DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Eilmeldung: Festnahmen wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben | tagesschau.de
Jetzt müssen die Mittäter aufgedeckt werden.
Jetzt müssen die Mittäter aufgedeckt werden.
Erstens stellt sich mir die Frage, ob der ehemalige Polizist eine Pension bekommt. Sollte er für die Taten rechtskräftig verurteilt werden, hoffe ich, dass dieses staatsverachtende Subjekt zuerst die Pension gestrichen bekommt. Darum liebe ich den Beamtenstatus, er sichert uns verfassungstreue Beamte. Denn wenn nicht, wird das teuer.Eilmeldung: Festnahmen wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben | tagesschau.de
Jetzt müssen die Mittäter aufgedeckt werden.
Ich halte da die Gewalt gegen die Polizei für ein viel größeres Problem als die Beleidigung.Die Frage ist doch eher : Haben die Leute in den USA das Vertrauen in die Sicherheitskräfte verloren ?
Unsere Sicherheitskräfte brauchen einfach mehr Handlungsspielraum , aber nicht soviel wie in den USA mit Schußwaffengebrauch .
Und die Strafen für Beamtenbeleidigung oder -angriffe sollten viel höher sein , das muß im Geldbeutel ziehen .
Und falls nicht vorhanden ... ne Tracht Prügel mit 7 Tage Knast .
Ich sag immernoch : Im Kapitalismus zieht Geldstrafe ans Einkommen angelehnt immernoch am Besten . Deswegen gibts doch Prozente %

jeden Tag ne Tracht Prügel vom Feinsten.
Ja super direkt Leute verprügeln gute Idee.Ja aber kostet dann nur sinnlos dem kleinen Steuerzahler Haufen Geld was er eigentlich selber gebrauchen könnte ( mehr in der Tasche anstatt Strafvollzug zu bezahlen ) , wenn dann nur maximal 7Tage und jeden Tag ne Tracht Prügel vom Feinsten, bei tätlichen Angriff auf Beamte , Feuerwehr oder Rettungskräfte . Bei Beleidigung, 2 Tage mit ein Tag Prügel
Nicht für Mord etc , das ist was anderes
Gab zu Zeiten, als man noch z.B. eine Bundespost und Postbeamte hatte, auch solche Fälle der Aberkennung: Diebstahl im Dienst als DienstvergehenJa, wenn ihm das nachgewiesen wird, ist er höchstwahrscheinlich ein Fall für das Sozialamt.
Als Beispiel:
Aberkennung des Ruhegehalts nach ueber 40 Jahren | rehm. Beste Antwort
Gab zu Zeiten, als man noch z.B. eine Bundespost und Postbeamte hatte, auch solche Fälle der Aberkennung: Diebstahl im Dienst als Dienstvergehen
Bei gerade mal 50 DM hätte er sich das mal lieber vorher überlegt.
Diebstahl wird auch heute noch verhältnismäßig hart bestraft, auch Entlassungen sind möglich, da das Vertrauen massiv verletzt wurde.
(kleiner teil)Diebstahl wird auch heute noch verhältnismäßig hart bestraft, auch Entlassungen sind möglich, da das Vertrauen massiv verletzt wurde.
Hängt davon ab wie viel du klaust, bei wem und wer deine Freunde sind. Wenn du beim richtigen klaust und gute Freunde hast werden die Dokumente nicht beim Gericht rechtzeitig eintreffen und dass Verfahren wird eingestellt oder es ruft jemand aus dem Ministerium an und sagt es gibt keinen Geschädigten.