Playstation 5: Spieler klagen vereinzelt über Grafikprobleme

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Einzelne Spieler berichten kurz nach dem Launch der Playstation 5 über Probleme mit der Grafik der Next-Gen-Konsole. Möglicherweise hat die Hardware ein Hitzeproblem.

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Wie ist das eigentlich wenn sich bei Ebay eine überteuerte Konsole von "privat" gekauft hat.
Hat man dann auch Anspruch auf Garantie bei Sony?
 
Wie ist das eigentlich wenn sich bei Ebay eine überteuerte Konsole von "privat" gekauft hat.
Hat man dann auch Anspruch auf Garantie bei Sony?
Da ist tatsächlich etwas dran. Deswegen finde ich es bei der X auch gut das man nicht Upgraden muss. DS bei der PS5 hätte man auch locker für die PS4 releasen können, was aber nicht gewollt war und so hat man dann die Wahl zwischen early adopter und warten. Da es quasi nur dieses eine Spiel ist, hätte ich mich persönlich für warten entschieden aber ich kann das auch nachvollziehen, wenn man heiß auf etwas ist aber dann muss man eben mit solchen Problemen rechnen. Bleibt zu hoffe, dass sich das mit der Überhitzung und dem zu hohen Takt nicht bewahrheitet. Das wäre wohl fatal.


Wie ist das eigentlich wenn sich bei Ebay eine überteuerte Konsole von "privat" gekauft hat.
Hat man dann auch Anspruch auf Garantie bei Sony?
Garantie ist freiwillig, darauf hat man keinen Anspruch aber auf eine gesetzliche Gewährleistung, zwei Jahre lang und da muss Sony dann reparieren, bzw. hat das Recht dazu.

MfG
 
Es zeigt sich immer wieder, abwarten und nicht sofort zum Launch kaufen.

Bei der PS1/2/4, Wii, Wii U, X-Box One, Switch, 3DS, GBA, D`DS, DSi und einem Haufen anderer Konsolen ist man damit ganz gut gefahren. Probleme gab es eigentlich nur bei der X-Box 360 und der Ouya, wobei es bei letzterer auch nicht besser wurde.

Vonb daher ist es bei Konsolen keine so schlechte Entscheidung, sich sofort eine zu holen

Garantie ist freiwillig, darauf hat man keinen Anspruch aber auf eine gesetzliche Gewährleistung, zwei Jahre lang und da muss Sony dann reparieren, bzw. hat das Recht dazu.

Sony muß da garnichts, der Händler ist dort in der Pflicht und das ist ein gewaltiger Unterschied.
 
Sony muß da garnichts, der Händler ist dort in der Pflicht und das ist ein gewaltiger Unterschied.
Aber darum ging es doch, gekauft von "privat" und in dem Fall ist Sony direkt in der Pflicht, siehe gesetzliche Gewährleistung. Unterschied ist ja nur, dass das der Händler nicht für einen übernimmt.

MfG
 
Sony hat anscheinend ein Update rausgehauen welches den Lüfter dezent schneller arbeiten lässt. Ein Youtube Kanal hat gemäss Messungen hohe Temperaturen bei den Ram Bausteinen gemessen. Die PS5 hat wohl vereinzelt ein Wärme-Problem.

Aber dies kann leider passieren bei neuer Hardware. Ob es wirklich die GPU betrifft ist nicht verifiziert, einige vermuten dies ja wegen den hohen Taktraten die Sony fährt, aber der Ram ist aktuell mehr im Fokus.

Ma schauen ob es noch zu mehr Ausfällen kommt im Sommer wenn es warm wird. Sony muss die defekten PS5 Konsolen eben umtauschen.

So konservativ wie MS bei der Series X auch vorgegangen ist, man kann schon sagen dass das Ding dank seiner langweiligen Architektur zwar weniger Next-Gen Feeling mitbringt, aber dadurch doch stabiler läuft, auch wenn es dort ebenfalls Montagsgeräte gab und gibt.
 
Teilweise treten Lüftergeräusche auf, uuuh ja Lüfter sind schon wirklich was absolut schlimmes. Sollte man am besten gleich ausbauen damit diese Geräusche nicht mehr vorkommen.:banane:
 
"Betroffene PS5-Besitzer können also wohl nur auf einen zügigen Austausch der defekten Hardware hoffen."

Haha
 
Aber darum ging es doch, gekauft von "privat" und in dem Fall ist Sony direkt in der Pflicht, siehe gesetzliche Gewährleistung. Unterschied ist ja nur, dass das der Händler nicht für einen übernimmt.

Nein, bei der Gewährleistung ist Sony zu garnichts verpflichtet.

Garantie: freiwillig und wird meistens vom Hersteller geben. Im Fall von Sony, MS und Nintendo ist es meines Wissens ein Jahr.
Gewährleistung: gesetzlich festgelegt und wird vom Händler gegeben. Dauer zwei Jahre, nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr, wodurch es effektiv 6 Monate sind, wenn der Händler zickig wird.

Das bedeutet: für die Gewährleistung ist der Händler zuständig und nur der Händler. Er muß auch für die Reparatur und Ersatz sorgen. Das erklärt auch, warum die Händler nach einem Jahr extrem zickig werden. Davor können sie die Ware auf Garantie zu Sony, Nintendo oder MS schicken und müssen nur den Versand zahlen. Danach dürfen sie die Reparatur selbst blechen. Dank der Beweislastumkehr können sie fordern, dass der Kunde beweist, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war. Was (bei solchen Beträgen) aussichtslos ist, es sei denn, es ist ein Seriendefekt.

In diesem Fall ist es Juristisch interessant, wer überhaupt Händler und wer Endverbraucher ist. Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, mehrere Konsolen verkauft wurden o.ä., dann ist wohl der Zwischenhändler (englisch Scalper, weil es ja soviel cooler klingt) der Händler, der Gewährleistung bieten muß und der Kunde ist der normale Endkunde. In dem Fall sollte man die Konsole auch bei Sony registrieren können und Sony muß die normale Garantie geben. Wenn es sich z.B. um ein Weihnachtsgeschenk handelt, dann ist der Verkäufer des Weihnachtsgeschenks der eigentliche Endkunde. Er kann Garantie und Gewährleistung geltend machen.
 
Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, mehrere Konsolen verkauft wurden
Wenn eine private Person 2 Konsolen verkauft ist natürlich der Wiederverkauf und die Gewinnabsicht geplant. Es ist aber kein Händler. Also kann man schonmal vergessen, den Verkäufer zu versuchen in die Pflicht zu nehmen.

Gibt Sony nur für den Erstkäufer Garantie bzw. Gewährleistung? Oder ist die übertragbar? Wäre ja dann dennoch die ersten 6 Monate gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Ich denke schon, dass man sich direkt an Sony wenden kann, man muss den Versand dann halt selber zahlen.

Schon deswegen würde ich keine überteuerte Hardware bei Ebay kaufen.
 
Wenn eine private Person 2 Konsolen verkauft ist natürlich der Wiederverkauf und die Gewinnabsicht geplant. Es ist aber kein Händler. Also kann man schonmal vergessen, den Verkäufer zu versuchen in die Pflicht zu nehmen.

Gibt Sony nur für den Erstkäufer Garantie bzw. Gewährleistung? Oder ist die übertragbar? Wäre ja dann dennoch die ersten 6 Monate gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Ich denke schon, dass man sich direkt an Sony wenden kann, man muss den Versand dann halt selber zahlen.

Schon deswegen würde ich keine überteuerte Hardware bei Ebay kaufen.
@Pu244
Danke für die Aufklärung.

Da hier privat gekauft wurde kann nur per Herstellergarantie eingereicht werden. Diese gilt nach meiner Recherche bei Sony 2 Jahre. Also muss in dem Fall der Ebay-Käufer sich direkt an Sony wenden.

p.s.: Man sollte bei Ebaykäufen immer vereinbaren, dass man die Rechnung bekommt UND!, auf der Rechnung muss hinterlegt werden, dass man die Gewährleistungsansprüche abtritt(so ähnlich/ habe ich nicht mehr genau im Kopf), an den Käufer, ansonsten könnte sich ein Händler quer stellen.

MfG
 
Nein, bei der Gewährleistung ist Sony zu garnichts verpflichtet.

Garantie: freiwillig und wird meistens vom Hersteller geben. Im Fall von Sony, MS und Nintendo ist es meines Wissens ein Jahr.
Gewährleistung: gesetzlich festgelegt und wird vom Händler gegeben. Dauer zwei Jahre, nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr, wodurch es effektiv 6 Monate sind, wenn der Händler zickig wird.

Das bedeutet: für die Gewährleistung ist der Händler zuständig und nur der Händler. Er muß auch für die Reparatur und Ersatz sorgen. Das erklärt auch, warum die Händler nach einem Jahr extrem zickig werden. Davor können sie die Ware auf Garantie zu Sony, Nintendo oder MS schicken und müssen nur den Versand zahlen. Danach dürfen sie die Reparatur selbst blechen. Dank der Beweislastumkehr können sie fordern, dass der Kunde beweist, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war. Was (bei solchen Beträgen) aussichtslos ist, es sei denn, es ist ein Seriendefekt.

In diesem Fall ist es Juristisch interessant, wer überhaupt Händler und wer Endverbraucher ist. Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist, mehrere Konsolen verkauft wurden o.ä., dann ist wohl der Zwischenhändler (englisch Scalper, weil es ja soviel cooler klingt) der Händler, der Gewährleistung bieten muß und der Kunde ist der normale Endkunde. In dem Fall sollte man die Konsole auch bei Sony registrieren können und Sony muß die normale Garantie geben. Wenn es sich z.B. um ein Weihnachtsgeschenk handelt, dann ist der Verkäufer des Weihnachtsgeschenks der eigentliche Endkunde. Er kann Garantie und Gewährleistung geltend machen.


Microsoft gibt 2jahre Garantie auf Konsolen und Zubehör ein Jahr.

In Amerika sind es drei Monate.
 
Ich würde ja mal sagen das die NVME SSD sich da drin bissel totschwitzt, die könn verdammt warm werden!

Ist ja witzig vor 3 Tagen meinte mein Kollege seine PS5 spinnt rum und wird lauter nach ein Paar std. zocken ob die evtl ein Hitzeproblem hat.
Hab ihm gesagt er soll die weißen Platten links und recht abnehmen das die Atmen kann. Gestern schrieb er es hilft etwas.
Und heute kommt die News.:lol:
Da bin ich mal auf den Sommer gespannt!

Sony hat kein Lieferproblem die Testen grade die Releaseversion auf Stabilität, sieht bescheiden aus für das Ergebnis.
Ich würde sie ja mit gelochten Seitenwänden modden. :ugly:
Da fragt man sich wie die Testen bei sich, im 15°C klimatisierten Labor für 30min im Standby, sowas muss doch auffallen beim Stresstest oder war die Deadline mal wieder zu kurz?
 
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