Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

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Die Enthüllungen der Redtube-Porno-Abmahnungen von U+C im Auftrag von The Archive AG sind um eine Wendung reicher. Nach neuesten Erkenntnissen hat das Landgericht Köln den Auskunftsersuchen wohl fälschlicherweise stattgegeben. Außerdem melden Rechtsanwälte der Abgemahnten Klärungsbedarf bei der Vorgehensweise an.

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AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Es wäre endlich mal an der Zeit, dass die Gerichte und die Gesetzgebung im Computer-Zeitalter ankommen. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob streaming strafbar ist. Wenn ja, müsste man dann nicht youtube verbieten?
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Viel lustiger bei der ganzen Sache sind eher wieder diese Trittbrettfahreraktionen mit Spam-Mails...
Die bekannten Namen sind ja aus der Presse bekannt (Anwaltsbüro und das betreffende Filmchen).
Das die sich selbst entkräftigen steht ausser Frage, aber wenn ich um 9Uhr eine Mail lese:
"... Sie haben am 10.12.2013 um 22:02Uhr mit der IP xxx.xxx.xxx auf Amandas Secret zugegriffen:ugly:
Zeitreise?
Aber dann 23kb Zip Dateianhänge... boah Trojaner oder sonst was für Müll wieder...

Abmahnschreiben per Mail sind sowieso dermaßen unglaubwürdig...:devil:
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Es wäre endlich mal an der Zeit, dass die Gerichte und die Gesetzgebung im Computer-Zeitalter ankommen. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob streaming strafbar ist. Wenn ja, müsste man dann nicht youtube verbieten?

Bin ich ganz auf deiner Seite. Aber leider ist das Internet in Deutschland nun mal Neuland *lol*.
Was das Streaming angeht ist es eine Grauzone. Prinzipiell ist es vollkommen legal außer man wird im Vorfeld explizit darauf hingewiesen, dass der Inhalt urheberrechtlich geschützt ist. Weiterhin kommt es beim Streaming nicht zu einer permanenten Speicherung der Daten, sondern das Caching ist ein integraler Bestandteil des Verfahrens und somit zulässig. Ich zitiere hierzu mal einen Absatz aus dem entsprechenden Artikel von Computerbase:

Laut Urheberrecht (§ 44a UrhG) sind „vorübergehende Vervielfältigungshandlungen“ zulässig, sofern diese einen „integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ – was beim Streaming der Fall ist.
Deswegen sind Torrent und Tauschbörsen auch so böse und Rapidshare etc. zulässig.

PS: Sowieso wieder nur sone Geldschneideraktion von einer abgewrackten Anwaltskanzlei. Ist genauso, wie schon bei den versteckten kostenpflichten Abonnements bei den "kostenfreien Anmeldungen" auf diversen Seiten. Hatte sonen Shit damals auch wegen irgendnem Treiber, den es nur auf einer Seite gab, wo man sich anmelden musste und versteckt nach 14d kein Widerspruch ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wurde. Naja hatten leider nur meine Spam-Adresse mit Fake-Mail, Fake-Namen, Fake-Adresse und mein Provider hatte keine Infos zu meiner IP rausgerückt. Hat sich dann von selbst nach nem halben Jahr erledigt. Gibt 2 Möglichkeiten: Aussitzen oder direkt zum Anwalt und die Kanzlei/Inkassounternehmen auf unlauteres Vorgehen verklagen. Allerdings funktioniert Möglichkeit 1 nur begrenzt also ist 2 die bessere Alternative
 
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AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Deswegen sind Torrent und Tauschbörsen auch so böse und Rapidshare etc. zulässig.
Bevor der falsche Eindruck entsteht: nicht ganz. Rapidshare und Co sind One-Click-Filehoster. Da macht man eine Kopie auf der Festplatte. Hier geht es um Streaming, also Portale, auf deren Webseite der Film abgespielt wird, ohne ihn bewusst auf der Festplatte zu speichern.
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Deswegen sind Torrent und Tauschbörsen auch so böse und Rapidshare etc. zulässig.
Warum soll BitTorrent und Tauschbörse böse sein? Ich leeche und seede schon seit Jahren mit BitTorrent Linux Distributionen.
Solange du keine illegalen Dateien tauscht (Urheberrechtsverletzung) bzw. hochlädst gibt es nichts zu beanstanden.

Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung. Egal ob Streaming (YouTube etc.), Download (Rapidshare etc.) oder Tauschbörse (BitTorrent etc.)

Ach übrigens. Dein "zulässiges" Rapidshare verletzt § 44a UrhG da du die Datei auf deinen PC speicherst.
 
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Hi,

Im Grunde muss endlich erkannt werden, dass ein "Richtervorbehalt", egal ob Straf oder Zivilrecht, nur auf dem Papier toll aussieht und nicht mehr als ein fadenscheiniges Argument ist um sagen zu können "Seht Leute, da muss ein Richter entscheiden und deshalb ist das alles voll rechtsstaatlich!!!!"! ;)

Das die Richter auf Grund von Überarbeitung gar nicht wirklich dazu kommen, Anträge zu prüfen und vielfach überhaupt keinen Plan haben von dem Thema, dafür gibt es ja nicht umsonst Gutachter die bestellt werden, lässt aber diese Regelung lächerlich erscheinen.

Nebenbei sagt eine IP erstmal gar nichts aus, genauso wenig wie ein KFZ-Kennzeichen den Fahrer eines Fahrzeugs identifiziert!

Dann besteht auch noch die Möglichkeit, dass es Differenzen bei den Serverzeiten geben kann und wodurch es auch "die Falschen" treffen kann!

Kurzes bildliches Beispiel_

1) Serverzeit redtube sagen wir 12:20 Uhr

2) Serverzeit Provider sagen wir 12:25 Uhr

Jetzt nehmen wir mal folgenden, nicht unmöglichen Umstand, mal wieder recht grob erklärt, an:

Provider X vergibt dynamische IP-Adressen und die sehen für den Tag in etwa so ab:

12:20 Uhr IP 0815/4711 Herr Z

12:22 Uhr IP 0815/4711 Herr Y

12:25 Uhr IP 0815/4711 Frau X

12:30 Uhr IP 0815/4711 Herr Pornoguck

Auf redtube wird jetzt um 12:25 die IP 0815/4711 geloggt, der erboste Rechteinhaber Herr I. Chmahneab rennt zu seiner IT, lässt sich die IP geben, stürmt danach zu seinen Anwälten Klage, Abmahnung&Kohe und die laufen sofort zu Gericht und erwirken , dass man ihnen den bösen Wicht nennt, der sich denn da dieses tolle Schmuddelfilmchen um 12:25 Uhr angeschaut hat!

Der arme ITler des Providers schmeißt also seine Datenbank an, schaut für die angegebene Uhrzeit nach und findet zur IP 0815/4711 um 12:25:

Frau X!!!

Gibt noch viele andere Dinge, wo man (erstmal) an der "Beweiskraft" der reinen IP zweifeln kann.....

Nebenbei ist dies im Grunde nur eine Folge der Novellierung des Urheberrechtes, genau dieser und auch andere Umstände, wie die z.B. Gängelung der Nutzer, wurden kritisiert und das tolle ist, eine weitere Novellierung kommt noch auf uns zu.......

Gruß

Alef
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Warum soll BitTorrent und Tauschbörse böse sein? Ich leeche und seede schon seit Jahren mit BitTorrent Linux Distributionen.
Solange du keine illegalen Dateien tauscht (Urheberrechtsverletzung) bzw. hochlädst gibt es nichts zu beanstanden.

Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung. Egal ob Streaming (YouTube etc.), Download (Rapidshare etc.) oder Tauschbörse (BitTorrent etc.)

Ach übrigens. Dein "zulässiges" Rapidshare verletzt § 44a UrhG da du die Datei auf deinen PC speicherst.

Torrent´s sind toll für Linux habe ich das auch immer benutzt, warum auch nicht , ist doch sinnvoll !
 
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Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung. Egal ob Streaming (YouTube etc.), Download (Rapidshare etc.) oder Tauschbörse (BitTorrent etc.)
Nein, einen Stream anzuschauen wird (noch) nicht verfolgt da du es weder verbreitest und speicherst.
 
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Eine Riesen-Sauerei und diese Abzock-Abmahnanwälte gehören öffentlich aus dem Leben scheiden gelassen, so wie man das früher auch mit so einem asozialen Gesindel gemacht hat!

Und die Staatsanwaltschaften sollen endlich aufhören, mit unseren Steuergeldern diesen ganzen Müll auch noch zu unterstützen, sondern sich endlich mal um die richtigen gewerblichen Betrüger kümmern, denn da passiert meist einfach garnichts, musste ich selbst schon erleben!
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Nein, einen Stream anzuschauen wird (noch) nicht verfolgt da du es weder verbreitest und speicherst.
Du nicht, aber irgendjemand muss das Teil hochladen damit du es anschauen kannst und der macht sich Strafbar wenn er nicht der Urheber ist und keine Erlaubnis hat.
Prinzipiell ist es vollkommen legal außer man wird im Vorfeld explizit darauf hingewiesen, dass der Inhalt urheberrechtlich geschützt ist.
Inhalt ist generell urheberrechtlich geschützt. Es kommt darauf an unter welcher Lizenz das vom Urheber/Rechteinhaber gestellt ist/wurde.
 
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Wie kann man als Gericht einfach so mal was verwechseln?

Wie läuft das denn bei denen, wenn man Streaming mit P2P verwechselt, kennt da überhaupt jemand den Unterschied oder hat da jemand extrem gepennt?
Wie soll man denn ein Urteil fällen können, wenn man keinen Plan hat worums geht?
Kann man ja nur froh sein, dass die das nicht während einer Verurteilung eines Raubmordkopierers verwechselt haben.

Wär mir als verantwortlichem jedenfalls extrem peinlich.
 
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Wie kann man als Gericht einfach so mal was verwechseln?

Wie läuft das denn bei denen, wenn man Streaming mit P2P verwechselt, kennt da überhaupt jemand den Unterschied oder hat da jemand extrem gepennt?
Wie soll man denn ein Urteil fällen können, wenn man keinen Plan hat worums geht?
Kann man ja nur froh sein, dass die das nicht während einer Verurteilung eines Raubmordkopierers verwechselt haben.

Richter sind, sorry, "Fachidioten" mit dem Fachgebiet "Recht", die nicht unbedingt viel Ahnung von der jeweiligen Materie jenseits der Paragrafen haben. Es kann auch kein Mensch verlangen, dass jemand neben dem juristischen Kram auch noch spezielle Kenntnisse über jeden Teilbereich besitzt. Dafür hat der Herrgott extra einen speziellen Berufszweig erschaffen, den Gutachter! Dieser klärt den/die Richter bzw die Beteiligten möglichst korrekt über die Gegebenheiten und besonderen Details der jeweiligen Materie, während der Gerichtsverhandlung, auf.

Wenn es um ein, wie hier genanntes, Auskunftsersuchen, oder gar eine Hausdurchsuchung geht, wird ein Richter im Idealfall die jeweiligen Anträge genau durchlesen, sich schlau machen um was es geht und dann prüfen ob alles so seine Richtigkeit hat. Das ist wie gesagt im Lilalaune-Wunderland so, wo es genug Richter und allgemein wenig Prozesse und Entscheidungen gibt und alle Richter vor Langeweile Häkeln lernen, weil sie zuviel Zeit haben.

In der Realität sieht es aber so aus, dass die Richter zig Verhandlungen am Tag führen, Verhandlungen vorbereiten, Urteilsbegründungen schreiben müssen, nebenher noch etliche Anträge auf den Tisch bekommen und sich so die Arbeit auf ihren Tischen stapelt.

Ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen habe, aber es gab mal einen Strafrichter der gesagt hat, dass ihm pro Antrag nicht mal 10 Minuten bleibt um über diesen zu entscheiden, ich denke mal Zivilrichter sind auch nicht gerade "unterlasteter". Bei einem komplizierten Sachverhalt kann es dann zu einem GAU wie hier beschrieben kommen, weil der Richter dem Antragsteller einen Vertrauensvorschusses gibt, nach dem Motto "Der wird schon keinen Mist verzapfen und etwas verlangen was nicht rechtens ist!".

Wer schon mal viel Arbeit auf dem Tisch hatte und unter Zeitdruck stand diese abzuarbeiten, wird verstehen wie sowas zustande kommt.

Richtig ist es nicht, aber menschlich verständlich finde ich schon und wer einmal selber wegen etwas klagt, möchte ja auch gerne eine schnelle Entscheidung haben und forciert somit wiederum genau dieses Problem.

Lösen ließe es sich nur, wenn mehr Geld für mehr Richter zur Verfügung gestellt würde, aber genau hierfür fehlt es eben am Geld.....

Gruß

Alef
 
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Einfach gar keine anschauen und fertig. Immerhin kann man es sich ja mental auch vorstellen. :D
 
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Na das Update gefällt mir ja. Ich hoffe die Kanzlei wird sich bald wünschen sie hätte diesen Blödsinn einfach sein gelassen.
 
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Und wenn Sich raus stellt das die Abmahnungen rechtswidrig sind, werden hoffentlich einige noch auf Rufschädigung klagen:hail:

Damit hätten Sie alles gegen die Abmahnkanzlei gemacht, was ich auch machen würde:)
 
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Tja wenn der Anwalt kein Hartz 4 will dann schreibt er eben Abmahnungen.
 
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Schon lustig wie viele Leute sich überhaupt auf redtube & co. rumtreiben.:D Wird jetzt eine peinliche Angelegenheit für die Betroffenen.:schief:Hab früher auch Pornos im Überfluss angeschaut, aber das ist nun lange her. Jetzt gibt es für mich nur noch die Realität. Zum Glück.
 
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@Alephthau

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.;)

UPDATE!!!!!
Vermutlich auch Nutzer anderer Streaming-Plattformen betroffen!

Denn Dummehit kann man NICHT verbieten!!!!
Neue Infos von Focus.de: http://www.focus.de/digital/interne...gt-tausende-weitere-briefe-an_id_3475649.html

Mein Lieblingszitat:
"Dass in Sebastians Anträgen auf die Herausgabe der Nutzerdaten von Downloads statt von Streaming die Rede ist, ist nach Urmanns Ansicht legitim: „Hier ging es doch um Progessive Downloading. Fragen Sie mich nicht zu den technischen Details, aber auf Wikipedia ist nachzulesen, dass nach dem Anschauen eines solchen Streams nachher die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liegt.“ Demnach würde der § 44a UrhG, der das kurze Ablegen einer Kopie im Zwischenspeicher erlaubt, nicht greifen."

Grüße
 
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