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Gast1675120202
Guest
ZEIT ONLINE | Lesen Sie zeit.de mit Werbung oder im PUR-Abo. Sie haben die Wahl.ZEIT: Ist Racial Profiling als polizeiliche Methode überhaupt rassistisch?
Singelnstein: Racial Profiling verstößt grundsätzlich gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und ist daher verboten. Es gibt aber Ausnahmen davon. Wenn es etwa erwiesen ist, dass bestimmte Personengruppen in bestimmten Orten häufiger in bestimmte Straftaten verwickelt sind, dann kann die Polizei befugt sein, an diesen Orten das äußere Erscheinungsbild von Personen als ein Kriterium neben anderen heranzuziehen, um deren Kontrolle zu rechtfertigen. Aber sie muss dann vor Gericht auch detailliert darlegen können, warum das in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt war.
Über den Interviewpartner:
Tobias Singelnstein – Wikipedia
Ich denke damit wäre mal zur allgemeinen Kenntnisnahme eingeräumt, dass es durchaus Ausnahmen geben darf.




