AW: Projekt Aurora; Status die Konfiguration steht !!!
Verfahrensbeschreibung 137946 Aktenzeichen M 3
Der Modder (ferner der Verückte genannt) hat vor am besagten Gegenstand folgende änderungen vorzunehmen. Alleine das Vorbereiten dieser Tat wiederspricht dem § 921 des BMG
Der Verückte plant dies durch vollgende Maßnahmen durchzuführen.
1. Integration einer Untergrundbeleuchtung.
2. Integration eines Windows
3. Integration externer Leuchtstreifen am hinteren Teil des Gehäuse
4. Integration vorderer Leuchtmittel.
5. Integration eines Leuchtmusters auf der gegenüberliegenden Seite des Windows
6. Integration einer leuchtenden Kabelordnung
7. Integration eines Displays auf der Oberseite des Objektes
8. Integration Diverser Steuerungs möglichkeiten
9. Integration eines großeren Austausch systemes für Daten
10. Integration diverser anderer kleinteile
11. Bemalung der vorderen Blende mit einen Muster.
Motiv;
Der verückte ist bestrebt durch äußere änderungen des Objekts sich und sein Arbeitsobjekt von dem allgemeinen PC Benutzer und desen Arbeitsobjektes abzuheben. Um auf illigalen treffen gleichgesinder aufzufallen und dadurch die chance zu erhöhen weitere Iligale Aktivitäten wie sogenanntes COD oder CSS zocken mit erfolg Durch führen zu können. Weiterhin ist der Verückte bestrebt seine ihn umgebenden Räumlichkeiten zu verschönern. Es wird vermutet das hinter dem Einzelmodder eine Verinigung steht welche sich Comunity des Forums PCGH nennt. Diese Organisation ist für viele verschidene Verstöße gegen das BMG schuldig jedoch konnte sie bisher nicht ausgehoben werden.
Erklärung PCGH;
Diese Organisation besteht aus 2 Teilen
Der Print abteilung welche auf den nationalen Kiosk und Abo Markt Vertrieben wird.
Und der Online Abteilung speziel des Forums. Neben den darin vertretenen Spontan Moddern ist auch eine Splittergruppe vertretten welche besonders oft gegen das BMG verstößt.
Anderungen an Rechenobjekten die der Unterhaltung der eigenen Person und dritter durchgeführt werden verstoßen gegen § 137 Absatz 7 des BMG und § 172 Absatz 2 des BMG Das Vergehen gegen diese Geseze ist mit 3 Jahre modding zu bestraffen. Des weiteren besteht hier eine besonders schwere schuld da vermutlich weitere Personen angeregt werden es dem Verückten gleich zu tun.
Um diese Moddtat zu beweisen ist es unbedingt erforderlich das das besagte Projekt weiterhin Verfolgt wird und ncht außer acht gelassen wird.
§ 921
Das vorbereiten einer Moddtat ist zum Schutz der Algemeinheit der Rechner nicht gestatet.
§ 137 Absatz 7 des BMG
Das verändern eines Rechenobjektes zur belustigung der eigenen Person oder dritter ist nicht gestattet
§ 172 Absatz 2 des BMG
Die Integration nicht benötigter Gegenständen in Rechensystemen für die optische Aufwertung des Rechenobjektes verstoßen gegen die Grundsätze der Regierung und sind aus diesen Grund nicht gestattet.
Begriffserklärung
BMG; (Bundes Modding Gesetz) Am 01.01,2010 eingeführt um die stätig wachsende Anzahl an Moddtaten entgegen zu tretten. Es beschreibt die erlaubten Änderungen die Ohne aufsichtsführende Organisation von den einzelnen Individium durchgeführt werden dürfen (keine)
BMV; (Bundes Modding Vereinigung) Überwacht das BMG und legt die Urteile fest die verhängt werden falls das BMG gebrochen wird.
Falls dieses Dokument nicht für sie bestimmt ist, ist es ihnen untersagt es zu lesen. Sollten sie es doch tun sind sie aufgefortert sich umgehend bei der BMV zu melden.