Rechtslage bei eBay-Kauf

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Astrong

Freizeitschrauber(in)
hi,

folgendes Problem:

-Ich habe eine Hardware (Apple Display für Macbook) ziemlich günstig ersteigert.

Der Verkäufer hat mir dann fast instant geschrieben, dass ihm der Display runtergefallen sei.
Darauf hin wollte ich einen Bildnachweis mit Datum haben um ihm glauben zu schenken.
Daraufhin kam 2 Tage später "geht leider nicht, habe den Display entsorgt (obwohl trotz defekt der Display sogar noch einen lohnenswerten Wert hätte).

Was habe ich nun für Möglichkeiten wenn er nicht liefern bzw. beweisen will/kann?

PS: Ich habe noch garnicht bezahlt, da beim Kauf keine Bezahldaten dort standen und ich diese aber auch schon angefordert habe.
PPS: Ich kann bei ebay auch keinen Fall öffnen, da ich auch noch nicht bezahlt habe und ebay dann sagt "ich soll warten.."

Kaufrecht/Lieferverzeug/Schadensersatz?

Ich würde ihm gerne glauben... aber so wie er das rüber bringt klingt das einfach sehr stark nach "mist, der ging zu billig weg.. den kann ich so nicht hergeben"...
Und sowas lasse ich mir nicht gefallen, schon garnicht bei ebay.
 
Ich würde ihm gerne glauben... aber so wie er das rüber bringt klingt das einfach sehr stark nach "mist, der ging zu billig weg.. den kann ich so nicht hergeben"...
Und sowas lasse ich mir nicht gefallen, schon garnicht bei ebay.

Mein Rat: Lass es wenn Du noch nicht bezahlt hast. Der Typ hat wahrscheinlich einfach nur schlechte Laune bekommen weil das Ding zu günstig weg ging. Und @Schadensersatz: Welcher Schaden ist Dir entstanden und kannst Du das nachweisen?
 
Ich denke auch dass Rotskrone recht hat. Sobald ein Verkäufer etwas online stellt, ist er willens einen Kaufvertrag einzugehen, also die Ware zu verkaufen. Wenn du darauf bietest und hier auch die Auktion gewinnst, dann ist ein beiderseitiger gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings würde ich mir das "Geschiss" nicht antuen und nerven sparen und es gut sein lassen. Vllt noch ne Bewertung abgeben, wenn du das möchtest :)
 
Mein Rat: Lass es wenn Du noch nicht bezahlt hast. Der Typ hat wahrscheinlich einfach nur schlechte Laune bekommen weil das Ding zu günstig weg ging. Und @Schadensersatz: Welcher Schaden ist Dir entstanden und kannst Du das nachweisen?

Hi,

Schadensersatz lässt sich ganz einfach feststellen. Da Du einen rechtskräftigen Kaufvertrag hattest und der Verkäufer jetzt nicht seiner Pflicht nachkommt Dir den Gegenstand zu übergeben (Du willst Deiner Pflicht zu bezahlen ja nachkommen) könnte man sich einen Vergleichbaren Gegenstand wo anders kaufen und den Differenzbetrag zwischen seinem Preis und den Preis des jetzt erworbenen Gutes von Ihn einfordern.

Ich denke aber dass das nur über einen Rechtsanwalt laufen wird, da er sich sonst auch quer stellen wird.

Hast Du den Fall schon an Ebay gemeldet?
 
Ich darf auf die Regeln hinweisen:

4. Unerwünschte Inhalte
4.1 verbotene oder rechtlich heikle Inhalte
Nicht zuletzt wegen möglicher juristischer Konsequenzen für PCGH sind folgende Inhalte komplett verboten:

  • Rechtswidrige Inhalte und Links darauf, also insbesondere Inhalte die gegen das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Waffengesetz verstoßen, die den Krieg verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen.
  • Radikale Äußerungen, die gegen persönliche Rechte, religiöse Anschauungen und anderweitige Freiheiten oder Grundrechte Dritter gerichtet sind.
  • Bereitstellung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten, persönlicher Nachrichten, Emails, Logfiles, Bildern oder Videos oder anderer privater Informationen von oder über Mitglieder des Forums oder anderen Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
  • Software zur Gewinnung solcher Informationen (Hijacker, Spionagetools)
  • Individuelle auf einen konkreten Sachverhalt bezogene Rechtsberatung. Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen sind erlaubt.
  • Psychologische Beratung
  • Medizinische Beratung
Die Schilderung des Sachverhalts und die konkreten Fragen dazu, lassen hier auf eine individuelle Beratung schließen. Daher muss ich leider schließen, habe allerdings noch ein paar Links dazu:

AG Bad Kissingen: Schadensersatz bei nicht erfüllten eBay-Vertrag - Kanzlei Dr. Bahr

AG Nürtingen: Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion - Kanzlei Dr. Bahr

LG Bochum: Bei Beschädigung des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden - Kanzlei Dr. Bahr

http://www.online-und-recht.de/urte...II-ZR-305-10-Bundesgerichtshof--20110608.html

OLG Oldenburg: Verkaufs-Angebot bei Online-Auktionen verbindlich - Kanzlei Dr. Bahr

-CLOSED-
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück