-Maschine gebunden hätte. Daraufhin war klar, dass er die kommende Woche seinen Leiden erliegt und so kam es auch.

Steh ich da jetzt etwas auf dem Schlauch bzgl. der Sterbehilfe? Der Betroffene hat doch bis auf schwere Unfälle mit anschließendem Koma sehr lange Einfluss, auf das eigene Schicksal.

Bitte nicht als Provokation verstehen.
Das Thema ist mir auch zu ernst und ich möchte jetzt hier mal nicht stänkern.


Ablehnung einer Behandlung

Welche Behandlung erfolgt, entscheiden Sie allein. Sie können eine Behandlung auch ablehnen – selbst wenn der Arzt die Maßnahme für medizinisch notwendig hält. Das ist Teil Ihres Rechtes auf Selbstbestimmung.

Wichtig ist jedoch: Der Betroffene muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Entscheidung abzusehen. Andernfalls bestimmt ein Vertreter, etwa der Bevollmächtigte oder Betreuer, nach vorhergehender Aufklärung anstelle des Patienten. Es sei denn, eine Patientenverfügung untersagt die Behandlung.

Quelle: Aerztliche Aufklaerung, Ablehnung einer Behandlung und Zweitmeinung

Selbstbestimmungsrecht

Sein Wille geht über das, was der Arzt als das Beste für seinen Patienten ansieht. Würde ein Arzt einen Patienten trotz dessen Ablehnung behandeln, macht er sich nach deutschem Recht sogar strafbar, d.h. ihm könnte Körperverletzung vorgeworfen werden.

Quelle: Selbstbestimmungsrecht - www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org

Dein Opa war bei vollem Bewusstsein, und hat sich dafür entschieden.
 
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Danke erstmal für ein wenig Hintergrundwissen.

In meinem Fall waren die relevanten Punkte gegeben.

Ich denke sogar, man ist relativ lang in der Lage abzuschätzen ab wann das Leben für einen persönlich nicht mehr lebenswert ist. Die daraus folgende Entscheidung möchten wohl nur wenig Menschen selbst treffen. Er war schon besonders, in jeder Hinsicht. Vielleicht auch ein wenig der militärischen Laufbahn geschuldet und damit sehr rational.
Ich würde mir wünschen in der Situation dieselbe Stärke zu besitzen um so eine Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.
 
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Danke erstmal für ein wenig Hintergrundwissen.

In meinem Fall waren die relevanten Punkte gegeben.

Ich denke sogar, man ist relativ lang in der Lage abzuschätzen ab wann das Leben für einen persönlich nicht mehr lebenswert ist. Die daraus folgende Entscheidung möchten wohl nur wenig Menschen selbst treffen. Er war schon besonders, in jeder Hinsicht. Vielleicht auch ein wenig der militärischen Laufbahn geschuldet und damit sehr rational.
Ich würde mir wünschen in der Situation dieselbe Stärke zu besitzen um so eine Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.

Bevor man im Krankenhaus, Pflegeheim oder zu Hause vor sich hin vegetiert, geh ich lieber den Schritt und mach mein Leben zu Ende.
Entscheidungen für sich selbst zu treffen, ist schwierig. Wenn man darüber nachdenkt, wie geht es weiter, wenn man bis zum letzten Tag so Leben muss.
 
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Da sind wir uns wohl einig, den Zeitpunkt zu erkennen ist wohl die Kunst.
 
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Es gibt kein Zeitpunk, denn es kann jeden Tag etwas passieren.
Gerade deswegen ist es wichtig vorher schon eine Patientenverfügung zu verfassen.

Es kann jeden treffen! Man erinnere auch an den Fall Michael Schumacher. Ein sportlicher und erfolgreicher Mensch. Von einer Sekunde auf die andere ein Pflegefall.
Vom dem hört man gar nichts mehr... die Familie schottet alles Private ab. Vermutlich weil er sich nie wieder erholen wird.
 
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Eigentlich dauert es einige Zeit 2-6tage bis das erste Mal die Nazi-Keule geschwungen wird. Mir selber wurde hier sogar Antiamerikanismus vorgeworfen *lol*

Aber gleich im ersten Satz die NS erwähnen macht ja keinen Spaß

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Ups Doppelpost. Der hier kann gelöscht werden.
 
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