ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte
Bei Regierungsmitgliedern könnte das mit Biegen und Brechen klappen, wenn der Angriff heftig genug ist, bei einem Dorfbürgermeister wird das schon sehr schwierig. Und wenn es gegen andere hochrangige öffentliche Personen geht, ganz unmöglichk. Von daher ist eine Ausweitung des Schutzes, wie vorgeschlagen, durchaus eine Überlegung wert.
Abwarten muss man natürlich die praktische Wirkung. Wenn man sich anguckt, was z.B. Künast sich alles an den Kopf schmeißen lassen muss, dann sind auch Taten und nicht nur Opferdefinition funktional beschränkt.
Also wenn ich das mit eben z.B. den zugelassenen Künast-Beleidigungen vergleiche, sind solche Urteile imho unhaltbar. Einerseits ist die beliedigende Aussage im Vergleich eben gering wie die Reichweite einer am Körper befindlichen, in ihrer Größe beschränkten Aufschrift. Andererseits ist ACAB eben auch noch chiffriert und enthält somit überhaupt nur für diejenigen eine Aussage, die diese schon kennen. Wie kann es hier zu einer Belästigung oder gar einer Gefährdung der Öffentlichkeit kommen, wenn die Bedingungen "hingehen", "genau hingucken" und "vorinformiert sein" Grundvoraussetzung sind?
Keine Taschenlampen oder Kameras haben, aber flächendeckende Volltextüberwachung fordern.
Genau wegen derartiger, regelmäßig zu beobachtender Äußerungen hochrangiger Polizeivertreter (sowohl auf organisatorischer als auch gewerkschaftlicher Ebene) erachte ich die Polizei nicht als Opfer von Sparmaßnahmen, sondern als Teil des Problems.
Verfassungsgrundsätze: Verfassungsgrundsaetze 1 – staatsrecht.honikel.de
u.a. Art 1 GG und Art 20 GG.
Straftaten gegen gewählte Regierungsmitglieder und Bürgermeister, kann man schon als einen Angriff auf die Demokratie und Verfassungsorgane sehen. Somit würde das also schon passen.
Zu der neuen Fassung kenne ich aber noch keinen konkreten Entwurf.
Bei Regierungsmitgliedern könnte das mit Biegen und Brechen klappen, wenn der Angriff heftig genug ist, bei einem Dorfbürgermeister wird das schon sehr schwierig. Und wenn es gegen andere hochrangige öffentliche Personen geht, ganz unmöglichk. Von daher ist eine Ausweitung des Schutzes, wie vorgeschlagen, durchaus eine Überlegung wert.
Abwarten muss man natürlich die praktische Wirkung. Wenn man sich anguckt, was z.B. Künast sich alles an den Kopf schmeißen lassen muss, dann sind auch Taten und nicht nur Opferdefinition funktional beschränkt.
Siehe über dir.
Erfolg der Anwendung ist aber wohl unterschiedlich:
https://dejure.org/dienste/lex/OWiG/118/1.html
Also wenn ich das mit eben z.B. den zugelassenen Künast-Beleidigungen vergleiche, sind solche Urteile imho unhaltbar. Einerseits ist die beliedigende Aussage im Vergleich eben gering wie die Reichweite einer am Körper befindlichen, in ihrer Größe beschränkten Aufschrift. Andererseits ist ACAB eben auch noch chiffriert und enthält somit überhaupt nur für diejenigen eine Aussage, die diese schon kennen. Wie kann es hier zu einer Belästigung oder gar einer Gefährdung der Öffentlichkeit kommen, wenn die Bedingungen "hingehen", "genau hingucken" und "vorinformiert sein" Grundvoraussetzung sind?
Keine Taschenlampen oder Kameras haben, aber flächendeckende Volltextüberwachung fordern.

Genau wegen derartiger, regelmäßig zu beobachtender Äußerungen hochrangiger Polizeivertreter (sowohl auf organisatorischer als auch gewerkschaftlicher Ebene) erachte ich die Polizei nicht als Opfer von Sparmaßnahmen, sondern als Teil des Problems.
) selbst mit einem "sexuell erwachsenen" 13-jährigen okay, was in Deutschland automatisch als sexueller Kindesmissbrauch zählen würde.