News Ryzen-CPUs: AMD kappt RAM-Verschlüsselung ohne Vorwarnung

PCGH_Sven

PCGH-Autor
Ohne Ankündigung und ohne sichtbaren BIOS-Hinweis hat AMD die Speicherverschlüsselung TSME auf regulären Ryzen-CPUs deaktiviert und sie den Pro-Modellen vorbehalten. Für Spieler ändert das wenig, sicherheitsbewusste Nutzer trifft es härter.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Ryzen-CPUs: AMD kappt RAM-Verschlüsselung ohne Vorwarnung

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Wie gestaltet sich so eine Änderung rechtlich?

Im Prinzip ändert sich ja die Produkteigenschaft dahingehend, dass das Produkt unter umständen eben wegen dieser Eigenschaft erworben wurde und evtl. dann nicht mehr für bestimmte Einsatzzwecke geeignet ist.

Mir ist das relativ egal, mich Interessiert das nur.
 
Das sollte generell mal beleuchtet werden, wie das nachträgliche Entfernen von Features rechtlich bewertet wird. Die Antwort darauf würde ggf. tief blicken lassen.
In den USA kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zu einer Class Action führt, wenn sogar Sony damals bei der PS3 wegen der entfernten Linux-Unterstützung zahlen musste.
 
Wie gestaltet sich so eine Änderung rechtlich?

Im Prinzip ändert sich ja die Produkteigenschaft dahingehend, dass das Produkt unter umständen eben wegen dieser Eigenschaft erworben wurde und evtl. dann nicht mehr für bestimmte Einsatzzwecke geeignet ist.

Mir ist das relativ egal, mich Interessiert das nur.
In AMDs Endnutzer-Lizenzbedingungen (die wir mit dem Kauf bestätigen) steht mit Sicherheit eine Klausel drin die sie dazu berechtigt.

Macht den Umstand natürlich nicht besser.
 
Naja ein Feature welches nie für Consumer CPUs gedacht war wird nach Jahren deaktiviert, ich seh das Problem nicht.

Feature only for PROs​


However, AMD will likely not be persuaded to re-enable TSME for all Ryzen processors. The feature, announced in 2016, is primarily intended for servers, some embedded systems, business PCs, and notebooks. AMD therefore only activates it on the Epyc CPU series, some embedded CPUs, and the “PRO” versions of Ryzen for desktop PCs and notebooks.


AMD once advertised TSME as part of “Memory Guard,” which in turn was part of “Guard MI,” which in turn was part of the advantages of PRO Ryzens compared to normal ones. This marketing idea can no longer be found on the AMD server.
 
Damit ist AMD voll in die 💩 getreten. Anders kann man es kaum milder ausdrücken. Sonst setzt AMD so auf Sicherheit und nun sollen es nur die Topmodelle können.:klatsch:
 
In AMDs Endnutzer-Lizenzbedingungen (die wir mit dem Kauf bestätigen) steht mit Sicherheit eine Klausel drin die sie dazu berechtigt.

Macht den Umstand natürlich nicht besser.

Ja kann sein dass das drin steht, ich weiss es nicht. Selbst wenn es drin stehen sollte, heisst das ja aber noch lange nicht, das es rechtlich konform ist.

Deshalb hab ich mal die Frage in den Raum geworfen weil es mich und evtl. den ein oder anderen interessiert. Vll. haben wir ja Juristen unter uns, oder PCGH hat da die Möglichkeit an der richtigen Stelle mal nachzufragen. 😉
 
Ja kann sein dass das drin steht, ich weiss es nicht. Selbst wenn es drin stehen sollte, heisst das ja aber noch lange nicht, das es rechtlich konform ist.

Deshalb hab ich mal die Frage in den Raum geworfen weil es mich und evtl. den ein oder anderen interessiert. Vll. haben wir ja Juristen unter uns, oder PCGH hat da die Möglichkeit an der richtigen Stelle mal nachzufragen. 😉
Genau, die können auch reinschreiben, dass man ihnen sein Erstgeborenes opfern muss. ;)
Aber es gibt sicher einige die es tun würden, da sie denken, wenn es drin steht, muss man sich zwangsläufig daran halten.
 
Wie gestaltet sich so eine Änderung rechtlich?

Hier in Deutschland wird es m.E. einen Gewährleistungsfall auslösen, den auch keine Beweislastumkehr zurechtrücken wird. Die Sachlage ist recht eindeutig, wenn mit dem Feature offen geworben wurde.

Imgrunde ist das ein Freifahrtschein, um nach knapp zwei Jahren seine CPU wieder zum Händler zurückzuschicken und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wer angenehme 600 € für seinen 9800X3D bezahlt hat, für den könnte das durchaus eine Option sein.

Einen etwaigen Nutzungsausgleich sollte man hierbei beachten. Der richtet sich nach dem tatsächlichen Kaufpreis, der tatsächlichen Nutzungsdauer und der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer (Abschreibungstabellen z.B.).

Recht haben versus Recht bekommen... Viel Spaß das bei Händlern wie Mindfactory abzuziehen. Die Sperren schneller das Kundenkonto als man "Gewährleistungsfall" geschrieben hat.
 
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