Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

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Einfach gar keine anschauen und fertig. Immerhin kann man es sich ja mental auch vorstellen. :D

Super Plan! Ich hatte sowieso vor mir 2014 weitere unnötige Dinge wie atmen oder Nahrung abzugewöhnen
 
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Hauptsache alles verklagen...
Denen ist doch jeglicher Realitätssinn verloren gegangen. Warum Leute verklagen wenn noch nicht mal die rechtliche Lage eindeutig geklärt ist? Ist ja fast wie in ner 80er-Zone mit 80kmh geblitzt zu werden, weil gerade darüber diskutiert wird daraus eine 70er-Zone zu machen.
Die müssen ja echt kurz vorm Pleitegehn sein
 
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Was mir auffällt ist das Telekomkunden abgemahnt wuden.
Wohl über 10.000 Menschen - durchwegs Kunden der Telekom - bekamen in den vergangenen Tagen Anwaltspost, weil sie angeblich pornografische Filme auf der Plattform Redtube gesehen hatten.
Redtube: Nach Telekom-Kunden: Nächste Abmahnwelle wegen Streaming kommt - Digital - Augsburger Allgemeine

Anscheinend prüft die Telekom selbst die Anträge nicht auf ihre Zulässigkeit und haut einfach die Daten der Kunden raus, während andere Anbieter sich (wohl) weigern. Datenschutz scheint bei der Telekom extrem klein geschrieben zu sein.
Selbst schuld wer bei dem Schrottladen ist.
 
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bekommen jetzt leute abmahnungen weil sie sich videos anschauen? Ohne diese herunterzuladen?
wird ja immer besser. Und was steht auf der abmahnung drauf? das man es unterlassen soll oder geldstrafe?
 
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Bitte um Abmahnung von youtube.

Wenn mann richtig auf youtube sucht kann mann sich da auch die filme anschauen, ich rede nicht von alten filmen ;)
 
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Richter sind, sorry, "Fachidioten" mit dem Fachgebiet "Recht", die nicht unbedingt viel Ahnung von der jeweiligen Materie jenseits der Paragrafen haben. Es kann auch kein Mensch verlangen, dass jemand neben dem juristischen Kram auch noch spezielle Kenntnisse über jeden Teilbereich besitzt. Dafür hat der Herrgott extra einen speziellen Berufszweig erschaffen, den Gutachter! Dieser klärt den/die Richter bzw die Beteiligten möglichst korrekt über die Gegebenheiten und besonderen Details der jeweiligen Materie, während der Gerichtsverhandlung, auf.

Wenn es um ein, wie hier genanntes, Auskunftsersuchen, oder gar eine Hausdurchsuchung geht, wird ein Richter im Idealfall die jeweiligen Anträge genau durchlesen, sich schlau machen um was es geht und dann prüfen ob alles so seine Richtigkeit hat. Das ist wie gesagt im Lilalaune-Wunderland so, wo es genug Richter und allgemein wenig Prozesse und Entscheidungen gibt und alle Richter vor Langeweile Häkeln lernen, weil sie zuviel Zeit haben. [...]
Ist mir eigentlich egal wie viel Arbeit so ein Richter hat. Das ist noch lange keine Ausrede keinen Gutachter zu befragen und einfach nach "Bauchgefühl" oder was auch immer zu entscheiden, wenn man nicht versteht worum es geht. Dafür gibt es doch Gutachter.
Geschweigedenn den Antrag nur zu überfliegen und dann einfach durchzuwinken.
Versuch das doch mal bei deinem Chef: "Ja, tut mir leid, ich hab leider nur die hälfte Zement im Beton, aber der Zeitdruck und so, da hatte ich keine Zeit noch nen neuen Sack Zement aus dem Lager zu holen".



[...] Mein Lieblingszitat:
"Dass in Sebastians Anträgen auf die Herausgabe der Nutzerdaten von Downloads statt von Streaming die Rede ist, ist nach Urmanns Ansicht legitim: „Hier ging es doch um Progessive Downloading. Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt.“ Demnach würde der § 44a UrhG, der das kurze Ablegen einer Kopie im Zwischenspeicher erlaubt, nicht greifen."
Der verschickt tausende Abmahnungen, nur weil auf Wikipedia irgendwas steht?
Außerdem gings doch um Streams, oder? Das ist was anderes (mit deaktiviertem Cache) bleibt vom Stream nix auf dem PC übrig.
 
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Es wird mal Zeit für ein "Internetgesetzbuch", in dem alles geregelt wird.

Sicher ist jeden Falls, dass Kanzleien wie U+C die unklare Gesetzeslage dazu missbrauchen den großen Reibach zu machen. Das muss unterbunden werden, zumal die Gerichte Wichtigeres zu tun hätten.
 
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Was mir auffällt ist das Telekomkunden abgemahnt wuden.
Redtube: Nach Telekom-Kunden: Nächste Abmahnwelle wegen Streaming kommt - Digital - Augsburger Allgemeine

Anscheinend prüft die Telekom selbst die Anträge nicht auf ihre Zulässigkeit und haut einfach die Daten der Kunden raus, während andere Anbieter sich (wohl) weigern. Datenschutz scheint bei der Telekom extrem klein geschrieben zu sein.
Selbst schuld wer bei dem Schrottladen ist.

Schön das du mit Halbwahrheiten um dich wirfst.:daumen2:
Liest du dir deine eigenen Quellen eigentlich auch durch?:schief:
Da weigert sich niemand, da gibt es einen Gerichtsbeschluss und fertig!
Der Grund warum BISHER nur Telekomkunden betroffen sind, findest du in folgendem Zitat.

Zitat aus DEINEM Link:
""Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider erwirkt, die Kanzlei ist aufgrund der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken."


Zitat Focus.de:
"Laut Thomas Urmann wurden demnach jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider ausgestellt. Aufgrund der großen Zahl an Beschuldigten, wurden aber noch nicht alle Abmahnungen verschickt. "Diese Abmahnwelle war erst der Anfang", heißt es laut Somecke aus der Kanzlei.
Außerdem deutete Urmann gegenüber Solmecke an, dass sich die Überwachung nicht nur auf Redtube, sondern auch auf andere Streaming-Plattformen erstreckt. Nach Einschätzung von U+C werden in den nächsten Jahren noch mehrere tausend Abmahnungen verschickt."
 
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im internet gibt es echt kaum gesetze und richtlinien. es herrscht Chaos, da muss man noch so einiges aufholen.
Und diese anwälte möchten die lücken zu ihren gunsten ausnutzen.
die gerichte haben schon so einiges zu tun und die richter tuen einem leid.
 
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Dürfte alleine schon wegen der Pauschale unwirksam sein (bin mir aber nicht ganz sicher).

Wenn die Pauschale von einer AGB ausgeht, dann ist sie mit ziemlicher Sicherheit unwirksam (siehe §§ 305 bis 309 BGB... da müsste das irgendwo stehen^^)!

Oder ich wüsste nicht wovon sie bei einem derartigen Massengeschäft (die Seite zielt ja im Prinzip auf nichts anderes hin und hat eine AGB / die Leistung der Seit besteht darin, dass man sich Inhalte streamen kann und eben dafür die Werbung konsumiert, wenn ich da nicht falsch liege) sonst die Rede sein könnte.

UND mit dem Besitzer des Inhalts auf dessen Benutzung man ja verklagt wird hat man ja schließlich keinen Vertrag geschlossen (es sei denn die AGB sagt dies).

Würde mir also wenn ich davon betroffen wäre nicht allzu große Sorgen machen.

Kann aber sein, dass ich falsch liege^^
 
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""Es wurden jedoch auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider erwirkt, die Kanzlei ist aufgrund der Vielzahl allerdings noch nicht dazu gekommen, weitere Abmahnungen zu verschicken."
Trotzdem ist es mehr als besorgnisseregend das so ein großer Konzern, mit eigener Rechtsabteilung, nichtmal bei den viele IPs ihre eigene Abteilung in Gang setzt um die Aufforderung erneut zu prüfen und einfach mal die Kundendaten weiterzugibt.
Hätte die Telekom selbst die Begründung gelesen und festgestellt dass das Gericht von der Anwaltskanzlei getäuscht wurde, bzw. die Herausgabe unberechtigt ist, hätte die Telekom locker dagegen vorgehen können

Und das Auskunftsbeschlüsse rausgingen heißt noch lange nicht das diese auch beantwortet wurden.
 
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es ist außerdem fraglich, ob die Daten überhaupt preisgegeben werden durften...
 
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Trotzdem ist es mehr als besorgnisseregend das so ein großer Konzern, mit eigener Rechtsabteilung, nichtmal bei den viele IPs ihre eigene Abteilung in Gang setzt um die Aufforderung erneut zu prüfen und einfach mal die Kundendaten weiterzugibt.
Hätte die Telekom selbst die Begründung gelesen und festgestellt dass das Gericht von der Anwaltskanzlei getäuscht wurde, bzw. die Herausgabe unberechtigt ist, hätte die Telekom locker dagegen vorgehen können

Und das Auskunftsbeschlüsse rausgingen heißt noch lange nicht das diese auch beantwortet wurden.

Aber genau das lese ich aus den Zitaten, sie wurden beantwortet....und die Kanzlei hat noch nicht die Zeit gefunden weitere Abmahnungen zu versenden....makabererweise wollen sie es übrigens bis Weihnachten schaffen.:ugly:

Gegen die "falschen" Beschlüsse vorzugehen ist aber auch nicht die Aufgabe der Telekom oder sonstiger Provider.
Ich bin sogar der Meinung, ohne einen dieser Beschlüsse in der Hand gehalten zu haben, dass aus diesen nicht ersichtlich wird, dass es sich um eine Fehlinterpretation des Gerichts handeln könnte.
Erfahrungsgemäß sind die Beschlüsse sehr allgemein gefasst, da steht nicht wortwörtlich drin "wegen illigalem Streaming" sind sie verpflichtet die Anschlusseigner herrauszugeben, sondern einfach nur "Wegen Verstoß gegen §xyz Abs.2"......und das lässt auch einer Rechtsabteilung wenig Raum zur Spekulation. In dem Sinne hat man "Folge zu leisten".

Besorgniserregend ist eher wie besagte Anwaltskanzlei ÜBERHAUPT an die IP-Adressen gekommen ist.
Das ist für mich der eigentlich Skandal.
Das mit dem Streaming steht da eher an zweiter Stelle, da wäre eine zweifelsfreie und eindeutige Entscheidung endlich einmal wünschenswert. Gerade im Bezug ob man sich nun auch beim Ansehen eines urheberrechtsgeschützten Werkes, über entsprechend "graue" Kanäle, strafbar macht oder nicht.
 
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Besorgniserregend ist eher wie besagte Anwaltskanzlei ÜBERHAUPT an die IP-Adressen gekommen ist.
Das ist für mich der eigentlich Skandal.

Das Schlimme dabei ist aber, dass dies unerheblich ist. Selbst wenn die IP's illegal gesammelt, gekauft oder sonstwie erlangt wurden, sollte es vor Gericht gehen können diese IP's als Beweismittel verwendet werden. In Deutschland sind Beweise auch dann gültig, wenn diese illegal erlangt wurden.
 
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Das Schlimme dabei ist aber, dass dies unerheblich ist. Selbst wenn die IP's illegal gesammelt, gekauft oder sonstwie erlangt wurden, sollte es vor Gericht gehen können diese IP's als Beweismittel verwendet werden. In Deutschland sind Beweise auch dann gültig, wenn diese illegal erlangt wurden.
gelten IP Adressen überhaupt als gültige Beweise? Diese wechseln ja zb. bei der Telekom im Normalfall alle 24 Stunden.
 
Das Schlimme dabei ist aber, dass dies unerheblich ist. Selbst wenn die IP's illegal gesammelt, gekauft oder sonstwie erlangt wurden, sollte es vor Gericht gehen können diese IP's als Beweismittel verwendet werden. In Deutschland sind Beweise auch dann gültig, wenn diese illegal erlangt wurden.

ABER NUR wenn der entsprechende Richter sie als Beweismittel zulässt.

gelten IP Adressen überhaupt als gültige Beweise? Diese wechseln ja zb. bei der Telekom im Normalfall alle 24 Stunden.

Es gibt bei deinem Provider aber Protokolle, wo aufgeführt ist, welche IP du zu welchem Zeitpunkt hattest.
 
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gelten IP Adressen überhaupt als gültige Beweise? Diese wechseln ja zb. bei der Telekom im Normalfall alle 24 Stunden.

In den Log-Dateien der Provider steht drin wer, wann, welche IP-Adresse hatte.

ABER NUR wenn der entsprechende Richter sie als Beweismittel zulässt.

Ja das stimmt, deshalb werden die IP-Adressen so gut wie immer mit einem technischen Gutachten eingereicht.....dann werden sie zu 99% als Beweismittel zugelassen.
Das Problem ist, ob ein Richter/Gericht diese Gutachten wirklich auf Richtigkeit prüfen könnte. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und behaubte eher nicht.

Übrigens wenn du jetzt ein echtes peer to peer-Verfahren am Hals hättest, und laut DEINEM Router nachweisen könntest, dass die dem Gericht übergebende Ip-Adresse in deinem Fall falsch ist.....bringt dir das NICHTS. Erst wenn du selber ein (teures) Gutachten anheftest, ist dein Gegenbeweis gültig. :/
 
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