Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Natürlich braucht man Verständnis.
Wenn man ein Problem nicht versteht, kann man es auch nicht beheben, geschweige denn verhindern.
 
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Aber nicht bei Schwerverbrechern - und Intensivstraftätern wie ich sie ein paar Seiten zuvor verlinkt habe.
Solche die eine dauerhafte Sicherheitsverwahrung verdienen und hoffentlich bekommen.
Weil solche Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und dürfen nie wieder raus!
Selbst wenn sie irgendwann mal eine Form von Einsicht zeigen sollten.
Damit wurden übrigens auch schon Fachleute von ihnen getäuscht.
Das ist auch schon öfter vorgekommen.
Die werden dann zu Wiederholungstätern.
Deswegen kein Nachsehen. Auch nicht nach Jahren und scheinbaren Gesinnungswechsel.
Und damit wir uns nicht falsch verstehen: ich meine die richtig harten Fälle!
 
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Bloß die sind ganz selten.
Dazu verstößt eine dauerhafte Sicherungsverwahrung gegen das Grundgesetz und die EMRK.

Bisher schafft man es noch nicht mal die ganzen kriminellen Clans und Reichsbürger die das Rechtssystem nicht anerkennen abzuschieben. Und das ist gesetzlich gedeckt.


Die meisten Verurteilungen erfolgen übrigens zur Bewährung.

Trichter1.png Trichter2.png
 
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Auch wenn die in der Statistik selten sind, sieht man ja was sie anrichten können, wenn sie wieder auf die Menschheit losgelassen werden.
Und jedes unschuldige Opfer ist eines zuviel.
 
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Aber nicht bei Schwerverbrechern - und Intensivstraftätern wie ich sie ein paar Seiten zuvor verlinkt habe.
Solche die eine dauerhafte Sicherheitsverwahrung verdienen und hoffentlich bekommen.
Weil solche Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und dürfen nie wieder raus!

Das müssen wir erst einmal aufdröseln.
Vorab, der Begriff des "Schwerverbrechens" existiert weder im bundesdeutschen Strafrecht noch in der StPO. Es müsste also erst einmal verbindlich geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Beispielsweise ist für Adi nach eigener Aussage ja bereits Schwarzfahren ein Schwerverbrechen, und wenn du diese Ansicht nicht uneingeschränkt teilen solltest, besteht offenkundig Klärungsbedarf.

Nachdem wir das geklärt haben, können wir uns den Intensivtätern zuwenden. Das sind bekanntlich Personen, die bereits mehrfach straffällig geworden sind.
Wenn sich jeder davon für dauerhafte Sicherheitsverwahrung qualifiziert, sollten der Staat vielleicht jetzt schon mal anfangen, Grundstücke für neue Haftanstalten zu erwerben und sämtliche Langzeitarbeitslosen zu Wärtern zwangsumzuschulen. Auch darüber, wer das alles bezahlen soll, müsste man sich unterhalten.

Ich kann nur für mich sprechen, aber für die gefühlte Unsicherheit einiger Mitbürger bin ich weder bereit, rechtsstaatliche und freiheitliche Prinzipien zu opfern, noch bin ich gewillt, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Wenn es um eine bessere Ausstattung der Behörden, damit diese beispielsweise bessere Erst- und Nacheinschätzungen von Kandidaten für Sicherheitsverfahrung geht, bin ich aber gerne dabei.
Auf lange Sicht ist Deutschland zunehmend sicherer geworden und wird auch immer sicherer. Mörder mit hoher Wiederholungsgefahr und Mehrfachmörder sowieso werden bereits dauerhaft weggesperrt. Natürlich gibt es Fehleinschätzungen, aber daran werden härtere Strafen nichts ändern, weil diese ohne sichere Einschätzungen nicht verhängt werden.

Ich kann es nur wiederholen: Der Aufhänger war die Erhöhung des Strafmaßes. Und auch das hat nichts damit zu tun, ob und bei wem für wie lange Sicherungsverwahrung angeordnet wird - es sei denn, man möchte die pauschal für eine immer noch nicht konkret benannte Tätergruppe einführen, was nichts anderes ist als eine willkürliche und bedingungslose lebenslange Haftstrafe. Und die Forderung nach einer solchen ist wahlweise naiv oder populistischer Müll. Gelegentlich auch beides.

Kurz, wir bewegen uns hier im Kreis, so lange die fordernde Fraktion nicht mal klare Ansagen auf den Tisch legt, was für welche Täter anders gehandhabt werden soll als bisher. Tumbes "Todesstrafe für Kinderschänder und Falschparker"-Getöne kann zwar jeder dann und wann nachvollziehen (bis das Reptilienhirn die Bewertung dem Großhirn übergibt, was außer bei BILD-Lesern im Regelfall auch klappt), nur erhält man daraus keine praktikable Handlungsrichtlinie.
 
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Das müssen wir erst einmal aufdröseln.
Vorab, der Begriff des "Schwerverbrechens" existiert weder im bundesdeutschen Strafrecht noch in der StPO. Es müsste also erst einmal verbindlich geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Beispielsweise ist für Adi nach eigener Aussage ja bereits Schwarzfahren ein Schwerverbrechen, und wenn du diese Ansicht nicht uneingeschränkt teilen solltest, besteht offenkundig Klärungsbedarf.
Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?

Nachdem wir das geklärt haben, können wir uns den Intensivtätern zuwenden. Das sind bekanntlich Personen, die bereits mehrfach straffällig geworden sind.
Wenn sich jeder davon für dauerhafte Sicherheitsverwahrung qualifiziert, sollten der Staat vielleicht jetzt schon mal anfangen, Grundstücke für neue Haftanstalten zu erwerben und sämtliche Langzeitarbeitslosen zu Wärtern zwangsumzuschulen. Auch darüber, wer das alles bezahlen soll, müsste man sich unterhalten.

Ich kann nur für mich sprechen, aber für die gefühlte Unsicherheit einiger Mitbürger bin ich weder bereit, rechtsstaatliche und freiheitliche Prinzipien zu opfern, noch bin ich gewillt, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Wenn es um eine bessere Ausstattung der Behörden, damit diese beispielsweise bessere Erst- und Nacheinschätzungen von Kandidaten für Sicherheitsverfahrung geht, bin ich aber gerne dabei.
Auf lange Sicht ist Deutschland zunehmend sicherer geworden und wird auch immer sicherer. Mörder mit hoher Wiederholungsgefahr und Mehrfachmörder sowieso werden bereits dauerhaft weggesperrt. Natürlich gibt es Fehleinschätzungen, aber daran werden härtere Strafen nichts ändern, weil diese ohne sichere Einschätzungen nicht verhängt werden.

Ich kann es nur wiederholen: Der Aufhänger war die Erhöhung des Strafmaßes. Und auch das hat nichts damit zu tun, ob und bei wem für wie lange Sicherungsverwahrung angeordnet wird - es sei denn, man möchte die pauschal für eine immer noch nicht konkret benannte Tätergruppe einführen, was nichts anderes ist als eine willkürliche und bedingungslose lebenslange Haftstrafe.
Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.

Und die Forderung nach einer solchen ist wahlweise naiv oder populistischer Müll. Gelegentlich auch beides.
Genauso wie bedingungsloses Verständnis für solche Täter.
Und auch das schönreden vom bestehenden System.;)
 
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Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?

Jeder hat das Recht auf Resozialisierung.

Wenn jemand seine Frau umbringt, die jahrelang nervt, ist die Wiederholungsgefahr auch sehr gering. Denn die Frau ist tot und nervt nicht mehr.

Vgl. 1. Kapitel aus Verbrechen von Ferdinand von Schirach.
 
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Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?

Nein, so klar ist das nicht, weil *trotzdem* immer der Einzelfall zu prüfen ist.

Vergewaltigung in der Ehe ist beispielsweise erst seit 1997 strafbar. Wenn Vergewaltiger lebenslang wegzusperren sind, gibt es logischerweise auch keine Verjährung. Was meinst du, wann fangen wir an, die ganzen Altfälle aufzurollen? Sind ja doch ein paar mehr und etliche dieser Vergewaltiger sind ja nicht geläutert, sondern einfach nur vorsichtiger geworden, jetzt wo's strafbar ist.

Und sogenannte Kinderschänder ... Ach, ich sollte gar nicht damit anfangen.
Aber ich fange mal damit an, dass das auch wieder so ein Wischi-Waschi-Begriff aus der Enrüstungskiste ist. Meinst du nun sämtliche volljährigen Personen, die mit nicht volljährigen Personen Geschlechtsverkehr hatten? Das ist nämlich gar nicht so einfach, denn was heute einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Personen ist, war gestern noch Sex mit Minderjährigen, sofern zufällig ein Geburtstag dazwischen liegt, denn bekanntlich wird man ja über Nacht erwachsen und damit komplett beziehungsmündig. Oder meinst du ganz spezifisch pädophile Triebtäter?

Und Mord? Mord bedingt natürlich einen Vorsatz, trotzdem gibt es Personen, die beispielsweise aus Verzweiflung morden, weil der Staat dabei versagt hat, die Täter aus verzweifelten Umständen zu befreien. Und was macht man eigentlich in so ganz komplizierten Fällen, wenn beispielsweise jemand denjenigen umbringt, der ihn vergewaltigt hat (vorzugsweise als Kind, dann haben wir alle Reizthemen eingebaut)? Müsste man ja eigentlich lebenslang einsperren, den gemeingefährlichen Mörder, oder? Jetzt, wo der Blut geleckt hat, ist das ein wildes Tier!
Überspitzung beiseite: Soll der selbe Staat diese Täter nun auch lebenslang sicherheitsverwahren, obwohl nach Ende der Umstände, aus denen der Mord resultierte, kein Rückfall zu befürchten ist und die Strafe verbüßt wurde?

Übrigens ist die Rehabilitationsquote grundsätzlich sowohl bei Mördern als auch bei pädophilen Triebtätern in Deutschland extrem hoch und die Rückfallquote extrem gering.
Ich weiß daher immer noch nicht, worauf du eigentlich hinaus willst. Was soll da jetzt gleich noch mal mit welchen Ziel geändert werden? Tausende Menschen lebenslang einsperren, weil eine Handvoll rückfällig wird und diese seltenen Einzelfälle medial und populistisch aufgebauscht werden?

Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.

Mein Reden.
Und was hat das jetzt noch damit zu tun, Leute länger einzusperren? Personen mit schlechter Prognose werden schon jetzt dauerhaft sicherheitsverwahrt, Personen mit guter Prognose kehren in die Gesellschaft zurück.
Die Fehlerquote gilt übrigens in beide Richtungen: Es werden sicherlich auch fälschlicherweise Personen, die nicht rückfällig geworden wären, weiterhin eingesperrt. Diese sind Opfer eines rechtspsychologischen Fehlers. Und warst du es nicht, der meinte, dass jedes Opfer eines zu viel ist? Oder gilt das nur für Opfer von Verbrechen, die du persönlich für verabscheuungswürdig hältst? Und falls ja, was machst du dann mit Tätern, die selbst Opfer von Missbrauch waren, was häufig der Fall ist?

Du siehst, sobald man die oberflächliche Empörungsebene verlässt und sich womöglich sogar mit Details der Umsetzung befassen muss, ist das gar nicht mehr so einfach.

Genauso wie bedingungsloses Verständnis für solche Täter.
Und auch das schönreden vom bestehenden System.;)

Was zwar niemand getan hat, aber meinetwegen. :)

Ich warte übrigens immer noch auf eine spezifische Ausführung von irgend jemandem, in welchen konketen Fällen welche Täter härter bestraft werden müssten, als es bisher geschieht, was das konkret bringen soll und wie es durchführbar wäre.
Bisher lese ich aber nur etwas davon, dass man irgendwelche Leute aus irgendwelchen Gründen auf irgendeine Weise nicht mehr auf die Gesellschaft loslassen darf, und dass derzeit alles doof ist; angereichert mit ein paar Kampfbegriffen (nicht nur) aus der Springer-Presse.
 
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Meinst du nun sämtliche volljährigen Personen, die mit nicht volljährigen Personen Geschlechtsverkehr hatten? Das ist nämlich gar nicht so einfach, denn was heute einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Personen ist, war gestern noch Sex mit Minderjährigen, sofern zufällig ein Geburtstag dazwischen liegt, denn bekanntlich wird man ja über Nacht erwachsen und damit komplett beziehungsmündig. Oder meinst du ganz spezifisch pädophile Triebtäter?

Wobei die Opfer oft auch Kinder sind, die noch deutlich entfernt sind von der Pubertät, oder sogar noch Babys.

Aktuelle Nachrichten:
Mutmaßlicher Missbrauch im rechten Milieu: Ehrenlose Treue | https://www.derstandard.de/story/2000110896976/mutmasslicher-missbrauch-im-rechten-milieu-ehrenlose-treue
Unfassbarer Fall aus Gelsenkirchen: Mutter bietet Tochter fuer Missbrauch an - FOCUS Online
Sexueller Missbrauch bei Pfadfindern in Staufen - Prozess im nächsten Jahr
Kindesmissbrauch in NRW: Polizei nimmt weiteren Verdaechtigen fest - n-tv.de
 
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Aber nicht bei Schwerverbrechern - und Intensivstraftätern wie ich sie ein paar Seiten zuvor verlinkt habe.

Auch bei denen musst du verstehen, wie sie ticken, ehe du effektiv gegen sie vorgehen kannst. Alles andere ist Populismus und rausgeschmissenes Geld


Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?

Nö, ist nicht klar. Die Liste klingt bei jedem, der solche Forderungen in den Raum stellt, anders. Und auch in deiner Fassung sind noch mindestens zwei Einträge drin, bei denen, wie bereits erwähnt, die Einführung einer pauschalen Höchststrafe das Leben zahlreicher Unschuldiger in Gefahr bringen würde.

Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.

[ ] kennt das aktuelle Verfahren und will es verbessern
[X] kennt das aktuelle Verfahren nicht, will aber pöbeln


Wobei die Opfer oft auch Kinder sind, die noch deutlich entfernt sind von der Pubertät, oder sogar noch Babys.

Was heißt "oft"? Hast du eine Quote? Normalerweise hört man gegenteiliges, was auch plausibel erscheint.

Ungeachtet dessen ist es leicht, für derartig einfach geartete Fälle Forderungen in den Raum zu stellen. Eine Rechtssprechung muss aber vor allem klare Grenzen in den Randbereichen setzen. Und wir haben z.B. bereits heute das Problem im Bereich Jugend- und zunehemend auch Kinderpornographie, dass die zu verurteilende Täter gleichzeitig Opfer sind. Alias "nude selfies" Minderjähriger, da die Mehrheiten der deutschen eben nicht erst gesetzeskonform mit dem 16. Geburtstag ihre Sexualität entdeckt, sondern erste Ansätze spätestens im Alter von 13 bis 14 auftreten. (Von "Doktorspielchen" ganz zu schweigen. Bei denen ich mich immer Frage, ob der Begriff mehr über die Tätigkeit von Ärzten oder über die Auswirkungen genitalbezogener Aktionen bei Kindern aussagt :ugly:)

Also: Wo soll die Grenze zwischen einer (wie auch immer gearteten, s.o.) verschärften Gangart und harmlosen Gefummel liegen?
 
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Eine Quote hab ich nicht. Auch die PKS Unterteilt da nur nach Kindern (<14) und Jugendlichen (14-18).

Das "oft" war jetzt auch nicht in einem relativen Bezug, sondern in einem absoluten. Wie allein die 4 aktuellen Fälle zeigen, sind es schließlich keine Einzelfälle, dass die Opfer noch ein einstelliges Alter haben.
Die wissen also wahrscheinlich überhaupt noch nicht, was Sex ist, wenn sie missbraucht werden.
Das finde ich schon pervers.
 
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Jeder hat das Recht auf Resozialisierung.

Wenn jemand seine Frau umbringt, die jahrelang nervt, ist die Wiederholungsgefahr auch sehr gering. Denn die Frau ist tot und nervt nicht mehr.

Vgl. 1. Kapitel aus Verbrechen von Ferdinand von Schirach.
Sorry, aber das Beispiel finde ich voll dämlich.

Erstens ist das kein Grund jemanden umzubringen (er hätte sich ja scheiden lassen können). Zweitens ist die Hemmschwelle herabgesetzt einen Menschen zu töten.
Demnach könnte er es wieder tun.

Bei Totschlag ist das noch etwas anderes, weil das im "Affekt" passieren kann. Aber Mord ist geplant.

Vergewaltigung in der Ehe ist beispielsweise erst seit 1997 strafbar. Wenn Vergewaltiger lebenslang wegzusperren sind, gibt es logischerweise auch keine Verjährung. Was meinst du, wann fangen wir an, die ganzen Altfälle aufzurollen? Sind ja doch ein paar mehr und etliche dieser Vergewaltiger sind ja nicht geläutert, sondern einfach nur vorsichtiger geworden, jetzt wo's strafbar ist.
Zumindest für Wiederholungstäter sollte das zutreffen.

Und sogenannte Kinderschänder ... Ach, ich sollte gar nicht damit anfangen.
Aber ich fange mal damit an, dass das auch wieder so ein Wischi-Waschi-Begriff aus der Enrüstungskiste ist. Meinst du nun sämtliche volljährigen Personen, die mit nicht volljährigen Personen Geschlechtsverkehr hatten? Das ist nämlich gar nicht so einfach, denn was heute einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Personen ist, war gestern noch Sex mit Minderjährigen, sofern zufällig ein Geburtstag dazwischen liegt, denn bekanntlich wird man ja über Nacht erwachsen und damit komplett beziehungsmündig. Oder meinst du ganz spezifisch pädophile Triebtäter?
Ich meine nicht die wo vielleicht 2-3 Jahre dazwischen liegen. Sondern Erwachsene die sich an Minderjährigen vergreifen welche deutlich jünger sind.

Und Mord? Mord bedingt natürlich einen Vorsatz, trotzdem gibt es Personen, die beispielsweise aus Verzweiflung morden, weil der Staat dabei versagt hat, die Täter aus verzweifelten Umständen zu befreien. Und was macht man eigentlich in so ganz komplizierten Fällen, wenn beispielsweise jemand denjenigen umbringt, der ihn vergewaltigt hat (vorzugsweise als Kind, dann haben wir alle Reizthemen eingebaut)? Müsste man ja eigentlich lebenslang einsperren, den gemeingefährlichen Mörder, oder? Jetzt, wo der Blut geleckt hat, ist das ein wildes Tier!
Überspitzung beiseite: Soll der selbe Staat diese Täter nun auch lebenslang sicherheitsverwahren, obwohl nach Ende der Umstände, aus denen der Mord resultierte, kein Rückfall zu befürchten ist und die Strafe verbüßt wurde?
Achso, jetzt sind die Mörder die Opfer? Wird ja immer besser hier.

Wer einmal einen Menschen umgebracht hat könnte das immer wieder tun, weil seine Hemmschwelle herabgesetzt ist.
Und bei Mördern bin ich wirklich für lebenslänglich!

Übrigens ist die Rehabilitationsquote grundsätzlich sowohl bei Mördern als auch bei pädophilen Triebtätern in Deutschland extrem hoch und die Rückfallquote extrem gering.
Hast du dafür Zahlen/Quellen die das belegen?


Ich warte übrigens immer noch auf eine spezifische Ausführung von irgend jemandem, in welchen konketen Fällen welche Täter härter bestraft werden müssten, als es bisher geschieht, was das konkret bringen soll und wie es durchführbar wäre.
Bisher lese ich aber nur etwas davon, dass man irgendwelche Leute aus irgendwelchen Gründen auf irgendeine Weise nicht mehr auf die Gesellschaft loslassen darf, und dass derzeit alles doof ist; angereichert mit ein paar Kampfbegriffen (nicht nur) aus der Springer-Presse.
Ich habe das oben noch genauer eingegrenzt.;)

[ ] kennt das aktuelle Verfahren und will es verbessern
[X] kennt das aktuelle Verfahren nicht, will aber pöbeln
Das mag sein. Aber man bekommt ja hin und wieder in den Medien mit das sogenannte Gutachter Fehleinschätzungen gemacht haben.


Ungeachtet dessen ist es leicht, für derartig einfach geartete Fälle Forderungen in den Raum zu stellen. Eine Rechtssprechung muss aber vor allem klare Grenzen in den Randbereichen setzen. Und wir haben z.B. bereits heute das Problem im Bereich Jugend- und zunehemend auch Kinderpornographie, dass die zu verurteilende Täter gleichzeitig Opfer sind. Alias "nude selfies" Minderjähriger, da die Mehrheiten der deutschen eben nicht erst gesetzeskonform mit dem 16. Geburtstag ihre Sexualität entdeckt, sondern erste Ansätze spätestens im Alter von 13 bis 14 auftreten. (Von "Doktorspielchen" ganz zu schweigen. Bei denen ich mich immer Frage, ob der Begriff mehr über die Tätigkeit von Ärzten oder über die Auswirkungen genitalbezogener Aktionen bei Kindern aussagt :ugly:)

Also: Wo soll die Grenze zwischen einer (wie auch immer gearteten, s.o.) verschärften Gangart und harmlosen Gefummel liegen?
Wie DKK007 schon schrieb geht es um die besonders krassen Fälle. Kinder welche deutlich jünger sind.
Und auch wiederholte Mißbrauchsfälle, welche die Täter sogar selber jahrelang dokumentiert haben.
Mir tun die Beamten leid die solches Bildmaterial überprüfen müssen.
 
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Erstens ist das kein Grund jemanden umzubringen (er hätte sich ja scheiden lassen können). Zweitens ist die Hemmschwelle herabgesetzt einen Menschen zu töten.
Demnach könnte er es wieder tun.

Ich bin geneigt, dir beim ersten Teil zuzustimmen. Wer eine Konfliktsituation durch Mord löst, die sich auch ohne Mord lösen ließe, beweist damit eine Tendenz zu gewalttätigen Lösungen. Da ist erhöhte Vorsicht geboten und waltet meines Wissens in solchen Fällen auch.

Das mit der Hemmschwelle ist allerdings nicht grundsätzlich zutreffend. Für Triebmörder ist nachgewiesen, dass die Hemmschwelle nach der ersten Tötung sinkt. Bei Raubmördern (oder anderen Tätern, für die Mord ein Mittel zum wiederholten Zweck darstellt) ist immerhin nachgewiesen, dass es ihnen der erste Mord schwerer fällt, die folgenden aber weder genossen noch weniger beherrscht durchgeführt werden.
Insbesondere aber tritt dieser Effekt ebenso, wenn nicht noch stärker bei Menschen in Gewicht, die im Affekt getötet haben, die du aber anders behandeln möchtest als beispielsweise planvoll handelnde Mörder, die gar keine bedenklichen Affekte haben, sondern im Regelfall aufhören, wenn das Ziel des Mordes erreicht ist und bei denen man sich eigentlich das Ziel anschauen müsste, ob es wiederholt gesetzt werden kann - Triebmörder oder notorische Raubmörder sind natürlich gute Kandidaten für Sicherungsverwahrung.

Zumindest für Wiederholungstäter sollte das zutreffen.

Hm, und warum bekommen diese Sexualstraftäter eine zweite Chance, die andere Sexualstraftäter nicht bekommen sollen?

Ich meine nicht die wo vielleicht 2-3 Jahre dazwischen liegen. Sondern Erwachsene die sich an Minderjährigen vergreifen welche deutlich jünger sind.

Bitte definiere "deutlich jünger", denn so kann damit kein Ankläger argumentieren und kein Gericht ein Urteil begründen. Und was heißt eigentlich "vergreifen"? Es gibt Vergewaltigung, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr und eine große Zahl von Stufen dazwischen, die sich aus der konkreten Konstellation ergeben. Wenn Grundschüler durch 15jährige vergewaltigt werden, wird das nach Jugendstrafrecht als Vergewaltigung gehandhabt. Wenn 30jährige einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer 15jährigen hat, ist das keine Vergewaltigung, aber Missbrauch und wird nach Erwachsenenstraftrecht geahndet. Müssten beide sicherheitsverwahrt und/oder vorsichtshalber gleich zwangssterilisiert werden? Dem Volksmund nach sind schließlich beides Kinderschänder.

Achso, jetzt sind die Mörder die Opfer? Wird ja immer besser hier.

Da ich mit Sicherheit weiß, dass du nicht dumm bist, gehe ich davon aus, das du dich gerade dumm stellst. :D
Es gibt zig Fälle, in denen Personen Opfer und Täter gleichzeitig sind. Missbrauchsopfer oder deren Angehörige ermorden Vergewaltiger. Eheleute ermorden ihre Partner, wenn sie jahrelang misshandelt werden, aber aus irgendwelchen Gründen (Drohungen gegen sich selbst oder gemeinsame Kinder, Existenznot, sonstige Abhängigkeiten) nicht gehen können. Zwangsprostituierte töten ihre Zuhälter. Erpressungsopfer ermorden ihre Erpresser. Gemobbte und Gedemütigte diejenigen, die ihnen das Leben zur Hölle gemacht haben. Und so weiter und so fort ... Wiederholungsgefahr nahezu null, da die Zwangssituation, aus der hervor die Leute zu Mördern wurden, sich kaum wiederholen wird. Da wird die Strafe abgebüßt, es gibt eine Therapie und die Leute sind wieder wertvolle Mitglieder der Gesellschaft - und wahrscheinlich sogar sicherer als Leute der folgenden Kategorie:

Wer einmal einen Menschen umgebracht hat könnte das immer wieder tun, weil seine Hemmschwelle herabgesetzt ist.

Manche Menschen haben von vornherein eine geringere Hemmschwelle für tödliche Gewalt, aber einfach noch keine Gelegenheit gefunden. Sollte man diese auch vorsorglich wegsperren, sobald die Anzeichen deutlich werden? Schließlich sollte man sie gar nicht erst zu Mördern werden lassen, denn jedes Opfer wäre eines zu viel!

Hast du dafür Zahlen/Quellen die das belegen?

Ich weiß nicht, reicht dir eine Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz? Hat immerhin mindestens 20 Sekunden gedauert, die zu finden ... :P
 
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Du hast mich kaputt argumentiert.:lol:

Ja, es ist alles nicht so leicht und man muß genauer differenzieren.;)
 
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Bei Totschlag ist das noch etwas anderes, weil das im "Affekt" passieren kann. Aber Mord ist geplant.

Falsch. Mord ist Totschlag + Mordmerkmale.

211 StGB schrieb:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

212 StGB schrieb:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.



Zumal man in solchen Fällen sicher nicht sagen kann, dass der Täter die Folgen der Tat oder gar die Tat selbst geplant hätte.
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Raser nach Unfall auf Parkplatz an A5 wegen Mordes verurteilt
 
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Falsch. Mord ist Totschlag + Mordmerkmale.
Und wie differenziert man das genau?
Bei Mord ist doch eine eindeutige Tötungsabsicht vorhanden.
Wenn sich jemand mit einen anderen prügelt und der andere (ungewollt) verstirbt, müßte das ja Totschlag sein.

"Fahrlässige Tötung" gibt es ja auch noch. Aber da ist ja eigentlich gar keine Tötungsabsicht vorhanden.
 
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Mord unterscheidet sich von Totschlag nur durch Vorsatz, also den Wunsch des Täters, das Opfer zu töten (nicht "nur" zu verletzen).
Ob es ein planvolles Vorgehen gab, ist dann relevant, wenn es darum geht, die Zurechnungsfähigkeit einzuschätzen oder das Strafmaß festzulegen.
 
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