M_CLEAR_S
Freizeitschrauber(in)
AW: sind die H4 sätze zu niedrig ?
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Nein, es gibt soweit ich weiß eine Erstausstattung, aber Hartz-IV-Empfänger müssen sich aus dem Regelsatz ein finanzielles Polster ersparen, um kaputte Geräte zu ersetzen. Für Instandhaltung bzw. Neuanschaffung der Möbel und Haushaltsgeräte sind laut dieser Seite 25,13 Euro pro Monat vorgesehen.Wenn sie kaputt gehen, werden afaik die Kosten erstattet
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Als Erstausstattung kommen verschiedene Dinge in Betracht. Dazu zählen beispielsweise die Möbel für die erste eigene Wohnung, aber auch der Ersatz der Möbel, wenn diese aufgrund höherer Gewalt, etwa durch Brand oder Diebstahl, verloren gingen. In diesem Fall wird die Erstausstattung allerdings nur gewährt, wenn keine Versicherung dafür aufkommt. Nicht zu verwechseln ist die Erstausstattung mit der Ersatzbeschaffung. Letztere liegt dann vor, wenn zum Beispiel Möbel benötigt werden, die aber bereits vorhanden, nur durch Abnutzung unbrauchbar geworden sind. Diese Kosten muss der Leistungsbezieher aus der Regelleistung selbst ansparen. Ebenfalls wird bei der Erstausstattung kein TV Gerät übernommen. Es gehört zum kulturellen Alltag und muss demzufolge ebenfalls aus der Regelleistung bezahlt werden.
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